Mittwoch, 23. Mai 2012, 18:49 UTC+2

Sie sind nicht angemeldet.

  • Anmelden
  • Registrieren

vanButen

[VERBORGEN]

Registrierungsdatum: 10. Februar 2007

Beiträge: 102

1

Mittwoch, 9. April 2008, 12:12

Interessant! Ein deutsches Gericht nimmt zur Begründung u.a. bereits die "Schlussanträge" des Ives Bot auf - obwohl ein Urteil noch aussteht. Oder hat das Gericht eine besondere Art von Glaskugel .....

Epox

Pressestelle (Moderation)

Registrierungsdatum: 2. Januar 2007

Beiträge: 2 968

Geschlecht: Männlich

Beruf: Handwerksmeister

Führerschein aus: RZECZPOSPOLITA POLSKA vor dem 19.01.09

2

Mittwoch, 9. April 2008, 12:47

Das ist schon eine bodenlose Frechheit,hier noch nicht rechtsgültige Schlußanträge eines Generalanwalts des EUGH,in die Urteilsbegründung mit aufzunehmen.würde das sogar als
Mißachtung der europäischen Rechtsprechung sehen.Zumindest hätten die Richter des OVG-NRW,das Verfahren aussetzen müßen,bis die entgültige Entscheidung des EUGH gefallen ist.

Gruss Epox :wink:
Die USA haben Barack Obama,
Bob Hope, Stevie Wonder, Johnny Cash.

Wir haben Angela Merkel,
no hope, no wonder, no cash.

Joschi

Profi

Registrierungsdatum: 7. November 2007

Beiträge: 569

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Nähe Passau

Beruf: Fernfahrer

Führerschein aus: A-B-C-BE-CE

3

Mittwoch, 9. April 2008, 13:51

Weiß doch jeder, Recht haben und Recht bekommen sind immer noch 2 paar Stiefel. Was machen den die Herren in den Schwarzen Roben wenn die 3. Rili ganz anderst ausfällt als sich -D- das vorstellt? Das Grenzt ja schon an Rechtsbeugung. Da wird in die Zukunft gegriffen in der Annahme das der EuGH das macht was sich ein paar wünschen aber wenn die ganz anderst Urteilen?? :motz:
Diplomatie ist, jemanden so zur Hölle zu schicken das er sich auf die Reise freut. :wink:

Asrael

unregistriert

4

Mittwoch, 9. April 2008, 19:39

Das ist echt eine bodenlose Frechheit jetzt versucht das OVG NRW auch noch für den EUGH zu entscheiden,hier sollte echt klargestellt werden welche Richter dieses so Vorentschieden haben.
Sorry aber soetwas grenzt ja schon an Rechtsbeugung denn ein Richter eines OVG hat sozusagen für den EUGH gesprochen-hier sollten die Richter echt mit Amtsanmaßung belangt werden-denn so geht es nicht.
Bald Urteilt sogar schon ein Polizeimeister/Polizeianwärter hätte nie gedacht das es solche Personen noch gibt-hoffen wir das der vertretende Rechtsanwalt eine Dienstaufsichtsbeschwerde und ggf. eine Anzeige zwecks Amtsanmaßung stellt.

der Sachse

unregistriert

5

Mittwoch, 9. April 2008, 19:46

Richtig, Noch unglaublicher ist dabei die Tatsache das die sich schon EINE Woche nach dem Schlussantrag schon auf den berufen haben. Kann jetzt nichts weiter dazu sagen, sonst sperren die mich noch ein :motz:

der Sachse
Edit: ist keine "Amtsanmaßung", sind ja Richter, zwar welche die es mit dem Gesetz ni........., aber sind Richter

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »der Sachse« (9. April 2008, 19:50)


hessen-frank

Fortgeschrittener

Registrierungsdatum: 6. Mai 2007

Beiträge: 397

6

Mittwoch, 9. April 2008, 19:52

Hallo,

dieses Urteil zeigt auf, mit was wir rechnen können, wenn die Schlußanträge so durchgehen. Das gibt ne Hexenjagd wie im Mittelalter :nase:

Gruss
Frank

marco069

Fortgeschrittener

Registrierungsdatum: 30. November 2007

Beiträge: 484

Geschlecht: Männlich

7

Mittwoch, 9. April 2008, 21:52

@

Man müßte Luxemburg ( EUGH ) darüber Informieren, das D-Richter sich über die Köpfe der Eu-Richter einfach so hinweg setzen.

Die wären darüber bestimmt sehr begeistert :pfiff:

hessen-frank

Fortgeschrittener

Registrierungsdatum: 6. Mai 2007

Beiträge: 397

8

Donnerstag, 10. April 2008, 19:24

Hallo,

klar kannst Du Luxemburg bzw. Brüssel, auch als normaler Bürger informieren:

http://ec.europa.eu/solvit/site/about/index_de.htm

Was ist SOLVIT?
SOLVIT ist ein Online-Netzwerk zur Problemlösung, in dem die Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um auf pragmatische Weise Probleme zu lösen, die durch die fehlerhafte Anwendung von Binnenmarktvorschriften durch Behörden entstehen. In jedem Mitgliedstaat der EU sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen gibt es SOLVIT-Stellen. Sie bearbeiten Beschwerden von Bürgern und Unternehmen. Die SOLVIT-Stellen sind Teil der nationalen Verwaltung und ihre Aufgabe besteht darin, innerhalb von 10 Wochen praktische Lösungen für praktische Probleme zu finden. Die Benutzung von SOLVIT ist kostenlos.

Wann kann SOLVIT helfen?
SOLVIT befasst sich im Prinzip mit allen grenzüberschreitenden Problemen, die die fehlerhafte Anwendung von EU-Recht betreffen, zwischen einem Unternehmen oder einem Bürger (Privatperson) auf der einen Seite und einer Behörde auf der anderen. Bis jetzt betrafen die SOLVIT-Fälle vorwiegend folgende Themenbereiche:

Anerkennung von Berufsqualifikationen und Diplomen
Zugang zu Aus- und Weiterbildung
Aufenthaltsgenehmigungen
Wahlrecht
Soziale Sicherung
Arbeitnehmerrechte
Führerscheine
Zulassung von Kraftfahrzeugen
Grenzkontrollen
Marktzugang für Produkte
Marktzugang für Dienstleistungen
Niederlassung als Selbstständiger
Vergabe öffentlicher Aufträge
Besteuerung
Freier Kapital- und Zahlungsverkehr

Einschränkung: Da SOLVIT jedoch auf informellem Weg Probleme lösen will, sollten Sie sich nicht an SOLVIT wenden, wenn Ihr Problem bereits Gegenstand eines Rechtsverfahrens ist.

Ist also für das NRW-Urteil leider zu spät, aber vor einem Verfahren kann man sich an diese Stelle der Europ.-Komission wenden. Ist ja auch kostenlos.

Gruss :wink:
Frank

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »hessen-frank« (10. April 2008, 19:38)