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Baron

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1

Freitag, 14. März 2008, 12:01

tschechische MPU zur Absicherung vorhandener EU-Führerscheine

Ich kann jetzt die MPU in Tschechien anbieten,von einem ordentlichen psychl.Institut anbieten,dies ist auch für Leute interessant die bereits einnen Führerschein aus Tschechien haben,da dann der Rechtsmissbrauch vom Tisch ist,siehe Beschluss Halbritter,selbst wenn Bot mit seinen Anträgen durchkommt hat dann der deutsche Staat keine Möglichkeit etwas gegen den bestehenden EU-FS zumachen.
Diese Gutachten werden natürlich bestanden,und auf das jeweilige Vergehen abgestimmt,so daß eine höchsmögliche Sicherheit erreicht wird.
-Wer heute den Kopf in den Sand steckt,wird morgen mit den Zähnen knirschen-

der Sachse

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2

Freitag, 14. März 2008, 12:21

Was soll das sein? Ist das die normale "Prüfung" die jeder in CZ machen muss, wenn er LKW/Bus Fs. machen will? oder Einzelgespräche beim Psycho? In Deutschland wird das bei einem MPI gemacht.Auf jeden Fall musste aber die Fragestellung stimmen.d.h bei Ak die Alkproblematik, bei Drogen auf Drogenproblematik geprüft werden. Die Fragestellung in Deutschland lautet ja " ist zu erwarten das Herr ..... zukünftig mit Alk/Drogen KFZ führt". Und nur wenn darauf genau eingegangen wird,d.h. auch auf zukünftiges eingegangen wird , könnte ich mir vorstellen das damit der Remi vom Tisch wäre.Dann glaube ich nicht das D dann diese Untersuchung anfechten würde, und damit einen zweiten "Halbritter" riskiert.
Gruß.der Sachse

Baron

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3

Freitag, 14. März 2008, 12:26

@Sachse
Nagut da habe ich mich nicht gut ausgedrückt,es wird genau auf jeden eingegangen und die gutachten darauf abgestimmt.Dies hat nichts mit der Untersuchung für LKW-Schein zutun,sondern ist eine psychl.Untersuchung im Einzelgespräch wie in Deutschland.Also genau wie du schreibst.
Wenn ein "wandelndes Rechtslexikon" wie du das für positiv hält bin ich ja auf dem richtigen Weg
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Paule

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4

Freitag, 14. März 2008, 12:43

Brauch man dafür einen Wohnsitz in CZ ?? :denk:

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5

Freitag, 14. März 2008, 13:03

Kostenpunkt?
„Ich finde schon Gehen eine unnatürliche Bewegungsart, Tiere laufen, aber der Mensch sollte reiten oder fahren.“ Gottfried Benn, Schriftsteller

der Sachse

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6

Freitag, 14. März 2008, 13:54

Also ich habe mir mal genauer drüber Gedanken gemacht,und bin zu folgendem Schluß gekommen:
Angenommen du willst diese "MPU" so gestalten das die 100% wasserdichtist, und auch angenommen du hast wirkliches Interesse den EUFS-Inhabern zu helfen, und nicht nur zu kassieren,müsste man diese "MPU" auch als solche gestalten.
d.h. MPU = Medizinisch Psychologische Untersuchung.
Die von dir angebotene Version sollte idealerweise eine Medizinische UND eine Psychologische Untersuchung enthalten, (notfalls eben durch 2 separate Untersuchungen in verschiedenen Praxen) die dann in einem Gutachten zusammengefasst werden. Und diese Untersuchungen sollten auch solche sein, und nicht nur eine kleine Plauderstunde übers Wetter. Damit meine ich keinesfalls so "scharf" wie die deutsche MPU, jedoch so scharf das die nicht von aktuellen Alkoholikern/Junkis gekauft werden kann, die Ihre Sucht nicht in den Griff bekommen haben.
Das Positive an "meiner Version"wäre aber das dadurch zum einen diese Leute eben keinen Schutz durch diese Untersuchung hätten, was ja wohl nicht ernstlich von jemandem gewünscht sein kann, aber diejenigen die diese Prüfung geschafft hätten, eben einen Wasserdichten Eignungstest in der Tasche hätten. Zum einen, weil dieser Test dann um einiges näher an den von Bot geforderten "mit der MPU vergleichbaren" Test in der Tasche hätten, zum zweiten weil auch eine gewisse Durchfallquote nachgewiesen werden könnte. Dadurch wäre der verdacht vom "gekauften" Gutachten auch schwer zu halten, geschweige dem zu beweisen.
@ Baron. Wenn du es fertig bringst genau das so zu realisieren, sage ich dir vorraus das Deutschland einen Dreck versuchen wird diese Untersuchung anzuzweifeln. Die Gefahr für einen zweiten "Halbritter" wäre viel zu groß. Auch die Lobby die hinter der MPU steht, wird diese Untersuchung nicht anzweifeln, die Gefahr ist dann zu hoch das noch viel mehr, mit EUGH Segen, ihre MPU für ein Bruchteil des Geldes im Ausland machen.
Damit hätten alle EUFS-Inhaber, die wirklich ihre Chance genutzt und begriffen haben,ihre Fs im Trockenen.
Gruß.der Sachse

Epox

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7

Freitag, 14. März 2008, 14:20

Anscheinend war hier wohl noch keiner bei einer MPU!!!

Wie soll den das gehen,die zweifelnde FEB,legt an Hand der Aktenlage fest,wie die Fragestellung lautet,so nun kommt ein CZ-Pycho und sagt,bei dem Probanten besteht keine Alkoholproblematik,darauf die
anzweifelde FEB aus D,ist uns egal,das war nicht unbedingt unsere hauptrangige Frage,dieses Gutachten erkennen wir nicht an,da wir unsere Fragestellung nicht ausreichend beantwortet bekamen.
Vielleicht sollte man sich erstmal mit der Mpuproblematik richtig auseinandersetzen,bevor man eine solche Anbietet,der Mod.hbusm,wäre da ein guter Ansprechpartner.
Nein so einfach funktioniert das nicht,es müßte zuerst in der Führerschein EU-Rilli festgemacht sein,was eine vergleichbare MPU ist.Darin sehe ich aber etwas positives,hinsichtlich der Schlußanträge,
solange es keine einheitliche Linie gibt,können die auch nicht verlangen,das ein vergleichbarer Test gemacht werden muß,also erstmal Abwarten bis das Urteil da ist.

Gruß Epox :wink:
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Wir haben Angela Merkel,
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der Sachse

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8

Freitag, 14. März 2008, 14:33

,ist uns egal,das war nicht unbedingt unsere hauptrangige Frage,dieses Gutachten erkennen wir nicht an,da wir unsere Fragestellung nicht ausreichend beantwortet bekamen.


Glaube ich nicht Epox. Wenn diese "MPU" nach meinem oben geschriebenen Beitrag ablaufen würde, und bei einem Entzug wegen Alk auf die Aklproblematik geprüft würde, kann die deutsche FEB ja nicht sagen "also wir hätten gleich noch mit auf Drogen geprüft" Diese "meine" Version ist ein ähnliches Modell wie die Östereichische VPU, die nach" Halbritter" ja nun zähneknirschend anerkannt werden muss. Glaubst du ernsthaft das Deutschland es noch mal drauf ankommen lässt und dann ganz offiziell eine CZ Untersuchung anerkennen muß. Da "duldet" man doch eher die paar die es auf dies Art machen. Frei nach dem Motto "nur kein Aufsehen erregen und ein Grundsatzurteil herbei führen"
Gruß.der Sachse

Paule

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9

Freitag, 14. März 2008, 14:36

Sachse dir ist aber schon klar das die VPU in Österreich im Pyscho Teil nur aus einem Fragenbogen besteht? Somit mit der Deutschen kein Vergleich ist und im HR Beschluss aber vergleichbar ist?

Epox

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10

Freitag, 14. März 2008, 14:39

Frei nach dem Motto "nur kein Aufsehen erregen und ein Grundsatzurteil herbei führen"


Das braucht D garnicht,weil das kommende Urteil vom EUGH ein Grundsatzurteil sein wird,oder gibts sonst noch was zu Beurteilen? Deswegen meine ich Abwarten bist das Urteil da ist,danach kann man wieder reagieren.
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der Sachse

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11

Freitag, 14. März 2008, 14:46

@ Paule, na um so besser. Also dürfte es überhaupt keine Schwierigkeiten geben wenn man das richtig aufzieht. Wie gesagt, ich glaube nicht das D es nochmal drauf ankommen lässt.
Gruß.der Sachse

der Sachse

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12

Freitag, 14. März 2008, 14:59

Das braucht D garnicht,weil das kommende Urteil vom EUGH ein Grundsatzurteil sein wird


Richtig Epox. Das ist ein Grundsatzurteil, und diese Forderungen würde man damit ja sogar erfüllen.(falls der so durch gehen sollte)

der Bot fordert in seinem Schlussantrag:

Zitat

Art. 1 Abs. 2 und Art. 8 Abs. 2 und 4 der Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein sind so auszulegen, dass sie es einem Mitgliedstaat nicht verwehren, die Anerkennung der Gültigkeit eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins zu verweigern, wenn dem Führerscheininhaber im erstgenannten Mitgliedstaat die Fahrerlaubnis mit der Begründung entzogen wurde, dass er unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ein Kraftfahrzeug geführt hat, die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis in Anbetracht der von ihm ausgehenden Gefahr vom Bestehen eines medizinisch-psychologischen Tests abhängig gemacht wurde und im Ausstellungsmitgliedstaat kein Test durchgeführt wurde, dessen Niveau dem des im erstgenannten Staat geforderten vergleichbar ist.


Und "meine Version" oben hat einen Medizinischen, und einen Psychologischen Teil ,zugeschnitten auf die jeweilige persönliche Problematik des Probanten (Alk/Drogen) und endet mit einem positiven, oder negativen Gutachten. Somit wäre sogar dieser Punkt des Herrn Bot genüge getan, der mit seiner Forderung ja sogar über den Inhalt der sogenannten "Führerscheinmißbrauchsverordnung" hinaus geht.

Gruß.der Sachse

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »der Sachse« (14. März 2008, 15:13)


Pioneer

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13

Freitag, 14. März 2008, 17:03




Zitat

im Ausstellungsmitgliedstaat kein Test durchgeführt wurde, dessen Niveau dem des im erstgenannten Staat geforderten vergleichbar ist.

Das wird der nächste Ansatzpunkt für weitere Verfahren sein. VPU aus A hin oder her. Die Halbritter-Entscheidung wird dann eben zu einem Sonderfall erklärt.

Obwohl der Gedankengang, die Vorgänge durch Totschweigen auf sich beruhen zu lassen, schon etwas für sich hat und auch gut funktionieren könnte, ist eine so große Maschinerie, wie die D-Justiz, einmal angelaufen, nur mit Logik sicher nicht kurzfristig zu stoppen.

Aber interessant ist es schon, wie kreativ und vorausplanend hier z.T. agiert wird. Mit einer CZ-MPU könnte es durchaus gelingen. Auf jeden Fall ist man der EuGH-Entscheidung planerisch schon wieder einen Schritt voraus, gleichgültig, wie die Entscheidung dann tatsächlich ausfällt.

Nur das D dann endlich Ruhe gibt, von diesem Gedankengang kann man sich wohl noch für lange Zeit verabschieden. Da wird noch ewig einem vermeintlichen Rechtsempfinden hinterhergelaufen, wie absurd diese Gedankengänge auch immer sein mögen.

Joschi

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14

Freitag, 14. März 2008, 17:13

Könnte es mit der -CZ- MPU nicht so enden das die -D- FEB einfach sagt das sie das Ding nicht anerkennt?? Gibt ja keine Vorschrift das ein Deutsches Amt/Behörde ein Gutachten auch -CZ- anerkennen muß. Hatten wir das nicht schon mit einem VM der das auch anbieten wollte und sich selber für sich so ein Ding gemacht hat OBWOHL seine Pappe 100%ig sicher ist und seine HP den klangvollen Namen "Führerschein ohne MPU.de " trägt?? :lach: Ist noch nicht lange her aber ich bin jetzt zu faul das ich das raussuche. :ws:
Diplomatie ist, jemanden so zur Hölle zu schicken das er sich auf die Reise freut. :wink:

der Sachse

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15

Freitag, 14. März 2008, 17:18

Kannst ihn ruhig beim Namen nennen, den Herrn Tarabas. "Wir von Tarabas 68" wollten aber einen einfachen Test, den jeder in CZ machen muss der ein KFZ über 7,5t faren will (gestzlich vorgeschrieben), als MPU verscherbeln :lach:
Gruß.der Sachse

Joschi

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16

Freitag, 14. März 2008, 17:18

Wer suchet der findet. War von Tarabas69.de
Zitat: :lol:

Einfach mal ne tschechische MPU machen :-)



Also ich selber habe aus Sicherheitsgründen schon 2005 in tschechien (Usti nad Laben ) eine MPU (10 Seiten Beurteilung - Dauer 8 Stunden )
gemacht, direkt beim Magistrat ...
Kann diese ja mal zur Verfügung stellen, ist nach dem deutsch -
österreichischem Verwaltungsabkommen gemacht und muss anerkannt werden :-)

Wobei mein Lappen durch eine Klage vor dem Verwaltungsgericht ja auch so anerkannt werden MUSSTE!!!



Rolf Herbrechtsmeier :lol: :lach: :lach: :lach:

Und ob das -CZ- Gutachten in Deutschland nach dem Deutsch-Österreichischem abkommen anerkannt wird ?????? :bäh:
Diplomatie ist, jemanden so zur Hölle zu schicken das er sich auf die Reise freut. :wink:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Joschi« (14. März 2008, 17:21)


Joschi

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17

Freitag, 14. März 2008, 17:25

He Sachse, warst ne Idee schneller. Der Baron soll sich das mal alles durchlesen, dann weiß er was er mit dem Schrieb machen kann. Alles aus -PL- und -CZ- ist bei Deutschen Beamten ein rotes tuch das sie im Moment zwangsweiße, Zähneknirschend anerkennen. Wenn sie aber nicht müßen, dann tun sie auch nicht. Den Schrieb vom Baron kannst genau wie den vom Tarabas wohin hängen. :lach:
Diplomatie ist, jemanden so zur Hölle zu schicken das er sich auf die Reise freut. :wink:

der Sachse

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18

Freitag, 14. März 2008, 17:28

Und ob das -CZ- Gutachten in Deutschland nach dem Deutsch-Österreichischem abkommen anerkannt wird ?????? :bäh:


und das noch vor 2005, also vor Halbritter. Da hätten die Herren Richter doch nur mal Tarabas fragen müssen ob das gilt oder nicht, hätten sich den Weg zum Eugh und einen haufen Zeit gespart :lach:
Was mich aber wundert. Was hat das Deutsch-Österreichische Abkommen mit CZ zu tun? Man weiss es nicht so genau :knips:
der Sachse

der Sachse

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19

Freitag, 14. März 2008, 17:30

Joschi, wenn man das aber so aufziehen würde wie ich oben beschrieben habe, müsste das Funktionieren.(Also nichts mit kaufen oder so.) Die VPU erkennen die ja jetzt auch an.
Gruß.der Sachse

Baron

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20

Freitag, 14. März 2008, 17:47

@Sachse und alle anderen.
Genau wie du denkst soll das ablaufen,Psychologe und Arzt,und das ist nicht nur blabla sondern ein richtiger Test,und der ist nicht nur 20 Minuten wie in Deutschland.Den Test kann und wird Deutschland nicht anzweifeln!Wenn jemand mit einem offensichtlichen Suchtproblem kommt,
dann fällt der auch in Tschechien durch.Also wer mit Alk-Fahne kommt fällt durch.Da nutzt alles Geld der Welt nichts.
Wer sich aber vernünftig benimmt und mitarbeitet besteht diese Untersuchung auch.Dazu kommt eine Untersuchung beim Allgemeinmediziner.
Wenn ihr fragen habt schickt mir eine Mail aus der eure Mailadresse hervorgeht und wann ihr in etwa diese MPU machen wollt,den endgültigen Termin macht dann der Psychologe,darauf habe ich keinen Einfluss.
-Wer heute den Kopf in den Sand steckt,wird morgen mit den Zähnen knirschen-