Mittwoch, 23. Mai 2012, 18:27 UTC+2

Sie sind nicht angemeldet.

  • Anmelden
  • Registrieren

ein bayer

Anfänger

Registrierungsdatum: 12. Januar 2008

Beiträge: 22

1

Mittwoch, 30. Januar 2008, 16:41

Umschreibung EU-FS

Mal ne Frage an alle.
Ich habe meinen CZ-FS seit Okt. 04.
War auch immer schön im Tarnmodus unterwegs.
Habe mir einen Auszug vom KBA zukommen lassen.
Text:

Sehr geehrter Herr ...
ich erteile Ihnen die beantragte Auskunft aus dem VZR,
Unter den Folgenden Angaben zur Person ...........
ist im VZR zum Zeitpunkt der Auskunftserteilung keine Eintragung erfasst.

kann ich nun meine Cz-FS in Deutschland(Bayern) ohne MPU
in einen D-FS umschreiben lassen?

PS: Hatte eine Alkoholfahrt mit ca. 2 Promille im Jahre 1996

Epox

Pressestelle (Moderation)

Registrierungsdatum: 2. Januar 2007

Beiträge: 2 968

Geschlecht: Männlich

Beruf: Handwerksmeister

Führerschein aus: RZECZPOSPOLITA POLSKA vor dem 19.01.09

2

Mittwoch, 30. Januar 2008, 16:50

@ ein bayer,
rein theoretisch schon,aber die Umschreibung wird nicht hauptsächlich
vom VZR abhängig gemacht,sonder viel mehr was deine FEB in
ihren Akten über dich hat.Da du wahrscheinlich auch noch eine
deutsche Meldeadresse in deinem CZ-FS stehen hast,ist eine Um-
schreibung,zumindest momentan nicht zu empfelen.

Gruss Epox :wink:
Die USA haben Barack Obama,
Bob Hope, Stevie Wonder, Johnny Cash.

Wir haben Angela Merkel,
no hope, no wonder, no cash.

Asrael

unregistriert

3

Mittwoch, 30. Januar 2008, 16:50

Würde ich noch nicht machen,da du 5 Jahre anlaufzeit hast ehe die 10 jährige Frist anfängt zu laufen.Die tilungsfrist von 15 Jahren ist nicht in der KBA Auskunft eingetragen sondern nur in deiner FS Akte bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.

ein bayer

Anfänger

Registrierungsdatum: 12. Januar 2008

Beiträge: 22

4

Mittwoch, 30. Januar 2008, 17:00

Na ja evtl. habe ich ja Glück und die halten mich auch die nächsten
2,5 Jahre nicht an dann habe ich ja die 15 Jahre hinter mir.
Ich hatte auch schon mal anonym auf der FS-Stelle angerufen
und gefragt wie sie damit umgehen.
Am ende der Leitung (Fs-Stelle) -Da ist schon wieder so einer-
aber der nette Mann meinte das sie nach 10 Jahren Verjährung keinen Ärger
machen würden mit dem Cz-FS.
Doch trauen tur ich ds mal nicht.

kleksi

Fortgeschrittener

Registrierungsdatum: 29. Oktober 2006

Beiträge: 428

Geschlecht: Männlich

Wohnort: nürnberg

Beruf: maler und lackierer

Führerschein aus: Emalig CZ jetzt D!!!!! seit 4 jahren !!

5

Mittwoch, 30. Januar 2008, 17:55

hallo wie ist das bei mir ??schei seid okt 07 cz adresse im schein und letzte alk.fahrt war 1996 sei her nichts mehr

gruss kleksi
Alles ist Drin :momo:

frankdarmstadt

Fortgeschrittener

Registrierungsdatum: 6. Mai 2007

Beiträge: 397

6

Mittwoch, 30. Januar 2008, 20:06

Hallo kleksi,

bei Dir ist es fast genauso wie bei ein bayer, 10 Jahre um, aber durch die Überliegefrist kommst Du auch auf 15 Jahre.
Fordere unabhängig von der Geschichte mit der Akte bei der FSST doch mal eine KBA-Auskunft an.

Gruß
Frank

der Sachse

unregistriert

7

Mittwoch, 30. Januar 2008, 20:14

Zitat

Original von frankdarmstadt

Fordere unabhängig von der Geschichte mit der Akte bei der FSST doch mal eine KBA-Auskunft an.

Gruß
Frank


Was soll da drin stehen? Beim Entzug der FE werden alle Punkte in Flensburg gelöscht. Wenn nichts neues dazu gekommen ist, ist die Akte sauber.
Gruß.der Sachse

frankdarmstadt

Fortgeschrittener

Registrierungsdatum: 6. Mai 2007

Beiträge: 397

8

Mittwoch, 30. Januar 2008, 20:22

Hallo der Sachse,

was im KBA-Auszug stehen soll?
Ich nehme mal an, dass selbe wie bei mir, sämtliche Verhandlungen, Urteile, verhängte Sperrfristen, wann das letzte Urteil rechtskräftig wurde usw....Diese Sachen standen bei mir selbst nach 10 Jahren noch im Auszug, deshalb fordere ich jetzt wieder einen neuen an.
Ich denke das dies schon mal interesant ist zu lesen.
Vielleicht ist er nur betrunken gefahren, bekommt er den dafür Punkte ?

Gruß
Frank :wink:

der Sachse

unregistriert

9

Mittwoch, 30. Januar 2008, 20:49

Zitat

Original von frankdarmstadt
Hallo der Sachse,

was im KBA-Auszug stehen soll?
Ich nehme mal an, dass selbe wie bei mir, sämtliche Verhandlungen, Urteile, verhängte Sperrfristen, wann das letzte Urteil rechtskräftig wurde usw....

Gruß
Frank :wink:


Hallo.
Falls diese Sachen wirklich drin stehen sollten, (was ich nicht nachvollziehen kann ) so sind diese doch für eine Umschreibung völlig uninteressant, da diese Daten eh in deiner Akte bei deiner Fsst. stehen. Auch wenn die Punkte bei einem Entzug nicht gelöscht werden würden, so wären sie jedoch spätestens nach 5 Jahren weg. So viel dazu.

Jetzt was wegen der Umschreibung.
Ihr zieht euch alle an dem KBA-Auszug hoch, dabei ist der so wichtig für eine Umschreibung wie als wenn ihr den Wirt fragt was für eine Farbe die Pfanne hatte in der das Schnitzel gebraten wurde.
Wenn Ihr euch was grobes geleistet hättet, was relevant für eine "negative" Umschreibung wäre, hättet ihr keinen EU-Fs mehr, zumindest nicht einen mit dem ihr hier fahren dürftet.
Der Knackpunkt bei der Umschreibung liegt im WS und dem Erwerb.obwohl das von hier gar nicht geprüft werden darf. Aus einem aktuellen Fall (mit Anwalt) weiss ich das die FEB die Umschreibung abhängig macht von einer Antwort auf ihre Anfrage bei der Tschechischen Behörde. Wie die mit Anfragen aus Deutschland umgehen ist bekannt, somit zieht sich die "Umschreibung" schon Monate hin. Die einzigste Möglichkeit die in dem Fall noch ziehen würde, wäre die FEB wegen Untätigkeit vor dem VG zu verklagen.

Die KBA Anfrage wird eh bei der Umschreibung von der FEB, gemacht, ist aber nur Formsache um zu sehen ob was neues dazu gekommen ist, das alte(vor EU-Fs Erwerb) darf ja nicht mehr verwendet werden.

Fazit: Was ihr für eine erfolgreiche Umschreibung braucht ist eigentlich nur einen EU-Fs, einen PA, ein Bild, ca.30-50€ und das wichtigste -
eine FEB die sich an EU-Recht hält und keinen Spaß dran hat andere zu Schikanieren.


Gruß.der Sachse

frankdarmstadt

Fortgeschrittener

Registrierungsdatum: 6. Mai 2007

Beiträge: 397

10

Mittwoch, 30. Januar 2008, 22:04

Hallo der Sachse,

die Gerichtssachen stehen definitiv in meinem KBA-Auszug drin und ich denke, dass das KBA dies nicht als besondere Ausnahme für Hessen macht.

siehe kba.de:
Im Verkehrszentralregister (im Volksmund hin und wieder auch als Verkehrssünderkartei bezeichnet) werden die im Straßenverkehr auffällig gewordenen Verkehrsteilnehmer registriert. Auskünfte aus diesem Register erhalten nur berechtigte Stellen und der Betroffene selbst. Entscheidungen über Maßnahmen zur Fahrerlaubnis trifft nicht das KBA, sondern die jeweils zuständige Fahrerlaubnisbehörde. Ist mir auch klar

Im Verkehrszentralregister werden im wesentlichen rechtskräftige bzw. bestandskräftige Entscheidungen erfasst:
-von Fahrerlaubnisbehörden (bundesweit ca. 650), die die Fahrerlaubnis versagen, entziehen oder neu erteilen (einschließlich sonstiger Maßnahmen nach dem Punktsystem),
-von Bußgeldbehörden, die eine Verkehrsordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von mindestens 40 Euro oder einem Fahrverbot ahnden,
-von Gerichten, die eine Verurteilung wegen einer Straftat im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr aussprechen.


Ich habe auch nicht geschrieben, dass der KBA-Auszug für die Umschreibung entscheidend oder wichtig ist, sondern das es interessant ist Ihn einfach mal durchzulesen, schließlich kostet diese Auskunft gerade mal 55 cent.

Der einzig gute Rat war also von Epox, dass er eine Umschreibung mit deutscher Adresse im EU-FS zumindestens z.Zt. nicht versuchen sollte.

Gruß
Frank

Oberklops

Zauberlehrling

Registrierungsdatum: 8. Dezember 2007

Beiträge: 1 589

11

Mittwoch, 30. Januar 2008, 23:12

KBA - Umschreibung

nabend - erhitzr Euch nicht so - raucht mal n joint (nicht vor oder während der fahrt natürlich)
Also. Die 3 EU-RL sagt, bitte arbeitet zusammen, ihr seid dazu verpflichtet, solange dass einheitliche Computersystem nicht arbeitet.

Bei Umschreibungen und Neuerteilungen wird also im Herkunftsland folgendes abgefragt - heutige LIVE-Auskunft auf einer nicht deutschen FEB:

1. Hat der Betreffende einen FS oder hat er keinen.
(Hat er einen, kriegt er keinen, will er tauschen- muss er den alten abgeben - EU-Bürger dürfen, sollen nicht 2 haben wie ich Frechdachs)
2. Hat der Betreffende im Herkunftsland momentan ein Fahrverbot (sperre) oder nicht: Während der im Herkunftsland laufenden Sperre ausgestellte FSe sind als illegal ausgestellte anzusehen, können vom Herkunftsland aberkannt werden (Umsetzung des umstrittenen, in D. noch nicht ausgelegten Artikels 11 Abs. 4 der 3.EUFSRL)
3. Hat der Betroffenene ein laufendes Gerichtverfahren, als dessen Ergebnis eine Sperre zu erwarten ist oder nicht.

Ansonsten hat der Betroffene ja im Ausstellerstaat ordentlichen Wohnsitz, 185 Tage Aufenthalt (lt. Tiefensee neuerdings 180 , aber in Mathe war der ja noch nie wirklich gut:KlSM: ), eine neue Arztuntersuchung und es ist völlig uninteressant, ob er im Herkunftsland mal gekifft oder ein paar Bier zuviel getrunken hat. ENDE :bäh:
»Oberklops« hat folgende Datei angehängt:
  • klein-10233.jpg (2,6 kB - 99 mal heruntergeladen - zuletzt: 20. April 2012, 02:26)
Alles was du sagst, sollte wahr sein. Aber nicht alles was wahr ist, solltest du auch sagen.