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Pannenolli

Anfänger

Registrierungsdatum: 17. Juni 2008

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1 821

Freitag, 8. August 2008, 10:08

@JoeCool71,
ich habe eine Schwägerin in Odiham sitzen,bei der könnte ich mich anmelden.Habe CZ-Schein mit deutscher Adresse drin.Meinst du das würde also gehen.?
Wäre für mich ne preiswerte und einfach durchzuführende Alternative.
MFG P.

JoeCool71

Fortgeschrittener

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Führerschein aus: EUROPA

1 822

Freitag, 8. August 2008, 13:56

@JoeCool71,
ich habe eine Schwägerin in Odiham sitzen,bei der könnte ich mich anmelden.Habe CZ-Schein mit deutscher Adresse drin.Meinst du das würde also gehen.?
Wäre für mich ne preiswerte und einfach durchzuführende Alternative.
MFG P.

Sollte eigentl. ohne Probleme gehen.

Den Umtausch kannst du einfach per Post machen, nachdem du die Adr. hast.
Wenn es Rückfragen gibt dann sagst du eben, das du ggf. vorhast in UK zu bleiben und ersdtmal den Arbeitsmarkt checken willst etc. Dein Schwägerin kann dir da sicher auch helfen. Ist alles recht unkompliziert.

Wenn du noch ne Nummer sicherer fahren willst, dann meldest Du dich vorher in D. ab und meldest dich hier frühestens nach 185 Tagen wieder an.
Wer kämpft kann verlieren, wer NICHT kämpft hat schon verloren :!: (B. Brecht)

Pannenolli

Anfänger

Registrierungsdatum: 17. Juni 2008

Beiträge: 40

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1 823

Freitag, 8. August 2008, 14:46

Danke für die Infos,
werde es nächsten Monat angehen.
Sollte es Noch fragen geben,melde ich mich per PN bei dir,wenn das okay für dich ist.
MFG P.

Tamino

Anfänger

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1 824

Samstag, 28. Februar 2009, 13:03

Das hab ich heute in Wikipedia unter der Rubrik Führerschein/Fahrerlaubnis entdeckt:

Zitat

Jüngste Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes haben ergeben, dass ein nach dem Entzug der Fahrerlaubnis zur Umgehung der medizinisch-psychologischen Untersuchung
in einem europäischen Land erworbener Führerschein von den deutschen
Fahrerlaubnisbehörden akzeptiert werden muss, auch wenn der Betreffende
nach deutschem Recht nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist
– etwa aufgrund wiederholter Alkoholfahrten (vgl. Führerscheintourismus). Dies gilt jedoch nicht für die Zeit eines ausgesprochenen Fahrverbotes oder eines Fahrerlaubnisentzuges
im Ursprungsland, obwohl auch diese Fragen noch nicht höchstrichterlich
geklärt wurden. Deutschland beruft sich derzeit in manchen Fällen auf
das Rechtsmissbrauchsargument (Umgehung der medizinisch-psychologischen
Untersuchung)
, dessen Bestand der Europäische Gerichtshof prüfen wird;
entsprechende Vorlagefragen liegen vor. Das Verfahren steht noch aus,
jedoch hat sich der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes
eindeutig für eine Aberkennung sämtlicher unter dem
Rechtsmissbrauchsargument erworbenen Fahrerlaubnisse ausgesprochen.

Seine Stellungnahme ist für den EuGH nicht verbindlich, häufig folgen die Richter aber der Empfehlung des Generalanwalts.
Das ist ja mal eine klare Absage an die erhoffte Anerkennung von EU-FS nach dem 19.01.09 und würde bedeuten, daß der EUGH der deutschen Interpretation des FS-Entzugs anschließen könnte!Weiß jemand was über den Generalanwalt? Was fürn Typ? Politische Richtung, usw.
Ist alles was wir sehen oder scheinen, nur ein Traum innerhalb eines Traumes?

Shagrat

Anfänger

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Führerschein aus: PL

1 825

Samstag, 28. Februar 2009, 16:58

@Tamino,

keine Angst. So steht das schon seit Anfang letzten Jahres in den Wikipedia-Artikeln und ist nur eine von vielen Pro-MPU Manipulationen, die der User ad.ac (Adalbert Allhoff-Cramer, seines Zeichens Leiter einer MPU-Stelle des TÜV und (ex)-MPU-Lobbyist dort durchführt.

Gruss
Shagrat

Pioneer

unregistriert

1 826

Sonntag, 1. März 2009, 05:46

Das Wikipeda-Zitat ist tatsächlich schon etwas älter, wie man auch dem Inhalt entnehmen kann und aus heutiger Sicht nur noch Geschichtsforschung.

Zu der damaligen Zeit war das Argument "Rechtsmißbrauch" von D-Behörden benutzt worden um die Praxis der NU-Erteilung weiter beibehalten zu können, da sich aufgrund der fortentwickelten Rechtsprechung das Vorgehen ohne neue Ideen nicht mehr so einfach verwirklichen ließ. :Ma:

Danach haben aber bereits der EuGH sowie auch einige OVG/VGH bereits in anderer Form entschieden, damit ist dieses Argument im Normalfall vom Tisch, auch wenn sich aktuell das OVG Münster dadurch auszeichnet, unter starker Hilfestellung der jeweils Betroffenen, nun irgendwie noch daran zu drehen und mit ebenso umfangreichen wie teils völlig neben der Sache liegenden Begründungen das Haar in der Suppe zu finden.
Das ist aber eindeutig eine Ausnahme und ob der Kurs dort lange durchgehalten werden kann, da sie sich eindeutig in Opposition zu den anderen Gerichten befinden, daran habe ich so meine Zweifel. :denk: