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der Sachse

unregistriert

121

Donnerstag, 14. Februar 2008, 12:30

Tja Leute, sieht wohl leider so aus als wenn die Jagd auf EUFS Inhaber beginnen kann. :greubel:

mhp20

Anfänger

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122

Donnerstag, 14. Februar 2008, 12:32

wie ist das noch mal ich hate noch nie ein fs in deutschland also auch kein mpu oder eine akte bin ich dann auch gefärdet ?????????????

Asrael

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123

Donnerstag, 14. Februar 2008, 12:37

Naja so sicher bin ich mir da noch nicht in den Schlußanträgen steht immer etwas von Alkoholismus und regelmäßiger Drogenkonsum,das dann in dem jeweiligen Land keine Fahrerlaubnis erteilt werden darf,wenn Sie nun erteilt wurde denke ich wird nicht viel passieren.
Das es ja um Scheinwohnsitze geht also Rechtsmißbrauch wie soll man dieses Argument bereinigen mit einem positiven MPU Gutachten ist dieses nicht möglich.

der Sachse

unregistriert

124

Donnerstag, 14. Februar 2008, 12:41

Falsch Asrael, wenn du im ausstellenden land keine mit der mpu vergleichbare Untersuchung gemacht hast, brauchen die den nicht anerkennen. Und ich halte jede Wette jetzt starten wieder Urteile wegen FOF, da du ja wusstest das du da keine mpu gemacht hast und der Fs darum hier nicht anerkannt wird.
der Sachse

Asrael

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125

Donnerstag, 14. Februar 2008, 12:44

naja aber eine vergleichbare Untersuchung im Ausland wird ja eh nicht anerkannt-denn dann könnte man die Untersuchung im Ausland machen und hier einen neuen FS beantragen.

Der Umkehrschluß währe aber jemand der noch nichtmal einen Antrag auf einen D FS gestellt hatte derjenige wußte auch nicht das ein MPU Gutachten verlangt wird.

castor

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126

Donnerstag, 14. Februar 2008, 12:44

Wenn das Gericht den Anträgen folgt sieht es übel aus!!!
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marco069

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127

Donnerstag, 14. Februar 2008, 12:45

Hallo Leute,

und weshalb hat der EUGH 3 mal vorher anders geurteilt ? Die widersprechen sich doch nun völlig, zu dem was vorher gesagt wurde, oder sehe ich das falsch ?

der Sachse

unregistriert

128

Donnerstag, 14. Februar 2008, 12:46

Zitat

Original von Asrael
naja aber eine vergleichbare Untersuchung im Ausland wird ja eh nicht anerkannt-denn dann könnte man die Untersuchung im Ausland machen und hier einen neuen FS beantragen


Es geht ja nicht um die Wiedererteilungs-bestimmungen, sondern um die Anerkennungspflicht.Nicht verwechseln.

Fakt ist aber eins. Wer jetzt noch seinen Schein im Ausland machen will dem ist dringendst davon ab zu raten.(momentan). Das könnte eine ganz große Fehlinvestition sein.

Epox

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129

Donnerstag, 14. Februar 2008, 12:53

Bin der Meinung der Eugh wird den Schlußanträgen in seiner
Bißherigen Form nicht Folgen.
Es kann nicht sein das eine EU-FS anerkennung,davon abhängig ge-
macht wird,das nur Anerkannt werden soll wenn ein vergleichbarer
Gesundheitstest im Ausstellerstaat durchgeführt wird.Soll heißen eine MPU muß zwingend in allen Mitgliedstaaten eingeführt werden.
Das dürfte nicht realisierbar sein.
Hier wird auch noch das Ziel ,nach halbierung der Verkehrstoten
mit im Schlußantrag aufgeführt,ist ja ein wünschenswertes Ziel,nur
liegt D in seiner Statistik nur einen Platz vor Polen,obwohl die keine
MPU haben.

Die Schlußanträge,dürften im entgültigen Urteil, in der jetzigen Form
keinen Bestand haben.
Auch wenn manche der Meinung sind,der EUGH folgt zur Mehrheit,
in seinen Urteilen den Schlußanträgen.
Die USA haben Barack Obama,
Bob Hope, Stevie Wonder, Johnny Cash.

Wir haben Angela Merkel,
no hope, no wonder, no cash.

der Sachse

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130

Donnerstag, 14. Februar 2008, 12:54

ein schlupfloch habe ich schon gefunden

Zitat

......die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis in Anbetracht der von ihm ausgehenden Gefahr vom Bestehen eines medizinisch-psychologischen Tests abhängig gemacht wurde


Also müsste die MPU schon gefordert gewesen sein(im Rahmen eines Wiedererteilungsantrages) wer also keinen Antrag gestellt hatte, von dem wurde auch keine MPU gefordert............. :knips:
wieder Stoff für den EUGH :knips:

Asrael

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131

Donnerstag, 14. Februar 2008, 12:56

Ja ne eigentlich nicht da ja immer von Rechtsmißbrauch gesprochen wird also kein Wohnsitz im Erwerbsland bzw.mißbräuchlicher Erwerb.Dieses kann ja mit einer MPU nicht bereinigt werden-Fragestellung "Werden Sie wieder unter umgehung des Wohnsitzprinzips einen neuen EU FS erwerben?"

David75

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132

Donnerstag, 14. Februar 2008, 12:56

wann wird das urteil erwartet?
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marco069

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133

Donnerstag, 14. Februar 2008, 12:57

@dersachse

du sagst es geht um die Anerkennung, aber da hat doch der EuGH schon die letzten Jahre seine Urteile gesprochen, das die FS gegenseitig anerkannt werden müßen, ohne sämtliche Formalitäten.

Um was gehts denn nun überhaupt ?

Blicke solangsam echt nicht mehr durch, wenn das Urteil für D ausfällt. Dann hätte doch der EuGH in den letzten Jahren nie richtig geurteilt, oder ?

Epox

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134

Donnerstag, 14. Februar 2008, 13:05

Die wohnsitzanforderung scheint eher zweitrangig zu sein,es geht mehr
um die Alkohol u. Drogenproblematik und deren Tests,hier hat der EUGH
aber auch schon geurteilt,das eben nach Erteilung des EU-FS kein Test mehr im Aufnahmestaat durch zuführen ist.
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Asrael

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135

Donnerstag, 14. Februar 2008, 13:13

mir fällt folgendes auf alle 3 hatten in ihren CZ EU FS einen D Wohnsitz eingetragen demnach zu folge also auch keinen Wohnsitz.

Zitat

32. Nach Ablauf der Sperrfrist wurde ihnen in der Tschechischen Republik ein Führerschein erteilt. Bei der auf diesen drei Führerscheinen genannten Anschrift handelt es sich jeweils um eine Anschrift in Deutschland.

Epox

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136

Donnerstag, 14. Februar 2008, 13:18

Ich war schon immer der Meinung das eine deutsche Meldeadresse
im CZ-FS nicht gut ist,glaube aber nicht das es Ausschlaggebend ist.
Aber doch mit ein Grund.
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marco069

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137

Donnerstag, 14. Februar 2008, 13:22

kann mir mal jemanden erklären, wie das überhaupt läuft vor dem EuGH ?

Die Schlussanträge haben doch nicht die Anwälte der Mandanten gestellt, oder ? Stellen die Anwälte die die leutchen vertreten keine Schlussanträge ?

Epox

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138

Donnerstag, 14. Februar 2008, 13:31

Zitat

Original von marco069
kann mir mal jemanden erklären, wie das überhaupt läuft vor dem EuGH ?

Die Schlussanträge haben doch nicht die Anwälte der Mandanten gestellt, oder ? Stellen die Anwälte die die leutchen vertreten keine Schlussanträge ?


Die Schlußanträge stellt der Generalanwalt,in diesem Fall der Herr Bot,
dieses soll eine Empfelung an die Richter sein,die das Urteil sprechen.
Steht aber alles in den Schlußanträgen.Danach können die Richter
den Schlußanträgen folgen,oder alls Hilfestellung für ihre Rechtssprechung nehmen.

Nicht mehr aber auch nicht weniger!
Die USA haben Barack Obama,
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marco069

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139

Donnerstag, 14. Februar 2008, 13:35

@Epox

Danke für die Antwort. Die Anwälte können also keine schlußanträge stellen oder noch ein wörtchen mitreden ?

Epox

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140

Donnerstag, 14. Februar 2008, 13:51

Zitat

Original von marco069
@Epox

Danke für die Antwort. Die Anwälte können also keine schlußanträge stellen oder noch ein wörtchen mitreden ?


Du meinst die Anwälte der Betroffenen,meines Wissens nicht.
Da es sich um eine Vorlagefrage der entsprechenden Verwaltungsgerichte handelt,wie eine Richtlinie im Streitfall aus
zulegen ist.
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