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Epox

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61

Mittwoch, 10. Oktober 2007, 18:32

@timothy,

Zitat

Bis zum 10. Januar 2008 müßt Ihr schon warten! Mindestens


Also wie du auf dieses Datum kommst,würde mich jetzt aber schon interessieren? :greubel:

Gruss Epox :wink:
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mirko1

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62

Donnerstag, 11. Oktober 2007, 15:35

jo allerdings mich auch...

es hies doch etwa 4 WOchen später bis zur Veröffentlichung'?

ist doch alles gesagt beim EUGH

Mündliche Verhandlung + Generalanwalt hat sein Ding abgegeben

jetzt müssen die Richter nur noch die Entscheidung raushauen

Timothy

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63

Samstag, 13. Oktober 2007, 12:17

Vor ein paar Jahren war in ich der Kommunal und Landespolitik tätig. Dort habe ich jemanden Kennen gelernt der beim EUGH seine Arbeit verrichtet. Da besonders diese Entscheidung auch für mich wichtig war habe ich mich bei Ihm gemeldet und er hat dort mit den entsprechenden Verkehrspolitischen Sprechern / Anwälten gesprochen und die haben Ihm dieses Datum mitgeteilt! Nach noch maligen Fragem kamen diese wichtigen Details noch ans Licht...

Also:

1. 10. Januar 2008 werden die Schlussanträge in den Zusammengelegten Verfahren verlesen

2. Die Schlussanträge - ein den Richtern vom Generalanwalt vorgelegter unverbindlicher Entscheidungsvorschlag - sind an diesem Tag ab ca. 12 Uhr mithilfe der Aktenzeichen der Datenbank unter http://curia.europa.eu/jurisp/cgi-bin/form.pl?lang=de abrufbar.

3. Nach Verlesung der Schlussanträge treten die Richter in die Beratung ein

Klarx

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64

Montag, 15. Oktober 2007, 07:58

Hier das ergebnis vom Bundesgerichtshof

Mündliche Verhandlung Verbundene Rechtssachen C-329/06, C-343/06 Wiedemann
Niederlassungsfreiheit
Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichts Sigmaringen (Deutschland) - Auslegung der Artikel 1 Absatz 2, 2, 7 Absatz 1 Buchstabe a sowie 8 Absätze 2 und 4 und Anhang III der Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein (ABl. L 237, S. 1) in der durch die Richtlinie 96/47/EG des Rates vom 23. Juli 1996 zur Änderung der Richtlinie 91/439/EWG über den Führerschein (ABl. L 235, S. 1) geänderten Fassung - Versagung der Anerkennung der Gültigkeit einer Fahrerlaubnis, die in einem anderen Mitgliedstaat durch betrügerische Handlungen eines Inhabers erlangt worden ist, die Gegenstand einer verwaltungsbehördlichen Fahrerlaubnisentziehung im Wohnstaat wegen Drogenkonsums waren - Rechtsmissbrauch

Mündliche Verhandlung Verbundene Rechtssachen C-334/06, C-335/06, C-336/06 Zerche
Niederlassungsfreiheit
Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichts Chemnitz (Deutschland) - Auslegung der Artikel 1 Absatz 2 und 8 Absätze 2 und 4 der Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein (ABl. L 237, S.1) - Ablehnung der Anerkennung der Gültigkeit eines von einem anderen Mitgliedstaat nach Ablauf der Sperrfrist ausgestellten Führerscheins gegenüber einem Inhaber, dem die nationale Fahrerlaubnis wegen Trunkenheit am Steuer entzogen worden war und der das für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis in seinem Wohnsitzmitgliedstaat erforderliche medizinisch-psychologische Gutachten nicht vorlegen konnte - Rechtsmissbrauch


http://curia.europa.eu/de/actu/activites/index.htm

hagen 72

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Montag, 15. Oktober 2007, 10:40

Nun gut, sagt aber nichts über das Ergebnis aus! Mfg

mirko1

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66

Montag, 15. Oktober 2007, 11:06

@Timothy
also kann man ab Januar zu 80 % an den Generalanwalt Anträgen erkennen wohin die Reise geht?

wann ist dann die endgültige richterliche Veröffentlichung?

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »mirko1« (15. Oktober 2007, 11:06)


Paule

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67

Montag, 15. Oktober 2007, 23:04

Zitat

Original von Timothy

Also:

1. 10. Januar 2008 werden die Schlussanträge in den Zusammengelegten Verfahren verlesen

2. Die Schlussanträge - ein den Richtern vom Generalanwalt vorgelegter unverbindlicher Entscheidungsvorschlag - sind an diesem Tag ab ca. 12 Uhr mithilfe der Aktenzeichen der Datenbank unter http://curia.europa.eu/jurisp/cgi-bin/form.pl?lang=de abrufbar.

3. Nach Verlesung der Schlussanträge treten die Richter in die Beratung ein


Ja und was wurde am 27.09.2007 verhandelt ? Wo kann man diese Daten finden die du uns hier schreibst ? :ka:

Epox

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68

Montag, 15. Oktober 2007, 23:55

Also Leute,denke mal ,Momentan kann nur Spekuliert werden,wenn man aber die letzen Beschlußveröffentlichungen, zu Rate zieht,könnte man von 6-8 Wochen ausgehen,habe diese Woche Zeit und versuche mal nachzuhacken :knips:
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mirko1

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69

Dienstag, 16. Oktober 2007, 12:15

das wäre Super....

die Spekulationen gehen nun von 4 WOchen bis 6 Monate,,,

kaum auszuhaltender Zustand,,,

BayernCulture

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Mittwoch, 17. Oktober 2007, 23:46

@ Mirko

Anfänger !!! routinierte EU Führerschein Besitzer haben schon mehrfach ihre Nerven gelassen
mir san mir

Urquell

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Donnerstag, 18. Oktober 2007, 15:44

Fand dazu folgendes im Forum von Kalus:

Zitat

BeitragVerfasst am: Mi Okt 17, 2007 21:39 Titel: Antworten mit Zitat
Tel. Auskunft des EuGHs am 27.09.2007:

In mündlichen Verfahren erfolgt nicht gleich anschließend ein Urteil. Ob ein Urteil folgt, oder ein neuer Termin angesetzt wird, erfahren zuerst die Verfahrensbeteiligten auf schriftlichem Weg. Danach mit Verzögerung die Öffentlichkeit.

Mir wurde geraten in 2-3 Wochen erneut anzurufen.


Urquell

Timothy

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Donnerstag, 18. Oktober 2007, 16:05

Wie ich schon vorab geschrieben habe dauert es noch bis Januar. Die Informationen kommen direkt vom EUGH und sind Seriös!

mirko1

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Donnerstag, 25. Oktober 2007, 11:24

Na gut Timothy

wir nehmen Dich beim Wort...

Januar also)))

willy83

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Freitag, 9. November 2007, 21:18

was kann denn dabei rauskommen für alles EU FS besitzer???

Odessa

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Montag, 19. November 2007, 09:39

Termin der nächsten EUGH-Entscheidungen

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil !



Wäre schön wenn du deinen zukünftigen Beiträgen etwas mehr Sinn geben würdest.
Gruß.Raffy

Paule

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76

Sonntag, 25. November 2007, 19:06

Ich hab das Thema von Rolrick abgetrennt: :kuck: Eu-FS in der Schweiz

Epox

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77

Samstag, 15. Dezember 2007, 10:41

Ein grosser Teil der Vorlagefragen,werden am 10.01.08,schriftlich und
mündlich vor der 3.kammer verhandelt.

siehe Terminkalender EUGH

http://curia.europa.eu/de/actu/calendriers/index.htm

Thimoty hatte recht :klatsch:
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Asrael

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78

Samstag, 15. Dezember 2007, 11:39

Somit verbleiben nur noch 26 Tage-es wird langsam aber auch Zeit das hier endlich einmal entschieden wird. :Dikus:

Paule

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79

Samstag, 15. Dezember 2007, 12:25

Zitat

Dritte Kammer
09.30 : Schlussanträge Verbundene Rechtssachen C-334/06, C-335/06, C-336/06 Zerche


Schlussanträge hört sich aber nicht so an, als das damit gleich ein Urteil/Beschluss folgt. :ka:

Oberklops

Zauberlehrling

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80

Samstag, 15. Dezember 2007, 16:49

Zitat

Original von Paule

Zitat

Dritte Kammer
09.30 : Schlussanträge Verbundene Rechtssachen C-334/06, C-335/06, C-336/06 Zerche


Schlussanträge hört sich aber nicht so an, als das damit gleich ein Urteil/Beschluss folgt. :ka:


:kuck: Vermutung scheint richtig, Paule. ZUmindest stimmt zumindest mit dem überein, was mir ein "Profi" schrieb:

die Vorlagefragen an den EUGH wegen Rechtsmissbrauch sind nicht am
27.09.2007 gebündelt worden sondern die Bündelung war schon im Dezember
2006, am 27.09.2007 waren mündliche Anhörungen, der abschliesende
Schlussantrag wird vom Gneralanwalt des EUGH am 10.01.2008 erwartet das
endgültige EUGH Urteil zu Rechtsmissbrauch wird dann kurze Zeit später im
Zeitraum Frühjahr 2008 kommen.

Bis dahin, alle Betroffenen, durchhalten ! Und nicht freiwillig sagen - ja, habt ja recht, war ja nur ne Scheininwohnsitznahme - sowas ist Privatsache und geht keinen was an. :wink:

Wo ist der Mensch - der einen kannte, der bis vor kurzem da gearbeitet hat ? Bitte einfach mal antworten - tut doch hier nicht weh - :Knüppel:
Alles was du sagst, sollte wahr sein. Aber nicht alles was wahr ist, solltest du auch sagen.