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marco069

Fortgeschrittener

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741

Freitag, 27. Juni 2008, 17:16

OK

danke an alle für die Antworten.

Wollte es nur wissen, da ich nächste Woche nach Bayern muß, ob mir dort etwas passieren kann

MFG :wink:

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742

Freitag, 27. Juni 2008, 17:18

Zitat

EU-Gerichtshof erschwert Führerscheintourismus
26.06.08 – Der Europäische Gerichtshof hat den Führerscheintourismus erschwert. Laut dem Urteil müssen deutsche Behörden eine im EU-Ausland ausgestellte Fahrerlaubnis von deutschen Staatsangehörigen nur anerkennen, wenn diese ihren Hauptwohnsitz im Ausstellerland haben. In diesem Fall ist der Führerschein jedoch auch ohne eine eventuell in Deutschland vorgeschriebene medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) gültig.

Bei der Ermittlung des Wohnsitzes müssen die deutschen Behörden allerdings auf Informationen aus den ausländischen Führerscheinen selbst oder andere Daten des Ausstellerlandes zurückgreifen. Der ADAC fordert daher eine stärkere grenzübergreifende Zusammenarbeit zwischen Polizei und Führerscheinbehörden. mid/hh
Link: http://auto-presse.de/news-auto.php?action=view&newsid=27854
„Ich finde schon Gehen eine unnatürliche Bewegungsart, Tiere laufen, aber der Mensch sollte reiten oder fahren.“ Gottfried Benn, Schriftsteller

tatanka

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743

Freitag, 27. Juni 2008, 17:29

habe polnische Adresse in meinem FS, aber ich denke auch über die leute die D WS in Eu lappen haben , was wäre wenn Tsche´chische Fs in Polen umschreiben lassen ? naturlich mit Polen Adresse <IMG alt="[img] src=[/img]olenfan:"> , und noch was , warum ist diesmal für uns bekante AUTO CLUB so ruhig? Haben die nach den neu Urtei nichts mehr zu sagen? :Respekt:
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caine

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744

Freitag, 27. Juni 2008, 18:05

@ baschi

das ich nicht weiss welcher ws in meinem fs eingetragen ist, kommt daher das mir das vorher egal war, da ich den fs in cz gemacht habe bevor dort die ws regelung eingeführt wurde und ich ausserdem seit nun fast 4 monaten den fs bei meinem anwalt liegt, da das mit dem vg so abgemacht war und ich deshalb im moment selber nicht mehr auf dem fs nachschauen kann!!!

tatanka

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745

Freitag, 27. Juni 2008, 18:12

Also noch mal für alle : unter nummer 8 egal aus welche land ist EuFs , ist imme adresse, und wie mein RA gesagt hat ,ist besser keine D Adresse :Polenfan:
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mirko1

Schüler

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746

Freitag, 27. Juni 2008, 18:16

Also ich verstehe diese ganze Diskussion nicht.

Der Eugh hat geurteilt das D Fs nicht anerkennen braucht wenn ein deutscher Ws drin steht. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Somit sollte eigentlich alles klar sein. Selten hat der Eugh ein Urteil so verständlich für den "Normalverbraucher" formuliert.
Da steht nichts drin das Führerscheine vor 06 mit D-Ws gültig sind, oder alle die an einem Montag ausgegeben wurden, oder die, die Donnerstags zwischen 12 und 13 Uhr ausgegeben wurden. Nein es steht drin:

deutscher WS im Dokument -------> keine Anerkennung.

Das ist für viele bitter, aber war voraus zu sehen und verständlich. Wir hier im Forum haben schon ein Jahr immer wieder gepredigt das ein ausländischer Ws rein muss, haben Seiten der Polizei verlinkt aus denen hervorging das Führerscheine ab 09 nicht anerkannt werden, bei denen sich schon aus dem Dokument selbst ergibt das der WS nicht eingehalten wurde. Was war die Folge? Es entstand eine völlig sinnlose Diskussion darüber welche Wohnsitze nun ehrlicher sind.

Fakt ist nun folgendes:
Solange der Eugh nicht erneut entscheidet was mit Fs ist die vor Umsetzung der Rilie in Cz ist, sind alle Fs mit D-Ws stark gefährdet.

Dummerweise endet diese "Gefahrenlage" nicht wie bisher nach 15 Jahren, sondern da diese Fs überhaupt nicht mehr anerkannt werden müssen, ist eine Umschreibung auch nach den 15 Jahren mehr als fraglich. (man hat ja kein Recht auf die Umschreibung mehr, wenn der Fs nicht gültig ist)

Es muss also ein ausländischer Ws rein, will ich auch weiterhin Freude an meinem Fs haben.

Wenn ich in dieser Situation wäre, würde ich mir allerdings überlegen das der CZ-Schein alle 10 Jahre verlängert werden muss. Abgesehen von der dann jeweils rechtlichen Situation im betreffenden Land die dann vorherrscht ist so eine Verlängerung des Fs auch ein Rechenfaktor, da ja jedesmal ein Ws über die 185 Tage vorhanden sein muss. Wenn man allerdings bedenkt das Polnische Fs unbegrenzt gültig sind, und ein Pl-Ws incl.Umschreibung finanziell etwa in der selben Klasse angesiedelt ist, wäre es nahe liegend das ich gleich den Weg über Pl. gehe. Das hätte ausserdem den Vorteil das der Fs "über 3 Ecken" ausgestellt ist.
Der Aufwand wäre der selbe, und die 10-Jährliche Rennerei wäre auch vom Tisch. Das diese Praxis funktioniert ( CZ-Schein mit D-Ws in Pl Schein tauschen) wurde auch schon von einem User getestet, wenn auch mit anderen Hintergründen.

Gruß.der Sachse

@Sachse

ich habe Deinen Beitag nochmals Komplett übernommen, DEN

DEM IST NIX MERH HINZU ZU FÜGEN BINGO @SACHSE

eines Noch:

wenn einer einen CZ-FS mit D-Adresse drin hat, rahmt das gute Ding ein und hängt es an die Wand und macht gleich einen neuen FS in Polen natürlich mit PL-Adresse drin BASTA...aber schnell,,,,der 19 Januar 2009 ist auch nicht mehr weit.,,,aber das ist ne andere Diskussion, leidensgenossen ich habe selber einen 2004/09 (ich war sicherlich einer der ersten) erteilten CZ-FS klar mit kack D-Adresse drin, bis heute OHNE Kontrolle, meiner hängt schon an der Wand, nächste Woche erste ANreise Polen,,,

Jammern hilft NIx und hat es noch nie,,,reagieren ist angesagt,,,,

Gallier

Profi

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747

Freitag, 27. Juni 2008, 18:40

Bitte schert nicht alle die einen D WS im FS stehen haben über einen Kamm...
Das letzte Wort scheint noch nicht gesprochen zu sein, denn es kann einfach nicht sein daß ich trotz Einhaltung geltendes Rechts (02/2005 ohne WS Erfordernis) jetzt benachteiligt werde! Ich habe alles eingehalten was damals Erforderlich war... Ärztliches Attest aus D. Untersuchung in CZ, Fahrschule, usw...
Nene-das kann ich nicht glauben.
Da muß der EUGH nochmal ran-ganz egal wie!
Lieber stehend sterben als knieend leben

castor

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748

Freitag, 27. Juni 2008, 18:51

Wie "Bayer"in einem anderen Forum sehr richtig bemerkt, wurde zwischen 2004-2006 in CZ die Adresse vom DE-Personalausweis übernommen. Nach einen CZ-WS wurde (z.B. in Pilsen) garnicht gefragt.


Beitrag geändert Asrael
[VERBORGEN]

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Asrael« (27. Juni 2008, 19:46)


Gallier

Profi

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Beiträge: 1 348

749

Freitag, 27. Juni 2008, 18:58

Wie "Bayer" im EU-FE Portal sehr richtig bemerkt, wurde zwischen 2004-2006 in CZ die Adresse vom DE-Personalausweis übernommen. Nach einen CZ-WS wurde (z.B. in Pilsen) garnicht gefragt.


Nicht ganz - ich hab nen Österreichischen Pass und da steht keine Adresse drin! :bäh:
Lieber stehend sterben als knieend leben

doreen 88

unregistriert

750

Freitag, 27. Juni 2008, 18:59

Leute, mal was ganz anderes! Es gibt doch diese neue Regelung,wonach man nach FS länger als 2 Jahre nun keine erneute Prüfung ablegen muß! Wie ist es nun, angenommen !!! man versagt mir die Nutzung des CZ FS in D und ich warte nun noch die 3 Jahre , bis meine 15 Jahre um sind und hol mir meinen alten D FS einfach wieder ab? Oder wie jetzt? MfG

Stefan

unregistriert

751

Freitag, 27. Juni 2008, 19:02

Wie bitte?!?

Zitat

Leute, mal was ganz anderes! Es gibt doch diese neue Regelung,wonach man nach FS länger als 2 Jahre nun keine erneute Prüfung ablegen muß!
Wie kommst du darauf, bzw. wo steht das...Ist mir ja was ganz neues :greubel:

marco069

Fortgeschrittener

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752

Freitag, 27. Juni 2008, 19:17

Hi Leutz

wie ist das eigentlich bei dem EUGH mit Urteilen ?

Normalerweise ist ja ein Urteil erst nach einer gewissen Zeit rechtskräftig, wie sieht es beim EUGH aus ?

Ich frage nur deshalb, vielleicht haben ja die Anwälte von den Klägern Einspruch oder ähnliches eingelegt. Es muß doch eine möglichkeit geben, gegen das Urteil anzugehen, bzw. die ausgehändigten FS unter Bestandsschutz zu stellen, weil sie ja rechtens erworben wurden und nicht aufmal übernacht quasi als ungültig erklärt werden dürften ?

Kennt sich da jemand mit aus ?

:wink: :knips:

castor

[VERBORGEN]

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753

Freitag, 27. Juni 2008, 19:20

@Gallier

Ihr Österreicher sind ja auch überall zuhause ;)))

Es geht ja nur darum, wie der DE-WS fast zwangsläufig in den CZ-FS kam.
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der Sachse

unregistriert

754

Freitag, 27. Juni 2008, 19:23

Die FEV soll geändert werden. Diese Änderung ist auch schon am 13.6. durch den Bundesrat "durch"

@ Mirko1
schön das wenigstens einer meinen Beitrag für voll nimmt und die Tatsachen nicht wegdiskutieren will. Jedoch halte ich einen kompletten Neuerwerb in Pl für weder Richtlinienkonform, (solange der alte,wenn auch nicht anerkannte CZ-Fs noch besteht), noch für finanziell nötig. Ein kompletter, sauberer Neuerwerb im Pl kostet ca 1800. Ein Wohnsitz für die 185 Tage incl. Umschreibung wird ca. bei der hälfte liegen. Den Unterschied kann sich jeder selber ausrechnen. Noch ein Vorteil einer Umschreibung wäre, das das alte Datum der Erteilung der Klassen drin stehen würde.

Gruß. der Sachse

Gallier

Profi

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Beiträge: 1 348

755

Freitag, 27. Juni 2008, 19:30

Was passiert wenn ich am Montag zur FSST gehe und eine Umschreibung beantrage.
Dann werde ich zur MPU aufgefordert-OKAY-nehme ich mal so an.
Was passiert wenn ich diese MPU vergeige?
Begründe ich dadurch neue Eignungszweifel?
Was wenn ich dann (bei negativer MPU) den Antrag auf Umschreibung zurück ziehe?

Ich hader einfach noch mit mir selber weil der RA kostet auch Geld daß ich als Hartz4 Fuzzi ned unbedingt habe wenn danach sowieso alles auf ne MPU hinausläuft!
Da lieber gleich MPU und fertig?
Lieber stehend sterben als knieend leben

doreen 88

unregistriert

756

Freitag, 27. Juni 2008, 19:33

Tja, mit der Vorlage eines negativen MPU Gutachtens begründest du neue Eignungszweifel! Und wenn du den Antrag dann zurückziehst, weiß die FSST dann so oder so Bescheid und hat dich im Visier! Erstmal abwarten und Füße still halten! Ich bin heut auch Auto gefahren - nicht anders als sonst! MfG

Weißnichtsogenau

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Führerschein aus: CZ MIT D WS

757

Freitag, 27. Juni 2008, 19:33

Warum eigentlich sollte man den CZ-FS in einen polnischen umwandeln?
Geht doch auch wenn man erneut einen WS in CZ begründet und einfach den alten
FS als verlustig meldet. Wäre doch auch mal ein Ansatzpunkt.
Nach der Erledigung aller Formalitäten stellt man fest, daß sie das Leben waren.

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Führerschein aus: D - erfolgreich umgeschrieben!

758

Freitag, 27. Juni 2008, 19:36

mal was zum abmelden in D

Zitat

Wer in Deutschland aus einer Wohnung auszieht, muss sich nach den melderechtlichen Bestimmungen abmelden. Ein melderechtlicher Zweitwohnsitz in Deutschland ist nur möglich, wenn sich auch der Erstwohnsitz in Deutschland befindet.
Welche Auswirkungen ein deutscher Wohnsitz in steuerrechtlicher oder sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht hat, müssten Sie mit Ihrem Arbeitgeber, dem zuständigen Finanzamt bzw. dem Sozialversicherungsträger besprechen.
Link: http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/…ldepflicht.html


also kann ich ja lt. Gesetz,nur im Ausland einen Zweitwohnsitz nehmen!!!
es kann einem niemand deswegen anklagen,das man sich aus D nicht abmeldet,wenn man vorübergehend (man kann ja nicht vorher schon wissen,wie unsere MPU Psychologen,die ja Hellseher sind,ob man überhaupt länger als 185 Tage oder auch 365 oder für immer dort bleibt) ,einen Wohnsitz im Ausland benutzt!!!

keiner kauft ne Katze im Sack,also muss ich ja auch erstmal alles testen! :knips:
„Ich finde schon Gehen eine unnatürliche Bewegungsart, Tiere laufen, aber der Mensch sollte reiten oder fahren.“ Gottfried Benn, Schriftsteller

KloPpY

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Führerschein aus: Słubice: 11/2008 -> Berlin: 02/2011

759

Freitag, 27. Juni 2008, 19:38

@ Weißnichtsogenau

Dazu wirst nen WS für 185 Tage brauchen. Der Nachteil an CZ ist, dass die FS außerdem nur eine Gültigkeit von 10 Jahren haben.

@ hyberface

Na um so besser für die jenigen, die noch Ihren FS erhalten. Diese sollten sich zum Zeitpunkt derAusstellung in D abmelden unmd haben somit nur einen Hauptwohnsitz in D.
Das heißt ja nicht, dass Du Deine Wohnung aufgeben und Deinen Perso abgeben musst! Du bleibst Mieter und dt. Statsbürger, der ein paar Tage im Ausland wohnt.

Ich werde es jedenfalls vorsichtshalber so handhaben.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »KloPpY« (27. Juni 2008, 19:42)


der Sachse

unregistriert

760

Freitag, 27. Juni 2008, 19:39

Kannst du natürlich auch machen. Das war nur eine Überlegung wie man eine andere Adresse rein kriegt und gleichzeitig die 10 Jahresbeschränkung in CZ umgeht.
Egal was und wie, nur seht zu das Ihr nen anderen Ws in den Schein bekommt. Das wird so oder so mind. 185 Tage dauern,Egal ob CZ oder PL. Also Steckt den Kopf nicht in den Sand und wartet nicht auf ein Urteil was nie kommen wird.

der Sachse