Mittwoch, 23. Mai 2012, 18:15 UTC+2

Sie sind nicht angemeldet.

  • Anmelden
  • Registrieren

Registrierungsdatum: 9. Dezember 2007

Beiträge: 119

Geschlecht: Männlich

541

Donnerstag, 26. Juni 2008, 14:59

OK, dann gehe ich einen Schritt weiter und habe eben meinen CZ FS zum Zeitpunkt der Kontrolle "verloren".
Da ist ja erst mal nichts mit "erstem Blick".
Also müßten die nachfragen beim Magistrat. Dort war ich aber für ein Jahr gemeldet.
...mach das bloß nicht. Ist Dein FS nämlich nicht in Flensburg registriert bist Du erstmal mit Fahren ohne dran. Du bist dann in der Beweispflicht und musst ein FS Dokument nachweisen. Übrigens bist Du nicht beim Magistrat gemeldet sondern bei der Ausländerpolizei. Und bist Du Dir wirklich sicher dass Dich der Vermittler auch angemeldet hat? Korrekterweise hast Du aus dieser Zeit eine Bürgerkarte bzw das Dokument was es damals gab? Wäre nicht das erste mal das Vermittler Geld nehmen ohne die entsprechende Leistung zu bringen.

Registrierungsdatum: 9. Dezember 2007

Beiträge: 119

Geschlecht: Männlich

542

Donnerstag, 26. Juni 2008, 15:02

Zitat der Spiegel:


Zitat

Allerdings ist es nach Ansicht des Gerichtshofes für die Sicherheit des Straßenverkehrs unerlässlich, dass die Führerschein- Inhaber nur einen einzigen ordentlichen Wohnsitz haben. Deutschland könne die Anerkennung der tschechischen Führerscheine deshalb ablehnen, wenn aus der Fahrerlaubnis selbst oder aus Informationen der tschechischen Behörden zweifelsfrei hervorgehe, dass die Inhaber nicht in Tschechien lebten.
das bezieht sich ja auf die 5 mit dem D WS im FS!

also nicht,das man nur "einen" WS haben darf!!!

was das allerdings mit der Sicherheit im Strassenverkehr zu tun haben soll,ist mir ehrlich gesagt ein Mysterium!!! :ka:
..genau diese Stelle meinte ich und das irritiert voll - das die FS Inhaber nur einen einzigen ordentlichen WS haben sollen - vielleicht ist an dieser Stelle ein Übersetzungsfehler ????

Weißnichtsogenau

Fortgeschrittener

Registrierungsdatum: 11. November 2007

Beiträge: 297

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Sachsen

Führerschein aus: CZ MIT D WS

543

Donnerstag, 26. Juni 2008, 15:14

Nein, ich bin mir nicht sicher. War auch 2005 und wir bekamen damals nur eine Kopie (in tschechisch) mit der Adresse des angeblichen Wohnsitzes.
Als ich damals umschreiben wollte, sollte ich auch einen Wohnsitz nachweisen. In deutscher Ausfertigung natürlich.
Also rief ich beim Vermittler an (Problem-Logistik) und bekam nur die Aussage, ich solle erst mal abwarten usw.
Könnte also auch gut sein, daß die nichts dergleichen getan haben.
Deswegen jetzt auch die Briefe wo man mich bittet nochmal 198 Euro zu zahlen um Ihr Super-Sicherheitspaket zu beanspruchen.
Nach der Erledigung aller Formalitäten stellt man fest, daß sie das Leben waren.

Registrierungsdatum: 29. Mai 2007

Beiträge: 775

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Bayern

Führerschein aus: D - erfolgreich umgeschrieben!

544

Donnerstag, 26. Juni 2008, 15:16

@ Schausteller

ja die meinen die 5 Angeklagten damit,das diese eben nur einen!!! WS haben und das in D!

ausserdem scheint irgendwo ein Text zu stehen,der von allen Berichterstattern kopiert wird und dann in seine Berichte eingefügt wird!
überall kann man das gleiche lesen...

und der Tiefensee,wird wieder "das war ein Schlag gegen die EUFS Mafia" loslassen!!! :lach:

aber ich kann den Sinn nicht verstehen???
es wurde doch nichts gestoppt???

sondern eher darauf hingewiesen,das wenn man einen WS im EU Land hat,der FS auch von D anzuerkennen ist ohne MPU auflage!!!

naja...D will sich wohl wenigstens selber einreden,das sie nun alle Alkoholmissbräuchler aus dem Strassenwege räumen können!!!
dabei betrifft es nur die,die vor der WS Regelung ihre FS gemacht haben...die ab 06 sind ja eh alle mit EU WS!
„Ich finde schon Gehen eine unnatürliche Bewegungsart, Tiere laufen, aber der Mensch sollte reiten oder fahren.“ Gottfried Benn, Schriftsteller

Gallier

Profi

Registrierungsdatum: 26. Dezember 2007

Beiträge: 1 348

545

Donnerstag, 26. Juni 2008, 15:29

Soeben mit Herrn Sch***er von der Führerscheinstelle Nürnberg telefoniert...
Ich würde die CZ Fahrerlaubnis umgeschrieben bekommen in eine D FE-auch ohne MPU-nur muß ich unterschreiben daß ich Kenntnis davon habe daß es bei einer gesetzlichen Änderung bezüglich der FE definitiv so ist daß der D-Schein wieder entzogen werden wird.
Alles Mist ey :motz: :motz: :motz:



@ tarabas und die anderen...

Könnt ihr euren Streit nicht wo anders austragen?
Hier sind manche Leute echt interessiert wie das Urteil nun ausgelegt wird für oder gegen uns, wir sind aber sicherlich nicht an eurem Streit interessiert-also macht das per PN oder bannt euch gegenseitig oder sostwas-IHR GEHT MIR AUFN KEKS mit eurem Sche*ß!
Lieber stehend sterben als knieend leben

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Gallier« (26. Juni 2008, 15:33)


Weißnichtsogenau

Fortgeschrittener

Registrierungsdatum: 11. November 2007

Beiträge: 297

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Sachsen

Führerschein aus: CZ MIT D WS

546

Donnerstag, 26. Juni 2008, 15:32

Damit wären also auch alle, in einen deutschen FS "umgewandelte" FS nicht mehr sicher, wenn das Wohnsitzprinzip nicht eingehalten wurde.
Das habe ich mir fast gedacht. :motz:
Das Beschissenste an der Sache ist aber, MPU hin oder her, daß selbst nach dieser 15 jährigen Tilgungsfrist die FS nicht anerkannt werden müssen.
Folglich fährt man jetzt immer im Tarnmodus egal wie lange die Tat schon her ist. Vielen Dank auch an den EuGH :bumm:
Nach der Erledigung aller Formalitäten stellt man fest, daß sie das Leben waren.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Weißnichtsogenau« (26. Juni 2008, 15:37)


Registrierungsdatum: 9. Dezember 2007

Beiträge: 119

Geschlecht: Männlich

547

Donnerstag, 26. Juni 2008, 15:34

Soeben mit Herrn Sch***er von der Führerscheinstelle Nürnberg telefoniert...
Ich würde die CZ Fahrerlaubnis umgeschrieben bekommen in eine D FE-auch ohne MPU-nur muß ich unterschreiben daß ich Kenntnis davon habe daß es bei einer gesetzlichen Änderung bezüglich der FE definitiv so ist daß der D-Schein wieder entzogen werden wird.
Alles Mist ey :motz: :motz: :motz:
Was habt ihr denn immer alle mit der Umschreibung? Gerade jetzt ist der EU FS doch sicherer denn je. Und welche gesetzliche Änderung meint er denn?
:CZ Fan:

Gallier

Profi

Registrierungsdatum: 26. Dezember 2007

Beiträge: 1 348

548

Donnerstag, 26. Juni 2008, 15:38

Damit wären also auch alle, in einen deutschen FS "umgewandelte" FS nicht mehr sicher, wenn das Wohnsitzprinzip nicht eingehalten wurde.
Das habe ich mir fast gedacht. :motz:


So ist es leider laut Aussage des netten Herrn, der im übrigen die Akten Führerscheintourismus bearbeitet :nunu:
Eine Umschreibung in eine D-FE bringt mir ja auch nichts wenn ich damit rechnen muß daß ich nach gewisser Zeit den selbigen wieder ebgenommen bekomme oder ne MPU machen muß...
Oder bringt er mir doch etwas?
Weil die CZ-FE würde ja bei einer jetzigen Kontrolle eingezogen und an die ausstellende Behörde zurück geschickt und nicht mehr ausgehändigt an denfrüheren Inhaber-so zumindets meine ich es gelesen zu haben.
Wenn ich allerdings dann die D-FE habe und die wird mir wieder entzogen, dann habe ich ja wieder 2 Jahre Zeit eien MPU zu machen ohen daß diese D-FE verfällt...

Das heißt im Umkehrschluß daß ich besser fahren wenn ich eine D-FE habe und die irgendwann mit einer MPU sanktioniert wird da diese ja erst nach 24 Monaten verfällt.
Lieber stehend sterben als knieend leben

Gallier

Profi

Registrierungsdatum: 26. Dezember 2007

Beiträge: 1 348

549

Donnerstag, 26. Juni 2008, 15:39

Soeben mit Herrn Sch***er von der Führerscheinstelle Nürnberg telefoniert...
Ich würde die CZ Fahrerlaubnis umgeschrieben bekommen in eine D FE-auch ohne MPU-nur muß ich unterschreiben daß ich Kenntnis davon habe daß es bei einer gesetzlichen Änderung bezüglich der FE definitiv so ist daß der D-Schein wieder entzogen werden wird.
Alles Mist ey :motz: :motz: :motz:
Was habt ihr denn immer alle mit der Umschreibung? Gerade jetzt ist der EU FS doch sicherer denn je. Und welche gesetzliche Änderung meint er denn?
:CZ Fan:


Von dem heutigen Urteil weiß er NOCH nichts und er sagte er warte auf einen Bescheid des "Amtes" wie nun vorzugehen ist...
Wo ist denn der EU FS sicherer denn je? Mit der deutschen Meldeadresse wie bei mir doch sicherlich nicht :denk:
Lieber stehend sterben als knieend leben

Hommer

Schüler

Registrierungsdatum: 21. Mai 2007

Beiträge: 66

550

Donnerstag, 26. Juni 2008, 15:42

Zitat aus dem Spiegel

PRÜFUNG IM AUSLAND
EU erschwert Führerscheintourismus

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat das Ausweichen ehemaliger Trinker auf eine Führerscheinprüfung im Ausland erschwert.
[b] Nur wer seinen Hauptwohnsitz außerhalb Deutschlands hat , darf die dort möglicherweise laxere Prüfung ablegen.[/b]


http://www.spiegel.de/auto/aktuell/0,1518,562265,00.html
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten

Weißnichtsogenau

Fortgeschrittener

Registrierungsdatum: 11. November 2007

Beiträge: 297

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Sachsen

Führerschein aus: CZ MIT D WS

551

Donnerstag, 26. Juni 2008, 15:45

Da kann ich also noch sozusagen bis 2015 (ohne entdeckt zu werden) mit dem CZ FS fahren. Dann wäre ja sowieso die Pappe abgelaufen.
Und dann zur deutschen FSST gehen, ist folglich sinnlos.
Bliebe in dem Falle dann nur, auf die CZ verzichten und eine neue deutsche machen.
So ein Nonsense.
Nach der Erledigung aller Formalitäten stellt man fest, daß sie das Leben waren.

der Sachse

unregistriert

552

Donnerstag, 26. Juni 2008, 15:50

Soeben mit Herrn Sch***er von der Führerscheinstelle Nürnberg telefoniert...
Ich würde die CZ Fahrerlaubnis umgeschrieben bekommen in eine D FE-auch ohne MPU-nur muß ich unterschreiben daß ich Kenntnis davon habe daß es bei einer gesetzlichen Änderung bezüglich der FE definitiv so ist daß der D-Schein wieder entzogen werden wird.
Alles Mist ey :motz: :motz: :motz:


Mal so zum nachdenken. Warum sollst du was unterschreiben, wenn es das Gesetz auch so hergeben würde????? :greubel:



Weil es das eben nicht hergibt. Was du unterschreiben sollst, ist so ne art freiwilliger Verzicht bei änderung der rechtslage.

Ein entzug der umgeschriebenen Fe ist schon dawegen nicht realisierbar, weil eben alles auf den Tisch kam. Die hatten deine Akte, den CZ-Schein, und haben trotzdem erteilt. Die können nicht mal "Erteilung unter falschen vorraussetzungen" anbringen, da die ja alles hatten.

kleksi

Fortgeschrittener

Registrierungsdatum: 29. Oktober 2006

Beiträge: 428

Geschlecht: Männlich

Wohnort: nürnberg

Beruf: maler und lackierer

Führerschein aus: Emalig CZ jetzt D!!!!! seit 4 jahren !!

553

Donnerstag, 26. Juni 2008, 15:53

Ihr schreibt immer alle irgent welche sachen :ws: WAS ist Fakt!!!So wie ich es verstanden habe ALLE FS MIT CZ WS SIND SICHER ODER??Und die WO EINEN D WS DRIN HABEN SIND IN DEN ARSCH GEKNIFFEN HABE ICH DAS RICHTIG VERSTANDEN

gruss kleksi
Alles ist Drin :momo:

Weißnichtsogenau

Fortgeschrittener

Registrierungsdatum: 11. November 2007

Beiträge: 297

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Sachsen

Führerschein aus: CZ MIT D WS

554

Donnerstag, 26. Juni 2008, 16:00

Theoretisch siehst du das richtig. Nur würde ich denken, daß auch mit CZ Wohnsitz nicht alles soo klar läuft.
Zmindest wenn in der Zeit noch ein deutscher WS bestand.
Nach der Erledigung aller Formalitäten stellt man fest, daß sie das Leben waren.

Gallier

Profi

Registrierungsdatum: 26. Dezember 2007

Beiträge: 1 348

555

Donnerstag, 26. Juni 2008, 16:12

Soeben mit Herrn Sch***er von der Führerscheinstelle Nürnberg telefoniert...
Ich würde die CZ Fahrerlaubnis umgeschrieben bekommen in eine D FE-auch ohne MPU-nur muß ich unterschreiben daß ich Kenntnis davon habe daß es bei einer gesetzlichen Änderung bezüglich der FE definitiv so ist daß der D-Schein wieder entzogen werden wird.
Alles Mist ey :motz: :motz: :motz:


Mal so zum nachdenken. Warum sollst du was unterschreiben, wenn es das Gesetz auch so hergeben würde????? :greubel:



Weil es das eben nicht hergibt. Was du unterschreiben sollst, ist so ne art freiwilliger Verzicht bei änderung der rechtslage.

Ein entzug der umgeschriebenen Fe ist schon dawegen nicht realisierbar, weil eben alles auf den Tisch kam. Die hatten deine Akte, den CZ-Schein, und haben trotzdem erteilt. Die können nicht mal "Erteilung unter falschen vorraussetzungen" anbringen, da die ja alles hatten.


Was möchte denn dann der Herr daß ich unterschreibe bei einem Antrag auf Umschreibung in eine D-FE?
Ich habgesagt ich möchte den A machen. Er hat gesagt ich muß mir im klaren sein daß bei einer Gesetzesänderung der A und B weg wären...Aber einer Umschreibung in eine D-FE steht nichts im Wege-nur eben soll ich was unterschreiben und das macht mich stutzig... Weis nicht wie ich mich nun verhalten soll?
Kannst du mir da nicht weiter dazu was sagen?
Lieber stehend sterben als knieend leben

mobil2008

Schüler

Registrierungsdatum: 10. Februar 2008

Beiträge: 67

Geschlecht: Männlich

Wohnort: BW

Führerschein aus: Polen/Stettin

556

Donnerstag, 26. Juni 2008, 16:12

Ich lese hier immer nur adresse hin und adresse her.Was ist den mit rechtsnissbräuchlichen erwerb?????sollte da nich heute darüber verhandlet werden oder verwechsel ich da was????

doreen 88

unregistriert

557

Donnerstag, 26. Juni 2008, 16:16

Zitat

Zitat von der Sachse:

Mal so zum nachdenken. Warum sollst du was unterschreiben, wenn es das Gesetz auch so hergeben würde?????



Weil es das eben nicht hergibt. Was du unterschreiben sollst, ist so ne art freiwilliger Verzicht bei änderung der rechtslage.

Ein entzug der umgeschriebenen Fe ist schon dawegen nicht realisierbar, weil eben alles auf den Tisch kam. Die hatten deine Akte, den CZ-Schein, und haben trotzdem erteilt. Die können nicht mal "Erteilung unter falschen vorraussetzungen" anbringen, da die ja alles hatten.


Tja, der letzte Absatz von deinem Post ließe sich ja theoretisch auch auf die damalige Erteilungspraxis in CZ anwenden! Die wußten ja von unseren deutschen Wohnsitzen! Und es kann keiner kommen und sagen, die CZ Behörden sind soooo doof und wissen nicht, was sie tun!

Ein weiterer Gedanke von mir ist, wie die - eventuell - nächste Vorlagefrage an den EUGH aussehen könnte: Vereinbarkeit von FS Richtlinie Art.13 Abs.2 und Wohnsitzprinzip des heutigen Urteils! Genauso: Nur ein WS innerhalb der EU! Vorlagefrage: Niederlassungsfreiheit

MfG

Zitat erkenntlich gemacht Asrael

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Asrael« (26. Juni 2008, 19:23)


Registrierungsdatum: 9. Dezember 2007

Beiträge: 119

Geschlecht: Männlich

558

Donnerstag, 26. Juni 2008, 16:16

Ich lese hier immer nur adresse hin und adresse her.Was ist den mit rechtsnissbräuchlichen erwerb?????sollte da nich heute darüber verhandlet werden oder verwechsel ich da was????
..ich verstehe den Remi schon darin, in Verbindung mit Wohnsitzprinzip bla, bla...

Seit heute hat das ganze aber einen feinen Beigeschmack von RechtsGEBRAUCH, nämlich das es Dir als Europäer frei steht Deinen FS in einem Land Deiner Wahl zu machen..

marco069

Fortgeschrittener

Registrierungsdatum: 30. November 2007

Beiträge: 484

Geschlecht: Männlich

559

Donnerstag, 26. Juni 2008, 16:36

hi leute

mal eine kurze frage: Betrifft D-WS in FS

Wie sehe es denn aus, wenn man zur meldestelle geht hier in D und sich offiziell abmeldet. Seinen FS in einen neuen mit ausländischen Ws umschreibt und sich anschließend hier in D wieder anmeldet ?

und noch etwas: Was dürfen denn nun die Beamten auf der Strasse, falls man mit CZ-FS mit D-WS erwischt wird ? FOF ist es ja nicht, dürfen Sie nur der FSST mitteilung machen oder dir den FS an Ort und stelle wegnehmen ?

Pat27cgn

Fortgeschrittener

Registrierungsdatum: 27. August 2007

Beiträge: 507

Geschlecht: Männlich

Führerschein aus: Aus CZ

560

Donnerstag, 26. Juni 2008, 16:39

Hey jetzt freut euch doch einfach mal, das mit dem Wohnsitz war doch von vornerein klar.

Seit doch lieber froh das D die FS anerkennen muss stellt euch mal vor der EUGH hätte dem Antrag vom Generalanwalt gefolgt, das wäre schlimm, so sind es nur ein paar Hundert Euro und ihr könnt weiterfahren, ist doch besser als Fussgänger.



!!!! ALSO SEIT HAPPY !!!!!