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Epox

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21

Samstag, 22. September 2007, 10:18

@lappich,

auch bei mir ist das VG-Sigmaringen zuständig,das Urteil sollte meines
Erachtens positiv für den Wiedemann ausgehen,da die Vorlagefragen
in den bereits ergangenen Urteilen des EUGH,inhaltlich schon aufgeführt waren.Desweiteren dürfte der EUGH nicht von seiner
aktuellen Rechtsprechung abweichen.

gruss Epox
Die USA haben Barack Obama,
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tatanka

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22

Samstag, 22. September 2007, 20:17

hei, und was wird mit mir pasiert? aber ich kämpfe weiter,
alter pole bin ich , paule weis
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tatanka

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23

Samstag, 22. September 2007, 20:18

ich bin gut versichert ,und die zahlen alles
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lappich

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24

Sonntag, 23. September 2007, 23:28

wird die entscheidung am gleichen tag bekannt gegeben oder dauert das dann noch mal paar tage?

mfg lappich

Epox

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25

Sonntag, 23. September 2007, 23:39

@lappich,

das kann so oder so sein,bei dem Microsofturteil zb.,wurde das Urteil
gleich Veröffentlicht.

Gruss Epox
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Asrael

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26

Dienstag, 25. September 2007, 08:23

Noch 2 Tage dann heißt es ganz fest die Daumen zu drücken

lappich

Schüler

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27

Dienstag, 25. September 2007, 11:53

oja hoffentlich wird das VG sigmaringen richtig gefickt

ich will endlich wieder rumcruisen

mfg lappich

mirko1

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28

Dienstag, 25. September 2007, 12:22

BINGO
Leute noch 2 Tage bis zur MEGA-Entscheidung, wenn es in unserem Sinne ausgeht (also gegen Deutschland) haben wir gewonnen und die MPU wird wohl einige Kunden verlieren.

Ich habe meinen CZ-FS September/2004 gemacht, toi toitoi noch immer im "Tarnmodus"...

Geht Rechtsmissbrauch am Donnerstag den Bach runter werde ich meinen CZ-FS in einen D-FS umschreiben lassen.

3 Jahre im Kampf gegen das SYSTEM reichen mir,,,

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »mirko1« (25. September 2007, 12:23)


susi

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29

Dienstag, 25. September 2007, 15:50

nun mal warten ich Glaube es wird weiter Gehen mit dem Kampf :KlSM:

susi :wink:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »susi« (25. September 2007, 15:52)


Hermie

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Dienstag, 25. September 2007, 16:06

Da passiert erstmal gar nix:

Lest ersmal im Wikki:

Aufgabe

Der Generalanwalt hat die Aufgabe, nach der mündlichen Verhandlung öffentlich und in völliger Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einen Vorschlag für ein Urteil in der Form von begründeten Schlussanträgen zu stellen, soweit nach der Satzung des Gerichtshofs seine Mitwirkung erforderlich ist. Seine Aufgabe ist daher nicht mit der eines Staatsanwaltes vergleichbar. Dazu fasst er die bisherige Rechtsprechung des EuGH in ähnlichen Fällen zusammen und nutzt diese, um seine Vorstellungen hinsichtlich der Beurteilung des vorliegenden Falls zu begründen. Der Generalanwalt ist dabei nicht Vertreter einer der beiden Parteien, sondern soll seinen Vorschlag unabhängig und neutral entwickeln. Der EuGH ist an diese Vorschläge nicht gebunden, faktisch folgt er jedoch in etwa dreiviertel aller Fälle den Vorschlägen des Generalanwalts.


Mündliche Verhandlung und Schlussanträge im Verfahren

Der Gerichtshof entscheidet auf Bericht des Berichterstatters und nach Anhörung des Generalanwalts, ob die Rechtssache eine Beweisaufnahme erfordert, welchem Spruchkörper die Rechtssache zugewiesen wird und ob eine mündliche Verhandlung stattfindet. In der mündlichen Verhandlung vor dem EuGH tragen die Parteien ihre Ausführungen dem Spruchkörper und dem Generalanwalt vor. Die Richter und der Generalanwalt können den Parteien die Fragen stellen, die sie für zweckdienlich erachten. Einige Wochen später, wiederum in öffentlicher Sitzung, trägt der Generalanwalt dem Gerichtshof seine Schlussanträge vor. Darin geht er insbesondere auf die rechtlichen Fragen des Rechtsstreits ein und schlägt dem Gerichtshof in völliger Unabhängigkeit die Entscheidung vor, die seiner Meinung nach in dem Rechtsstreit ergehen sollte. Damit ist das mündliche Verfahren abgeschlossen. Wirft eine Rechtssache keine neuen Rechtsfragen auf, so kann der Gerichtshof nach Anhörung des Generalanwalts beschließen, ohne Schlussanträge zu entscheiden.

http://de.wikipedia.org/wiki/Generalanwalt_(EuGH)

Bevor hier einige schlaflose Nächte bekommen, frühestens in 3 Monaten ist zum Thema Rechtsmissbrauch etwas konkretes zu erfahren.

Alex222

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31

Dienstag, 25. September 2007, 16:51

ok aber trotzdem heißt es "Daumendrücken" das ein paar gute Argumente fallen GEGEN DEN RECHTSMISSBRAUCH und das dann später zum positiven für uns verhandelt wird.

Epox

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Dienstag, 25. September 2007, 17:08

@ Hermie,

gegen deine Informationen(kopiert aus Wikipedia) ist nichts einzuwenden, so ist der Ablauf.Nur solltest du nicht vergessen,das eine Stellungnahme des Generalanwaltes bereits Erfolgt ist,auch die Schlußanträge der Parteien wurden gestellt ,hierbei kam es zu einer Bündellung
der Vorlagefragen( war im Herbst 2006).Am 27.09.2007 wird die
3.Kammer des EUGH definitiv ein Urteil fällen.

Nochmals zum Nachlesen:http://curia.europa.eu/de/actu/calendriers/index.htm

Gruss Epox
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Alex222

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33

Dienstag, 25. September 2007, 18:00

Also dann doch Daumendrücken bin echt mal so gespannt...

BayernCulture

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34

Mittwoch, 26. September 2007, 15:14

und meines Wissens nach gibt es auch Vorabentscheidungen, wir haben doch schon einige Urteile in EU FS Angelegenheiten durchgemacht, spätestens das zweite, hat sehr schnelll , sehr Wirkungsvoll durchgeschlagen :-)
mir san mir

mirko1

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35

Mittwoch, 26. September 2007, 16:36

@Hermie
zu deinem Beitrag

@Epox
war schneller... dann is ja OKAy,, also morgen wird eine Entscheidung fallen,,,,ich hoffe das diese dann auch veröffentlicht wird.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »mirko1« (26. September 2007, 16:37)


Freelancer

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36

Mittwoch, 26. September 2007, 16:40

Weiß jemand die Uhrzeit wann die Urteile veröffentlicht werden?
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Nur wer gegen den Strom schwimmt, findet zur Quelle!
Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren!

Epox

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Mittwoch, 26. September 2007, 17:39

@Freelancer,

Die Verhandlung beginnt um 9.30 Uhr,wann die Veröffentlichung
des Urteils ist,kann man Schwer sagen,wenn es schnell geht ver-
mutlich am Freitag,tippe aber eher auf Anfang nächster Woche.

Gruss Epox :wink:
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Hermie

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Mittwoch, 26. September 2007, 17:44

@epox:

Ja, eine Stellungnahme des Generalanwaltes ist erfolgt, jedoch nicht die Schlussanträge!

Voraus geht hervor, das die Schlussanträge gestellt sind? Jedenfalls nicht aus der Bündelung der Fälle. Wären die Schlussanträge gestellt, gäbe es keine mündliche Verhandlung mehr. Gerade die mündliche Verhandlung ist dazu da, dass aufgrund der Bündelung der Fälle alle Aspekte beachtet werden.

@all:

Die Veröffentlichung eines Beschlusses findet ca 4 Wochen nach Beschluss statt. erst erhalten die Betroffenen Kenntnis über das Urteil/Beschluss danach die Öffentlichkeit.

Epox

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39

Mittwoch, 26. September 2007, 19:03

@Hermie,

Zitat

Die Veröffentlichung eines Beschlusses findet ca 4 Wochen nach Beschluss statt. erst erhalten die Betroffenen Kenntnis über das Urteil/Beschluss danach die Öffentlichkeit.


Woraus geht hevor,das ein Beschluß erst nach 4 Wochen veröffentlicht
wird?
So lange hat es weder bei Halbritter noch bei Kapper gedauert.
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Hermie

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Mittwoch, 26. September 2007, 19:32

Erst mit der Veröffentlichung werden Beschlüsse rechtskräftig, deswegen:

Halbritter wurde Ende Mai beschlossen, die Veröffentlichung war am 28.06. Ab da war der Beschluss rechtskräftig Kremer, das gleiche, Beschluss im September, Veröffentlicht im Oktober.

Kannst du gerne im den FAQ im VP nachblättern, ich habe keine Lust dazu.

Und zu deinen Schlußanträgen empfehle ich mal folgenden Link als Lektüre:

http://curia.europa.eu/de/instit/txtdocf…igueur/txt5.pdf

Verfahrensordnung des Gerichtshofes

da steht auf Seite 32:

Artikel 59
§ 1 Am Schluss der mündlichen Verhandlung stellt der Generalanwalt seine Schlussanträge undbegründet sie.