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ronne

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341

Dienstag, 11. März 2008, 10:54

Nein, er behauptet das einfach so, ich glaube auch, dass das reiner Blödsinn ist
gruss, ronne

Lord Vader

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342

Dienstag, 11. März 2008, 15:01

:macht: @sachse, aber Yves Bot fordert tatsächlich in den anderen Ländern eine qualitativ gleichgestellte MPU. Abgesehen davon, dass die (ausser die Deppen in unserem 17. Bundesland, und einige Zurückgebliebene in Südtirol) damit nichts anfangen können - das geht doch nicht: D.kann doch nicht über den EUGH in fremde nationale Rechte und Pflichten eingreifen wollen, und dt. Bürokratie zur neuen Richtlinie Europas erklären. Das ist und bleibt nunmal krankhafter Grössenwahn. :jojoj:


So und nicht anders sehe ich dies auch, ENDE.......aber spannend bleibt es trotzdem, obwohl sich eigentlich wie jedes Jahr nichts geändert hat...im Gegenteil, verbessert hat für uns. :pfiff:
Glauben heisst nicht zu Wissen !!
Allzeit Gute, stressfreie, Alkohol und drogenfreie Fahrt wünscht Lord Vader !

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343

Dienstag, 11. März 2008, 17:45

hi,

les mir öfters mal den Antrag des Hr.Bot durch....bis ich vielleicht mal schlau daraus werde,ob das eventuell mal ein Deutscher war,der beim TÜV oder beim ADAC tätig war

naja...nu viel mir aber auf,bei seinem Ergebniss:

zitat:
"Angesichts der vorstehenden Erwägungen schlage ich dem Gerichtshof vor, die vom Verwaltungsgericht Sigmaringen und vom Verwaltungsgericht Chemnitz vorgelegten Fragen wie folgt zu beantworten:

... der Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein sind so auszulegen, dass sie es einem Mitgliedstaat nicht verwehren, die Anerkennung der Gültigkeit eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins zu verweigern, wenn dem Führerscheininhaber im erstgenannten Mitgliedstaat die Fahrerlaubnis mit der Begründung entzogen wurde, dass er unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ein Kraftfahrzeug geführt hat, die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis in Anbetracht der von ihm ausgehenden Gefahr vom Bestehen eines medizinisch-psychologischen Tests abhängig gemacht wurde und im Ausstellungsmitgliedstaat kein Test durchgeführt wurde, dessen Niveau dem des im erstgenannten Staat geforderten vergleichbar ist."


sollte also gesetz dem Fall....der Antrag so durch gehen...kann man ja nicht jemanden,bei dem die Tilgungsfrist nach 15 Jahren, nach D FS Gesetz rum ist,demjenigen einen MPU aufdrücken,weil er mal betrunken Fahrrad fuhr!!!

oder sehe ich da was falsch?

Ich lese nur raus,das es sich um einen FS handelt,der auf Grund von Alk oder Drogen entzogen worden ist!
Wenn aber nach D Recht,die Tilgungsfrist vorbei ist,können se doch nicht dann sagen,na das EUGH Urteil bezieht sich auch auf Fussgänger,Radfahrer oder Rollstuhlfahrer oder sonstwen!

Wie siehts damit aus...im Falle eines FS Entzuges nach 15 Jahren,bzw mehr und man sollte trotzdem MPU machen,weil eben...Körperverletzung,Beleidigung,Vollrausch,Radfahren oder was es sonst noch alles gibt um MPU aufgedrückt zu bekommen!

Das wäre ja ein neuer Fall für den EUGH!?

Was sagen die Experten hier dazu?

gruss hyberface

PS: war 16 Jahre ohne FS! also nicht mit Alk oder Drogen ein Kraftfahrzeug geführt!!!
„Ich finde schon Gehen eine unnatürliche Bewegungsart, Tiere laufen, aber der Mensch sollte reiten oder fahren.“ Gottfried Benn, Schriftsteller

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »hyberface« (11. März 2008, 17:48)


grobi1212

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344

Mittwoch, 12. März 2008, 04:08

es"

aber es liegt dann wohl nicht an der Zeit die vergangen ist, sondern an der grösse des alten Vergehen.
hm, ist das nicht etwas zu sehr spekulativ? da könnte man sich alles mögliche vorstellen- bis hin zur Willkür pur
Bisher ist von den EU-Sesselfurzern noch keiner auf die idee gekommen, mal genauer hinzusehen um zu unterscheiden, dass es unverbesserliche Fälle mit realem Gefahrenpotenzial gibt und gleichzeiteig massenhaft Fälle, wo diese MPU Sanktionen übertrieben ungerecht weil wissenschaftlich unhaltbar sind.
vielleicht auch mal interessant was Herr Dau dazu meint, nämlich: >wir erwarten da nichts besonderes. Da Urteil wird ausnahmlos für tschechische Führerscheine mit DEUTSCHER Adresse lauten.<
:bh:


Tja schöner Beitrag Pioneer :klatsch:

Man siehe als Anlage hierzu meinen Fall, besonders hervorzuheben wäre dann das Wort "Willkür" aus deinem Post. Ich meine wo führt das hin? Es ist ja schon merkwürdig das eine Staatsanwaltschaft ihren kurs mal eben so um 180 grad dreht. :vogel:

Die jüngsten vorkommnisse bekräftigen meine Theorie das es in den vielen Justiz systemen der Welt immer mehr um Macht und Geld gehen wird. :macht:

Hier muss man sich nun die elementare Frage stellen, wer hat Macht? Von wem wurde sie gegeben? Und wer entscheidet heirüber? Ist dies nicht der Mächtigste? :ws: Dies stellt meiner Meinung ALLES in Frage was durch GG versucht wurde einzudämmen. Ich muss täglich zuschauen wie völlig zugekokste (EX) Politiker/Senatoren/Richter-Gnadenlos(jaja sieh mal einer an) fröhlich mit ihrem Auto durch die gegend Fahren(zu gerichtsverhandlugen) wo selbst ein Videobeweis nicht ausreicht um eine MPU anzuordnen, im gegenzug aber eine Mutmaaßung jetzt gerichtlich gefestigt und als stützende Betonsäule in der Begründung der Gerichte dieser Welt herhalten können.

Dies wiederspricht zwar dem GG aber wem Interessierts? (diskriminierung,ungleichbehandlung) :bb: Wenn Politiker, Polizisten, Bankiers, Richter, Beamte und ähnliche verteter der Macht durch immer wieder neue Auslegung irgendwelcher 5 deutigen Gesetzespassagen in der Lage sind für "sich" zu entscheiden, dann hat die Grundsäule der modernen Justiz versagt und ein mittelalterliches system kehrt zurück.



Auch wenn es ziemlich bescheuert klingt im ersten Moment rate ich JEDEM mal bei gelegenheit richtig Tiefsinnig hierüber nachzudenken. Ich jedenfalls für meinen Teil bin zu dem Schluss gekommen, das das Mittelalterliche Justizsystem allgegenwärtig ist. Es ist nur etwas anders gehandhabt, aber im Grunde ist es noch das selbe wie vor hunderten von Jahren. (Pontius Pilatus) Einer Krähe pickt der Anderen kein Auge aus.

Oder etwas genauer, wenn einem Machtinhaber deine Visage nicht passt dann hast du verloren. :bumm: Die Möglichkeiten hierfür sind unabhängig von dem bevorstehenden EUGH-Urteil schier grenzenlos...sowohl Gestern, als auch Heute und vor allem Morgen.

Also sollten wir uns nicht zu sehr auf Gesetzestexte versteifen, denn die werden in künstlerischer Art und Weise verdreht, geändert und missachtet.



Ich wünsche JEDEM EU-FS besitzer ein frohes Leben und gebe euch den erfahrenen Rat geniesst euer Leben solange ihr es habt, denkt an eure Familen, Freunde Kinder Frauen u.s.w. Wir sind anscheinend doch noch im "falschem" Jahrtausend" geboren und vielleicht wird man es in 1000 Jahren ähnlich halten wie mit der Hexenverbrennung heute. Jedoch werden wir ALLE hier längst "Staub" sein. Also, das Leben ist zu kurz um sich mit dingen zu beschäftigen die man nicht ändern kann, beschäftigt euch mit den Dingen die man ändern kann dann habt ihr eure Zeit auf Erden sinnvoll verbracht.



AMEN

ronne

[VERBORGEN]

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345

Mittwoch, 12. März 2008, 13:26

zitat:

... der Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein sind so auszulegen, dass sie es einem Mitgliedstaat nicht verwehren, die Anerkennung der Gültigkeit eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins zu verweigern, wenn dem Führerscheininhaber im erstgenannten Mitgliedstaat die Fahrerlaubnis mit der Begründung entzogen wurde, dass er unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ein Kraftfahrzeug geführt hat, die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis in Anbetracht der von ihm ausgehenden Gefahr vom Bestehen eines medizinisch-psychologischen Tests abhängig gemacht wurde und im Ausstellungsmitgliedstaat kein Test durchgeführt wurde, dessen Niveau dem des im erstgenannten Staat geforderten vergleichbar ist."

... ach so , ja dann übrigens betrifft das genau genommen meinen Fall auch wieder nicht, denn ich bin nie im Strassenverkehr berauscht angetroffen worden........ :jipp:
gruss, ronne

grobi1212

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346

Mittwoch, 12. März 2008, 16:10

Tja ich auch nicht....macht nix...blosse vermutungen reichen aus :knips:

ronne

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347

Donnerstag, 13. März 2008, 02:24

worauf genau stützt sich das eigentlich?
Das BVG hat doch gesagt, es muss ein Zusammenhang mit dem Strassenverkehr hergestellt werden können, sonst nicht einfach MPU anodnen können darf :bw:
gruss, ronne

Lord Vader

Moderator a. D.

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348

Donnerstag, 13. März 2008, 21:08

Zitat

beschäftigt euch mit den Dingen die man ändern kann dann habt ihr eure Zeit auf Erden sinnvoll verbracht.

Tja, da muss ich Dir wiedersprechen.

1. Ich fahre...wie viele hier "immer" noch !
2. Es gibt auch Menschen, die sich nicht alles gefallen lassen...siehe Felix Kapper, Fall Halbritter etc....und vergessen wir nicht "User" Freelancer und MAN-O-Fred ! :P
3. :momo: Werde ich kämpfen, kämpfen und aus meiner Sicht wird sich diesbezüglich "EU-FÜHRERSCHEIN" net viel ändern, solange nicht alle EU-Länder vernetzt sind und Gesetze nicht (laut eines Juristen) rückwirkend geändert werden können, sprich :" Bis dato ausgestellte FE unantastandbar sind"

Amen
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grobi1212

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349

Freitag, 14. März 2008, 00:38

1. Herzlichen Glückwunsch...hoffentlich kannst du bald auch ohne Schweissausbrüche fahren wenn ein Polizeiwagen im rückspiegel zu sehen ist. :knips:

2. Und siehe Grobi1212(haste vergessen) :knips:



3. Grüß dich Leidensgenosse....ich werde auch kämpfen! Bin ja schon kurz vorm EUGH.



Möge die Macht mit Dir sein Lord Vader...



Achja AMEN. :jojoj:


unnötiges Zitat entfernt!

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Paule« (14. März 2008, 12:30)


grobi1212

Anfänger

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350

Freitag, 14. März 2008, 00:43

worauf genau stützt sich das eigentlich?
Das BVG hat doch gesagt, es muss ein Zusammenhang mit dem Strassenverkehr hergestellt werden können, sonst nicht einfach MPU anodnen können darf :bw:





Das meinte ich gegenüber meinem Anwalt auch...er sagt nein das stimmt nicht...himmel arsch und zwirn da werd mal einer schlau :ka:



gruß Grobi1212

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351

Samstag, 15. März 2008, 02:32

1. Herzlichen Glückwunsch...hoffentlich kannst du bald auch ohne Schweissausbrüche fahren wenn ein Polizeiwagen im rückspiegel zu sehen ist. :knips:

2. Und siehe Grobi1212(haste vergessen) :knips:



3. Grüß dich Leidensgenosse....ich werde auch kämpfen! Bin ja schon kurz vorm EUGH.



Möge die Macht mit Dir sein Lord Vader...


Achja AMEN. :jojoj:


unnötiges Zitat entfernt!

Naja, zur Zeit brauche ich keine Schweißausbrüche haben, da ja die FEB Bescheid weiss von meiner EU-FE. Die Karte des POl- Obermeisters hab ich immer dabei, falls ich angehalten werde, zeige ich die demjejenigen und ich glaube kaum das es da noch Stress geben sollte. Wie gesagt, dies war am 11.01.08. Aber wer weiss dies schon genau. Ich fahre ja auch in der Regel so um die 30-max 40 Km in meinem Umkreis in der Gegend rum....vorerst.

Ich hoffe "DIE MACHT WIRD MIT MIR SEIN"

Aber wie schon mal erwähnt: ESP FE+Steuernummer+2 Wohnsitze in Spanien (zwar abgemeldet inzwischen....aber...) abwarten, es bleibt spannend!
Die Macht wird hoffentlich mit mir sein :wink:
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352

Samstag, 15. März 2008, 09:32

30-40km im Umkreis...hehe

ich bin nach Ostern durch ganz D unterwegs...erst nach Berlin,dann nach Ostfriesland und dann wieder querdurch D nach München zurück!
werde also alle Bundesländer durchkreuzen und bin mal gespannt was so alles passieren wird! :ka:

im allerschlimmsten Fall bekommt meine FSST dann vielleicht 10 Briefe mit der aufforderung meinen EUFS zu prüfen!
da wird sich Fr.**** von der FSST aber freuen :lach:
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Lord Vader

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353

Samstag, 15. März 2008, 23:48

da wird sich Fr.**** von der FSST aber freuen

Naja, Hummor ist wenn man trotzdem lacht, :lach: ich bin jedenfalls froh, wenn mein Briefkasten diesbezüglich verschont bleibt, Stress hab ich schon genug beruflich. :wink:
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Vollig

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354

Dienstag, 29. April 2008, 18:12

Gibt es schon neue Info's?

Nur um das Thema mal wieder hoch zu bringen!

Und es in nicht in vergessenheit gerät. :bw:

Pioneer

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355

Mittwoch, 30. April 2008, 02:24

Das Thema gerät sicher nicht in Vergessenheit, da es sich um den zentralen Punkt der gesamten EUFS-Problematik in nächster Zeit handelt.

Das Urteil wird im Frühsommer erwartet und darauf muß man dann seine Verhaltensweisen abstimmen.

Pat27cgn

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356

Donnerstag, 5. Juni 2008, 14:42

Wann kommst denn endlich das Urteil sind ja schon wieder 4 Monate ins Land gegangen ?????????

KloPpY

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357

Donnerstag, 5. Juni 2008, 16:21

Ich hatte hier irgendwo im Forum gelesen, dass im Juli mit dem nächsten Entscheid der EU gerechnet wird.
Frag mich aber bitte nicht wo. So groß ist es ja nicht. Wer suchet der findet!
Oder hat jemand bessere und handfestere Informationen? Interessiert mich nämlich auch brennend.

Grüssis aus der Sonnenstadt

der Sachse

unregistriert

358

Donnerstag, 5. Juni 2008, 19:55

Das warten hat ein Ende. Das Urteil wird am 26 Juni 9,30 Uhr verkündet. :bw:
kuckst du Hier
Wiedemann und Zerche getrennt. Oh man, ich hoffe das geht gut. :nww:

Gruß.der Sachse :wink:

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359

Donnerstag, 5. Juni 2008, 20:37

hmmm...wieso getrennt? geht doch um das selbe Thema?

sollten die EU Richter sich der einzelnen Fälle annehmen und jeweils anders entscheiden?
dann wäre ja alles wie vorher!?

vielleicht geht es ja dem EUGH wegen der "erneuten" negativen in Erscheinung treten nach EUFS erwerb???

war das nicht der Wiedemann...mit Unfall einen Monat nach Erhalt des EUFS???

wenns nur um den Rechtsmissbrauch gehen würde,hätten sie doch alle drei gleich zusammen gelegt!

ist das nun positiv oder negativ???

Fragen über Fragen :knips:
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poppi

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360

Donnerstag, 5. Juni 2008, 20:40

das warten hat ein ende

hallo sachse bei dieser nachricht is mir fast mein abendbrot im halse stecken geblieben. lang ersehnt und doch verhasst.
aber eins is klar die hoffnung stirbt zu letzt. :wink:
strength and honor!