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@sachse, aber Yves Bot fordert tatsächlich in den anderen Ländern eine qualitativ gleichgestellte MPU. Abgesehen davon, dass die (ausser die Deppen in unserem 17. Bundesland, und einige Zurückgebliebene in Südtirol) damit nichts anfangen können - das geht doch nicht: D.kann doch nicht über den EUGH in fremde nationale Rechte und Pflichten eingreifen wollen, und dt. Bürokratie zur neuen Richtlinie Europas erklären. Das ist und bleibt nunmal krankhafter Grössenwahn.
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »hyberface« (11. März 2008, 17:48)
hm, ist das nicht etwas zu sehr spekulativ? da könnte man sich alles mögliche vorstellen- bis hin zur Willkür pures"
aber es liegt dann wohl nicht an der Zeit die vergangen ist, sondern an der grösse des alten Vergehen.
Bisher ist von den EU-Sesselfurzern noch keiner auf die idee gekommen, mal genauer hinzusehen um zu unterscheiden, dass es unverbesserliche Fälle mit realem Gefahrenpotenzial gibt und gleichzeiteig massenhaft Fälle, wo diese MPU Sanktionen übertrieben ungerecht weil wissenschaftlich unhaltbar sind.
vielleicht auch mal interessant was Herr Dau dazu meint, nämlich: >wir erwarten da nichts besonderes. Da Urteil wird ausnahmlos für tschechische Führerscheine mit DEUTSCHER Adresse lauten.<
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Dies stellt meiner Meinung ALLES in Frage was durch GG versucht wurde einzudämmen. Ich muss täglich zuschauen wie völlig zugekokste (EX) Politiker/Senatoren/Richter-Gnadenlos(jaja sieh mal einer an) fröhlich mit ihrem Auto durch die gegend Fahren(zu gerichtsverhandlugen) wo selbst ein Videobeweis nicht ausreicht um eine MPU anzuordnen, im gegenzug aber eine Mutmaaßung jetzt gerichtlich gefestigt und als stützende Betonsäule in der Begründung der Gerichte dieser Welt herhalten können.
Die Möglichkeiten hierfür sind unabhängig von dem bevorstehenden EUGH-Urteil schier grenzenlos...sowohl Gestern, als auch Heute und vor allem Morgen. ... ach so , ja dann übrigens betrifft das genau genommen meinen Fall auch wieder nicht, denn ich bin nie im Strassenverkehr berauscht angetroffen worden........zitat:
... der Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein sind so auszulegen, dass sie es einem Mitgliedstaat nicht verwehren, die Anerkennung der Gültigkeit eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins zu verweigern, wenn dem Führerscheininhaber im erstgenannten Mitgliedstaat die Fahrerlaubnis mit der Begründung entzogen wurde, dass er unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ein Kraftfahrzeug geführt hat, die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis in Anbetracht der von ihm ausgehenden Gefahr vom Bestehen eines medizinisch-psychologischen Tests abhängig gemacht wurde und im Ausstellungsmitgliedstaat kein Test durchgeführt wurde, dessen Niveau dem des im erstgenannten Staat geforderten vergleichbar ist."
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Zitat
beschäftigt euch mit den Dingen die man ändern kann dann habt ihr eure Zeit auf Erden sinnvoll verbracht.
Werde ich kämpfen, kämpfen und aus meiner Sicht wird sich diesbezüglich "EU-FÜHRERSCHEIN" net viel ändern, solange nicht alle EU-Länder vernetzt sind und Gesetze nicht (laut eines Juristen) rückwirkend geändert werden können, sprich :" Bis dato ausgestellte FE unantastandbar sind"
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Paule« (14. März 2008, 12:30)
worauf genau stützt sich das eigentlich?
Das BVG hat doch gesagt, es muss ein Zusammenhang mit dem Strassenverkehr hergestellt werden können, sonst nicht einfach MPU anodnen können darf![]()
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1. Herzlichen Glückwunsch...hoffentlich kannst du bald auch ohne Schweissausbrüche fahren wenn ein Polizeiwagen im rückspiegel zu sehen ist.![]()
2. Und siehe Grobi1212(haste vergessen)![]()
3. Grüß dich Leidensgenosse....ich werde auch kämpfen! Bin ja schon kurz vorm EUGH.
Möge die Macht mit Dir sein Lord Vader...
Achja AMEN.![]()
unnötiges Zitat entfernt!
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da wird sich Fr.**** von der FSST aber freuen
ich bin jedenfalls froh, wenn mein Briefkasten diesbezüglich verschont bleibt, Stress hab ich schon genug beruflich.
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der Sachse
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