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Später fährt er noch weiter? der Sachse
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Zitat
Original von Epox
@Asrael,
wie?,der Mensch ist mit einem gefälschtem CZ-FS gefahren und hat
dann eine NU bekommen?Später fährt er noch weiter?
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Original von tarabas68.de
Schade Urteil nicht Veröffentlicht, habe es gesendet aber es wurde nicht hier eingestellt,.... schade![]()

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Asrael
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Asrael
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Original von Asrael
Ich muß sagen die Uberschrift diesen Themas ist nicht der Wahrheit entsprechend denn der FS Besitzer ist mit NU mehrfach gefahren (FoFE) und wurde aus diesen Grund auch vom Amtsgericht verurteilt wo Tarabas hat hier einen Freispruch bzw die Tat beschrieben der vor Erteilung der NU war.
Es kommt noch ein zweites Urteil hinzu wo der FS Besitzer im Jahre 2007weiter munter umher fährt obwohl er eine NU hat
Asrael
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Asrael
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Zitat
Original von Epox
wenn man die Vorgeschichte des Angeklagten mal außer Acht läßt,
sehe ich eine gewiße Ählichkeit zum Fall Kremer beim Eugh,wurde
auch mehrmals von deutschen Gerichten verurteilt,wegen FoFe und
bekam schließlich beim Eugh recht.Inwieweit er auch eine NU hatte ,ist
mir aller Dings nicht bekannt.


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Original von Paule
Zitat
Original von Epox
wenn man die Vorgeschichte des Angeklagten mal außer Acht läßt,
sehe ich eine gewiße Ählichkeit zum Fall Kremer beim Eugh,wurde
auch mehrmals von deutschen Gerichten verurteilt,wegen FoFe und
bekam schließlich beim Eugh recht.Inwieweit er auch eine NU hatte ,ist
mir aller Dings nicht bekannt.
Du Epox wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe, so wurden die FoFe-Verurteilungen nach der NU nicht zurückgezogen, sondern nur die davor.
So irgendwas war da doch ....![]()
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Zitat
habe aber noch urteile ( verwaltungsgericht minden und münster(OVG) ) wo kunden der führerschein eingezogen wurde da diese vor dem 1.7.2006 ihren schein ohne anmeldung gemacht haben.... auch ein Hammer !!!
der Sachse
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Original von tarabas68.de
hi,
es kann doch aber nicht sein, das ein führerschein inhaber zu unrecht eine NU bekommt, fährt und dafür bestraft wird...
das ist ein eindeutiger fall für den EUGH...
und was soll denn das? weil der kunde mal einen gefällschten führerschein aus der ddr hatte wird im nun vorgeworfen das der auch gefällscht ist ???
ich denke mal das KBA kann so etwas doch überprüfen...
ich würde an stelle des kunden weiter fahren..
habe aber noch urteile ( verwaltungsgericht minden und münster(OVG) ) wo kunden der führerschein eingezogen wurde da diese vor dem 1.7.2006 ihren schein ohne anmeldung gemacht haben.... auch ein Hammer !!!
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