Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Krabbels« (12. Februar 2012, 11:33)
das heißt es muss schriftlich vorliegen bzw. der beschluß muss da sein das ich mein FS entzogen bekomme... dann kann ich den FS nicht mehr umschreiben lassen... aber was ist, wenn es nicht der fall ist... also wenn ich noch nichts bekommen habe und ich mein FS noch habe?
Zitat
Ein in D entzogener Führerschein kann in keinem EU-Land mehr
umgeschrieben werden, sobald der Beschluß dafür da ist, daß er entzogen
ist.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Krabbels« (24. März 2012, 13:47)
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