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max

Schüler

Registrierungsdatum: 16. April 2008

Beiträge: 116

41

Mittwoch, 20. Juli 2011, 18:25

Wenn die Holländer den Führerschein umschreiben, ist das ein Dauerverwaltungsakt. Deutschland kann nichts machen. Im Übrigen lebt es sich in Holland sehr gut. Ich bin seit 6 Jahren dort

ansässig.

charly

Moderator

Registrierungsdatum: 7. Mai 2006

Beiträge: 5 330

42

Mittwoch, 20. Juli 2011, 18:41

Wenn die Holländer den Führerschein umschreiben, ist das ein Dauerverwaltungsakt. Deutschland kann nichts machen.
Dann les mal Art 11/6 der Richtlinie

Zitat

6. Tauscht ein Mitgliedstaat einen von einem Drittland ausgestellten
Führerschein gegen einen EG-Muster-Führerschein um,
so wird der Umtausch in dem EG-Muster-Führerschein vermerkt;
dies gilt auch für jede spätere Erneuerung oder Ersetzung.

Der Umtausch darf nur dann vorgenommen werden, wenn der
von einem Drittland ausgestellte Führerschein den zuständigen
Behörden des umtauschenden Mitgliedstaats ausgehändigt worden
ist. Verlegt der Inhaber dieses Führerscheins seinen ordentlichen
Wohnsitz in einen anderen Mitgliedstaat, so braucht dieser
Mitgliedstaat den Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung
gemäß Artikel 2 nicht anzuwenden.


Die Schweiz ist für alle EU-Länder ein Drittland.
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
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GhettoStarlight

Philosoph ;-)

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Beiträge: 1 376

43

Mittwoch, 20. Juli 2011, 18:54

werden auf territorium der eu keine prüfung abgelegt, ist eine anerkennungspflicht nicht gegeben, das ist so.
und es ist auch gut so, wie es ist.
meine wege waren nicht weiß und nicht schwarz. sie mussten grau sein. (Wolfgang Vogel)
die grössten verbrecher sind die, die das denken verweigern. (Hannah Arendt)
die wahrheit triumphiert nie, ihre gegner sterben nur aus. (Max Planck)

charly

Moderator

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Beiträge: 5 330

44

Mittwoch, 20. Juli 2011, 18:58

werden auf territorium der eu keine prüfung abgelegt, ist eine anerkennungspflicht nicht gegeben, das ist so.
Das steht nicht in der Richtlinie.
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Bitte keine Fragen per PN, diese werden nur im Forum beantwortet.


GhettoStarlight

Philosoph ;-)

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45

Mittwoch, 20. Juli 2011, 19:06

Zitat

Verlegt der Inhaber dieses Führerscheins seinen ordentlichen
Wohnsitz in einen anderen Mitgliedstaat, so braucht dieser
Mitgliedstaat den Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung
gemäß Artikel 2 nicht anzuwenden.


ich könnte meine russische fe in pl prüfungsfrei umschreiben.
würde ich danach meinen ws in den "weiteren mitgliedsstaat" D verlagern, könnte D ihn anerkennen (was der regelfall ist, wenn keine mpu-auflage besteht), könnte ihn aber auch aberkennen.

"erweitere" ich meine prüfungsfreie umschreibung, ist die anerkennungspflicht wieder hergestellt.
für mich steht das so da.
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Tankzugfahrer

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Führerschein aus: Österreich (mit NU für D - oder auch nicht?)

46

Samstag, 8. Oktober 2011, 15:45

Jo liebe Leute dann möcht ich mich auch mal wieder zu Wort melden.... :wink:

Wenig Veränderung im letzen Quartal, bin immernoch im Rollenden Gewerbe tätig, mitunter sogar sporadisch auf DE Strassen unterwegs....
-st2-

aber ich muss sagen, dass ich mich an den "Tarnmodus" gewöhnt habe und es bei den schon vorgekommenen Schwerverkehrskontrollen (in DE) eigentlich mehr um korrekte Beförderungspapiere und Lenk- /Ruhezeiten geht, als um die Gültigkeit meines Führerscheines.....
:bäh:

Ungeachtet dessen bin ich doch noch daran interessiert, diesen "Umstand" in meinem KBA-Auszug entfernen zu lassen.... um mich dann auch mal wieder "sicher" mit meinem (nicht ganz unauffälligen) PKW auf deutschem Boden bewegen zu können.

Bei einem unlängst geführten Telefonat mit RA Xdiver sagte er mir, dass sich die FEB weigert, meine FE formlos anzuerkennen und uns somit nur noch der Weg bliebe, auf Anerkennung zu klagen.
Leider sieht es nach momentanigem Sachstand nicht so aus, dass meine RSV die anfallenden Kosten übernehmen wird. Da wir uns da im Unteren bis Mittleren 4stelligen Bereich
bewegen, und auch der RA meinte, dass der Ausgang dieser Klage mehr als ungewiss ist, möchte ich dieses Prozesskostenrisiko -rr- nicht auf mich nehmen.

Ich habe zwischenzeitlich meine 15.te Stunde bei der Psychotherapeutin "abgesessen" und spiele mit dem Gedanken doch noch den Weg der MPU zu gehen, um dieses Kapitel in meinem Leben endlich schließen zu können. Bin guter Dinge diesmal zu bestehen, da ich mich doch nachweislich ausgiebig mit der Materie Straßenverkehr beschäftigt habe, die Notwendigkeit der Einhaltung des Reglements im Bezug auf die StVO im Sinne der Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer erkannt habe, und somit meine Einstellungsänderung erkennbar ist.

Allerdings wäre es mir nach wie vor Balsam für meinen Seelenfrieden, wenn ich auch ohne MPU zu einer rechtmäßigen Anerkennung meiner FE kommen würde. Rein aus Prinzip und schon alleine deshalb, weil ich ja seit 2007 nicht mehr in DE lebe und somit keine Zuständigkeit einer DE FEB für eine Eignungsüberprüfung erkenne (n will)!
:böse:

Wie stehen die Karten für mich, in Hinblick auf das zu erwartende EuGH Urteil? Bis Anfang 2012 kann ich schon noch waren, dann mach ich halt die 20 Stunden Therapie voll....
:sleeping:

Danke vorab für Eure Tips, Infos und Ratschläge


Liebe Grüße vom Bodensee

Hinweis: Waffen sind auf der Führerscheinstelle NICHT erlaubt! :momo:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Bikerjoe1969« (8. Oktober 2011, 16:20)
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GhettoStarlight

Philosoph ;-)

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47

Samstag, 8. Oktober 2011, 19:46

schlitzohr-feb - weigert sich die fe formlos anzuerkennen, unternimmt aber auch nichts in richtung sperrvermerk (der neuen fe). du befährst mittlerweile D-territorium - schön. strafrechtler sind laut meiner statistik wesentlich weiter als verwaltungsgerichte und FEBen. sollte es hart auf hart kommen, wird XDiver die verurteilung nicht rechtskräftig werden lassen.

der besuch bei der psychologin ist m.E. unnötiger aufwand - deine sache sollte innerhalb der nächsten eugh-entscheidungen positiv mitentschieden werden.
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Tankzugfahrer

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Führerschein aus: Österreich (mit NU für D - oder auch nicht?)

48

Dienstag, 31. Januar 2012, 20:31

Hallo Zusammen!





Also die Neuigkeiten in meinem Fall sehen wie folgt aus:
:ka: KEINE!:hä?:



Lese hier fleissig im Forum mit, gehe weiter meine Therapeutin alle 14
Tage besuchen und fahre weiter sporadisch im Tarnmodus in DE.



Habe die letzte für mich zustände FEB in DE telefonisch gebeten, meine
Akte nach Lindau zu schicken, damit ich dort mal persönlich Einsicht
nehmen kann. Wollte dann mal den Sachverhalt mit der Erweiterung meiner
AT FE ansprechen und sehen welches Feedback kommt....



Habe kommenden Dienstag die 22.te Stunde bei meiner Seelenklemptnerin und bin geneigt, nach der 25ten Sitzung einen Antrag nach

§28 Abs.5 FeV zu stellen und den MPU-Psychologen von meiner Einstellungsänderung zu überzeugen.....
:jojoj:

Daher nochmals meine Frage: Wie steht es nun um dieses ominöse EuGH-Urteil und in wie weit hat es für meine Situation Relevanz?
Welche (sinnvollen) Alternativen zu o.g. Vorgehensweise habe ich?

Sorry dass ich nochmal lässtig bin
:S: , daher vorab Besten Dank für Eure Hilfe!


Lg vom Bodensee
Hinweis: Waffen sind auf der Führerscheinstelle NICHT erlaubt! :momo: