Dann les mal Art 11/6 der RichtlinieWenn die Holländer den Führerschein umschreiben, ist das ein Dauerverwaltungsakt. Deutschland kann nichts machen.
Zitat
6. Tauscht ein Mitgliedstaat einen von einem Drittland ausgestellten
Führerschein gegen einen EG-Muster-Führerschein um,
so wird der Umtausch in dem EG-Muster-Führerschein vermerkt;
dies gilt auch für jede spätere Erneuerung oder Ersetzung.
Der Umtausch darf nur dann vorgenommen werden, wenn der
von einem Drittland ausgestellte Führerschein den zuständigen
Behörden des umtauschenden Mitgliedstaats ausgehändigt worden
ist. Verlegt der Inhaber dieses Führerscheins seinen ordentlichen
Wohnsitz in einen anderen Mitgliedstaat, so braucht dieser
Mitgliedstaat den Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung
gemäß Artikel 2 nicht anzuwenden.
Zitat
Verlegt der Inhaber dieses Führerscheins seinen ordentlichen
Wohnsitz in einen anderen Mitgliedstaat, so braucht dieser
Mitgliedstaat den Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung
gemäß Artikel 2 nicht anzuwenden.
Anfänger
Registrierungsdatum: 29. März 2011
Geschlecht: Männlich
Wohnort: Vorarlberg, Österreich
Beruf: Tankzugfahrer
Führerschein aus: Österreich (mit NU für D - oder auch nicht?)
nicht auf mich nehmen.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Bikerjoe1969« (8. Oktober 2011, 16:20)
Grund: Blau ist der Administration vorbehalten
Anfänger
Registrierungsdatum: 29. März 2011
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Beruf: Tankzugfahrer
Führerschein aus: Österreich (mit NU für D - oder auch nicht?)
KEINE!
, daher vorab Besten Dank für Eure Hilfe!
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