Dienstag, 22. Mai 2012, 23:34 UTC+2

Sie sind nicht angemeldet.

  • Anmelden
  • Registrieren

InBruges

Anfänger

Registrierungsdatum: 17. Januar 2012

Beiträge: 7

1

Dienstag, 17. Januar 2012, 15:47

Umschreibung/Wiedererteilung? Entzug in D (Sperrfrist abgelaufen), Hauptwohnsitz in Ö

Ich bin deutsche Staatsbürgerin, wohne seit 2008 mit Zweitwohnsitz in Österreich und seit ca August 2011 mit Hauptwohnsitz.
2010 wurde mir in München der Fs entzogen wegen Cannabis im Blut während der Fahrt.
(zuständig war also damals noch das Kvr München. Bei dem ich auch nach Ablauf der Sperrfrist (insgesamt 10mon) jan 2011 einen Antrag auf Wiedererteilung stellte.
Nach Einsacken des Preises für den "neuen" Fs und Bayernlike selbstverständlicher Ablehnung und Forderung einer MPU, habe ich diesen wieder zurückgezogen.
(da es mir nebst den Kosten durch den Zeitaufwand gar nicht möglich ist diese in München abzulegen)

Nun mussten die bayr Behörden mittlerweile die Akten zuklappen, da ich nun meinen Hauptwohnsitz gänzlich nach Ö verlegt habe.

Bin nun hier auf die Fss gegangen und wollte eine Umschreibung beantragen.
Die haben die "Unterlagen" von Flensburg angefordert und haben mir durch den ersichtlichen Ablauf der Sperrfrist nur einen Besuch beim Amtsarzt auferlegt.
(Ich solle keine neue Fahrprüfung ablegen müssen und da der Entzug unter 18 mon war, wollten sie die Umschreibung starten!? ..klang alles sehr einfach)
Jedoch stellte die Bearbeiterin dann fest, daß die Angaben zum Fs in dem Schreiben von Flensburg fehlten. Und sie somit nichts hat, was sie auf das Umschreibungsformular schreiben muss...
Sie hat nun eine erneute Anfrage gestellt und fragt glaube ich auch nach Auflagen, was immer das heißen soll..
Beim Amtsarzt war ich nun, dieser sagte mir, daß normalerweise in Ö nach Drogenmissbrauch im Straßenverkehr die sog VPU (ähnlich MPU) fällig ist, aber nach einer Frage an mich,
ob dies anscheinend in meinem Fall in D nicht gelte und nach meiner Antwort "nein nein" somit auch hier nicht in Ö...
Das einzige was der Amtsarzt dann haben wollte, war neben einer Blutdruckmessung, Finger zur Nase bewegen und SchnellSehTest, eine Harnprobe unter Aufsicht. Sooo, diese wird natürlich negativ sein..

Nun stehen tausend Fragen im Raum. Selbst wenn sie alle Daten aus Flensburg bekommen und die Umschreibung so scheinbar einfach von statten gehen würde, kann ich dann in D fahren?
(habe bereits fast jeden thread zu diesem Thema gelesen, weiß aber dennoch nicht, wie es in meinem Fall ist..)
bzw ich fahre einfach und lasse mich dann auf einen Rechtsstreit ein?

Falls die Flensburger doch Einwände vorbringen, ich dann zu einer VPU antreten muss und diese absolviere, kann ich dann in D fahren?
(wie in manchen Threads herauszulesen war, scheint ja noch nicht mal das möglich..?)

Oder soll ich von vornerein einen Wiedererteilungantrag stellen statt einer Umschreibung?
bzw werden das die ö Behörden sowieso von mir verlangen, weil die aus Flensburg gar keine Daten schicken können, weil kein Fs mehr existiert?
Wie is das? ..wahrscheinlich könnte man meine Fragen auch zu einer umformulieren: kann ich die vpu umgehen? (falls das ablegen dieser überhaupt in D rechtskräftig ist)

Lieben Dank bereits im Vorraus für Antworten...

eine Verzweifelte

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »InBruges« (17. Januar 2012, 15:51)


InBruges

Anfänger

Registrierungsdatum: 17. Januar 2012

Beiträge: 7

2

Dienstag, 17. Januar 2012, 17:13

ich glaube nun begriffen zu haben, daß keine umschreibung möglich ist..
ich meine viel eher eine "wiederausfolgung"

Ablauf der Entziehungsdauer
§ 28. (1) Der Führerschein ist nach Ablauf der Entziehungsdauer auf Antrag wieder auszufolgen, wenn
1.
die Entziehungsdauer nicht länger als 18 Monate war und
2.
keine weitere Entziehung der Lenkberechtigung angeordnet wird.
(2) Vor Wiederausfolgung des Führerscheines ist das Lenken von Kraftfahrzeugen unzulässig.

Tom

Fortgeschrittener

Registrierungsdatum: 28. Januar 2010

Beiträge: 573

Geschlecht: Männlich

Wohnort: BW

Führerschein aus: Frankreich gültig in ganz Europa

3

Dienstag, 17. Januar 2012, 17:16

So wie es aussieht wollte D dir den FS nur lassen wenn du erfolgreich eine MPU ablegst.Da du das nicht getan hast wird der umgeschriebene FS in D keine Gültigkeit haben.
Wir sind immer da Ultras aus KA

InBruges

Anfänger

Registrierungsdatum: 17. Januar 2012

Beiträge: 7

4

Dienstag, 17. Januar 2012, 17:28

ich bin nicht mehr gemeldet in D und die Forderung der MPU besteht auch nicht mehr, da Antrag zurückgezogen. das ändert doch den Sachverhalt?
denn wenn ich mit einem österreichischen Fs fahre und ich nirgendwo in D mehr gemeldet bin, kann nicht mehr gelten, was ein spezifisches Bundesland fordern würde, oder?

InBruges

Anfänger

Registrierungsdatum: 17. Januar 2012

Beiträge: 7

Tom

Fortgeschrittener

Registrierungsdatum: 28. Januar 2010

Beiträge: 573

Geschlecht: Männlich

Wohnort: BW

Führerschein aus: Frankreich gültig in ganz Europa

6

Dienstag, 17. Januar 2012, 17:50

Gut,ich mache es ja genauso.Ich wohne in Frankreich und habe meinen FS von CZ auf F umschreiben lassen und habe in D keinen WS mehr.Bin aber jeden Tag in D unterwegs.
Wir sind immer da Ultras aus KA

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Tom« (17. Januar 2012, 17:53)


Tankzugfahrer

Anfänger

Registrierungsdatum: 29. März 2011

Beiträge: 28

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Vorarlberg, Österreich

Beruf: Tankzugfahrer

Führerschein aus: Österreich (mit NU für D - oder auch nicht?)

7

Dienstag, 17. Januar 2012, 19:49

Na dann bin ich ja doch nicht der Einzige der "unsicher" in DE unterwegs ist.....
Hinweis: Waffen sind auf der Führerscheinstelle NICHT erlaubt! :momo:

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Krabbels« (17. Januar 2012, 20:04)
Grund: Blau ist Moderationfarbe und Großgeschrieben wird im Internet als Schreien angesehen


knacker

Fortgeschrittener

Registrierungsdatum: 12. Mai 2009

Beiträge: 239

8

Mittwoch, 18. Januar 2012, 10:06

Unser Problem ist "Wier haben einen deutschen Pass"

Und das Bundesland indem man kontrolliert wird ist für das weitere zuständig!

Paule

Menschlich

Registrierungsdatum: 28. März 2006

Beiträge: 9 321

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Saar

Beruf: Zuschauersport

Führerschein aus: mit und ohne -:)

9

Mittwoch, 18. Januar 2012, 12:38

Eine Umschreibung wäre da schlicht der falsche Weg, du wirst wohl die VPU machen müßen, die aber noch lange nicht wie die MPU ist, weil da keine Glaskugel ins Spiel kommt, eine Prüfung ablegen um somit eine neue FE erteilt zu bekommen.

Nur halte dir auch vor Augen, das in Bayern(wie auch in vielen anderen Bundesländer) diese Führerscheine(nach 19.01.2009 erteilt) nicht anerkannt werden, wir warten ja alle auf das kommende Eugh Urteil.

InBruges

Anfänger

Registrierungsdatum: 17. Januar 2012

Beiträge: 7

10

Donnerstag, 19. Januar 2012, 09:40

siehe Link, s.o. mpu wurde mit vpu gleichgesetzt.

Tom

Fortgeschrittener

Registrierungsdatum: 28. Januar 2010

Beiträge: 573

Geschlecht: Männlich

Wohnort: BW

Führerschein aus: Frankreich gültig in ganz Europa

11

Donnerstag, 19. Januar 2012, 18:04

Hat jemand eine Ahnung wie man in D eine Anerkennungsbestätigung für seinen ausländischen FS bekommt und ob es so etwas überhaupt gibt
Wir sind immer da Ultras aus KA

charly

Moderator

Registrierungsdatum: 7. Mai 2006

Beiträge: 5 330

12

Donnerstag, 19. Januar 2012, 18:13

Du musst zuerst die Anerkennung auf der FEB beantragen.

Dann wird der Vorgang geprüft.

Liegt nichts gegen Dich vor, dann bekommst Du von der FEB das gewünschte Anerkennungsschreiben welches aber zugleich auch im VZR eingetragen wird, damit die Polizei dies im Rahmen einer Kontrolle abfragen kann.

Liegt was vor, dann muß u. U. erst mal ne positive MPU abgelegt werden, bevor anerkannt wird.

Darf ich mal fragen welchen Hintegrund Deine Frage hat, dann kann man die Frage besser beurteilen bzw. beanworten.

Denn die obigen Auskünfte sind jetzt mal ganz allgemein gehalten, da man ja den Unterschied zwischen einem EU-FS und einem Drittlands-FS machen muß bzw. der Wohnsitz des Betreffenden auch eine Rolle hierbei spielt.
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
Bitte keine Fragen per PN, diese werden nur im Forum beantwortet.


Tom

Fortgeschrittener

Registrierungsdatum: 28. Januar 2010

Beiträge: 573

Geschlecht: Männlich

Wohnort: BW

Führerschein aus: Frankreich gültig in ganz Europa

13

Freitag, 20. Januar 2012, 14:29

@Charly
Ich habe das unter folgendem Link gelesen.Ich dacht vielleicht geht es leichter einen FS anerkennen zu lassen als umzuschreiben.
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=80159
Wir sind immer da Ultras aus KA

charly

Moderator

Registrierungsdatum: 7. Mai 2006

Beiträge: 5 330

14

Freitag, 20. Januar 2012, 15:56

Beim EU-FS hat man mehrere Möglichkeiten

- freiwillige Umschreibung
- Anerkennung
- Umschreibung im Ramen der Verlängerung

Als EU-Bürger mit ausländischem Wohnsitz kommt in D nur die Anerkennung in Frage. Als Bürger mit Wohnsitz innerhalb von D hat man alle drei Möglichkeiten, solange keine Nutzungsuntersagung oder ähnliches vorliegt.
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
Bitte keine Fragen per PN, diese werden nur im Forum beantwortet.


Tom

Fortgeschrittener

Registrierungsdatum: 28. Januar 2010

Beiträge: 573

Geschlecht: Männlich

Wohnort: BW

Führerschein aus: Frankreich gültig in ganz Europa

15

Samstag, 21. Januar 2012, 08:16

@Charly
Ich habe einen ausländischen WS.Meinst du ich kann es riskieren eine Anerkenung zu probieren?
Wir sind immer da Ultras aus KA

InBruges

Anfänger

Registrierungsdatum: 17. Januar 2012

Beiträge: 7

16

Samstag, 21. Januar 2012, 10:58

Also liegt in meinem Fall eine Nutzungsuntersagung vor? im obigen Fall hatte der BEtroffene auch eine vorhergehende Sperrzeit, die wie bei mir aber abgeaufen war. Und er konnte in Ö seinen D Führerschein umschreiben..?
Ist dies bei mir anders? Kennt sich da jemand aus? ..denn falls diese vorliegt kann ich nicht umschreiben, oder?

charly

Moderator

Registrierungsdatum: 7. Mai 2006

Beiträge: 5 330

17

Samstag, 21. Januar 2012, 11:37

@inbruges
was nicht mehr vorhanden ist, kann eigentlich nicht umgeschrieben werden.

Geh doch auf die österreichische FEB und sag denen Fakt ist: wie warund weshalb der FS in D entzogen wurde.

Üblicherweise fordern dann die Österreicher Deine Akte bei der D-FEB an, schausen sich diese an und entscheiden wie es weiter geht.

Du kommst in A üblicherweise nicht drum rum eine komplette Ausbildung zu durchlaufen. Die Frage ist doch bei Dir nur ob Du nach österreichischem Recht ne VPU machen musst oder nicht. Wenn Du Glück hast wird in A einfach ohne Prüfungen aber mit VPU neu erteilt.

@Tom
Du kannst es probieren.

Aber dazu würde ich erst mal ein Auszug aus dem VZR kommen lassen bzw. würde mit der Anerkennung warten bis alles getilgt ist.
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
Bitte keine Fragen per PN, diese werden nur im Forum beantwortet.


Tom

Fortgeschrittener

Registrierungsdatum: 28. Januar 2010

Beiträge: 573

Geschlecht: Männlich

Wohnort: BW

Führerschein aus: Frankreich gültig in ganz Europa

18

Samstag, 21. Januar 2012, 13:18

@Charly
Bis alles getilgt ist,das dauert noch 12 Jahre.Und wenn alles getilgt ist brauche ich keine Anerkennung mehr.Dann kann ich meinen D FS zurück holen.Fazit:alles läuft so weiter wie bisher.
Wir sind immer da Ultras aus KA

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Tom« (21. Januar 2012, 13:21)


InBruges

Anfänger

Registrierungsdatum: 17. Januar 2012

Beiträge: 7

19

Samstag, 21. Januar 2012, 20:33

hm, das habe ich gemacht. ich habe denen alles genau gesagt.
und die wollten meinen fs umschreiben.. außerdem wurde alles von flensburg angefordert. das habe ich doch geschrieben. nur warten wir momentan auf weitere daten......

gibt es niemanden, der sich meinen beitrag genau durchgelesen hat und einen tipp hat??? :knips2: