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dmx2727

Schüler

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1

Dienstag, 20. September 2011, 20:45

Lauter Anzeigen wegen Fahren ohne

Nun fahr ich schon ne weile mit meinem cz führschein und nix ist passiert, wurde schon sehr oft kontrolliert und immer durfte ich weiterfahren. Dann Kam der Tag
wo ich in NRW Kontrolliert wurde, diese Herren haben da genauer Nachgehackt und haben endeckt das mein erstellungsdatum nach dem 19.1.2009 ist, darauf hin habn sie das der Führerscheinstelle in meinem Gebiet geschickt, und die haben mir gleich ne NU geschickt.

Soweit mal dazu.

Und nun krieg ich lauter Anzeigen von verschiedenen Polizeiposten, mir kommt das so vor das mich nun alle Polizisten Anzeigen wo mich in verganenheit Kontrolliet haben.

Laut den Schreiben gibts jetzt schon 3 Ermittlungsverfahren wegen Fahren ohne gegen mich , aber das war ja alles vor der NU.

Auf deutsch gesagt bin ich jetzt am Arsch wenn nur eine Anzeige durchgeht oder? :wacko:

Ich verstehe dieses Land nicht -rr-

Krabbels

Moderator

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2

Dienstag, 20. September 2011, 21:24

Warum bist du gegen die NU nicht vorgegangen ????
Gruß Krabbels

dmx2727

Schüler

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3

Dienstag, 20. September 2011, 21:39

Bin ich doch mein Anwalt hat gegen die Nu Widerschpruch eingelegt.die Anzeigen sind gleich nach der Nu gekommen.

dmx2727

Schüler

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4

Donnerstag, 27. Oktober 2011, 19:57

Die Anzeigen hören nicht auf das ist ja der Wahnsinn.

Jetzt fahr ich schon ne Weile mit dem CZ fs (nach 19.1.2009) nie war was , immer hab die mich weiterfahren lassen, dann wurde ich einmal in nrw kontrolliert die meinten die müssen ich anzeigen, und aufeinmal krieg ich von jedem polizist wo mich irgendwann mal kontrolliert hat ne anzeige wegen fo!!

Isgesammt 6 stk und es hört nicht auf , grad heute wieder post bekommen ich wurde vor nem Halben jahr mal geblitzt und ruck zuck wieder ne anzeige.

Wenn das Eugh negativ ausfällt bin ich am Arsch. Dann wandere ich erstmal in Knast.

Mal was anderes wenn das Urteil positiv ausfällt kriegt man ja seinen Anwalt kosten wieder zurück , wie sieht das mit den kosten für die Briefe an die Polizei aus ?? Kriegt man die auch erstattet? oder nur die wo an die Führerscheinstelle und Gericht versandt waren?

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5

Donnerstag, 27. Oktober 2011, 22:30

In welchem Bundesland wohnst Du denn?

Du solltest in jedem Fall gegen Strafbefehle Einspruch einlegen, wenn welche bei Dir eintrudeln.

Tom

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6

Freitag, 28. Oktober 2011, 17:25


dmx2727
Bleib cool.Bis zur Eugh Entscheidung wird sich nichts tun.Vorraussetzung WS ok.Und danach erst recht nicht.
Profis haben sich mit der 2.u.3.Führerscheinrichtlinie beschäftigt und sind der Meinung,dass D gegen Eu Recht verstößt bei der handhabe von ausländischen Eu FS.
Wir sind immer da Ultras aus KA

Bikerjoe1969

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7

Freitag, 28. Oktober 2011, 20:34

Vorraussetzung WS ok
Und der ergibt sich unbestreitbar aus dem FS!
Signaturen sind doof!

dmx2727

Schüler

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Beiträge: 79

8

Samstag, 29. Oktober 2011, 21:31

In welchem Bundesland wohnst Du denn?

Du solltest in jedem Fall gegen Strafbefehle Einspruch einlegen, wenn welche bei Dir eintrudeln.
Bin aus stuttgart also Baden Württenberg.

Ok dann wart ich mal ab, wenn was kommt immer schön Einspruch erheben.

Und zu meiner Frage zuvor, krieg ich eigentlich alle Anwaltskosten erstezt wen das urteil positiv ausfällt`?

dmx2727

Schüler

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9

Samstag, 29. Oktober 2011, 21:35

Ja Wohnsitz ist korrekt also eine CZ Stadt und die Sperrfrist wurde auch in DE verstrichen und die 185tage in CZ

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Beiträge: 893

10

Sonntag, 30. Oktober 2011, 00:46

Und zu meiner Frage zuvor, krieg ich eigentlich alle Anwaltskosten erstezt wen das urteil positiv ausfällt`?

Sobald die Sache beim Gericht ist, bekommst Du für die danach folgenden anwaltlichen Schritte die Kosten ersetzt, wenn Du später freigesprochen wirst.

ideal

Anfänger

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11

Sonntag, 30. Oktober 2011, 09:00

? Auch die Fahrkosten des Anwaltes die ich zu tragen habe da diese nicht von der RSV übernommen werden??

RA XDiver

[VERBORGEN]

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12

Sonntag, 30. Oktober 2011, 11:29

Wenn der Kollege nicht aus Deiner Ecke kommt, wahrscheinlich nicht.
Kanzlei für Verkehrs- und Strafrecht
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Kuhstr. 4
58239 Schwerte
Telefon: 02304 / 200 60
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13

Sonntag, 30. Oktober 2011, 15:01

an die Spezialisten hier im Forum,

wie sieht das mit der Blitzeranzeige von dmx aus?

Wenn bis 3 Monate nach dem Vorfall keine persönliche Beschuldigung vorliegt ist das Ding doch normalerweise verjährt.

Sieht das in Verbindung mit FoFe anders aus? Aber selbst wenn, FoFe ist es ja eigentlich nicht, da müsste ja erst mal ne rechtsgültige Verurteilung her, anzeigen kann man schnell und viel, das hat noch gar keine Bedeutung.

Krabbels

Moderator

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14

Sonntag, 30. Oktober 2011, 15:06


Sieht das in Verbindung mit FoFe anders aus? Aber selbst wenn, FoFe ist es ja eigentlich nicht, da müsste ja erst mal ne rechtsgültige Verurteilung her, anzeigen kann man schnell und viel, das hat noch gar keine Bedeutung.

Kommt drauf an, von wann der FS ist, vor dem 19.1.09 haste recht, nach dem 19.1. sieht das anders aus, da ist der EU FS erst mal nicht Gültig, da er keine Gültigkeit nach D-Recht entfaltet. wenn vorher ein Entzug in D stattgefunden hat.
Gruß Krabbels