Die FEB schreibt
Die Androhung des unmittelbaren Zwangs dieses Bescheides stützt Art. 29 30 34 und 36 bayerisches Verwaltungszustellung- und Vollstreckungsgesetzt. An der fristgerechten Vorlage des Führerscheins besteht ein übergeordnetes öffentliches Interesse.
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Die Vollstreckungsbehörde kann zur Durchsetzung des unmittelbaren Zwangs um Unterstützung der Polizei ersuchen. Die mit der Durchführung beauftragten Bediensteten der Vollstreckungsbehörde und Polizeibeamte sind befugt, die Wohnung der Pflichtigen zu betreten und verschlossene Türen und Behältnisse zu öffnen.
Ich dachte auch immer, dazu benötigt man einen richterlichen Durchsuchungsbefehl