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CJim

Schüler

Registrierungsdatum: 12. August 2011

Beiträge: 106

21

Freitag, 2. September 2011, 10:27

Die FEB schreibt

Zitat

Die Androhung des unmittelbaren Zwangs dieses Bescheides stützt Art. 29 30 34 und 36 bayerisches Verwaltungszustellung- und Vollstreckungsgesetzt. An der fristgerechten Vorlage des Führerscheins besteht ein übergeordnetes öffentliches Interesse.
...
Die Vollstreckungsbehörde kann zur Durchsetzung des unmittelbaren Zwangs um Unterstützung der Polizei ersuchen. Die mit der Durchführung beauftragten Bediensteten der Vollstreckungsbehörde und Polizeibeamte sind befugt, die Wohnung der Pflichtigen zu betreten und verschlossene Türen und Behältnisse zu öffnen.
Ich dachte auch immer, dazu benötigt man einen richterlichen Durchsuchungsbefehl :bh:

Svensenn

Schüler

Registrierungsdatum: 11. Januar 2011

Beiträge: 128

22

Freitag, 2. September 2011, 10:36

Wenn der Tag lang ist schreibe ich auch viel.

Wo soll den da unmittelbar die Gefahr sein?

Springt das Auto nicht mehr an ohne FS? In die Wohnung kommt keiner so leicht. Und wie gesagt die FSS ist kein Richter.
Esst alle Scheiße! 2 Billionen Schmeißfliegen können nicht irren. :Keks:

charly

Moderator

Registrierungsdatum: 7. Mai 2006

Beiträge: 5 330

23

Freitag, 2. September 2011, 10:44

Ohne richterlichen Beschluß geht gar keine Durchsuchung.

Ausnahme: bei Gefahr in Verzug
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
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