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andreas34

Moderator

Registrierungsdatum: 4. März 2009

Beiträge: 584

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Wohnort: Flensburg

Führerschein aus: FS(A,CE) aus PL von AL und PD

101

Dienstag, 2. August 2011, 20:46

Ablauf:
1.Bußgeldstelle wird z.B. von Polizei in Kenntnis gesetzt, verschickt Anhörungsbogen.
2.Wenn Betrag eingegangen oder Frist verstrichen, meldet diese das Vergehen an das KBA.
(Bußgeldstelle fragt nicht bei KBA an, treibt nur Geld ein + Anhörung & Widerspruch und so. Und wenn du zum 20ten mal mit Alk aufgefallen bist sehen die das deshalb nicht!)
3. KBA sendet automatisiert Meldung an FEB, wenn bestimmter Tatbestand vor liegt oder Punkteschwellen überschritten.
4.FEB handelt
Die Suchfunktion ist hilfreich, verwendete Abkürzungen

charly

Moderator

Registrierungsdatum: 7. Mai 2006

Beiträge: 5 330

102

Dienstag, 2. August 2011, 20:51

2.Wenn Betrag eingegangen oder Frist verstrichen, meldet diese das Vergehen an das KBA.
(Bußgeldstelle fragt nicht bei KBA an, treibt nur Geld ein + Anhörung & Widerspruch und so. Und wenn du zum 20ten mal mit Alk aufgefallen bist sehen die das deshalb nicht!)
Bussgelds telle fragt sehr wohl beim KBA an.

Denn ansonsten könnte das Bußgeld z. B wegen Beharrlichkeit (mehrfach das gleiche Vergehen) verdoppeln oder beim ALK die Staffelung nicht umgesetzt werden.
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
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