2.Wenn Betrag eingegangen oder Frist verstrichen, meldet diese das Vergehen an das KBA.
(Bußgeldstelle fragt nicht bei KBA an, treibt nur Geld ein + Anhörung & Widerspruch und so. Und wenn du zum 20ten mal mit Alk aufgefallen bist sehen die das deshalb nicht!)
Bussgelds telle fragt sehr wohl beim KBA an.
Denn ansonsten könnte das Bußgeld z. B wegen Beharrlichkeit (mehrfach das gleiche Vergehen) verdoppeln oder beim ALK die Staffelung nicht umgesetzt werden.