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Tomek86

Anfänger

Registrierungsdatum: 7. September 2010

Beiträge: 8

1

Mittwoch, 8. September 2010, 00:48

Belgische FE vor 19.01.

Hallo Zusammen,
ich bin neu hier im Forum. Hoffe ich stelle meine Frage im richtigen Unterforum...

Ich hab jetzt einige Zeit damit verbracht mich im Forum einzulesen und bin dennoch noch leicht verwirrt. Deshalb würde ich mich über eine Bestätigung/Korrektur meiner Annahmen freuen:

Ist es korrekt, dass ich momentan mit einen Belgischen FS, der vor dem 19.01.09 erstellt wurde in NRW fahren darf, wenn ein belgischer Wohnsitz eingetragen ist? Wenn ja, könnte man diesen problemlos zu einen deutschen FS umschreiben lassen?

Wie sieht das ganze aus, wenn ein deutscher Wohnsitz eingetragen ist?

Dann hab ich noch irgendwo gelesen, dass es bei FS die vor dem 01.07.2008 erworben wurden egal wäre, welcher Wohnsitz eingetragen ist. Stimmt das?

Vielen Dank schonmal im Vorraus. Die beantwortung der Fragen würden mir echt weiter helfen!

Gruß Thomas

emmy

unregistriert

2

Mittwoch, 8. September 2010, 06:50

RE: Belgische FE vor 19.01.

Hallo Zusammen,
Ist es korrekt, dass ich momentan mit einen Belgischen FS, der vor dem 19.01.09 erstellt wurde in NRW fahren darf, wenn ein belgischer Wohnsitz eingetragen ist? Wenn ja, könnte man diesen problemlos zu einen deutschen FS umschreiben lassen?

Ja, aber Probleme kann die FEB trotzdem machen, oder besser gesagt, es zumindest versuchen. :knips:

Wie sieht das ganze aus, wenn ein deutscher Wohnsitz eingetragen ist?

Dann wäre er hier nicht gültig

Dann hab ich noch irgendwo gelesen, dass es bei FS die vor dem 01.07.2008 erworben wurden egal wäre, welcher Wohnsitz eingetragen ist. Stimmt das?

Nein

Gruß Thomas

Gruß.Emmy :wink:

Tomek86

Anfänger

Registrierungsdatum: 7. September 2010

Beiträge: 8

3

Donnerstag, 9. September 2010, 15:56

Besten Dank für die Antwort..
Weißt du vielleicht noch welche Art von Problemen die FEB beim Umschreiben machen könnte? Könnte es ein Problem werden, wenn man in Belgien und in Deutschland gemeldet war? Wenn ja, wird das beim Umschreiben irgendwie kontrolliert?

Pioneer

unregistriert

4

Freitag, 10. September 2010, 08:47

Weißt du vielleicht noch welche Art von Problemen die FEB beim Umschreiben machen könnte?
Es gibt unter normalen Umständen kein Problem bei der Umschreibung. Der B-FS ist in ganz Europa und weltweit gültig, sogar in D, man glaubt es nicht.

Mit den erwähnten Problemen meinte @ emmy kein genau definiertes Problem, sondern die allgemeine Arbeitsweise auf den FEBen, die schon qualitativ recht unterschiedlich ist. Die überwiegende Anzahl ist gut informiert und arbeitet lkorrekt nach Rechtslage, ob es dem einzelnen Sachbearbeiter persönlich nun gefällt oder auch nicht, es wird durch ihn entsprechend umgesetzt und damit hast du dann kein Problem bei der Umschreibung. Das ist die Regel.

Es gibt aber auch FEBen bzw. einzelne Mitarbeiter dort, die mit einem übersteigerten Sendungsbewußtsein ausgestattet sind, oder schlicht MPU-Fetischisten, die mit irgendwelchen selbstgesuchten Motiven ausländische Führerscheine für minderwertig und die D-Pappe für den weltweit einzig gültigen FS halten. Auch diese Spezies muß zwar letztlich den FS umschreiben, nur das verzögert sich meistens erheblich, es ist in der Regel anwaltliche Hilfe erforderlich. Das meinte @ emmy mit dem Problem.

Es gibt auch noch eine dritte Möglichkeit, die des ahnungslosen oder falsch interpretierenden Sachbearbeiters. Hier hilft dann oftmals etwas Aufklärung, sofern man selbst die Sachlage hinreichend durchschaut und dann läuft es dort auch, sofern er danach nicht plötzlich der Gruppe zwei beitritt, was dann wiederum eine Problem darstellen würde.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Pioneer« (10. September 2010, 08:52)


Tomek86

Anfänger

Registrierungsdatum: 7. September 2010

Beiträge: 8

5

Freitag, 10. September 2010, 17:49

Danke für die ausführliche Antwort!
Letzte Frage zum Umschreiben:
Könnte es Probleme geben, wenn man in Deutschland und Belgien gleichzeitig gemeldet war?
Wird das überhaupt von der FEB geprüft oder interessiert die nur was auf dem FS steht?

Pioneer

unregistriert

6

Samstag, 11. September 2010, 08:07

Ich sehe keine Probleme und die Zuständigkeit der FEB in D ist durch den WS gegeben. Wichtig bei einer eventuellen Argumentation ist nur, das hier auch der Lebensmittelpunkt liegt. Die Zuständigkeit ist im Zweifel nicht von der Anzahl der Wohnungen in unterschiedlichen Staaten, sondern vom tatsächlichen Lebensmittelpunkt abhängig.
Was im Einzelnen geprüft wird ist unterschiedlich. Einige FEBen erkennen den Zusammenhang sofort, machen keinen Film davon und erledigen den Vorgang zügig, damit er vom Tisch ist, andere haben halt wenig zu tun und schießen sich dann daran auf.
Dein Fall ist aber eigentlich so klar, das es nirgends zu unlösbaren Problemen kommt. Die Sachlage ist noch nicht einmal BL-abhängig, sodern nur noch durch die einzelne FEB beeinflußbar und da auch nur der temporäre Ablauf, nicht der faktische.
Also, auf gutes Gelingen. :thumbsup:

Tomek86

Anfänger

Registrierungsdatum: 7. September 2010

Beiträge: 8

7

Samstag, 11. September 2010, 15:29

Vielen Dank nochmals!
Selten so ein kompetentes Forum erlebt...

Besten Gruß
Thomas

Tomek86

Anfänger

Registrierungsdatum: 7. September 2010

Beiträge: 8

8

Dienstag, 14. September 2010, 01:11

Hallo,
jetzt ist leider doch noch eine Frage aufgetaucht..

Und zwar steht in der FE eines Freundes überhaupt kein Eintrag hinsichtlich des Wohnsitzes. Wie ist die Sachlage in diesem Fall?
FE in Deutschland ungültig? Laut seiner Angabe war er wohl auch keine 185 Tage gemeldet, sondern hat irgendwie durch einen Bekannten getrickst. Wird also auch nichts nachtragen lassen können, falls es in Deutschland mal Probleme bei einer Kontrolle geben sollte, nehme ich an.

PS: Wohne direkt an der Grenze und es geht/ging um mehrere Personen und FE's. Deshalb die verschiedenen Szenarien.

RA XDiver

[VERBORGEN]

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Führerschein aus: D

9

Dienstag, 14. September 2010, 01:45

Ich frag mal rein prophylaktisch: Hat er einen Kartenführerschein oder einen rosa Papierlappen?
Kanzlei für Verkehrs- und Strafrecht
Kuhstr. 4
58239 Schwerte
Telefon: 02304 / 200 60
Telefax: 02304 / 200 629
www.kanzlei-gms.de
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Neptun

Schüler

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Führerschein aus: D

10

Dienstag, 14. September 2010, 08:13

Ich frag mal rein prophylaktisch: Hat er einen Kartenführerschein oder einen rosa Papierlappen?
Da der erste belgische Kartenführerschein erst am 07.07.2010 in Liedekerke ausgehändigt worden ist, muss es sich um einen rosa Lappen handeln:

http://www.mobilit.fgov.be/fr/route/Permis/permcond011.htm


Zitat


Le projet sera introduit en Belgique de façon progressive. Cela veut dire que le lancement aura lieu dans un certain nombre de communes pilotes. Dès la seconde moitié de cette année, 17 communes délivreront au citoyen un nouveau permis de conduire au format de carte bancaire.

Le 7 juillet, le premier permis sera délivré à Liedekerke. Dans le courant du mois de septembre, ce sera au tour des 16 autres communes, en l'occurrence : Zottegem, Arlon, Denderleeuw, Gembloux, Kortrijk, Mons, Puurs, Rixensart, Genk, Ans, Ieper, Rochefort, Beringen, La Calamine, Aarschot et Jette.

Il s'agit ici tant du renouvellement que d'une première délivrance de permis de conduire. Si cette implémentation par phases va de pair avec un nouveau système informatique, cela laissera le temps aux informaticiens d'optimaliser la base de données et les temps de réponse avant que les 572 communes restantes ne passent en mode de production.

Le 1er janvier 2013 marquera la fin de la transition.




Hier die belgischen Papierführerschein-Modelle:

http://www.mobilit.fgov.be/data/route/ozb/02ozbf.pdf

Der belgische Kartenführerschein hat wie in D keinen Punkt 8. und sieht so aus:

http://www.belgium.be/fr/binaries/news_e…m116-103589.jpg

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Neptun« (14. September 2010, 08:19)


RA XDiver

[VERBORGEN]

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Führerschein aus: D

11

Dienstag, 14. September 2010, 16:06

Wenn das mal so einfach wäre. Aufgetaucht sind die schon viel früher. Nur leider nicht in echt......
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Pioneer

unregistriert

12

Dienstag, 14. September 2010, 17:38

steht in der FE eines Freundes überhaupt kein Eintrag hinsichtlich des Wohnsitzes.
WS-Einträge sind fakultativ, im D-FS steht auch kein WS. Das beeinträchtigt die Gültigkeit des B-FS nicht.


Laut seiner Angabe war er wohl auch keine 185 Tage gemeldet
Daraus kann sich dann schon eher ein Problem ergeben, wenn intensiv nachgeforscht wird.


Aufgetaucht sind die schon viel früher. Nur leider nicht in echt
Hier haben wir dann das Hauptproblem, wenn es denn so ist. Also Karten-FS, ausgestellt vor dem 7.7.2010 gehen schon mal gleich gar nicht.

Tomek86

Anfänger

Registrierungsdatum: 7. September 2010

Beiträge: 8

13

Mittwoch, 15. September 2010, 00:11

Es handelt sich um einen "rosa Papierlappen" und er hat den schon seit 2006 oder 07...
Sieht auf den ersten Blick zumindest genau so aus wie meiner, der von 08 ist.
Nur halt, dass unter Punkt 8 nichts eingetragen ist.

Ich würde ihm vom Gefühl her schonmal abraten den Versuch zu starten den FS in einen Deutschen umschreiben zu lassen. Halt wegen der 185 Tage Sache und den möglichen Nachforschungen.
Die Frage ist, ob er eine Verkehrskontrolle übersteht. In die ist er seit 09 nicht mehr gekommen (Hatte seitdem kein eigenes Auto mehr). Davor hat die Pappe stand gehalten. Nur will er sich jetzt ein neues Auto zulegen und hat jetzt, dank meiner Einwände, Angst, dass er erstmal mangels WS eintragung beschlagnahmt und der WS nachgeforscht wird...

Pioneer

unregistriert

14

Mittwoch, 15. September 2010, 13:07

Nur halt, dass unter Punkt 8 nichts eingetragen ist.
Ist bei dir ein B-WS eingetragen?

Tomek86

Anfänger

Registrierungsdatum: 7. September 2010

Beiträge: 8

15

Mittwoch, 15. September 2010, 17:46

Ja. Bei mir steht unter Punkt 8 "Liège". Die Stadt in der ich zu dem Zeitpunkt gelebt und gearbeitet hab... Auch länger als nur 185 Tage...

Pioneer

unregistriert

16

Mittwoch, 15. September 2010, 18:22

Das wird nun doch schwierig. Du hast also einen wallonischen (französischen) FS mit WS-Eintrag, also kein Problem. Nun gibt es da noch die flämischen (holländischen) und deutschen Ausgaben.
Es kann ja sein, das, obwohl die Dokumente in sich identisch sind, nur sprachlich unterscheiden sie sich letztlich, in jedem Landesteil eine unterschiedliche Ausstellungspraxis vorliegt.
Möglich ist auch, das bestimmte FEBen es unterlassen (haben), den WS einzutragen.
Aufgrund deiner Schilderung entnehme ich mal, das es sich um den Großraum Aachen handeln dürfte, somit auf der B-Seite der deutschsprachige Raum um Eupen liegt. Eine Möglichkeit zur Klärung sehe ich durch eine Anfrage einer B-FEB oder ggfs. auch über eine B-Fahrschule.
Lassen sich die Erteilungmodalitäten nicht annährend genau ermitteln, würde die Umschreibung schon ein beträchtliches Risiko darstellen. In diesem Fall sollte er mit dem B-FS zunächst weiterfahren, sie sind eigentlich auch eher unverdächtig.

Tomek86

Anfänger

Registrierungsdatum: 7. September 2010

Beiträge: 8

17

Mittwoch, 15. September 2010, 21:15

Danke für die Antwort!
Kreis Aachen stimmt genau. Irgendwelche Nachforschungen bei Belgischen FEBen wird er wohl unterlassen, da das mit Sicherheit auch ein Risiko mit sich bringt. 185Tage wurden nunmal nicht eingehalten... Da es aber anscheinend je nach FS Ausgabe üblich ist, dass kein WS eingetragen ist, ist das ja auch kein Grund misstrauisch während einer Verkehrskontrolle zu werden und er kann erstmal beruhigt damit fahren.

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