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unclejohn69

Anfänger

Registrierungsdatum: 3. Januar 2012

Beiträge: 15

1

Mittwoch, 4. Januar 2012, 00:22

Umzug Niederlande, Deutschland abgemeldet... Drohung einer MPU... EU-FS in Niederlande?!?!

hallo leute,
habe mich hier zwar durch gelesen aber habe noch offene fragen...

erst mal die vorgeschichte...

wurde am 18.02.2010 wegen fahren unter drogen angehalten... dabei kam raus, dass ich noch aktives thc im blut hatte... bußgeld und ein monat fahrverbot... darauf hin habe ich freiwillig einen abstinenznachweis über 6 monate gemacht... um was in der hand zu haben... hätte es auch länger gemacht, aber hatte nicht die kohle dafür, weil ich student bin...
da ich aber in den niederlanden studiere, auch zu der zeit, habe ich am wochenenden geraucht... so nun kam nach 22 monaten ein brief vom stva... mir wurde gesagt, dass ich ein ärztlichesgutachten innerhalb von 8 tagen machen soll (blutabnahme)... habe ich auch gemacht, obwohl ich wusste, das was raus kommen würde, da ich ja am wochenenden geraucht habe... den abstinenznachweiß und die 4 drogenscreenings hatte ich dem stva geschickt, in der hoffnung, dass es sich damit erledigt... die post von der blutuntersuchung kam heute zu mir, weil ich gesagt habe das die es zu mir schicken sollen... es steht drin, dass der befund zeigt, dass ich regelmäßig rauche... habe jetzt auch nicht vor das ergebnis dem stva zu schicken...

ich habe mich jetzt aus deutschland zum 16.01 abgemeldet... werde mir bis dahin ein wg zimmer in den niederlanden suchen, in der nähe meiner uni... das heißt ich werde mein lebensmittelpunkt komplett in die niederlande verlegen... möchte hier mit den deutschen behörden, tüv und mpu nichts mehr zu tun haben... ich habe noch mein D-führerschein, habe auch noch keine MPU forderung vom stva bekommen... wenn ich mir ein zimmer klar gemacht habe, muss ich auch mein auto da anmelden und mein führerschein umschreiben lassen, so wie ich das verstanden habe... möchte auch da direkt mein motorrad führerschein machen wenns geht...

ich habe gelesen das die mir keine mpu anordnen können, wenn ich nicht in D lebe... stimmt das? was kann mir jetzt alles passieren oder angeordnet werden? sperrfrist oder nutzunguntersagung? führerschein direkt weg? habs zwar gegoogelt was die beiden sachen sind, aber blick da nicht mehr so durch...

hatte heute beim stva angerufen um mal vorsichtig zu fragen, ob die meine post erhalten haben mit den 4 drogenscreenings... nur war die dame nicht da, die für mich zuständig ist... die frau meinte nur, das die befunde in meiner akte sind, aber das nicht verlangt wurde... es wurde ein ärztlichesgutachten gefordert meinte die frau, und ich habe gesagt das ich in den niederlanden studiere und ich es nicht mitbekommen habe... ausserdem habe ich gesagt, das ich mich aus D komplett abgemeldet habe, wegen studium und so... sie meinte das ich zur zeit noch in D registriert bin (was ja auch stimmt bis zum 16.01.12 danach nicht mehr) und deswegen ist das amt "noch" dafür zuständig, also das stva in NRW...
was ist jetzt aber nach dem 16.01 wenn ich nicht mehr hier registriert bin? sind die dann für mich nicht mehr zuständig? wie läuft das dann ab?

also ich möchte die mpu auf jeden fall vermeiden und möchte gerne wissen wie ich jetzt am besten vorgehen soll... wäre auf hilfe sehr dankbar... hoffe das ich nichts vergessen habe...
und sorry für die rechtschreibfehler ;) musste schnell gehen...

und danke im vorraus

charly

Moderator

Registrierungsdatum: 7. Mai 2006

Beiträge: 5 330

2

Mittwoch, 4. Januar 2012, 09:37

RE: Umzug Niederlande, Deutschland abgemeldet... Drohung einer MPU... EU-FS in Niederlande?!?!

ich habe gelesen das die mir keine mpu anordnen können, wenn ich nicht in D lebe... stimmt das?
Das stimmt nicht.

Für die MPU-Aufforderung ist der Tatort maßgebend. Und wenn Du keinen Wohnsitz mehr in D hast, dann ist in D jede FEB für Dich zuständig.

Fährt ein Pole mit polnischem Wohnsitz in D besoffen rum und wird z. B mit über 1,6 %o erwischt dann hat der Pole zwei Möglichkeiten

1. die nächsten 15 Jahre nicht mehr in D fahren bis der Eintrag im VZR getilgt ist oder
2. in D die geforderte MPU ablegen, damit er wieder in D fahren darf.

Deinen Führerschein brauchst Du nicht mehr umschreiben lassen. Wenn Du der D-FEB weder ein positives ärztliches Gutachten bzw. noch eine positive MPU vorlegst dann wird Dir der D-FS entzogen. Das heißt selbst wenn Du den D-FS jetzt umschreiben lässt, ist der neue NL-FS irgendwann (ab Entzug) in D nicht mehr gültig bis eine positive MPU vorgelegt wird.
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
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unclejohn69

Anfänger

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Beiträge: 15

3

Mittwoch, 4. Januar 2012, 15:25

hm ok,
aber wenn ich es jetzt umschreiben lassen würde, und D jetzt eine MPU von mir möchte, dann könnte ich doch damit europa weit fahren, ausser in D oder? weil den NL führerschein können die mir ja nicht weg nehmen... dann darf ich ja nur nicht in D fahren, seh ich das richtig?

und wie siehts aus wenn ich dann 185 tage schon in NL wohne, und mir eine neue klasse zulege, wie motorradführerschein und auch ein ärztliches gutachten in NL machen lasse... wie siehts dann die rechtlage aus? darf ich dann wieder in D fahren zumindest mit dem motorradführerschein?! weil ich habe mich da ja dann untersuchen lassen?

gruß

peterpan

Anfänger

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Beiträge: 41

4

Mittwoch, 4. Januar 2012, 17:06

@ charly

das Beispiel mit dem Polen ist so nicht ganz richtig. Denn Ausländer ohne deutschen Wohnsitz haben sehr viele Vorteile, da bei ihnen meist keine MPU gefordert wird.

Habe persönlich einen Bekannten aus Belgien der zweimal bekifft (also auch aktives THC) erwischt wurde und bei ihm ist nichts passiert ausser die übliche Geldstrafe und ein Monat Fahrverbot. Der fährt ohne MPU ganz legal wieder durch Deutschland.

@ unclejohn69

Da die Fsst "nur" ein ärzliches Gutachten fordert, würde ich sofort aufhören zu kiffen und dem nachkommen. Das ganze soll wesentlich leichter sein als eine MPU. Ich würde versuchen mehr Zeit bei der Fsst irgendwie rauszuschlagen.

unclejohn69

Anfänger

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Beiträge: 15

5

Mittwoch, 4. Januar 2012, 18:26

@peterpan
ich habe am 14.12.11 eine aufforderung für das ÄG bekommen, in form einer blutuntersuchung... habe das auch am 22.11.12 gemacht und das ergebnis kam gestern zu mir nach hause... war natürlich negativ... dieses habe ich aber nicht an die fsst geschickt... ich habe lediglich mein freiwilligen abstinenznachweis mit den 4 drogenscreenings dahin geschickt, in der hoffnung das es sich damit erledigt... und ich rauche seit dem 14.12.11 auch nicht mehr...

da die frau von der fsst , die für mich zuständig ist, bis freitag nicht anwesend ist, weiß ich auch nicht was jetzt genau auf mich zukommen wird... da ich der nachforderung "offiziell" nicht nachgekommen bin, denke ich mal das eine mpu droht...
werde mich am freitag da noch mal melden und sagen das ich in den niederlanden studiere und das ich freiwillig diesen abstinenznachweis gemacht habe nach dem vorfall am 18.02.10 und auch dahin geschickt habe... und das von ihrere seite aus keine rückmeldung kam... ich weiß nicht was sie dann sagen wird, entweder sofort eine aufforderung zu einer mpu oder vllt "noch mal" eine ÄG...

@all
aber nun zu meinem eigentlichen vorhaben...
also noch habe ich ja meinen führerschein... und werde auch ab nächster woche in NL angemeldet sein... möchte da erst mal mein führerschein umschreiben lassen, dann wird mein D-führerschein eingezogen und nach D geschickt, so hatte ich das gelesen... habe dann vor mein motorrad führerschein zu machen, also eine neue klasse... werde dann auch sagen das ich freiwillig ein gutachten machen lassen möchte (also karten auf den tisch legen)...
aber was ist jetzt wenn ich in der zeit wo ich in NL angemeldet bin und da mein lebensmittelpunkt habe eine mpu angeordnet bekomme, obwohl ich in D nicht angemeldet bin... darf ich dann in D nicht fahren, obwohl ich mir eine neue klasse zugelegt habe und auch in den niederlanden mich ärtzlich begutachten lasse, wegen auffälligkeit von drogen???

ich hoffe ihr versteht wie ich das meine...

max

Schüler

Registrierungsdatum: 16. April 2008

Beiträge: 116

6

Mittwoch, 4. Januar 2012, 22:15

Charly hat Recht, du kannst in Deutschland nicht mehr ohne MPU fahren. In den Niederlanden vielleicht auch nicht, weil die bei Umschreibungen auch Untersuchungen machen

Ich wohne seit 7 Jahren in den Niederlanden. Die haben da doch schöne Radwege. Da kann man auch bekifft fahren ohne so einen Eiertanz zu machen, wie er Dir vorschwebt. :lach:

charly

Moderator

Registrierungsdatum: 7. Mai 2006

Beiträge: 5 330

7

Mittwoch, 4. Januar 2012, 22:50

@ charly

das Beispiel mit dem Polen ist so nicht ganz richtig. Denn Ausländer ohne deutschen Wohnsitz haben sehr viele Vorteile, da bei ihnen meist keine MPU gefordert wird.
Die haben keine Vorteile. Möglicherweise hatte in dem Fall die FEB geschlafen und die Daten nicht im VZR eingetragen.
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unclejohn69

Anfänger

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8

Donnerstag, 5. Januar 2012, 00:07

@max
das letzte was ich daran denke ist, zu kiffen...
deswegen hat sich das mit den radwegen auch erledigt... ich will nicht dahin um zu kiffen sondern, weil ich da unter anderem studiere und ende dieses jahres auch vllt da arbeiten werde...

und was ist, wenn ich nach den 185 tagen komplett neuen führerschein in NL mache? darf ich dann in D auch nicht fahren, wenn ich eine MPU angeordnet bekomme? wie ist das denn mit den ganzen leuten, die in PL CZ usw. ihren EU-führerschein machen? dürfen die dann in D auch nicht fahren, wenn sie eine MPU machen müssen?

gruß

unclejohn69

Anfänger

Registrierungsdatum: 3. Januar 2012

Beiträge: 15

9

Donnerstag, 5. Januar 2012, 01:34

NL Führerschein... Brauche Rat...

hallo leute,

hatte hier mal meine situation geschildert... vllt hätte ich es direkt hier rein posten sollen...

Umzug Niederlande, Deutschland abgemeldet... Drohung einer MPU... EU-FS in Niederlande?!?!

hat jmd erfahrung mit einem NL Führerschein... wie sieht es jetzt aus, wenn ich nach 185 tagen meinen führerschein in NL komplett neu mache? darf ich dann in D fahren, wenn ich eine MPU angeordnet bekomme?



gruß

charly

Moderator

Registrierungsdatum: 7. Mai 2006

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10

Donnerstag, 5. Januar 2012, 01:40

RE: NL Führerschein... Brauche Rat...

darf ich dann in D fahren, wenn ich eine MPU angeordnet bekomme?
hängt von dem EUGH-Urteil bezüglich der 19.01.09-Problematik ab.

Von daher wäre im Moment jede Vorhersage ein Blick in die Glaskugel.
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unclejohn69

Anfänger

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Beiträge: 15

11

Donnerstag, 5. Januar 2012, 01:54

ok, danke dir nochmals... aber das heißt ja auch, dass D theoretisch auch nicht zu 100% sagen kann (darf), dass ich in D mit einem NL-FS nicht fahren darf, wenn ich eine MPU machen muss, oder? schließlich wird ja noch auf das urteil gewartet...

das urteil soll ja in diesem quartal kommen soweit ich das verstanden habe, richtig?! was wird denn genau in dieser problematik vom 19.01.09 verhandelt? ob man trotzt mpu in deutschland einen EU FS machen kann und D es anerkennen muß?

unclejohn69

Anfänger

Registrierungsdatum: 3. Januar 2012

Beiträge: 15

12

Samstag, 4. Februar 2012, 05:10

bräuchte schnelle hilfe...

hi leute,
also folgendes, ich habe seit dem 15.01.12 eine wohnung in den niederlanden, konnte mich aber noch nicht in der stadt anmelden, weil noch paar dokumente gefehlt habe, denke mal im laufe der woche bin ich da auch offiziell angemeldet... habe mich auch ab dem 16.01.12 in D abgemeldet... ich habe ein nachsendeantrag über einen freund laufen, also meine post kommt zu ihm... nun habe ich post von der fahrerlaubnisbehörde bekommen...
da heißt es:

ENTZIEHUNG DER FAHRERLAUBNIS UNTER ANORDNUNG DER SOFORTIGEN VOLLZIEHUNG

sehr geehrter herr....
es ist beabsichtigt, ihnen gemäß §§ 3,4 abs. 3 und abs. 7 des StVG in verbindung mit § 46 der FeV in den gültigen fassungen die fahrerlaubnis unter anordnung der sofortigen vollziehung (hierdurch hat ein etwaiger widerspruch hat keine aufschiebende wirkung) zu entziehen.

begründung:
fehlende mitwirkung an der überprüfung ihrer kraftfahreignung
hier: nichtvorlage des toxikologischen gutachtens

sie erhalten gemäß § 28...gelegenheit sich innerhalb von 8 tagen...zur beabsichtigten entziehung...unter anordnung der sofortigen vollziehung zu äußern.

also, hab da mal ein paar fragen und bräuchte schnelle hilfe...
1.: inwiefern soll ich mich da überhaupt äußern, wenn es sowieso keine aufschiebende wirkung hat, bzw. der lappen sowieso entzogen werden soll?!
2.: woher sollen die wissen, das ich dieses schreiben überhaupt bekommen habe, wenn ich in D abgemeldet bin? (kein einschreiben oder besondere zustellung!)
3.: kann ich in der kommenden woche mein lappen trotzdem schon mal in den NL umschreiben lassen, damit ich in NL fahren kann?
4.: was kann da weiteres auf mich zukommen, wenn ich mich überhaupt nicht melde... die wissen ja nicht mehr wo ich wohne, also in NL... sperrfrist? NU? was wären konkret die nächsten schritte, die gegen mich eingeleitet werden könnten? und wie können die es einleiten, wenn sie mich nicht erreichen können? die information muss mich ja auf irgendeine art und weise erreichen...
5.: was meint ihr, was ich machen sollte? also den FS freiwillig der FB zukommen lassen? oder einfach nicht mehr in D fahren (das erst mal sowieso, weil sonst wäre es ja eine straftat oder?!?!)

hoffe ihr könnt mir ein paar der fragen beantworten...

mfg

max

Schüler

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13

Samstag, 4. Februar 2012, 10:32

Ich habe meinen NL Führerschein noch während der 2. FS Richtlinie in den Niederlanden bekommen. Zuvor habe ich da aber auch schon über 2 Jahre gelebt. Du brauchst ja nur eine Wohnung , Pass, FS, Internationale Geburtsurkunde, Abmeldebescheinigung aus Deutschland mehr nicht. Deine zuständige Meldebeörde in NL schickt deinen FS zum RDW und die entscheiden über deinen
Führerschein. Ich brauche mittlerweile keine MPU mehr machen, weil entscheidene VZR Einragungen nicht mehr vorhanden sind. Dein Problem wird beim überfahren der ehemaligen Grenze die immer noch vielen Kontrollen BTM (u.s.w.) über Dich ergehen zu lassen. Wenn Du dann eine NU hast wird Dir das fahren in Deutschland untersagt. Das ist alles sehr kopliziert bei Dir. Viellecht können Dir die auderen User wie Charly, Paule u.a. helfen. Ich bin seit 2005 Grenzgänger und habe nie Probleme bekommen.

unclejohn69

Anfänger

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14

Samstag, 4. Februar 2012, 14:41

@max:
genau, ich brauche halt noch meine geburtsurkunde, dann bin ich auch da angemeldet... hast du deins da umschreiben lassen oder dein FS komplett neu gemacht?

wer sagt mir das ich eine NU bekomme oder eine Sperrfrist? und vor allem wann? bis jetzt hab ich halt nur eine androhung zur entziehung meiner fahrerlaubnis bekommen und ich kann mich dazu äußern... Heißt das automatisch sperrfrist oder NU?

und wenn ich mal nach deutschland fahren sollte, und angehalten werde, kann ich mich dann "doof stellen" das ich nicht mehr in D wohne und auch von nichts weiß? also das mein FS entzogen werden soll? ich blick da nicht so ganz durch...

max

Schüler

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15

Samstag, 4. Februar 2012, 15:21

Ich habe einen neuen Führerschein erteilt bekommen in meiner Gemeinde. Ich war aber schon 2 Jahre in Holland gemeldet. Aber das ist ja jetzt egal, weil ich auch in Deutschland einen
FS erteilt bekommen würde, was ich vielleicht auch in diesem Jahr anstrebe ohne ein Muß. Ich habe auch jetzt noch meinen 1. Wohnsitz in Holland. Bei Dir ist alles komplizierter, deshalb
hatte ich auch auch gehofft , daß erfahrene Forums User sich zu Deinem Fall äußern wüde. Ich gaube nicht so richtig, daß sich bei Dir noch alles so einfach erledigen läßt. Die Holländer achten auf die Wohnsitznahme von 185 Tagen. Ich habe auch ein sehr schlechtes Gefühl, was das Schreiben von Deiner FS Stelle betrifft. Ich würde mir einen Anwalt nehmen.

unclejohn69

Anfänger

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16

Sonntag, 5. Februar 2012, 01:44

ja ich werde, wenn mein führerschein eingezogen wird, nach 185 tagen mein FS in NL machen und mich auch hier ärztlich untersuchen lassen...
da sind jetzt aber für mich noch ein paar offene fragen...

kann ich mein jetztiges FS, den ich noch habe, in NL umschreiben lassen, damit ich hier noch fahren kann?

was kommt jetzt nach dem schreiben auf mich zu? sperfrisst oder NU?

darf ich jetzt schon nicht mehr in D fahren nach dem schreiben?

gruß

charly

Moderator

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Beiträge: 5 330

17

Sonntag, 5. Februar 2012, 09:35

1. kann ich mein jetztiges FS, den ich noch habe, in NL umschreiben lassen, damit ich hier noch fahren kann?

2. was kommt jetzt nach dem schreiben auf mich zu? sperfrisst oder NU?

3. darf ich jetzt schon nicht mehr in D fahren nach dem schreiben?
1. nein

2. der FS wird Dir auf verwaltungsrechtlichem Weg entzogen. Es gibt bei der verwaltungsrechtlichen Entziehung keine Sperrfrist und auch keine NU. Die NU wird nur auf ausländische Führerscheine ausgesprochen aber nicht in D auf einen D-FS

3. Du darfst noch so lange fahren bis der endgültige Entzugsbescheid kommt. Das was Du jetzt bekommen hast ist nur die Androhung der Entziehung bzw. ne Anhörung/Stellungnahme um die Entziehung noch zu verhindern.
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
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max

Schüler

Registrierungsdatum: 16. April 2008

Beiträge: 116

18

Sonntag, 5. Februar 2012, 09:44

Eine Möglichkeit wäre, auf Deinen jetzigen Führerschein zu verzichten. Wenn Du gut englsch spichst, kannst Du in den Niderlanden einen neuen Schein in englischer Sprache zu machen. Gehe mal bei Google auf die Homepage " Rijbewijs " klicke auf übestzen und informiere Dich über den holländischen Führerschein.

unclejohn69

Anfänger

Registrierungsdatum: 3. Januar 2012

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19

Montag, 6. Februar 2012, 20:47

ok dann weiß ich schon mal bescheid... danke leute...

@max: was ist der unterschied bzw. der vorteil, wenn ich es freiwillig abgebe, als wenn ich es entzogen kriege??? oder gibts da kein unterschied? und hab gehört, das man sein FS in NL auch öfters mal in deutsch machen kann, bzw. halt in der muttersprache... ja werde mich jetzt mal informieren...

und wenn ich keine sperrfrist bekomme, heißt es doch auch das ich theoretisch nach den 185 tagen meinen FS schein bekommen kann/darf oder? und bis dahin kann ich ja mit der fahrschule schon anfangen oder? so hatte ich das mal gelesen...

gruß

charly

Moderator

Registrierungsdatum: 7. Mai 2006

Beiträge: 5 330

20

Montag, 6. Februar 2012, 20:54

was ist der unterschied bzw. der vorteil, wenn ich es freiwillig abgebe, als wenn ich es entzogen kriege???
Enzug = Punkte werden gelöscht, dafür aber kostenpflichtig

Verzicht = Punkte werden nicht gelöscht, dafür aber kostenlos

Die Taten selbst bleiben in beiden Fällen bis zur Tilgung im VZR stehen.
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