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Tobias246

Anfänger

Registrierungsdatum: 15. November 2011

Beiträge: 2

1

Mittwoch, 16. November 2011, 20:37

Und wieder vorbei...

Hallo allerseits.

zu beginn in diesem neuen forum werde ich euch direkt mal mein problem bzw frage schildern.

Habe schon viel gelesen und nichts passendes finden können.Zu meiner situation ich bin jetzt 24 und habe mit 19 meinen deutschen Fürherschein verloren aufgrund dessen das ich mit sehr hohen "Thc" werten von der Polizei erwischt wurde.

Als Auflage um meinen FS wieder zu bekommen sollte ich eine 1jährige abstinenz nachweisen, da ich allerdings so viel negatives über die mpu gehört hatte und wohl auch noch nicht bereit war mit dem mist aufzuhören habe ich dies einfach nicht gemacht.

Mit 21 war ich dann wohl doch etwas klüger und lies das hinter mir. Befasste mich mit der situation und entschied mich dazu einen Führerschein in Polen zu machen.

Da ich mich vorher gründlich informiert hatte wusste ich worauf ich achten musste und der FS hatte seine richtigkeit.

Nach knapp zwei jahren ohne probleme oder verkehrskontrolle habe ich den wohl größten fehler meines Lebens gemacht, ich war auf einer party hatte getrunken und mir einen geraucht.... :sw68: :iek:

Erinnern tue ich mich nicht mehr an viel jedenfalls sind bei mir die sicherungen durchgebrannt und ich wollte nach hause.. Nach zum GLÜCK (wer weiß was ich mir oder anderen angetan hätte) nur 400m endete die fahrt und die Polizei hielt mich an.

Ich weiß das solche Leute wie ich hier eigentlich nicht gern gesehen werden weil ich ein schlechtes licht auf die allgemeinheit der EU-FS besitzer werfe(geworfen habe). Trotzdem hoffe ich auf eure hilfe. Wie dumm das ganze war darüber müssten wir hier eigentlich nicht disskutieren denn das weiß ich und bereue Tag für Tag mein handeln. Ich war zwar nicht bei sinnen, aber daran war ich ja selbst schuld, also ist dies schon mal keine ausrede. Dafür gibts auch keine..

Die folge des ganzen war natürlich eine gerichtsverhandlung und der FS-entzug . Daraufhin habe ich sofort mit der abstinenz angefangen und habe nun auch mehr als die hälfte hinter mir.



Nun zu meiner frage: Da ich große angst davor habe (ich denke berechtigterweise aufgrund meiner vorgeschichte) durch die mpu zu rasseln und dies mich vermutlich endgültig meinen job kosten würde habe ich mir überlegt mich wieder in Polen anzumelden und mir dann nach einem halben jahr meinen FS wieder zu holen. Einfach nur als sicherheit (mache die abstinenz und die mpu trozdem weiter)falls etwas schief geht.



Nun bin ich mir aber nicht sicher wie ich das urteil deuten soll, also ob es überhaupt einen sinn hat den FS wiederzuholen oder ob das nutzen von ihm strafbar wäre(immer vorrausgesetzt der psychiater lässt mich scheitern)

Ich hoffe ihr könnt mir helfen bzw seid so nett. Werde das ganz natürlich noch mit einem Anwalt besprechen, möchte aber vorab vllt. schonmal etwas dazu hören



Hier das urteil:



Dem Angeklagten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Sein FS wird eingezogen und der ausländischen behörde zurückgesandt. Die Verwaltungsbehörde darf dem angeklagten vor ablauf von noch 6monaten keine neue Fahrerlaubnis und auch nicht das recht; von seiner ausländischen Fahrerlaubnis gebrauch zu machen, erteilen.



Darf ich also nach ablauf von diesen 6moanten einfach so wieder den EU-FS nutzen oder muss ich dazu das recht beantragen dies wieder tun zu dürfen. Und wie hoch ist die wahrscheinlichkeit das ich dieses recht bekomme?



Mit freundlich Grüßen und vielen dank im vorraus

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Tobias246« (16. November 2011, 20:42)


DODOXX

Profi

Registrierungsdatum: 30. November 2009

Beiträge: 752

Führerschein aus: EU Polen GÜLTIG ! BALD EU D :-)

2

Mittwoch, 16. November 2011, 20:50

Dem Angeklagten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Sein FS wird eingezogen und der ausländischen behörde zurückgesandt. Die Verwaltungsbehörde darf dem angeklagten vor ablauf von noch 6monaten keine neue Fahrerlaubnis und auch nicht das recht; von seiner ausländischen Fahrerlaubnis gebrauch zu machen, erteilen.



Darf ich also nach ablauf von diesen 6moanten einfach so wieder den EU-FS nutzen oder muss ich dazu das recht beantragen dies wieder tun zu dürfen. Und wie hoch ist die wahrscheinlichkeit das ich dieses recht bekomme?
Es wird wohl so sein,dass um das recht zu erlangen,hier wieder fahren zu dürfen mit dem PL Schein dir die Behörde eine
MPU auferlegt,also quasi wenn du es beantragst. In folge deiner Tat hast du alte Eignungszweifel aufgeworfen.
Ergo wenn du mit den PL Schein hier fahren willst entweder einen komplett neuen Schein machen(Neue Eignungsprüfung) im EU A.Land
oder der Führerscheinbehörde eine MPU hinlegen die Positiv ist(hier in D.land).So seh ich das und ich denke ich liege richtig.
:wink: :DK: :wink:

alexd

Schüler

Registrierungsdatum: 14. November 2011

Beiträge: 83

3

Donnerstag, 17. November 2011, 00:00

Da Dein Wohnsitz offenbar in Deutschland ist, wurde § 69b Abs. 2 Satz 1 StGB angewandt. (Oder trifft das nicht zu?)
Daher ist Dein PL-FS kaputt, Du mußt ihn abgeben, der wandert do Polski und wird geshreddert...
1. Du könntest woanders (mit Wohnsitz 185 Tage in CZ oder anderswo) eine FE erwerben. Die Frage, ob dieser FS anerkannt wird, ist aber noch nicht entschieden. Alle starren gebannt auf den EuGH, der wohl etwa Frühjahr 2012 die Sache Hofmann beurteilen wird...
2. Du könntest es in D mit einem Antrag auf Erteilung einer FE versuchen. Die Chancen hierfür kann man nur beurteilen, wenn man Deine Vorgeschichte komplett kennt. Aber ohne MPU wird es wohl kaum werden...
3. "mit der abstinenz angefangen und habe nun auch mehr als die hälfte hinter mir": das klingt so, als willst Du nach dem Jahr direkt wieder loslegen... :bumm:

Tobias246

Anfänger

Registrierungsdatum: 15. November 2011

Beiträge: 2

4

Donnerstag, 17. November 2011, 05:19

Schonmal vielen dank für die Antworten.

Nein auf gar keinen fall werde ich nach der abstinenz wieder loslegen habe mir schon viel zu viel dadurch versaut. Und will mein Leben nicht noch mehr "kaputt" machen. Manch einer muss sich zwar zwei mal verbrennen bevor er merkt das heiss ist, das reicht dann aber auch.

charly

Moderator

Registrierungsdatum: 7. Mai 2006

Beiträge: 5 330

5

Donnerstag, 17. November 2011, 08:47

RE: Und wieder vorbei...


Darf ich also nach ablauf von diesen 6moanten einfach so wieder den EU-FS nutzen oder muss ich dazu das recht beantragen dies wieder tun zu dürfen. Und wie hoch ist die wahrscheinlichkeit das ich dieses recht bekomme?


Du hast nach Ablauf der Sperrfrist drei Optionen:

1. neuen FS machen im Eu-Ausland
2. den entzogenen ausländischen EU-FS wieder in PL abholen und in D anerkennen lassen
3. D-FS wieder beantragen

Bei der zweiten und dritten Option ist die Zugangsvoraussetzung eine MPU.
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
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