ohe bezug auf die nutzungsuntersagug zu nehmen, müsstest du bei einem verlorenen führerschein klären, ob im tschechischen nationalrecht die fahrerlaubnis an der führerschein gekoppelt wird, wie in PL. ist dem so, darfst du erstmal ohne FS eigentlich nicht fahren. eine andere sache ist, dass die fahrerlaubnis in D -dort wo du fährst- nicht an den führerschein gekoppelt wird. demnach stellt das fahren ohne dokument nur eine ordnungswidrigkeit dar.
die nutzungsuntersagung wird jedoch nicht nur auf den schein draufgeklebt sondern auch auf die FE. bedeutet, dass wenn du bis zur positiven eugh-entscheidung keine ersatzausstellung bekommst und kurz nach der entscheidung deinen alten - unbeklebten- schein findest, die NU trotzdem besteht und revidiert werden muss.
Was ist jetzt mit meinem CZ Führerschein? brauch ich da jetzt wirklich erst wieder für 185 ein wohnsitz bevor mir die behörden einen Neuen Drucken?
sie könnten auch während der 185+ tage drucken und aushändigen. tatsächlich wird es aber darauf hinauslaufen, dass sie die frist abwarten werden.
persönliche meinung: es macht in der von dir vorgetragenen situation keinen sinn, das sauerverdiente den fs- und ws-vermittlern in den rachen zu schmeissen - es sei denn, du willst solange ausserhalb d-lands fahren. warte die eugh-entscheidung(en) ab - sobald eine positive da ist, kann die nu wieder aufgehoben und eine deutsche aersatzausstellung ausgehändigt werden. nachdem du dann den d-fs in den händen hälst, kannst du die zuvor in D entzogenen klassen beantragen und in einen weiteren d-fs eintragen lassen.