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dmx2727

Schüler

Registrierungsdatum: 28. August 2011

Beiträge: 79

1

Samstag, 17. September 2011, 15:45

Geldbeutel mit CZ FS verloren

Hallo Leute

Hab ein Problem, am Dienstag muss ich meinen CZ FS dem Landratsamt vorlegen damit die den NU Aufkleber draumachen können, nun hab ich gestern mein kompletten Geldbeutel verloren.

Eigentlich kein Problem dachte ich mir, Perso , bankkarte usw weiter kannste neu beantragen.

Was ist jetzt mit meinem CZ Führerschein? brauch ich da jetzt wirklich erst wieder für 185 ein wohnsitz bevor mir die behörden einen Neuen Drucken?

Also z.b der Eugh entscheidet jetzt bezürlich des 19.1.2009 schon nächsten Monat das wir fahren dürfen, dann darf ich trotzdem nicht fahren weil ich ja kein fs hab.

Hab glaub irhgendwo noch ne Kopie rumfahren, könnt ich im Notfall die 185 mit ner Kopie rumfahren und dann sobald ich mein lappen wieder hab mit dem.

GhettoStarlight

Philosoph ;-)

Registrierungsdatum: 25. Januar 2011

Beiträge: 1 376

2

Montag, 19. September 2011, 00:30

ohe bezug auf die nutzungsuntersagug zu nehmen, müsstest du bei einem verlorenen führerschein klären, ob im tschechischen nationalrecht die fahrerlaubnis an der führerschein gekoppelt wird, wie in PL. ist dem so, darfst du erstmal ohne FS eigentlich nicht fahren. eine andere sache ist, dass die fahrerlaubnis in D -dort wo du fährst- nicht an den führerschein gekoppelt wird. demnach stellt das fahren ohne dokument nur eine ordnungswidrigkeit dar.

die nutzungsuntersagung wird jedoch nicht nur auf den schein draufgeklebt sondern auch auf die FE. bedeutet, dass wenn du bis zur positiven eugh-entscheidung keine ersatzausstellung bekommst und kurz nach der entscheidung deinen alten - unbeklebten- schein findest, die NU trotzdem besteht und revidiert werden muss.

Was ist jetzt mit meinem CZ Führerschein? brauch ich da jetzt wirklich erst wieder für 185 ein wohnsitz bevor mir die behörden einen Neuen Drucken?


sie könnten auch während der 185+ tage drucken und aushändigen. tatsächlich wird es aber darauf hinauslaufen, dass sie die frist abwarten werden.

persönliche meinung: es macht in der von dir vorgetragenen situation keinen sinn, das sauerverdiente den fs- und ws-vermittlern in den rachen zu schmeissen - es sei denn, du willst solange ausserhalb d-lands fahren. warte die eugh-entscheidung(en) ab - sobald eine positive da ist, kann die nu wieder aufgehoben und eine deutsche aersatzausstellung ausgehändigt werden. nachdem du dann den d-fs in den händen hälst, kannst du die zuvor in D entzogenen klassen beantragen und in einen weiteren d-fs eintragen lassen.
meine wege waren nicht weiß und nicht schwarz. sie mussten grau sein. (Wolfgang Vogel)
die grössten verbrecher sind die, die das denken verweigern. (Hannah Arendt)
die wahrheit triumphiert nie, ihre gegner sterben nur aus. (Max Planck)

dg87

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Führerschein aus: CZ

3

Montag, 19. September 2011, 17:10

Also bzgl des Urteils glaub ich nicht dass wir nächsten Monat schon damit rechnen können. Ich hoffe es ja anfang des nächsten Jahres.
NAja gut.

Also, ich denke es wird kein Weg daran vorbeiführen, du hast aktuell wohl keinen WS in der CZ, deshalb denke ich nicht dass ein FS ausgestellt wird. Meines Wissens nach musst du die 185 Tage abwarten.
Bei der Kopie bin ich mir nicht sicher, diese ist ja nicht beglaubigt, denke das geht nicht. Aber da sollen unsere Experten was dazu sagen, ist vielleicht besser :-)

dmx2727

Schüler

Registrierungsdatum: 28. August 2011

Beiträge: 79

4

Dienstag, 20. September 2011, 21:45

Es gibt immer noch errliche Leute wo einen Gefunden Geldbeutel zurückbringen. :lach: :lach: