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dmx2727

Schüler

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1

Sonntag, 28. August 2011, 05:35

CZ FS Austellungsdatum ändern

Hallo

Ich habe einen CZ FS mit Bürgerkarte ,wohnsitz und Mietvertrag.

Der Mietvertrag lief von 18.6.2008 bis 18.06.2009

Denn Fs habe ich im August 2008 gemacht und im sommer 2009 habe ich den FS erhalten.

unter 4.a steht 2.6.2009 und auf der Rückseite unter punkt 10 steht das gleiche.

Ich fuhr bis jetzt problem los mit dem FS ,vor 2 wochen wurde ich aber in NRW angehalten und 2 Wochen später hatte ich auch schon ein Brief von der Polizei bekommen(Anzeige wegen Fahren ohne fahrerlaubnis).

Werd jetzt wohl ein Anwalt einschlaten.

Meine Frage ist eigentlich kann ich das Datum auf dem Führerschein ändern lassen?? Denn ich hab den FS ja im Jahr 2008 gemacht und nicht am 2.6.2009.

Denkt Ihr die Tscheische FS stelle macht das? bzw stellt mir dort ein Datum vor dem 19.1.2009 ein ?

GhettoStarlight

Philosoph ;-)

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2

Sonntag, 28. August 2011, 05:55

eine rückdatierung des besitzstandes wird die ersterteilende behörde garantiert unter keinen umständen vornehmen. es hätte höchstens sinn gemacht, sich vor der kontrolle eine ersatzausstellung in einem anderen landkreis geben zu lassen. bspw. prestice und prag tragen nämlich das datum der prüfung in den punkt 10 als besitzstandsdatum ein, auch wenn die fahrerlaubnis seibst erst (viel) später erteilt wird.

der schein würde unaffällig aussehen - evtl. hätte es keine anzeige gegeben - juristisch spielt es jedoch keine rolle, ob ein datum vor oder nach dem 19.01.09 im punkt 10 eingetragen ist, denn die anfrage hätte in jedem fall ergeben, dass deine fahrerlaubnis am 18.06.09 erteilt wurde.

jetzt, wo das dokument eh schon behördenbekannt ist kannst du da sowieso nichts mehr ändern. ich würde die jetzige situation aber gelassen sehen. so wie dein RA es auch tun wird.

sofern er einen plan hat, zumindest.
meine wege waren nicht weiß und nicht schwarz. sie mussten grau sein. (Wolfgang Vogel)
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dmx2727

Schüler

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3

Sonntag, 28. August 2011, 17:07

Naja dann werd ich wohl jetzt abwarten was auf mich zukommt.

Aber es muss doch möglich sein das ich seitens der Tschechen irgendein Schreiben bekomme auf dem hervorgeht wann ich meine Prüfung abgelegt hab oder?

Das könnt ich ja dann vorlgegen?
Aber ich wart jetzt mal ab was der Rechtsanwalt Marc N. Wandt dazu meint.

GhettoStarlight

Philosoph ;-)

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4

Sonntag, 28. August 2011, 20:06

das teil was du meinst, schimpft sich "karteikartenabschrift". du selbst brauchst aber nichts zu besorgen, da aus der anfrage im ausstellerstaat (D fragt in cz an) hervorgeht, wann die prüfung bestanden wurde. eine juristische relevanz hat aber nciht das prüfungsdatum, sondern das erteilungsdatum der fahrerlaubnis. wobei ich dazu unbedingt anmerken muss, dass es nicht wirklich eine relevanz hat, ob das erteilungsdatum vor oder nach dem 18./19.01.09 liegt. ;)

wortlaut der beantwortung aus cz (wenn die anfrage über "schwandorf" gemacht wird):

Der Tschechische Polizeibeamte am gemeinsamen Zentrum Schwandorf teilt im Bezug auf Ihre Anfrage schriftlich mit das
Herr ................. vom........bis....... in der Adresse............... zum vorübergehenden Aufenthalt gemeldet war.
Der Führerschein Klasse .... Nr ............. wurde am...... in .....ausgestellt, und ist bis ....... gültig. Die Führerscheinprüfung absolvierte er am.............


interessant ist, dass cz sich nur auf ein ausstellungsdatum aber nicht auf ein erteilungsdatum einlässt.
(naja - nicht wirklich für dich, weil dein besitzstandsdatum im sommer 2009 liegt... aber das hat eu-rechtlich, wie gesagt, keine relevanz).

für dich ist das alles jetzt natürlich etwas stressig... aber es wird schon werden - alles gute. :)
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Paule

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5

Sonntag, 28. August 2011, 23:51

Meine Frage ist eigentlich kann ich das Datum auf dem Führerschein ändern lassen?? Denn ich hab den FS ja im Jahr 2008 gemacht und nicht am 2.6.2009.
Der Führerschein bzw die Fahrerlaubnis ist dann erteilt wenn die Behörde ihr OK gibt und FS zum drucken in Auftrag gibt und nicht wenn du die Prüfung bestanden hast. Von daher wird sich am Erteilungsdatum nichts mehr ändern lassen.
NRW ist kein gutes Pflaster für Eu-Führerscheine ins besondere wenn sie auch noch nach dem 19.01.2009 erteilt wurden.

Da bleibt dir nur noch den Wandt als rechtlichen Beistand zu nehmen und hoffen das der EugH bald entscheidet.

GhettoStarlight

Philosoph ;-)

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6

Montag, 29. August 2011, 19:23

Da bleibt dir nur noch den Wandt als rechtlichen Beistand zu nehmen


allzuviele alternativen gibt es tatsächlich nicht - für west und (vor allem) süd-west-D-land, wüsste ich maximal 3.
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dmx2727

Schüler

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7

Montag, 29. August 2011, 21:29

Wie stehen meine Chancen das die das es nicht zur Anklage wegen Fahren ohne kommt? Natürlich mit RA Wandt als Rechtsbeistand.

Sprich jetzt kann ich bis zur EU entscheidung nicht mehr weiterfahren oder?

GhettoStarlight

Philosoph ;-)

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8

Montag, 29. August 2011, 21:59

warum sollte man mit einer gültigen fe nicht fahren?
solange keine (kostenpflichtige!) NU ausgesprochen (und im schein verklebt) wird oder eine (rechtskräftig gewordene) fofe-verurteilung erfolgt, sehe ich nichts, was auf eine ungültige fe hindeutet.

dass die anzeige noch von der polizei oder dem staatsanwalt fallengelassen wird ist m.E. durchaus machbar. ebenfalls, wie die aussetzung des verfahrens bis zu den bald anstehenden entscheidungen, die sich mit der gültigkeitsfage befassen oder sie streifen.

eine genauere einschätzung deiner "nrw-gegend" wird nur dein RA vornehmen können.
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Paule

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9

Dienstag, 30. August 2011, 13:37

warum sollte man mit einer gültigen fe nicht fahren?
solange keine (kostenpflichtige!) NU ausgesprochen (und im schein verklebt) wird oder eine (rechtskräftig gewordene) fofe-verurteilung erfolgt, sehe ich nichts, was auf eine ungültige fe hindeutet.
Was laberst du denn schon wieder? In NRW und Bayern ist die FE definitiv nicht gültig und eine Nu dazu wird es nicht geben, wenn überhaupt eine FB die aber nur den Ist Zustand noch mal erläutert bzw feststellt. Demnach könnte man in den beiden genannten Bundesländer nach mehren FoFe Anzeigen sogar in U-Haft kommen, mal darüber nach gedacht? :klatsch2:

Letztendlich muss es jeder für sich entscheiden ob er weiter fährt, ich würde nach der ersten Kontrolle und FofE Anzeige dieses Risiko nicht mehr eingehen und das EuGH Urteil abwarten.

Übrigens sehe ich die Sachlage auch so in BW, dafür spricht jedenfalls deren Rechtssprechung, allerdings scheint man in Kontrollen nicht immer gleich mit diesen Problemen behaftet zu werden.

GhettoStarlight

Philosoph ;-)

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10

Dienstag, 30. August 2011, 18:01

Demnach könnte man in den beiden genannten Bundesländer nach mehren FoFe Anzeigen sogar in U-Haft kommen, mal darüber nach gedacht? :klatsch2:


besteht ja auch flucht-, vor allem aber auch verdunklungsgefahr.
was ICH da laber - wie immer - gequirlte scheisse.
mann: :wall:
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Paule

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11

Dienstag, 30. August 2011, 23:40

Schon mal was von Wiederholungsgefahr gehört? :ka:

dmx2727

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12

Montag, 12. September 2011, 16:46

Ich könnt durchdrehen.

Habe heute Post bekommen( Verfügung)

hier mal zwei auszüge von dem ganzen Schreiben

2.) Der tschechische Führerschein ist unverzüglich , späteestens jedoch bis 20.09.2011, beim Landratsamt Rems-Murr-Kreis in Waiblingen , Führerscheinstelle, Alter Postplatz 10, zum Vermerk der fehlenden Fahrberechtigung in der Bundesrepuplik Deutschland durch die Eintragung eines roten durchgestrichenen "D" vorzulegen.

3.) Die sofortige Vollziehung der Ziffern 1.) und 2.) wird hiermit angeordnet


Ich könnt Kotzen das wars wohl jetzt erstmal mit Autofahren, ich hab mein FS im Jahre 2008 gemacht, und nur weil die dummen behörden dadrüben mir einen fs mit erstelleungsdatum vom 26.6.2009 austellen muss ich jetzt büßen.

Aber Laut Herr Wandt kommt ja ende dieses Jahres ne Entscheidung vom Eugh. Naja abwarten

Die Frage was ich jetzt wohl noch machen kann erübrigt sich ja jetzt wohl.

Tom

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13

Montag, 12. September 2011, 17:11

Kann man eigentlich so einem Verwaltungsakt entkommen wenn man ins Ausland zieht?
Mir kommt es gerade so vor,dass sich die Schwierigkeiten häufen.Zur Zeit liest man wirklich kaum was gutes.
Wir sind immer da Ultras aus KA

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Tom« (12. September 2011, 17:24)


Paule

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14

Dienstag, 13. September 2011, 01:21

Du bist in NRW angehalten worden und hast dort nun ein Strafverfahren anhängig, aber die FB von der FeB ist aus BW, das heißt also das du in BW wohnst?

Zitat

Kann man eigentlich so einem Verwaltungsakt entkommen wenn man ins Ausland zieht?
Nö kann man nicht.

dmx2727

Schüler

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15

Dienstag, 13. September 2011, 07:43

Kann man eigentlich so einem Verwaltungsakt entkommen wenn man ins Ausland zieht?
Mir kommt es gerade so vor,dass sich die Schwierigkeiten häufen.Zur Zeit liest man wirklich kaum was gutes.
Ja genau ich wurde in NRW angehalten wohne aber im Raum Stuttgart.

Ich kanns immer noch nicht realliesieren das ich am 20.9 mein lappen abegeben muss um den Vermerk reinzumachen. Ich sag eher das ich Ihn verloren hab, fahre halt dann trotzdem auch nicht hier weiter.

Mal was anderes, ich hab vor 1 Monat ein Auto gemietet , mein kollege ist mit dem Wagen gefahren und Ihn hat man geblizt mit glaub über 80 in der 100er Zone, aufjedenfall über 3 Monate FS weg und paar Punkte. Dies kann ich ja jetzt ohne Probleme auf mich nehmen da ich ja eh bald nicht mehr fahren kann, ausser natürlich die strafe zahlt er selber.

Da können die mir nix machen oder?

GhettoStarlight

Philosoph ;-)

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16

Dienstag, 13. September 2011, 09:34

Kann man eigentlich so einem Verwaltungsakt entkommen wenn man ins Ausland zieht?
Nö kann man nicht.[/quote]

kann man -wie sich raustellt- doch - indem man einen ws in D nicht anmeldet und im eu-ausland gemeldet bleibt. es soll (inzwischen) nämlich (grenznahe) FEBen geben, die für die nachbarländer zuständig sind.
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Paule

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17

Dienstag, 13. September 2011, 11:58

Man kann sich durch einen WS im Ausland nicht schützen, wenn man in D fährt und kontrolliert wird kann die FEB durch den FeV 29 genauso handeln wie bei jemanden der in DE wohnt. Einzigster unterschied wird wohl der Vollzug der Verfügung werden, dann wird der Schein halt in die Fandung geschrieben und nach einer beschlagnahme beklebt.

Gallier

Profi

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Beiträge: 1 349

18

Dienstag, 13. September 2011, 12:08

geblizt mit glaub über 80 in der 100er Zone, aufjedenfall über 3 Monate FS weg und paar Punkte.


Fürs langsamer fahren als erlaubt auch noch Fahrverbot und paar Punkte?
Hui, in diesem Land gehts aber ab... Hat er den Verkehr wohl behindert, anders kann ich mir das nicht vorstellen...
Lieber stehend sterben als knieend leben

charly

Moderator

Registrierungsdatum: 7. Mai 2006

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19

Dienstag, 13. September 2011, 13:51

@gallier

nicht wegen langsamer fahren, sondern weil der 180 km/h gefahren ist statt der erlaubten 100 km/h gabs die Punkte und das Fahrverbot.

Aber es man auch wegen zu langsam fahren bestraft werden.

z. B. auf der Autobahn wenn man mit 100 km/h auf der mittleren Spur fährt obwohl die rechte Spur frei ist. Dann wird man zwar nicht wegen der niedrigen Geschwindigkeit bestraft aber wegen Mißachtung des Rechtsfahrgebots.
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
Bitte keine Fragen per PN, diese werden nur im Forum beantwortet.


dmx2727

Schüler

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Beiträge: 79

20

Dienstag, 13. September 2011, 15:40

hahah lol ich mein kumpel ist mit 180 in der 100erzone gefahren und nicht andersrum
XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Krabbels« (13. September 2011, 16:08)
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