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Der Führerschein bzw die Fahrerlaubnis ist dann erteilt wenn die Behörde ihr OK gibt und FS zum drucken in Auftrag gibt und nicht wenn du die Prüfung bestanden hast. Von daher wird sich am Erteilungsdatum nichts mehr ändern lassen.Meine Frage ist eigentlich kann ich das Datum auf dem Führerschein ändern lassen?? Denn ich hab den FS ja im Jahr 2008 gemacht und nicht am 2.6.2009.

Da bleibt dir nur noch den Wandt als rechtlichen Beistand zu nehmen
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Was laberst du denn schon wieder? In NRW und Bayern ist die FE definitiv nicht gültig und eine Nu dazu wird es nicht geben, wenn überhaupt eine FB die aber nur den Ist Zustand noch mal erläutert bzw feststellt. Demnach könnte man in den beiden genannten Bundesländer nach mehren FoFe Anzeigen sogar in U-Haft kommen, mal darüber nach gedacht?warum sollte man mit einer gültigen fe nicht fahren?
solange keine (kostenpflichtige!) NU ausgesprochen (und im schein verklebt) wird oder eine (rechtskräftig gewordene) fofe-verurteilung erfolgt, sehe ich nichts, was auf eine ungültige fe hindeutet.

Demnach könnte man in den beiden genannten Bundesländer nach mehren FoFe Anzeigen sogar in U-Haft kommen, mal darüber nach gedacht?![]()
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Führerschein aus: Frankreich gültig in ganz Europa
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Tom« (12. September 2011, 17:24)
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Nö kann man nicht.
Zitat
Kann man eigentlich so einem Verwaltungsakt entkommen wenn man ins Ausland zieht?

Ja genau ich wurde in NRW angehalten wohne aber im Raum Stuttgart.Kann man eigentlich so einem Verwaltungsakt entkommen wenn man ins Ausland zieht?
Mir kommt es gerade so vor,dass sich die Schwierigkeiten häufen.Zur Zeit liest man wirklich kaum was gutes.
Nö kann man nicht.[/quote]Kann man eigentlich so einem Verwaltungsakt entkommen wenn man ins Ausland zieht?
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geblizt mit glaub über 80 in der 100er Zone, aufjedenfall über 3 Monate FS weg und paar Punkte.
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