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chincha1

Anfänger

Registrierungsdatum: 2. Juli 2008

Beiträge: 17

1

Mittwoch, 17. August 2011, 13:43

Cz-FS umschreiben in D-FS: wird Cz Infos über bereinigten WS weitergeben?

Hallo ihr alle,

ich hab eine Frage bezüglich Umschreibung, zunächst aber hier mal meine Geschichte:

2003: Fs-Entzug wegen Btm, 8 Monate Sperre

Da ich wusste, dass ich den D-FS nicht einfach so wieder bekommen würde, habe ich dies auch nie probiert, sondern:

04/2006: EU-FS aus Cz mit D-WS

08/2009: nachdem ich ein halbes Jahr einen Wohnsitz in Cz angemeldet hatte, wurde mein Cz-FS neu ausgestellt mit eingetragenem Cz-WS. Der Wohnsitz bestand noch weiter bis 02/2010 und war mit absoluter Sicherheit auch völlig okay.

11/2010: zum ersten Mal überhaupt angehalten von Polizei, seit ich den Cz-FS hatte. Führerschein wurde als ‚okay’ erachtet, durfte weiterfahren. Man sagte mir noch, es würde nachgeforscht werden, ob mit dem Wohnsitz auch alles okay ist. Bis heute habe ich glücklicherweise nichts mehr gehört von der FS-Behörde.

Nun überlege ich, ob ich umschreiben lassen soll. Was schon mal beruhigend ist: Bei einer anderen Frau, die zeitgleich mit mir den FS in CZ gemacht hatte und zu einem ähnlichen Zeitpunkt den Wohnsitz im FS bereinigt hat (gleicher Vermittler, gleicher Cz-WS), hat es geklappt – und das sogar in Bayern….sicher auch dank der Unterstützung
von Medusa und RA XDiver.

Nach einem Austausch mit RA XDiver weiß ich, dass das einzige Problem der bereinigt D-WS sein könnte. Wie würdet ihr vorgehen, um abzuchecken, was ich zu erwarten
habe, wenn ich eine Umschreibung beantrage.

1. Liegen meiner FEB evtl. die dafür nötigen Infos aus Schwandorf oder so schon vor, weil ich ja vor einem halben Jahr erstmalig kontrolliert wurde? Nach 9 Monaten müssten
deren Nachforschungen doch abgeschlossen sein…und ich hoffe natürlich, dass ich längst was von der FEB gehört hätte, wenn Cz Infos weitergegeben hätte, die ein Verstoß gegen die WS-Erfordernis bestätigen.

2. Nun hab ich überlegt, einfach mal die Karteikartenabschrift in Cz anzufordern und hab grad die Unterlage für Beantragung fertig gemacht. Könnte es sein, dass das zuständige Magistrat dadurch aufmerksam wird, dass ohne Cz-WS ursprünglich erteilt wurde und mir Probleme machen? Ich möchte ja keine schlafenden Hunde wecken.


Ich bin sehr neugierig auf Eure Meinung und freue mich über jeden beigesteuerten Gedanke und Hilfe… :wink:

charly

Moderator

Registrierungsdatum: 7. Mai 2006

Beiträge: 5 330

2

Mittwoch, 17. August 2011, 15:02

Ich würde evtl. eine Akteneinsicht bei der FEB nehmen, dann weist Du welche Informationen die FEB in Bezug auf den CZ-WS hat oder ob der FS überhaupt behördenbekannt ist.

Davon würde ich dann das weitere Vorgehen bezüglich umschreiben abhängig machen.

Ich weis man soll keine schlafende Hunde wecken. Aber anders wirst Du nicht an das gewünschte Ziel kommen.

Eine Akteneinsicht ist nach Terminvereinbarung jederzeit kostenlos möglich und dem Betroffenen auch ohne wenn und aber zu gewähren.
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
Bitte keine Fragen per PN, diese werden nur im Forum beantwortet.


chincha1

Anfänger

Registrierungsdatum: 2. Juli 2008

Beiträge: 17

3

Donnerstag, 18. August 2011, 11:23

@ charly

Vielen herzlichen Dank für Deine superschnelle Antwort.

Ich hab nun morgen früh einen Termin bei der hießigen FEB, hab mich telefonisch angekündigt. Die Sachbearbeiterin hat die Akte wohl schon rausgesucht während dem Telefonat und gemeint, da sei nicht viel drin in der Akte und ich würde sehr schnell fertig sein mit anschauen...schauen wir mal, was das heißt, ich melde mich danach hier wieder.

Und den Brief mit dem Antrag der Cz-Karteikartenabschrift halte ich dann wohl mal noch zurück.

Paule

Menschlich

Registrierungsdatum: 28. März 2006

Beiträge: 9 321

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Saar

Beruf: Zuschauersport

Führerschein aus: mit und ohne -:)

4

Donnerstag, 18. August 2011, 14:39

Nun hab ich überlegt, einfach mal die Karteikartenabschrift in Cz anzufordern
Das ist übrigens eine sehr gute Idee, weil die nämlich einen interessanten Punkt enthält! :wink:

Edit:
Und den Brief mit dem Antrag der Cz-Karteikartenabschrift halte ich dann wohl mal noch zurück.
Hast du das von hier? CZ- Kraftfahrer-Karteikartenauszug selbst besorgen

Wenn, kannste ruhig schon los schicken. :knips3:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Paule« (18. August 2011, 14:43)


Medusa

Profi

Registrierungsdatum: 11. Februar 2007

Beiträge: 653

5

Freitag, 19. August 2011, 00:05

Es ist hilfreich, wenn die FS Akte zum Zeitpunkt der Antragstellung zufaellig durch Antrag auf Akteneinsicht bei RA XDiver liegt. So findet der Bearbeiter den Hinweis "Akte bei RA XZ", und ist schon einmal vorgewarnt, dass es kein einfaches Plattbuegeln wird.

Beim Smaltalk mit dem Sachbearbeiter sollten einem die Worte "EU FS Richtlinie" und "EuGH XY" fluessig von den Lippen gehen. Das Prinzip der FEBs ist nach meiner Erfahrung Einschüchterung. Für kurzfristige Nachfragen sollte RA XDiver in telefonischer Rufbereitschaft sein. Mit ihm gefuehrte Telefonate, in hörbarer Nähe des Sachbearbeiters, schaden dabei nicht ;-))

Selbstlose Geschenke des Sachbearbeiters ala "Beantragung aller jemals besessenen Klassen" sollte man besser dankend ablehnen, und nur die Umschreibung der in der CZ Erteilten Klassen beantragen ...

Medusa@wireless-support.net

Edit: Je nach Formular sollte man den Verzicht auf die bisherigen FE um den Vermerk "Mit Erteilung der dt. FE" ergaenzen ..
Meine Vorlagefragenidee verrate ich nicht :knips: // Steckbrief

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Medusa« (19. August 2011, 00:11)


charly

Moderator

Registrierungsdatum: 7. Mai 2006

Beiträge: 5 330

6

Freitag, 19. August 2011, 10:08

Bei euren Ratschlägen müsst ihr aber bedenken, daß ein bereinigter CZ-FS mit D-Ws in D nicht anerkennungspflichtig ist.

Von daher würde ich den CZ-FS außen vor lassen bis es nicht mehr geht.
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
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chincha1

Anfänger

Registrierungsdatum: 2. Juli 2008

Beiträge: 17

7

Freitag, 19. August 2011, 21:29

@ Paule und @ Medusa: auch Euch vielen herzlichen Dank für Eure Hilfestellung. :DK:
Bei euren Ratschlägen müsst ihr aber bedenken, daß ein bereinigter CZ-FS mit D-Ws in D nicht anerkennungspflichtig ist.
Die Gretchenfrage ist doch (und deswegen habe ich das auch im Titel des Threads so formuliert):
Wie wahrscheinlich ist denn, dass der deutschen FEB irgendwelche Infos über die Bereinigung zukommen?! Das ist das, was mich eigentlich so brennend interessiert.

Wie sind denn da die Erfahrungen?
Und vor allem: gibt es Möglichkeiten, darüber im Vorfeld was in Erfahrung zu bringen für meinem speziellen Fall?

Ohne Infos würde ich sonst auch ganz klar dazu tendieren, den FS in seiner jetzigen Form zu belassen - bis er eben abläuft bzw. meine Tilgung erreicht ist.

In meiner FS-Akte sind nur die Schriftstücke zum Entzug sowie das dazugehörige Urteil...

Medusa

Profi

Registrierungsdatum: 11. Februar 2007

Beiträge: 653

8

Freitag, 19. August 2011, 23:45

Wie wahrscheinlich ist denn, dass der deutschen FEB irgendwelche Infos über die Bereinigung zukommen?!


Die aktuellsten Informationen zu dieser Gretchenfrage hat garantiert RA XDiver - Wuerde bei ihm mal Nachfragen.

Interessant ist natuerlich auch, das die FEB ab Antragsabgabe nur ein gewisses Zeitfenster bis zu einer drohenden Untaetigkeitsklage hat .. Liegt bei Antragstellung die FEB Akte bei einem Anwalt und er liest sich gerade ein ..

Der Wink mit einer Untaetigkeitsklage durch RA XDiver bewirkt meistens eine ungeahnte Geschwindigkeitsbeschleunigung bei der FEB - so meine Erfahrungen
Meine Vorlagefragenidee verrate ich nicht :knips: // Steckbrief

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Medusa« (19. August 2011, 23:51)


chincha1

Anfänger

Registrierungsdatum: 2. Juli 2008

Beiträge: 17

9

Dienstag, 23. August 2011, 13:05

@ Medusa
Das ist eine sehr interessante und ausgeklügelte Vorgehensweise. Sobald mein Kba-Auszug und die Karteikartenabschrift da sind, werde ich entsprechend deinem Vorschlag vorgehen, sprich ich wende mich an RA XDiver.
-ty-.