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CJim

Schüler

Registrierungsdatum: 12. August 2011

Beiträge: 106

1

Freitag, 12. August 2011, 17:59

NU ist im Anflug, Hilfe

Hallo

kurz zu meinem Fall, welcher sich in BY abspielt:

Ich bin 2004 mit 1.8 Promille angehalten worden und habe damals MPU Auflage, Sperre, Strafe etc bekommen.

Zwischenzeitlich hatte ich eine MPU beantragt, den Antrag bei der FEB dann aber zurück gezogen.

2008 dann eine CZ-FE mit CZ-WS gemacht aber erst mit Ausstellungsdatum 20.01.2009 erhalten.

Danach nie wieder aufgefallen oder Probleme gehabt in Verkehrskontrollen. Zwischenzeitig wurde mir der Geldbeutel entwendet samt FE und hatte deshalb einen neuen CZ-FS mit CZ-WS erhalten mit Datum Dez. 2010.

Nun wurde ich dieses Jahr von einem besonders freundlichen Polizeibeamten angehalten nachdem ich beim Abbiegen nicht geblinkt hatte. Nach 3h Kontrolle auf Alkohol, Drogen, Fahrzeugdurchsuchung etc pp. ohne Ergebnis gabs dann eine Anzeige wegen FoFE. Seitdem hat mich der Beamte besonders gerne und Inzwischen habe ich von diesem Polizisten ca. weitere 5-6 Anzeigen bekommen wegen FoFE z.B. aufgrund Ordnungswidrigkeiten in der Vergangenheit oder wegen einem dokumentierten Bagatelleunfall.
:bumm:

Und nun geht es in die nächste Runde, heute bekomme ich ein Schreiben der FEB mit einer Anhörungsfrist zur Eintragung einer Nutzungsuntersagung in die CZFE. Die BY FEB Behörde schreibt, die Fahrerlaubnis ist ungültig, da ich eine MPU machen muss um in Deutschland fahren zu dürfen. Dieser Ansicht bin ich allerdings nicht :whistling:

Wie verhalte ich mich nun richtig?

Gibt es noch eine Chance der NU zu entgehen oder sie hinauszuzögern?

Welche Auswirkung hat die kommende Entscheidung des EuGH auf meinen Fall?

Vielen Dank für eure Hilfe

Verzweifelte Grüße

Jim

bib207

Schüler

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Beiträge: 72

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Führerschein aus: CZ nach 19.01.2009

2

Freitag, 12. August 2011, 18:10

Hallo Bayern ist ein schwieriges Pflaster in Sachen EU-Fs nach 19.01.2009. Ich würde sofort Anwalt kontaktieren zb RA XDiver hier aus dem Forum.

Samson

unregistriert

3

Freitag, 12. August 2011, 18:27

@jim

hallo, du darfst jetzt keine zeit mehr verlieren! es ist sehr sehr wichtig das du dich sofort mit marc n.Wandt in verbindung setzt, hier ein link

http://www.kanzlei-gms.de/index.php?opti…id=85&Itemid=68

hier ein wenig info zu ihm
RA Wandt beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit dem Bereich des
Strafrechts in seiner ganzen Breite (ausgenommen Steuerstrafrecht),
sowie dem Verkehrsrecht, insbesondere dem Fahrerlaubnisrecht und der
Verteidigung in Verkehrsstraf- und Bußgeldverfahren. Zu Rechtsfragen des
Themas "EU-Führerscheins" gehört er zu den bundesweit gefragtesten
Rechtsanwälten mit Prozesserfahrung, bis hin zum EuGH.

auswirkungen des eugh auf deinen fall.
falls du der nu nicht entgehn kannst müsstest du nach einem positiven entscheid des eugh ein wiederaufnahmeverfahren deines falls beantragen um diese entscheidung für dich brauchbar zu machen. aber ich bin ziemlich sicher das es nicht zur nu kommt mit marc an deiner seite, hast du keine vrs-versicherung sieht es schlecht aus fals du nicht einiges an geld auf die seite gelegt hast, den dieses verfahren in bayern wird sicher nicht über 1ne instanz gehn sondern schon ein wenig weiter.

grüße
samson

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Samson« (12. August 2011, 18:36)


Samson

unregistriert

4

Freitag, 12. August 2011, 19:08

@jim

syr für den doppelpost kann nicht mehr in den letzten rein.

jim was ich vergessen habe zu schreiben ist, leg sofort wiederspruch gegen diesen bescheid ein und begeb dich sofort in gute hände wie schon beschrieben.

gruß
samson

andreas34

Moderator

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Beiträge: 584

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Flensburg

Führerschein aus: FS(A,CE) aus PL von AL und PD

5

Freitag, 12. August 2011, 21:10

Wie lautet denn dein Erteilungsdatum auf Rückseite? (Ist glaube ich 10 hinter der Klasse, auf jede Fall das linke wenn zwei)
Hab vergessen was CZ einträgt.
Die Suchfunktion ist hilfreich, verwendete Abkürzungen

Samson

unregistriert

6

Samstag, 13. August 2011, 15:22

@charlie18

nichts für ungut charlie, aber das hat mit dem thema nichts zutun. der artikel ist schon alt und auch im forum bekannt, man sollte auch dazu schreiben das diese frau nicht lange spaß am fs haben wird, den deutschland wird sicher ungarn informieren daß diese umschreibung illegal war und da ich selber ungar bin kann ich dir sagen das die behörden in so fällen ganz sicher reagieren und den fs zurück verlangen, das geht in ungarn sehr sehr schnell.

das einzige was an diesem artikel wirklich interessant ist, ist die tatsache das es in bayern passiert ist und eben das urteil. der fall ist soweit uninteressant da diese umstände warscheinlich nicht auf die masse anwendbar ist und der ganze aufwand es garnicht wert ist für einen fs der in kürze wieder zurück gefordert wird.

gruß
samson

Paule

Menschlich

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7

Sonntag, 14. August 2011, 23:15

auswirkungen des eugh auf deinen fall.
falls du der nu nicht entgehn kannst müsstest du nach einem positiven entscheid des eugh ein wiederaufnahmeverfahren deines falls beantragen um diese entscheidung für dich brauchbar zu machen
Verwaltungsrechtlich sehe ich das nicht so, in sofern es sich um einen Feststellungsbescheid handelt. Da dieser keine verändernde Wirkung hat.

CJim

Schüler

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Beiträge: 106

8

Montag, 15. August 2011, 15:59

Vielen Dank für die vielen Infos!

Der Widerspruch ist am laufen und dann muss man sehen, was draus wird

@Marc: Danke für das Angebot und die Infos, vielleicht melde ich mich die Tage mal bei dir.

Grüße

Jim

Samson

unregistriert

9

Dienstag, 16. August 2011, 20:25

jim ich drück feste die daumen das alles gut geht! und bitte erstatte weiter bericht über deinen fall im forum.

gruß
samson

CJim

Schüler

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Beiträge: 106

10

Donnerstag, 1. September 2011, 20:53

Sperrvermerk

Heute kam der Feststellungsbescheid der FEB. Ich muss innerhalb von 3 Tagen den Führerschein für den Sperrvermerk abliefern ansonsten wird es mittels Polizei vollstreckt, diese dürfen sogar in meiner Abwesenheit in meine Wohnung und verschlossene Türen/Behälter öffenen ?(

Was kann man jetzt noch tun? Darf ich überhaupt nicht mehr fahren?

Was passiert, wenn ich meinen Führerschein unauffindbar verlege? :sf122: Dumm gefragt, ist die Sperre dann trotzdem gültig?

Grüße, Jim

zeusdj

Anfänger

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11

Donnerstag, 1. September 2011, 21:20

oh Jim, mein Eindruck: So schön Bayern auch ist...es macht zu sehr auf Polizeistaat.

Hast du richtige Hilfe durch einen/unseren Anwalt, der dich vertritt, oder "nur" mit Hilfe einiger Tips selbst den Widerspruch eingereicht?

Krabbels

Moderator

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Beiträge: 904

Geschlecht: Männlich

12

Donnerstag, 1. September 2011, 22:26

Klar darfste jetzt nicht mehr fahren, egal ob du dein Schein verloren meldest oder nicht, der FS ist ja nur ein Dokument dafür, das du eine FE hast.
Wieso ist es soweit gekommen, geb mal mehr Infos zu Anwalt usw.
Gruß Krabbels

CJim

Schüler

Registrierungsdatum: 12. August 2011

Beiträge: 106

13

Donnerstag, 1. September 2011, 22:48

Den Widerspruch hat mein Anwalt eingelegt, aber die FEB zeigt sich Uneinsichtig und will noch vor EuGH Entscheidung mit der Keule hauen.

Die Begründung lautet, dass ich nach dem Vorfall in 2004 eine Gefahr für die Öffentlichkeit darstelle und auf keinen Fall mehr ein Fahrzeug führen darf. (Das immerhin nach 2 Jahren unfallfreien Fahrens)

Leider bin ich auch mehr oder weniger auf ein Fahrzeug angewiesen

Jetzt frage ich mich natürlich, wie solls oder kanns weiter gehen :jva:

charly

Moderator

Registrierungsdatum: 7. Mai 2006

Beiträge: 5 330

14

Donnerstag, 1. September 2011, 23:07

Welchen Anwalt hast Du?
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
Bitte keine Fragen per PN, diese werden nur im Forum beantwortet.


CJim

Schüler

Registrierungsdatum: 12. August 2011

Beiträge: 106

15

Donnerstag, 1. September 2011, 23:29

Der Anwalt is meines Wissen nicht in diesem Forum registriert

charly

Moderator

Registrierungsdatum: 7. Mai 2006

Beiträge: 5 330

16

Donnerstag, 1. September 2011, 23:35

Dein Anwalt muß schauen, daß das Verfahren nicht vor der Entscheidung des EUGH abgeschlossen wird.
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
Bitte keine Fragen per PN, diese werden nur im Forum beantwortet.


Paule

Menschlich

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Führerschein aus: mit und ohne -:)

17

Donnerstag, 1. September 2011, 23:57

Ich würde es sogar überhaupt nicht zu einem Verwaltungsverfahren kommen lassen, dann wäre nämlich nach positiver Entscheidung vom EuGH der Feststellungsbescheid hinfällig. :knips3:

CJim

Schüler

Registrierungsdatum: 12. August 2011

Beiträge: 106

18

Freitag, 2. September 2011, 00:01

@charly

Danke für den Tipp, ich denke auch das ist wichtig. Ansonsten müsste man ja in die nächste Instanz wenn ich das richtig verstanden habe.

@Paule

Ich denke, der Zug ist abgefahren....

Svensenn

Schüler

Registrierungsdatum: 11. Januar 2011

Beiträge: 128

19

Freitag, 2. September 2011, 10:13

Zitat

diese dürfen sogar in meiner Abwesenheit in meine Wohnung und verschlossene Türen/Behälter öffenen ?(
Stimmt nicht.
Esst alle Scheiße! 2 Billionen Schmeißfliegen können nicht irren. :Keks:

Krabbels

Moderator

Registrierungsdatum: 24. April 2008

Beiträge: 904

Geschlecht: Männlich

20

Freitag, 2. September 2011, 10:17

@Svensenn
Warum sollten Sie das nicht dürfen, mit einem Durchsuchungsbefehl sicherlich !!!
Gruß Krabbels