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alecx

Anfänger

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1

Donnerstag, 7. Juli 2011, 20:15

CZ-FS (von Mai 2006) Umschreibung in D - nach Antrag auf Neuerteilung in 2001 und nunmehr MPU-Anordnung möglich? wie nun vorgehen?

Bisheriger Hergang:
1. Entziehung der D-FE (wg. 1,98 0/00 Blutalkoholfahrt) Nov 2001, Sperre bis 09/2002, Geldstrafe.Antrag auf Neuerteilung in D im Sept 2003 zog ich zurück.
2. CZ-Führerschein Klassen A18, A21 und B in 12/2005 bzw. 05.2006 erteilt
3. CZ-FS in D nach Umzug nach D mitsamt anderer Papiere im Nov 2006 gestohlen.
4. Verlust angezeigt, in Nov 2006 "Evidenzkarten-Auszug" des zuständigen Stadtamtes in CZ beantragt und erhalten:

Eintragungen: CZ-FS-Erteilung A18,A21, B samt Datum wie oben, CZ-FS gültig bis Mai 2016 - CZ-Adresse wird in Evidenzkartenauszug genannt, keine weiteren Eintragungen, das Original des Auszugs ist vorhanden, die Übersetzung eines staatlich sowie an einem OLG ermächtigten Dolmetschers im Original ebenso.
Neben-Bemerkung:
Der CZ-FS wurde in D nach Umzug nach D nie genutzt.
Aus D mittels Anwalt unter Einsatz mehrerer 100 € vergeblich versucht, Ersatz-FS aus CZ zu bekommen.

Vorhaben Ende 2009 zunächst "eingestellt".
Umschreibung CZ-FS in EU-FS in D nie versucht, da mir die Rechtslage nie klar war.
Nunmehr, nach telef. Rücksprache mit einem Anwalt, beantragte ich Neuerteilung der FE Klasse A und BE.

Nach Lektüre der Forumsbeiträge hier fühle ich mich inzwischen falsch beraten.

Neben-Bemerkung Ende.
5. Antrag auf Neuerteilung in 2011
6. Die zuständige FFS ordnet nun (Juni 2011) eine MPU an.


Was ist bitteschön nun rechtssicher zu tun?

a.) Antrag auf Neuerteilung zurückziehen?
b.) CZ-FS-Umschreibung des FS aus 2006 anstelle von Antrag auf Neuerteilung?
a., b.)Ggf. Einschaltung eines Anwalts, der dies für mich erledigt?

Wenn ich (nun nach Lektüre hier im Forum) richtig verstehe, müsste dies mit Vorlage des Evidenz-Auszuges möglich sein.

Wie ist die Einschätzung hier?

GhettoStarlight

Philosoph ;-)

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2

Donnerstag, 7. Juli 2011, 20:46

antrag auf ersatzausstellung der cz-fe einreichen... und warten.

sofern die cz-fe legal zustandegekommen ist (ws-erfordernis und so), ist die feb in D verpflichtet, ersatz auszustellen.
meine wege waren nicht weiß und nicht schwarz. sie mussten grau sein. (Wolfgang Vogel)
die grössten verbrecher sind die, die das denken verweigern. (Hannah Arendt)
die wahrheit triumphiert nie, ihre gegner sterben nur aus. (Max Planck)

charly

Moderator

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3

Freitag, 8. Juli 2011, 01:18

ber leider nicht bei einem CZ-FS mit D-WS. Und meines Wissens wurden im Mai 2006 noch CZ-Führerscheine mit D-WS ausgestellt.

Sollte dieser CZ-FS bereits einen CZ-WS enthalten, dann ist er ohne wenn und aber umzuschreiben.
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
Bitte keine Fragen per PN, diese werden nur im Forum beantwortet.


GhettoStarlight

Philosoph ;-)

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4

Freitag, 8. Juli 2011, 09:54

Zitat

CZ-Adresse wird in Evidenzkartenauszug genannt


der fs spielt keine rolle mehr - der ist ja verloren.
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alecx

Anfänger

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5

Montag, 11. Juli 2011, 11:34

Falle gerade über einen Satz der FFST bezüglich "negativem Gutachten"

Im Schriftstück der FFST lese ich:

"Sie zogen am XXX einen Antrag auf Neuerteilung, nach negativem Eignungsgutachten, zurück. Das erstellte utachten legten Sie nicht vor."

Wenn ich hier im Forum richtig gelesen habe, dürfte die FFST von einem nicht vorgelegten negativen Gutachten in der Akte keine Kenntnis nehmen?

Krabbels

Moderator

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6

Montag, 11. Juli 2011, 12:19

Hallo
Frage 1 : was für ein Wohnsitz war eingetragen D oder CZ !?
Frage 2 : Ist der Schein mit der evtl. D Adresse Behörden bekannt ?! Vermutlich schon, da du eine Verlustmeldung gemacht hast ?!

@All
Evedenzkarte ?! Kann man daher ersehen das evtl. ein D WS im FS eingetragen wurde.

Wenn alles mit Ja beantwordet werden kann, ist der Schein für die Runde ablage.
Gruß Krabbels

alecx

Anfänger

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7

Montag, 11. Juli 2011, 12:50

Frage 1 : was für ein Wohnsitz war eingetragen D oder CZ !?
CZ - wie auch in der Evidenzkarte vermerkt - siehe mein erster Beitrag

Frage 2 : Ist der Schein mit der evtl. D Adresse Behörden bekannt ?! Vermutlich schon, da du eine Verlustmeldung gemacht hast ?!
Verlustmeldung ja,ob FSST über Dritte davon Kenntnis hat, ist nicht bekannt (von mir jedenfalls nicht, da bisher (noch) kein Ersatz beantragt wurde.)


@All
Evedenzkarte ?! Kann man daher ersehen das evtl. ein D WS im FS eingetragen wurde.
Siehe oben: CZ-Adresse
----------------
Die Frage ist, ob, trotz anstehender angeordneter MPU für Neuerteilung/ Wiedererteilung eines 2001 entz. D-FS ein ERSATZ-FS des CZ-FS vom Mai 2006 mit CZ-Wohnsitz (nachweisbar von Dez 2005 bis Nov 2006), ggf. über einen sachkundigen Anwalt, Erfolg haben kann. (Alles andere machte keinen Sinn)

(Der bisherige Anwalt hatte sich darauf beschränkt, von den zust. Behörden in CZ einen Ersatz-FS zu erhalten, was scheiterte (lediglich Kosten verursachte, im Ergebnis liegt aber eine Evidenzkarte (von Nov. 2006) mit CZ-WS vor. Damit wäre meiner "Meinung" nach sogar die 185-Tage-Regelung "erledigt".

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »alecx« (11. Juli 2011, 12:56)


GhettoStarlight

Philosoph ;-)

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8

Montag, 11. Juli 2011, 15:27

selbst wenn der führerschein einen d-ws enthalten würde und die behörde sich davon eine kopie gezogen hätte - aus der evidenzkarte (so wie aus eine eventuellen anfrage) geht eindeutig hervor, dass die fahrerlaubnis unter einhaltung des ws-prinzips zustandekam. nochmal - die behörde ist zu einer ersatzausstellung verpflichtet. eine karteikartenabschrift könnte die sache beschleunigen. alle anträge (auf erteilung, umschreibung usw.) zurückziehen und einen auf ersatzausstellung stellen. sollte die behörde dem nicht nachkommen - ab zu XDiver, der ihr den marsch blasen wird.
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charly

Moderator

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9

Montag, 11. Juli 2011, 15:40

@Getto

Bei einem CZ-FS mit D-WS ist D nicht verpflichtet eine Ersatzausstellung vorzunehmen.
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Bitte keine Fragen per PN, diese werden nur im Forum beantwortet.


GhettoStarlight

Philosoph ;-)

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10

Montag, 11. Juli 2011, 15:45

aha. und warum ist eine europäische behörde, bitte, nicht dazu verpflichtet, ersatz für eine rechtskonforme ( wie aus der evidenzkarte, anfrage, studentenstatusregelung hervorgheht) fe auszustellen?
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Krabbels

Moderator

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11

Montag, 11. Juli 2011, 18:19

Kleine zwischen Frage.
Selbst wenn in dem CZ Schein ein D Wohnsitz eingetragen sein sollte, der klar in D keine Rechtskraft entfaltet, aber in den anderen 26 EU Staaten schon.
Müsste doch D trotzdem ein Ersatz Dokument Ausstellen, ?! Ok, mit einem durchgestrichen D.Aber ausstellen sollten sie doch trotzdem, oder ?! ?(
Gruß Krabbels

charly

Moderator

Registrierungsdatum: 7. Mai 2006

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12

Montag, 11. Juli 2011, 18:39

Nö, muss nicht

weil

1. nichts umgeschrieben werden kann was in D nie Gültigkeit hatte
2. das durchgestrichene D auf das Feld 13 kommt, welches aber nur den anderen 26 EU-Staaten zur Nutzung zur Verfügung steht und nicht dem ausstellenden Staat.
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Krabbels

Moderator

Registrierungsdatum: 24. April 2008

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13

Montag, 11. Juli 2011, 18:51

@Charly
Ok, Danke :wink:
Gruß Krabbels

alecx

Anfänger

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14

Montag, 11. Juli 2011, 21:40

Prima, vielen Dank, dann können wir das Thema ja schließen.

GhettoStarlight

Philosoph ;-)

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15

Dienstag, 12. Juli 2011, 03:46

Zitat

2. CZ-Führerschein Klassen A18, A21 und B in 12/2005 bzw. 05.2006 erteilt


besitzstandsdatum vom ausstellungsdatum stark abweichend - wie kommt das? klingt irgendwie komisch das alles - in cz (ohne einen wohnsitz aktuell dort zu haben?) versucht ersatz zu bekommen. unter einsatz mehrerer hundert euro - :hä?:

wozu? bzw. wofür (wenn nicht für eine ws-anmeldung in cz) gingen die drauf?

Zitat

Die Frage ist, ob, trotz anstehender angeordneter MPU für Neuerteilung/ Wiedererteilung eines 2001 entz. D-FS ein ERSATZ-FS des CZ-FS vom Mai 2006 mit CZ-Wohnsitz (nachweisbar von Dez 2005 bis Nov 2006), ggf. über einen sachkundigen Anwalt, Erfolg haben kann. (Alles andere machte keinen Sinn)


beantragt man eine entzogene fe neu und weiss die behörde nicht, dass alle eignungszweifel bereits mittels erteilung einer fe ausgeräumt sind, darf man sich über die mpu-anordnung nicht wundern. hat dir die behörde einen neuerteilungsantrag untergeschoben oder der RA gesagt, dass du den einreichen sollst? so wie du das schilderst sieht das irgendwie danach aus, als würde er die probleme aus denen er raushelfen soll selbst fabrizieren.

andere frage: beruht die cz-fe in irgend einer weise auf einer entzogenen d-fe oder hätte es einen d-fe entzug geben sollen, dem du mittels umschreibung in cz-fe aus dem weg gegangen bist?
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alecx

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16

Donnerstag, 21. Juli 2011, 15:44

Nach mündlicher Beratung mit fachkundigem Anwalt wurde gelernt:
Anstatt einer "Umschreibung" sollte Antrag auf Ersatzführerschein gestellt werden.
Da im Auszug aus dem Kraftfahrerregister von Nov. 2006 eindeutig die (damalige) CZ-Adresse des FS-Empfängers bescheinigt wird, der FS- Inhaber nunmehr aber in D lebt, ist in D Antrag auf Ausstellung eines ersatzführerscheins zu stellen.

Daher wurde nun Antrag auf Ausstellung eines Ersatzführerscheins gestellt.
Das Brand-Neueste:
Die zuständige Behörde in "D" lehnte soeben bei persönlicher Vorsprache die Annahme eines Antrags auf Ausstellung eines Ersatzführerscheins trotz Vorlage aller notwendigen Unterlagen ab !
Mündliche Begründung aus dem Gedächnis: "..da es sich um einen ausländischen Führerschein handelt ist das nicht möglich..."
Auf Nachfrage wurde eine schriftliche Begründung verweigert.


Zur Frage nach dem Wohnsitz:
Wohnsitz in 12/2005 und 5/2006 bei Erteilung der CZ-FE und Aushändigung des CZ-FS war in CZ
Nunmehr ist WS in D

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »alecx« (21. Juli 2011, 15:57)


GhettoStarlight

Philosoph ;-)

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17

Donnerstag, 21. Juli 2011, 16:04

Das Brand-Neueste:
Die zuständige Behörde in "D" lehnte soeben bei persönlicher Vorsprache die Annahme eines Antrags auf Ausstellung eines Ersatzführerscheins trotz Vorlage aller notwendigen Unterlagen ab !


wenn sich das irgendwie belegen lässt, sollte man dagegen mit aller härte vorgehen.
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alecx

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18

Donnerstag, 21. Juli 2011, 16:17

Das nächste persönliche Vorsprechen mit erneutem persönlichen Antrag (Ersatzführerschein) wird in Beisein eines (eigenen) Zeugen geschehen. :thumbup:
Wenn dann wieder Annahmeverweigerung: Action mit Hilfe eines (diesmal hoffentlich "kompetenten") Anwalts. :bw:

charly

Moderator

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19

Donnerstag, 21. Juli 2011, 16:30

Solange der CZ-FS nicht verloren wurde ist eine Umschreibung zu beantragen.

Erst nach Verlust des CZ-FS ist eine Ersatzausstellung möglich.

Lass mal unverzüglich unseren Forenanwalt RA XDiver an die Sache ran.

Der wird mit der FEB schon den entsprechenden Walzer tanzen.
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Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »charly« (21. Juli 2011, 16:36)


GhettoStarlight

Philosoph ;-)

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20

Donnerstag, 21. Juli 2011, 16:38

langsam - wenn die antragsannahme wieder verweigert wird - zusammen mit dem zeugen zum FEB-leiter. wenn DER das nicht geregelt bekommt - dann :Knüppel:
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