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DoNk

Anfänger

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1

Mittwoch, 15. Juni 2011, 16:41

Alkohol am Steuer mit CZ-Führerschein

Ein Freund ist vor kurzem mit 0,64 Promille (keine Fahrauffälligeit) von der Polizei angehalten worden.


Er besitz einen CZ-Führerschein, da ihm sein Deutscher-FS vor ca 7
Jahren wegen Alkohol und Btm. entzogen wurde und er eine MPU machen
hätte müssen. Daher hat er ihn dann in der CZ gemacht


Der CZ-FS ist gültig(mit CZ-Wohnsitz usw.). Die Polizei hat ihm am
nächsten Tag den Führerschein auch wieder ausgehändigt und eine
Ornungswidrigkeitsanzeige gemacht.


Nun würde ihn interessieren, was auf ihn zukommt?

Gilt das als Wiederholungstat (d.h. 1000€ und 3 Monate Fahrverbot) oder als Ersttäter (1 Monat FV + 500€)?

Kann ihm ein Fahrverbot in Deutschland auferlegt werden bis er einen positiven MPU erbringt?

Muss er während des Fahrverbots seinen FS bei den Deutschen Behörden abgeben?



Danke in Voraus für die Antworten

P.S. Bundesland RLP

Paule

Menschlich

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2

Mittwoch, 15. Juni 2011, 18:24

Kann ihm ein Fahrverbot in Deutschland auferlegt werden bis er einen positiven MPU erbringt?
Ja, genauer gesagt eine Nutzungsuntersagung wegen erneuten Eignungszweifel.

Muss er während des Fahrverbots seinen FS bei den Deutschen Behörden abgeben?
Ja, sollte es danach eine NU geben bekommt der Schein einen Aufkleber.

Gilt das als Wiederholungstat (d.h. 1000€ und 3 Monate Fahrverbot) oder als Ersttäter (1 Monat FV + 500€)?
Da im VZR der Enzug wegen Alk&BTM noch eingetragen ist wird es sich wohl um eine Wiederholungstat handeln.

DoNk

Anfänger

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3

Mittwoch, 15. Juni 2011, 18:55

Erstmal danke für die schnelle, wwenn auch nicht sonderlich erbauliche Antwort


Ist es üblich das eine NS ausgesprochen wir oder liegt das im Ermessen des Sachbearbeiters?


Muss man tatsächlich ein CZ-Dokument bei einer deutschen Behörde abgeben? Was ist wenn ich in dem Zeitraum im EU-Ausland fahren will?
Was würde passieren, wenn mein Freund seinen CZ-FS kurz bevor er ihn abgeben muss verliert?

charly

Moderator

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4

Mittwoch, 15. Juni 2011, 19:33

Muss man tatsächlich ein CZ-Dokument bei einer deutschen Behörde abgeben? Was ist wenn ich in dem Zeitraum im EU-Ausland fahren will?
Was würde passieren, wenn mein Freund seinen CZ-FS kurz bevor er ihn abgeben muss verliert?
Wenn Du einen Wohnsitz in D hast, dann muß der FS - Egal ob D-FS oder anderes EU-Land - im Falle eines Fahrverbotes abgegeben werden. Du kannst dann zwar in jedem anderen EU-Land in dieser Zeit fahren. Nur könnte es dann zu Problemen führen, wenn Du dann keinen FS vorlegen kannst. Das kann von der Untersagung der Weiterfahrt bis der FS vorgelegt wurde über eine saftige Geldstrafe oder gar die schwedischen Gardinen alles sein. Komt halt auf die jeweilige nationale Regelung an.

Zu dem Weg über die Verlustmeldung rate ich nicht. Das kann ein steiniger Weg werden.
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DoNk

Anfänger

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5

Mittwoch, 15. Juni 2011, 19:46

Muss man tatsächlich ein CZ-Dokument bei einer deutschen Behörde abgeben? Was ist wenn ich in dem Zeitraum im EU-Ausland fahren will?
Was würde passieren, wenn mein Freund seinen CZ-FS kurz bevor er ihn abgeben muss verliert?
Wenn Du einen Wohnsitz in D hast, dann muß der FS - Egal ob D-FS oder anderes EU-Land - im Falle eines Fahrverbotes abgegeben werden. Du kannst dann zwar in jedem anderen EU-Land in dieser Zeit fahren. Nur könnte es dann zu Problemen führen, wenn Du dann keinen FS vorlegen kannst. Das kann von der Untersagung der Weiterfahrt bis der FS vorgelegt wurde über eine saftige Geldstrafe oder gar die schwedischen Gardinen alles sein. Komt halt auf die jeweilige nationale Regelung an.

Zu dem Weg über die Verlustmeldung rate ich nicht. Das kann ein steiniger Weg werden.
Warum würdest du davon abraten?
Welche Probleme würden/könnten auftauchen?

charly

Moderator

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6

Mittwoch, 15. Juni 2011, 19:56

Weil im Falle einer Verlustmeldung je nach Dickköpfigheit der FEB

1. Eine Verlusteldung von der Polizei sowie
2. auf der FEB von Dir ne eidesstattliche Versicherung verlangt werden kann

Du kannst Dir ja denken was passiert wenn Du ne falsche eidesstattliche Versicherungabgibst und es später rauskomt.
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GhettoStarlight

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7

Mittwoch, 15. Juni 2011, 20:01

während des fahrverbots in D im ausland fahren, sollte auch mit einer frischen und übersetzten karteikartenabschrift / einer beglaubigten kopie des führerscheins gehen. mit dem "verlorenen" führerschein (bzw. der entzogenen fahrerlaubnis) im ausland was zu machen, ist m.E. seit jan. 2009 nicht mehr möglich. dahingehende gedanken - zeitverschwendung.
meine wege waren nicht weiß und nicht schwarz. sie mussten grau sein. (Wolfgang Vogel)
die grössten verbrecher sind die, die das denken verweigern. (Hannah Arendt)
die wahrheit triumphiert nie, ihre gegner sterben nur aus. (Max Planck)

charly

Moderator

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8

Mittwoch, 15. Juni 2011, 20:05

In der Regel hat man für das Fahrverbot 4 Monate Zeit um es anzutreten.

Wer das dann innnerhalb dieser Frist nicht gebacken bekommt für 1 Monat auf den FS zu verzichten, tut mir leid. Was macht derjeniger erst wenn der FS ihm für mindestens 6 Monate entzogen wird?
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Paule

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9

Mittwoch, 15. Juni 2011, 20:12

Hier scheint dem TE was nicht klar zu sein.

Das Fahrverbot gilt nur bis maximal 3 Monate und in dieser Zeit muss der Schein bei der Bussgeldbehörde abgegeben werden, auch wenn es sich wie hier um einen CZ-FS handelt.

Nach dem FV wird der Schein zurück gegeben.

Sollte die FeB am momentanen WS Wind davon bekommen kann sie die NU in Verbindung mit einer MPU anordnen, dann wird der Schein beklebt aber nicht eingezogen.

JohnnyHolm

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10

Mittwoch, 15. Juni 2011, 20:16

@Donk

Sag mal biste nicht der Kumpel von"Hundsi", der hier noch im Februar so nett gefragt hat, ob er seinen neuen CZ-Fs nicht in Bayern registrieren lassen muss ?

Also ich muss ja sagen ist echt schon ne gute Leistung gleich ein paar Monate nach Erwerb den Schein wieder in die Tonne zu hauen.

Beste Publicity für den EU-FS!! :Respekt: :klatsch:

DoNk

Anfänger

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11

Mittwoch, 15. Juni 2011, 20:18

In der Regel hat man für das Fahrverbot 4 Monate Zeit um es anzutreten.

Wer das dann innnerhalb dieser Frist nicht gebacken bekommt für 1 Monat auf den FS zu verzichten, tut mir leid. Was macht derjeniger erst wenn der FS ihm für mindestens 6 Monate entzogen wird?
Naja, mir geht es nicht um 1 Monat auch nicht um 3 Monate (die es wahrscheinlich sind) Sperrfrist.
Es geht mir drum, dass ich befürchte, dass sobald der Führesrschein bei dem Amt ist ich ihn wahrscheinlich garnicht mehr oder oder nur mit einer Nutzunguntersagung und Aufforderung zum MPU wieder bekomme.

Paule

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12

Mittwoch, 15. Juni 2011, 20:22

Das kann passieren, oder auch nicht. Jedenfalls ändern kannst du es jetzt nicht mehr.

DoNk

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13

Mittwoch, 15. Juni 2011, 20:24

@Donk

Sag mal biste nicht der Kumpel von"Hundsi", der hier noch im Februar so nett gefragt hat, ob er seinen neuen CZ-Fs nicht in Bayern registrieren lassen muss ?

Also ich muss ja sagen ist echt schon ne gute Leistung gleich ein paar Monate nach Erwerb den Schein wieder in die Tonne zu hauen.

Beste Publicity für den EU-FS!! :Respekt: :klatsch:
Nein "Hundsi" sagt mir nichts. Wie kommst du darauf?

Und ja es ist schon ne riesen Portion Dummheit nötig den FS wieder zu gefähren bzw zu verlieren.

charly

Moderator

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14

Mittwoch, 15. Juni 2011, 20:25

Es geht mir drum, dass ich befürchte, dass sobald der Führesrschein bei dem Amt ist ich ihn wahrscheinlich garnicht mehr oder oder nur mit einer Nutzunguntersagung und Aufforderung zum MPU wieder bekomme.
Dessen hättest Du Dir von Anfang an ab der Erteilung des ausländischen EU-FS bewusst sein müssen, daß jedes neues Vergehen evtl. eine NU und MPU nach sich ziehen kann sofern man dadurch erneute Eignungszweifel an denTag legt und die alte Tat noch verwertbar ist.
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »charly« (15. Juni 2011, 20:30)


JohnnyHolm

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15

Mittwoch, 15. Juni 2011, 20:27

Hätte gut passen können ähnliche Vorgeschichte und weil du am Anfang geschrieben hast mein kollege.

Fehler macht man immer im Leben das ist kein Problem. Nur leider ist der Preis in dem Fall zu hoch und als gebranntes Kind hätte ich es mir zweimal überlegt.

Aber nun passiert....

Also geh mal von 3 Monaten aus. Zu dem solltest Du Dir schon mal über die weitere Vorgehensweise gedanken machen.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »JohnnyHolm« (15. Juni 2011, 20:34)


DoNk

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16

Mittwoch, 15. Juni 2011, 20:32



Sollte die FeB am momentanen WS Wind davon bekommen kann sie die NU in Verbindung mit einer MPU anordnen, dann wird der Schein beklebt aber nicht eingezogen.
Weiß die FeB (heißt wohl "Führerschein erteilende Behörde" oder?) nicht automatisch von der ganzen Vorgeschichte? Bzw. besteht die Hoffnung das sie von dem ganzen Vorher nichts weiß?

RA XDiver

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17

Mittwoch, 15. Juni 2011, 20:35

Eigentlich ist fast alles gesagt, wenn auch nicht ganz "sauber".

1.
1.000 EUR und 3 Monate FV sind sicher.

2.
Die MPU ebenso. Allerdings kommt die NU erst, wenn selbige nicht beigebracht wird. Das Vorgehen sollte nicht anders sein, als bei einem D-FS. Bis dahin kann weiter gefahren werden.

3.
Der FS wird von der Bußgeldstelle jedenfalls zurückgeschickt. Post kommt von einer anderen Behörde (FEB). Die bekommt das aber u.U. erst mit, wenn eine neuerliche Meldung aufgrund des Punktestandes vom KBA erfolgt oder eine Meldung von der Polizei bereits erfolgt sein sollte. Ersteres kann teilweise einiges an Zeit dauern.

4.
Fakt jedenfalls: Probleme mit der FEB wird es garantiert geben.
Kanzlei für Verkehrs- und Strafrecht
Fachanwalt für Strafrecht
Kuhstr. 4
58239 Schwerte
Telefon: 02304 / 200 60
Telefax: 02304 / 200 629
Beratung für Nichtmandanten: 0900 / 1876 000 003 (1,99 EUR/Min.)
www.kanzlei-gms.de
www.strafzettel.de

JohnnyHolm

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18

Mittwoch, 15. Juni 2011, 20:36

Das VZR weiß Bescheid und da wird man sich nen Auszug holen.

Paule

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19

Mittwoch, 15. Juni 2011, 20:45

4.
Fakt jedenfalls: Probleme mit der FEB wird es garantiert geben.
Naja ich hab aber schon Beschlüße gelesen in denen die FeB erst bei Umtausch/Erweiterung bemerkt hat das eine MPU ansteht. :knips3:
Von daher würde ich aus der Garantie 98% machen. :wink:

DoNk

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20

Mittwoch, 15. Juni 2011, 20:45

Hätte gut passen können ähnliche Vorgeschichte und weil du am Anfang geschrieben hast mein kollege.

Fehler macht man immer im Leben das ist kein Problem. Nur leider ist der Preis in dem Fall zu hoch und als gebranntes Kind hätte ich es mir zweimal überlegt.

Aber nun passiert....

Also geh mal von 3 Monaten aus. Zu dem solltest Du Dir schon mal über die weitere Vorgehensweise gedanken machen.
Wenns nur 3 Monate sind wäre ich froh.
Zur weiteren Vorgehensweise mache ich mir schon die ganze Zeit Gedanken und bin für Tipps und Ratschläge auch sehr dankbar.
Hab mir überlegt schon mit MPU vorbereitungen zu beginnen (obwohl ich mir nicht sicher bin ob es bei der Vorgeschichte überhaupt Chancen auf Erfolg gibt),
und ich noch den Funken Hoffnung hab, dass ein MPU nicht gefordert wird.