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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »charly« (29. März 2011, 09:49)
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »GhettoStarlight« (29. März 2011, 19:13)
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Versteh ich jetzt nicht?....übrigens hat sich der "verschollene" Anwalt auch wieder gemeldet.....

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glaube er hat sich meiner Sache jetzt angenommen....
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Bikerjoe1969« (14. April 2011, 06:29)
Grund: Unnötiges Zitat gelöscht
Also seid ihr der Meinung, dass ich in der BRD fahren darf?
Ich wäre da vorsichtig: ob eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer im Ausstellerstaat eine zwischenzeitlich ergangene Nutzungsuntersagung in einem anderen Staat hinfällig macht, erscheint mir fraglich: für die Verlängerung ist ja keine vollumfängliche Prüfung der Kraftfahreignung vorgeschrieben.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »GhettoStarlight« (15. April 2011, 04:31)
verhält es sich so wie auf dem bild - keine alte / andere führerscheinnummer, nur schlüsselzahl 71 oder hat das der TE beim photoshoppen vergessen?Anfänger
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Tankzugfahrer« (16. April 2011, 03:49)
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Also wie würde das dann in der Praxis aussehen, wenn ich mit besagtem (NU) Vermerk im VZR am Steuer kontrolliert werden würde? Strafanzeige nach §21 StVG? Müsste ich mit Untersagung der Weiterfahrt rechnen?
Wie ist die aktuelle Handhabung in Bayern, restriktive Baden Württemberg?
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