Registrierungsdatum: 28. März 2006
Geschlecht: Männlich
Wohnort: Saar
Beruf: Zuschauersport
Führerschein aus: mit und ohne -:)

Registrierungsdatum: 4. Mai 2006
Geschlecht: Männlich
Wohnort: Schwerte
Beruf: RA
Führerschein aus: D
Registrierungsdatum: 26. Dezember 2007
Es gab schon viele die meinten eine MPFA-Prüfbescheinigung sei ein Freifahrtsschein, weil dieses Dokument eben nur vom TÜV ausgestellt wird. Die wurden dann halt irgendwann eines besseren belehrt. Deshalb der Hinweis.Das ist mir schon klar, bin ja net von Dummsdorf.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »charly« (12. März 2010, 10:54)
Registrierungsdatum: 9. Juli 2009
Geschlecht: Männlich
Beruf: Ing. Elektrotechnik
Führerschein aus: Deutschland; Frankfurt/Main
Zitat
Solange gegen eine betroffene Person ein wirksames Fahrverbot besteht, ist es ihr verboten, jedes mit Maschinenkraft betriebene Fahrzeug im Straßenverkehr der Bundesrepublik zu führen, sofern die dem Fahrverbot zugrundeliegende Entscheidung nicht ausdrücklich Ausnahmen zulässt. Das Fahrverbot erstreckt sich somit auch auf solche maschinenbetriebene Fortbewegungsmittel, für die eine Fahrerlaubnis nicht erforderlich ist (z.B. Mofas).
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