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marco069

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1

Donnerstag, 11. März 2010, 23:05

FE-Entzug mit MPU, darf man trotzdem eine Mofabescheinigung machen ?

Hi Leute,

mal ne ganz doofe Frage, vielleicht kennt sich jemand damit aus ?

FE-Entzug 2003, MPU war erforderlich um die FE wieder zu bekommen. Habe keine MPU gemacht, aber dafür CZ-FS 2005. Ich bin Baujahr 1967.
Habe ja gerade wie viele von euch wissen, Probleme mit meinem CZ-FS wegen D-WS, deshalb überlege ich mir, ob ich die Mofaprüfung ablege. Beruflich benötige ich keinen FS, will nur mal von A-Z relativ schnell oder einfach kommen. Bekomme ich trotzdem eine Mofabescheinigung bei einer Fahrschule um Mofa zu fahren, oder sagen die später zu mir, halt STOPP! Sie müssen erst die MPU machen wegen ihrem FE-Entzug ?

Würde mich sehr interessieren. :wink:

Paule

Menschlich

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2

Donnerstag, 11. März 2010, 23:46

Das ist eine sehr interessante Frage, da aber die FEV und somit auch nicht die FeB für dein belangen zuständig ist, solltest du mit anmeldung bei einer Fahrschule, mit Eignungszweifel eine Prüfbescheinigung zur 25 km(h Bescheinigung machen können.

marco069

Fortgeschrittener

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3

Donnerstag, 11. März 2010, 23:53

Danke Paule,

genau das ist meine Frage gewesen !

Denn eine Mofabescheinigung, ist weder eine FE noch ein FS !

Rufe morgenfrüh eine Fahrschule an und frage dort selber nach. Werde euch mitteilen was die zu mir gesagt haben.

LG :wink:

RA XDiver

[VERBORGEN]

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4

Freitag, 12. März 2010, 00:38

Die werden Dir das bestätigen. Eine Prüfbescheinigung für Mofa kann man jederzeit machen, sogar während einer laufenden Sperrfrist.
Kanzlei für Verkehrs- und Strafrecht
Fachanwalt für Strafrecht
Kuhstr. 4
58239 Schwerte
Telefon: 02304 / 200 60
Telefax: 02304 / 200 629
Beratung für Nichtmandanten: 0900 / 1876 000 003 (1,99 EUR/Min.)
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knacker

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5

Freitag, 12. März 2010, 07:17

Denke mal hier gelesen zu haben!!
Wer schon mal im besitz eines PKW FS. war der hat sowieso die kenntnis einer Mofaprüfbescheinigung und braucht die nicht mehr extra zu erwerben.
Also das sind jetzt meine Worte--das wurde genauer beschrieben. Bitte um Berichtigung,falls das Quatsch ist.

Gallier

Profi

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6

Freitag, 12. März 2010, 08:28

Die Mofaprüfbescheinigung muß trotzdem gemacht werden!
Auch wenn du z.B. 50 Jahre lang Auto und/oder LKW gefahren sein solltest....

"Die Mofa-Prüfbescheinigung ist ein deutscher Nachweis über die Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse „Mofa“.

Andere Länder kennen diese Art der Prüfbescheinigung nicht, sie ist keine Fahrerlaubnis im führerscheinrechtlichen Sinne. Die Prüfbescheinigung muss beim Fahren mitgeführt werden. Das gilt nicht für Personen, die vor dem 1. April 1965 geboren wurden. In diesem Fall ist der Personalausweis zur Kontrolle vorzuzeigen. Weiterhin benötigt man keine Prüfbescheinigung, wenn man eine gültige Fahrerlaubnis besitzt."

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Lieber stehend sterben als knieend leben

charly

Moderator

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7

Freitag, 12. März 2010, 09:32

eine MOFA-Prüfbescheinigung ist Pflicht für alle die ab dem 01.04.1965 geboren sind. Die davor geborenen benötigen keine.

Ein MOFA darf während der Sperrfrist gefahren werden, es sei denn der Richter schließt auch dieses in seinem Urteil aus.

Ein MOFA darf während eines Fahrverbotes nicht gefahren werden. Das ist eine Straftat.
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marco069

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8

Freitag, 12. März 2010, 10:20

Danke für eure Antworten.

Fahrverbot habe ich ja nicht, Sperre ist ja auch seit 2004 rum.

Also kann man eine Prüfbescheinigung machen, ohne das die mich zur MPU auffordern ?

Ich muß ja eine MPu machen, wenn ich meinen D-FS wieder haben will.

charly

Moderator

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9

Freitag, 12. März 2010, 10:37

Die MOFA-Prüfbescheinigung wird Dir vom TÜV erteilt und nicht von der FEB.

Aber:
Die FEB kann Dir die MOFA-Prüfbescheinigung entziehen, wenn Du z. B. besoffen MOFA fährst und die davon Kenntnis erlangt.
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marco069

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10

Freitag, 12. März 2010, 10:45

@Charly

Das ist mir schon klar, bin ja net von Dummsdorf.

Meine Frage ist ja, wenn ich mich nun zu der Prüfung anmelde, dürfen die mir die Prüfung untersagen, da ich eine MPU-Auflage für meinen PKW-FS habe ?

Bzw. setzt sich der Tüv mit meiner FEB in Verbindung und sagen eventuell später, April April, sie müssen erst ne MPU machen bevor sie die Mofaprüfung machen dürfen ?

charly

Moderator

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11

Freitag, 12. März 2010, 10:50

Zwei mal NEIN

Das ist mir schon klar, bin ja net von Dummsdorf.
Es gab schon viele die meinten eine MPFA-Prüfbescheinigung sei ein Freifahrtsschein, weil dieses Dokument eben nur vom TÜV ausgestellt wird. Die wurden dann halt irgendwann eines besseren belehrt. Deshalb der Hinweis.

Die FEB reagiert in der Regel erst wenn ne Meldung von der Polizei kommt. Solgange Du Dich an die Spielregeln hälst, geht auch keine Meldung an die FEB.
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »charly« (12. März 2010, 10:54)


marco069

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12

Freitag, 12. März 2010, 11:16

Danke Charly,

Also wenn ich die Prüfung beim Tüv ablege, fragen die mich nicht, ob ich schonmal nen FS hatte, oder ob gegen mich etwas vorliegt ?

Das die FEB reagiert wenn man sich etwas zu Schulden kommen lässt ist klar, meine ja aber jetzt bei der Ersterteilung der Prüfbescheinigung.

charly

Moderator

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13

Freitag, 12. März 2010, 11:24

Wie oft muss man es noch verneinen?

Ab in die Fahrschule und für den nächsten Kurs anmelden. Geld hinblättern

Prüfung ablegen und dann los düsen. Evtl. dann noch MOFA und Helm sowie entsprechende Zweiradkleidung kaufen.
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marco069

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14

Freitag, 12. März 2010, 11:36

Jou,

werde mich gleich Montag anmelden. Habe eben mit einer Fahrschule tel. kostet 40 €.

Besteht eigentlich Helmpflicht auf Mofa oder erst bei Moped 45 Km/h ?

charly

Moderator

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15

Freitag, 12. März 2010, 11:38

Die Helmpflicht besteht auch für das MOFA. Und selbst wenn sie nicht bestünde, ein Helm dient der eigenen Sicherheit in Bezug auf Kopfverletzungen, die ohne Helm ziemlich ins Auge gehen können. Habe 15 Jahre DRK-Erfahrung und bin in dieser Zeit als 3. Mann auf dem Rettungswagen gewesen. Habe also schon sehr viele schwere Unfälle - gerade mit Zweirädern - ohne Helm erlebt.

Selbst auf einem Quad (4 Räder) besteht Helmpflicht.
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marco069

Fortgeschrittener

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16

Freitag, 12. März 2010, 11:47

Danke Charly :wink:

andreas7z

Fortgeschrittener

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17

Freitag, 12. März 2010, 15:45

Hallo ins Forum,
ist MOFA fahren während eines Fahrverbotes wirklich eine Straftat??? Der Straftatbestand FoFe kommt hier nicht in Frage, da MOFA kein fahrerlaubnispflichtiges Kraftfahrzeug ist.
Ich meine es wäre nur eine Owi, kann aber nicht sagen wie hoch das Bussgeld ist. Frage ins Forum: weiß jemand genaueres????
Gruß Andreas

charly

Moderator

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Beiträge: 5 330

18

Freitag, 12. März 2010, 16:15

Zitat

Solange gegen eine betroffene Person ein wirksames Fahrverbot besteht, ist es ihr verboten, jedes mit Maschinenkraft betriebene Fahrzeug im Straßenverkehr der Bundesrepublik zu führen, sofern die dem Fahrverbot zugrundeliegende Entscheidung nicht ausdrücklich Ausnahmen zulässt. Das Fahrverbot erstreckt sich somit auch auf solche maschinenbetriebene Fortbewegungsmittel, für die eine Fahrerlaubnis nicht erforderlich ist (z.B. Mofas).


Quelle

Somit ist das Führen eines MOFAS eine Straftat und wird mit FoFE geahndet.
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Bikerjoe1969

Globaler Moderator

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Führerschein aus: CZ mit Erteilungsdatum 19.01.09

19

Freitag, 12. März 2010, 17:16

Eindeutiger geht´s nun wirklich nimmer. :klatsch:
Signaturen sind doof!

Maverickssss

Fortgeschrittener

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20

Freitag, 12. März 2010, 17:44

als ich 2005 ein Fahrverbot hatte, fuhr ich 9 Monate lang mit dem Mofa rum ! Hab damals die Polizei gefragt ob ich das Mofa nutzen darf...die teilten mir mit, wenn ich die Fahrerlaubnis für das Mofa gemacht habe darf ich auch damit fahren da es sich bei dem Fahrverbot auf den FÜHRERSCHEIN bezieht. Für das Mofa ist ne FAHRERLAUBNIS notwendig. Das ich mit der Mofaprüfbescheinigung fahren darf, hab ich mir damals auch noch von dem Rechtsanwalt bestätigen lassen. :soist: