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ickebins69

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1

Freitag, 19. Juni 2009, 12:06

Umschreibung Pol. Eu-Fs in Schweizerischen-dann wieder zurück in Eu-Fs ??????

Hallo.....

ich hätte mal folgendes Anliegen.

Ich hätte eventuell die Möglichkeit, einen gut bezahlten Job in der Schweiz anzunehmen.
Jetzt habe ich mich mal ein wenig durchgelesen und konnte erfahren, dass man in der Schweiz nur begrenzt-also bis max. 1 Jahr mit seinem Eu-Fs fahren darf.
Alles andere darüber hinaus, wird mit Fahren ohne bestraft und bringt erhebliche Geldbussen mit sich.

Guckste hier:
http://www.hallo-schweiz.ch/

Oder hier :
http://www.admin.ch/ch/d/sr/741_51/a115.html
http://www.admin.ch/ch/d/sr/741_51/a115.html

Ps: Kontrollzeichen= Kennzeichen
Fahrzeigausweis=Führerschein

Ausserdem besteht die Pflicht, nach spätestens 2 Jahren Schweizerische Kennzeichen zu besorgen und anzubringen.
Das Problem-wenn man dieses tut, muss man auch endgültig sein aus D "importiertes" Auto auf den geschätzten Restwert noch ca. 11,3 % Zollgebühren zu bezahlen habe.

Mein eigentliches Problem ist aber:

Was passiert, wenn ich wirklich meinen Eu-Fs abgebe, bei der hiesigen Fs-Stelle, zwecks neuer Ausstellung eines schweizerischen Fs-und ich möchte dann wieder nach D zurück, müssen mir die Deutschen Behörden meinen alten Besitzstand wieder herstellen, d.h. mir wieder einen Eu-Fs erteilen?
Oder geht dann das kranke Verfahren hier bei uns wieder von vorn los??
Also-wenn das eintreten sollte, werde ich nicht meinen Eu-Fs in Gefahr bringen und auf diesen Job verzichten.

Vielen Dank schonmal an die Experten hier.
Könntet Ihr bitte versuchen, es vielleicht verständlich zu erklären-da ich einfach mit diesen Paragraphen und seinen Gummi-Formulierungen nicht recht durchsteige.

Danke und Gruss.... :spitze:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »ickebins69« (19. Juni 2009, 12:10)


Paule

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2

Freitag, 19. Juni 2009, 13:02

Also soweit ich weis, musst du deinen Eu-Fs nicht zurück schicken, du hast dann eine Schweizer FE und eine Eu-Fe.

Mal was anderes, ich hab schon ein paar mal gelesen, das die Schweizer Probleme machen wenn du mit einer anderen als aus deinem Staat ausgestellten FS fährst!
So ist mir eine Geschichte bekannt, aus dem VP wo eine Deutsche Frau mit einer CZ-FS sogar eine Nacht im Arrest verbracht hat und tierischen Huttel hatte!(KFZ beschlagnahmt usw.) :momo:

ickebins69

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3

Freitag, 19. Juni 2009, 13:15

Davon hatte ich noch nichts gehört-hast Du da irgendeine Quelle??

Also ich habe mal die gesetzlichen Bedingungen der Schweiz kopiert, begreife einer sowas. Der alte Lappen wird demnach vernichtet....äähhhh-wie jetzt??
Wie können die Hoheitlich Dokumente anderer Länder oder unserer EU-Staatengemeinschaft vernichten??
Oder meinten die nur die "Kontrollzeichen"-Kennzeichen??
Und an welche Behörde geht der hin.....an die eigene-zur Verwahrung-oder an unsere "Lieben"???
Also dann verzichte ich gern auf gutes Geld verdienen..... :nö:

Schaust mal hier:

VZV hat geschrieben:Art. 115 Schweizerische Zulassung
[...]
6 Bei
der Erteilung der schweizerischen Fahrzeugausweise und Kontrollschilder
sind die ausländischen Ausweise und Kontrollschilder einzuziehen.

Die kantonale Behörde annulliert die Ausweise und vernichtet oder
entwertet die Kontrollschilder. Sie sendet die Ausweise an die
Zulassungsbehörde unter Hinweis auf die schweizerische Zulassung und
die Vernichtung oder Entwertung der Kontrollschilder. Der Halter kann
verlangen, dass ihm entwertete Kontrollschilder zurückgegeben werden
oder die Vernichtung bestätigt wird.4

7
Absatz 6 gilt nicht, wenn ausländische Fahrzeuge nur vorübergehend mit
schweizerischem Ausweis und Kontrollschildern zugelassen werden oder
wenn eine Doppelimmatrikulation erforderlich ist, weil:


a.
der Halter Wohnsitz in der Schweiz hat, sein Arbeitsort sich aber im Ausland befindet;
b.
ein ausländisches Fahrzeug auch für Binnentransporte in der Schweiz verwendet wird; oder
c.
der Standort des Fahrzeuges sich abwechslungsweise für ungefähr die gleiche Dauer in der Schweiz und im Ausland befindet.5

********************Oder auch hier-die sind ja genauso irre, wie unsere Bürokraten, dass muss wohl abgefärbt haben-vom grossen Nachbar******

VZV hat geschrieben:Art. 147 Führer aus dem Ausland

1. Wer
ein Fahrzeug mit ausländischem Führerausweis oder mit ausländischem
Fahrzeugausweis und ausländischen Kontrollschildern führt, obwohl er
die schweizerischen Ausweise und Kontrollschilder hätte erwerben müssen,


wer
ein ausländisches Motorfahrrad, Kleinmotorrad oder Motorrad mit einem
Hubraum bis 125 cm3 oder einen ausländischen Anhänger ohne
Fahrzeugausweis und Kontrollschilder führt, obwohl er die
schweizerischen Ausweise und Kontrollschilder hätte erwerben müssen,

wer ein ausländisches Fahrzeug führt, das nicht mit dem Unterscheidungszeichen des Zulassungsstaates versehen ist,

wird mit Busse bestraft.1

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »ickebins69« (19. Juni 2009, 13:20)


Paule

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4

Freitag, 19. Juni 2009, 14:29

Ist doch logisch wenn du dein Auto mit deutscher Zulassung ummeldest, werden dir neue Papiere ausgestellt und die alten vernichtet. Ist doch bei uns nicht anderst wenn du ummeldest.

ickebins69

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5

Freitag, 19. Juni 2009, 14:37

Nenee-dass mit den Fahrzeugpapieren ist mir schon klar.
Mir geht es Hauptsächlich um die Behandlung meines Eu-Fs.
Wird der zurückgeschickt nach D-und geht es dann wieder in die Ko-Runden, weil wieder ein neuer beantragt werden muss-obwohl ich doch die Berechtigung für die Eu-Länder noch habe....
Oder verbleibt der bei den Schweizer Behörden und muss mir nach Rückzug wieder ausgehändigt werden??

Mal sehen-vielleicht gibt es hier im Forum jemanden, der die gleiche Ausgangslage hatte und kann darüber was sagen...... :knips2:

Ich bleib im Wartemodus...... -jck-

Epox

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6

Freitag, 19. Juni 2009, 14:40

Und an welche Behörde geht der hin.....an die eigene-zur Verwahrung-oder an unsere "Lieben"???

Immer an die ausstellende Behörde!!!


Gruss Epox
Die USA haben Barack Obama,
Bob Hope, Stevie Wonder, Johnny Cash.

Wir haben Angela Merkel,
no hope, no wonder, no cash.

ickebins69

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7

Freitag, 19. Juni 2009, 14:49

Und an welche Behörde geht der hin.....an die eigene-zur Verwahrung-oder an unsere "Lieben"???

Immer an die ausstellende Behörde!!!


Gruss Epox
Wuff...also an die in Pl....dann wieder der 186-Tage-Kram...mit all seinen Nachfolgen-oder bekomme ich den dann einfach wieder, sollte es sich mal mit der Schweiz erledigt haben....oder entfällt dann meine EuFahrerlaubnis komplett, wenn ich einen Fs in einem Nicht-Eu-Land innehabe.
Dieses kleine Bergland da macht mich noch irre.....wieso sind die immer noch nicht inne EU ???....... :sw68:

Paule

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8

Freitag, 19. Juni 2009, 15:12

Zitat

Führerschein
Der ausländische Führerschein kann zwölf Monate in der Schweiz verwendet werden. Nach diesen zwölf Monaten muss der ausländische Führerschein in einen schweizerischen Führerausweis umgeschrieben werden. Personen, die in der Schweiz berufsmässig ein Kraftfahrzeug führen, müssen den Führerschein sofort umschreiben.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

Gesuch um Ausstellung eines Schweizer Fahrausweises (erhältlich bei Strassenverkehrsamt)
ausländischer Führerschein (Original)
Ausländerausweis (Kopie)
zwei Passfotos aus neuerer Zeit
Bestätigung einer erfolgreichen Seh- und Hörprobe
Hinweise:

Der ausländischer Führerschein wird an die ausstellende Behörde im Ausland zurückgeschickt, man bekommt diesen nicht zurück. Eine Kopie für die eigenen Unterlagen kann daher nicht schaden.
Die Seh- und Hörprobe wird bei einem zugelassenem Augenoptiker durchgeführt und kostet ca. CHF 30,- (in manchen Kantonen braucht man lediglich einen Sehtest für ca. 15,- CHF zu machen). Bei erfolgreicher Durchführung erhält dort dann eine Bestätigung.
Aus Sicherheitsgründen sollte man die Unterlagen persönlich beim Strassenverkehrsamt abgeben.
Die Umschreibung dauert ca. eine Woche. Während dieser Zeit ist man also ohne Führerschein unterwegs. Kommt man während dieser Zeit in eine Verkehrskontrolle kommen, sollte man eine Kopie des Antrages der Umschreibung dabei haben. Die Polizei wird diesen Antrag i.d.R. akzeptieren, stellt aber trotzdem eine Anfrage beim STVA.
Kostenpunkt für die Umschreibung: um die 100,- CHF
Scheinbar schicken die Schweizer den Schein tatsächlich an die PL-Behörde zurück. Liegt wohl am EWG Abkommen!

ickebins69

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9

Freitag, 19. Juni 2009, 15:33

Woww, Danke Paule-das hat Aussagekraft !!!
Also so Detailiert habe ich das so noch nicht finden können......oder ich habs überlesen.

Ergo-daraus würde sich neuer Stress ergeben, weil ich ja wieder Deutscher bin (der nicht mehr in Pl wohnt)-mit Neuaustellung und allem, was an negativem bei rauskommt.
Vielleicht ist es besser-wenn ich meinen Fs dieses Jahr noch umschreibe in einen D-Fs.
Aber ich möchte nicht wissen, wie das wieder hier gehandhabt würde-wenn ich wieder mal umschreiben lassen möchte-zurück, von der schweizerischen Fs, in den Deutschen.
Man weiss ja in der heutigen zeit nie, wie lange das mit nem Job gutgeht-und auf Dauer kanns ja auch keine Lösung sein-fast 1.000 km von zu hause zu arbeiten.

Jedenfalls bringe ich mein bisher errungenes nicht durch so etwas in Gefahr-das ist Fakt!!

Ich hab ja noch ein Angebot aus Dänemark....da dürfte das ja dann egal sein....oder?

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »ickebins69« (19. Juni 2009, 15:41)


holger

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10

Samstag, 20. Juni 2009, 07:00

Um es kurz zu machen,
1. du musst nach 12 Monaten dein FS umschreiben lassen
2. du darfst dein jetzigen Lappen behalten
3. dein Auto muss auch nach 12 Monaten umgeschrieben werden
4. und das ist dein Problem, die CH will deine FS Akte haben - die fordert sie automatisch an, hier könnte es Probleme geben.
Gr. holger


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ickebins69

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11

Samstag, 20. Juni 2009, 11:24

Danke-Holger !!!!

Ich denke, ich habe nicht falsch gehandelt, dass ich den Arbeitsvermittlungsvertrag noch nicht weggeschickt hatte. Denn das Arbeitsangebot wäre für mich bald sehr akut, da die Firma an mir Interesse hegt.
Aber ich bringe doch den Rest meines einigermassen wieder hergestellten Lebens deswegen nicht durcheinander, und werde es in der Schweiz wahrscheinlich auch sein lassen.
Das ist natürlich nur ein Grund-unter mehreren Aspekten.

Holger-kannst Du mir noch eventuelle Quellen nennen, wo man das nachlesen kann?
Zu 4.: Wenn man einen gültigen Fs besitzt-dann forschen die trotzdem nach Deinen Vorgeschichten??

Dann werde ich Arbeitsangebote nur noch aus der Eu weiter forcieren, denn da muss ich nichts mehr ummelden, oder sonstiges-oder??

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Pioneer« (26. Juni 2009, 22:42)
Grund: unnötiges Zitat gelöscht


Paule

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12

Samstag, 20. Juni 2009, 15:35

2. du darfst dein jetzigen Lappen behalten

Also durftest du deinen D-FE behalten? :ka:

ickebins69

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13

Samstag, 20. Juni 2009, 18:12

Das täte mich mal auch interessieren.....

Meine Eu-Fahrerlaubnis darf doch nicht einfach so erlöschen, und ich muss doch-owohl an ja auch mit einem Schweizerischen bei uns fahren können-doch auch wieder auf meinen Eu-Fs zurückgreifen können-ohne das ich erst alles wieder neu beantragen muss-oder ???

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Pioneer« (26. Juni 2009, 22:44)
Grund: unnötiges Zitat gelöscht


holger

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14

Samstag, 20. Juni 2009, 18:35

Ja du kannst deinen Führerschein behalten... hab ich doch geschrieben.
Dein Kanton holt sich ein Auszug von deiner FS Akte---- Klassen usw. in Deutschland. Am besten schon selber bei der Fsst anrufen und selbst beantragen, die wissen schon bescheid wenn du denen sagst da du es zur Umschreibung brauchst.
Dann bekommst du dein CH-Lappen, musst vorher noch eine Untersuchung beim Arzt machen damit du auch wieder 7,5t fahren kannst und drückst dafür alles in allem 200 Franken ab.

Zitat

Zu 4.: Wenn man einen gültigen Fs besitzt-dann forschen die trotzdem nach Deinen Vorgeschichten??
Nicht forschen, die brauchen das um dir die Klassen anzuerkennen... siehe oben
Gr. holger


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ickebins69

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15

Samstag, 20. Juni 2009, 19:08

Au Mann.....wird das ne verworrene Geschichte, mit den Fs.......ergo-holen die sich nicht aus D Auskünfte, sondern beim Ausstellungsland-ergo in PL..??

Nunja.....dort hab ich ja endlich mal ne saubere Weste..... :Polenfan: ....und alles ist Super....

Koi

Schüler

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Führerschein aus: CZ EU Schein

16

Samstag, 20. Juni 2009, 19:37

also kann ich in der schweiz auch als tourist probleme bekommen wegen des eu fs, zudem noch nach dem 19.1.????
ich wohne nämlich im dreiländereck und ich dachte wenigstens in frankreich und in der schweiz könnte ich ganz ohne probleme fahren..??

Paule

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17

Samstag, 20. Juni 2009, 20:04

also kann ich in der schweiz auch als tourist probleme bekommen wegen des eu fs, zudem noch nach dem 19.1.????
In FR gibt es keine probs! :appl:

charly

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18

Samstag, 20. Juni 2009, 21:33

Auch in der Schweiz eigentlich nicht.

LG
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
Bitte keine Fragen per PN, diese werden nur im Forum beantwortet.


Lord Vader

Moderator a. D.

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Beruf: ( Selbstständig) Vertrieb

Führerschein aus: ESP incl. Wohnsitz erteilt 2005

19

Samstag, 20. Juni 2009, 23:33

In der Schweiz :sd21: Zumindest 6 Monate nicht.
Frankreich: Wie Paule schon postete....denke ich auch "NO PROBLEM"
Glauben heisst nicht zu Wissen !!
Allzeit Gute, stressfreie, Alkohol und drogenfreie Fahrt wünscht Lord Vader !

charly

Moderator

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20

Samstag, 20. Juni 2009, 23:40

In der Schweiz :sd21: Zumindest 6 Monate nicht.
Ich glaube kaum, daß ein Normalbürger als Tourist 6 Monate in der Schweiz bleibt. Bei den hohen Lebenshaltungskosten dort.

Wenn dann ist er entweder auf Durchreise oder mal 2 Wochen im Sommer zum Wandern oder ein paar Tage im Winter zum Skifahren dort.

LG
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