Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »ickebins69« (19. Juni 2009, 12:10)
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »ickebins69« (19. Juni 2009, 13:20)
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Und an welche Behörde geht der hin.....an die eigene-zur Verwahrung-oder an unsere "Lieben"???
Wuff...also an die in Pl....dann wieder der 186-Tage-Kram...mit all seinen Nachfolgen-oder bekomme ich den dann einfach wieder, sollte es sich mal mit der Schweiz erledigt haben....oder entfällt dann meine EuFahrerlaubnis komplett, wenn ich einen Fs in einem Nicht-Eu-Land innehabe.Und an welche Behörde geht der hin.....an die eigene-zur Verwahrung-oder an unsere "Lieben"???
Immer an die ausstellende Behörde!!!
Gruss Epox
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Scheinbar schicken die Schweizer den Schein tatsächlich an die PL-Behörde zurück. Liegt wohl am EWG Abkommen!
Zitat
Führerschein
Der ausländische Führerschein kann zwölf Monate in der Schweiz verwendet werden. Nach diesen zwölf Monaten muss der ausländische Führerschein in einen schweizerischen Führerausweis umgeschrieben werden. Personen, die in der Schweiz berufsmässig ein Kraftfahrzeug führen, müssen den Führerschein sofort umschreiben.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
Gesuch um Ausstellung eines Schweizer Fahrausweises (erhältlich bei Strassenverkehrsamt)
ausländischer Führerschein (Original)
Ausländerausweis (Kopie)
zwei Passfotos aus neuerer Zeit
Bestätigung einer erfolgreichen Seh- und Hörprobe
Hinweise:
Der ausländischer Führerschein wird an die ausstellende Behörde im Ausland zurückgeschickt, man bekommt diesen nicht zurück. Eine Kopie für die eigenen Unterlagen kann daher nicht schaden.
Die Seh- und Hörprobe wird bei einem zugelassenem Augenoptiker durchgeführt und kostet ca. CHF 30,- (in manchen Kantonen braucht man lediglich einen Sehtest für ca. 15,- CHF zu machen). Bei erfolgreicher Durchführung erhält dort dann eine Bestätigung.
Aus Sicherheitsgründen sollte man die Unterlagen persönlich beim Strassenverkehrsamt abgeben.
Die Umschreibung dauert ca. eine Woche. Während dieser Zeit ist man also ohne Führerschein unterwegs. Kommt man während dieser Zeit in eine Verkehrskontrolle kommen, sollte man eine Kopie des Antrages der Umschreibung dabei haben. Die Polizei wird diesen Antrag i.d.R. akzeptieren, stellt aber trotzdem eine Anfrage beim STVA.
Kostenpunkt für die Umschreibung: um die 100,- CHF

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »ickebins69« (19. Juni 2009, 15:41)
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Pioneer« (26. Juni 2009, 22:42)
Grund: unnötiges Zitat gelöscht
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2. du darfst dein jetzigen Lappen behalten

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Pioneer« (26. Juni 2009, 22:44)
Grund: unnötiges Zitat gelöscht
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Führerschein aus: Der Ausgabestelle der Führerscheinbehörde
Nicht forschen, die brauchen das um dir die Klassen anzuerkennen... siehe oben
Zitat
Zu 4.: Wenn man einen gültigen Fs besitzt-dann forschen die trotzdem nach Deinen Vorgeschichten??
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In FR gibt es keine probs!also kann ich in der schweiz auch als tourist probleme bekommen wegen des eu fs, zudem noch nach dem 19.1.????

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Zumindest 6 Monate nicht.
Ich glaube kaum, daß ein Normalbürger als Tourist 6 Monate in der Schweiz bleibt. Bei den hohen Lebenshaltungskosten dort.In der SchweizZumindest 6 Monate nicht.
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