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dg87

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1

Donnerstag, 7. August 2008, 17:46

Verzweifelt und am Überlegen.

Hallo Liebe Community,

ich bin hier schon öfters rein und muss sagen ihr seid ne tolle und hilfsbereite Gemeinschaft.

Nun, nach langem überlegen, hab ich mich doch entschlossen auch Hilfe aufzusuchen, weil ich langsam doch verzweifelt werde.

Folgendes:

Ich bin 2006 mit 2.01 Promille gegen einen Baum gefahren und muss demnach auch zur MPU. Ich habe nun einen guten Ausbildungsplatz bekommen und komme in das 2.Lehrjahr (bin übringes 21 Jahre alt falls das eine Rolle spielt.)

Da ich in nächster Zeit sehr viel extern unterwegs sein soll, fragen sich natürlich meine Kollegen warum ich denn noch keinen Schein habe. Nun das Problem ist, ich hab davor ein 4. Semster Studium gehabt und dort bisher nicht genug geld hatte und (leider wei ich so dumm war) noch nichts für die MPU vorbereitet. Da ich jetzt so schnell wie nur möglich einen Schein (ich weiß, die WS Regelung halt ich ein) machen will , will ich ein paar Einzelheiten klären.

Ich mein ob ich jetzt ewig noch für die MPU hinarbeite und sehr viel Geld ausgebe und dann den Schein noch machen muss (hatte noch keinen bis jetzt) oder da ist es doch sinnvoller für mich, dass ich ihn in CZ mache (Zeit und Geldes wegen)

Jetzt ist halt die so beliebte Frage wegen den Behörden, falls die mich mal mit dem Schein aufhalten, ob ich dann die MPU machen muss die sie auffordern odern icht. Und ob es auch gut wäre dabei einen Rechtsschutz für einen Rechtsanwalt abzuschließen. Weil wenn ich den schein habe, will ich ihn nicht mehr hergeben, weder riskier ich eine Alkoholfahrt noch will ich trotzdem die MPU machen und dann doch nicht fahren können.

Ihr fahrt doch auch alle bzw die meisten mit so einem EU Schein rum und es haut ja doch anscheinend gut hin oder?



Vielen Dank schon mal für eure antworten. Freu mich schon drauf

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »dg87« (7. August 2008, 17:58)


Medusa

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2

Donnerstag, 7. August 2008, 18:48

Eine EU-FE, die vor dem 19.01.2009, mit einem ausl. WS auf dem FS, ausgestellt wurde, dürfte z. Z. nicht angreifbar sein. Was weitere EuGH Urteile noch an Überraschungen bringen steht natürlich in den Sternen. Grundsätzlich ist der Preis des einfachen EU-FE Erwerbs natürlich das Einkalkulieren von späteren Schwierigkeiten. Beim dt. Weg hat man die dafür vorher - MPU ..
Meine Vorlagefragenidee verrate ich nicht :knips: // Steckbrief

dg87

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3

Donnerstag, 7. August 2008, 18:56

Heul

Oh mann das ist doch alles zum kotzen. Hab gewusst ich hätte märz schon angangen sollen jetzt steh ich da :-(

Stefan

unregistriert

4

Donnerstag, 7. August 2008, 19:12

Kopf hoch

Was Medusa immer sehr gerne übersieht ist nun mal der Artikel 13 der am 19. Januar in kraft trettenden Richtlinie

Zitat

2. Eine vor dem 19. Januar 2013 erteilte Fahrerlaubnis darf
aufgrund der Bestimmungen dieser Richtlinie weder entzogen
noch in irgendeiner Weise eingeschränkt werden.


Wäre nett wenn Medusa dazu mal was schreiben würde...

dg87

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5

Donnerstag, 7. August 2008, 19:17

Das heißt ich kann ihn machen, klar dass es immer riskiken gibt aber ich könnte es versuchen und endlich mal Mobil werden :-D

Hätt noch ein paar Fragen :-D

1.Was sagt man eigentlich wenn einen die Grünen anhalten, die werden doch sicher fragen warum ich so einen habe.

2.Laut diesem Artikel darf mir dann die Behörde auch nichts anhaben wenn ich keine MPU mache, soll ich lieber auch Rechtschutz machen weil ich sonst keinen Anwalt leisten kann

3.Sind die Prüfungen (praktisch) aufgrund der Dollmetscher da schwieriger



Sorry aber ich find übe sowas nie was richtiges. Trotzdem schonmal danke an euch

Stefan

unregistriert

6

Donnerstag, 7. August 2008, 19:23

Das heißt ich kann ihn machen, klar dass es immer riskiken gibt aber ich könnte es versuchen und endlich mal Mobil werden :-D

Hätt noch ein paar Fragen :-D

1.Was sagt man eigentlich wenn einen die Grünen anhalten, die werden doch sicher fragen warum ich so einen habe.
Gar nichts, das geht die gar nichts an...

2.Laut diesem Artikel darf mir dann die Behörde auch nichts anhaben wenn ich keine MPU mache, soll ich lieber auch Rechtschutz machen weil ich sonst keinen Anwalt leisten kann
Ist sicher sinnvoll, und brauchen kann man es immer

3.Sind die Prüfungen (praktisch) aufgrund der Dollmetscher da schwieriger
Soweit ich weiss, nicht



Sorry aber ich find übe sowas nie was richtiges. Trotzdem schonmal danke an euch


Sry, blau ist Mod farbe und das bin ich nicht.... :Ma:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Stefan« (7. August 2008, 19:28)


dg87

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7

Donnerstag, 7. August 2008, 19:28

Das hört sich gut an dann werd ich mal langsam das Geld zusammenkratzen und den Schein machen denk ich mal.

Jetzt muss ich nur noch einen seriösen und guten Anbieter finden dann kanns langsam losgehen.

RA werd ich mir glaub ich auch zulegen, sicher ist sicher jo.

Achja eins noch, ist jetzt noch wichtig dass der WS aufn Lappn steht oder der Deutsche, hab da was gelesen. Weil mir wäre dann der WS lieber (oder ist das nicht vernünftig)

Stefan

unregistriert

8

Donnerstag, 7. August 2008, 19:36

Es gibt (soweit ich weiss) nur noch nach Einhaltung der 185 Tage Regelung und somit auch einen Ausländischen Wohnsitz (mit dessen Eintrag im FS), einen rechtsgültigen Führerschein.
Aber das können die Profis hier sicher besser beantworten....

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9

Donnerstag, 7. August 2008, 19:47

Hallo, und willkommen :wink:

also meiner Meinung nach ist zur Zeit ein EU-FS ziemlich sicher. Es ist auch eher unwarscheinlich das dir eine Behörde, solltest du ihn Zeitnah machen, dir ans Bein Pink... sollte.

Auf der anderen Seite muss man aber auch ehrlich sagen, das eine MPU in deinem Fall keine "Mission Impossible" ist. Sicher ca. 2Promille sind viel, aber es hat sich mittlerweile sogar bei den Psychologen rumgesprochen, dass man nicht ein Jahrelanger Hard-Core-Alki sein muss um diese Werte zu erreichen. Da reicht ein schlechtes Gemüht und ne Buddel Rum. Mit der richtigen Vorbereitung und im hinblick auf deine jungen Jahren ist das sicher zu schaffen. DU tust dich halt dann bei den FS-Prüfungen leichter.

Aber wie gesagt, der EU-FS ist auch nicht vom Belzebub. Ich wollte dir damit nur sagen, wäge ab. :greubel:

Gruss Fred
Every time you feeds a troll... God kills a kitten! Please, think of the kitten....

dg87

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10

Donnerstag, 7. August 2008, 19:56

Vielen Dank erstmal für die Antworten nochmal auch im Bezug auf die MPU.

Das ist mit sicherheit zu schaffen, zumahl ich eigentlich doch recht vernünftig bin (bzw geworden bin), jedoch wenn ich jetzt anfange, muss ich solange leberwerte sammeln und ich hab nie eine sicherheit.

Und der EU Schein ist für mich so eine Art zweite Chance (hoffenltich kriege ich jetzt keinen Ärger :-D) und würde ihn deshalb bald (bald deswegen weil ich erstmal sparen muss) machen.

Und wenn ich die 185 Tage einhalte und im Verkehr unauffällig fahre sollte eigentlich nichts passieren.



Nur mal ne Frage am Rande die auch ziemlich weit gegriffen ist, besteht denn die Möglichkeit nach einer Bestimmten Zeit den Schein auf Deutsch umschreiben zu lassen (muss ned sein, aba interessiert mich halt).

Ich denke wenn ich an einer guten und seriösen Fahrschule sicher gut dabei bin :-D

Pioneer

unregistriert

11

Donnerstag, 7. August 2008, 20:12

Das WS-Erfordernis ( ausländische Adresse), eingetragen im FS und die 185 Tage-Regelung haben seit den letzten EuGH Urteilen eine zentrale Bedeutung erlangt.

Das ist der allesentscheidende Punkt geworden und ist zwingend einzuhalten, sonst ist die Plastikkarte nur für die Mülltonne geeignet.

Seriöse Anbieter in CZ und PL sind durchaus zu finden, haben z.T. sich hier im Forum auch präsentiert.

Das sind natürlich keine Billiganbieter, aber dafür funktioniert es dann auch mit dem FS-Erwerb und das Rili-konform.

Dieser Umstand ist meiner Meinung nach auch einen Zuschlag wert. Lies einfach mal im Unterforum Vermittlerpräsentation.

Diese korrekt erworbenen FS sind dann nach der jetzigen Rechtslage natürlich auch in einen D-FS umschreibbar.

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12

Donnerstag, 7. August 2008, 22:07

:momo: das mit dem Alter,spielt garkeine Rolle!

ob 50 oder 15!

hatte mit 21 den FS Entzug...bei 2,95 BAK...also hätte ich blasen müssen vorher,wären es über 3 gewesen!(da die Nadel erst Stunden später gesetzt wurde!)
ich konnte aber nicht mehr blasen oder die Beamten in Grün,hatten freiwillig verzichtet drauf,wohl in der Annahme...das dauert uns dann doch zulange,nachdem die Feuerwehr schon 3 Stunden brauchte,um mich zum blasen zur Verfügung zu stellen!

hätte also Alkohiliker sein müssen und seit dem 12ten jeden Tag gesoffen! :greubel:
um noch Auto fahren zu "können"!

konnte ich ja nicht...da die Kurve mit dem Geländer im Wege war!

ob m oder w ob 10 oder 100...keine Mandoliene im Spiele des Deutschen Staates!
„Ich finde schon Gehen eine unnatürliche Bewegungsart, Tiere laufen, aber der Mensch sollte reiten oder fahren.“ Gottfried Benn, Schriftsteller

Medusa

Profi

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13

Donnerstag, 7. August 2008, 22:39

RE: Kopf hoch

Was Medusa immer sehr gerne übersieht ist nun mal der Artikel 13 der am 19. Januar in kraft trettenden Richtlinie


Zitat

2. Eine vor dem 19. Januar 2013 erteilte Fahrerlaubnis darf
aufgrund der Bestimmungen dieser Richtlinie weder entzogen
noch in irgendeiner Weise eingeschränkt werden.

Wäre nett wenn Medusa dazu mal was schreiben würde...
Das habe ich zwar schon bis zum Erbrechen getan, aber bitte, nochmal in kurzform: Der am 19.01.2009 in Kraft tretende Artikel 11 betrifft die Anerkennung von Fahrerlaubnissen. Der Artikel 13 hat damit absolut nichts zu tun, denn er betrifft Aquivalenzen von Führerscheinen! Einfach mal selber die 3. EU Führerscheinrichtlinie komplett lesen :knips:

Möglicherweise wird auch 2017 ein neuer Artikel der EU Bananenverordnung in Kraft treten. Aber auch der hätte dann keinen Einfluß auf das Datum von Artikel 11 der 3. EU Führerscheinrichtlinie :lach:


S. a. http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_to…?topic_id=43222

und http://217.151.149.56/forum//showthread.php?t=8331

und ein ungenanntes Portal :knips:
Meine Vorlagefragenidee verrate ich nicht :knips: // Steckbrief

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Medusa« (7. August 2008, 22:50)


hbusm

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14

Donnerstag, 7. August 2008, 22:58

Zitat

Der am 19.01.2009 in Kraft tretende Artikel 11
?, hatten wir denn schon das Datum?
Gr. holger


Online Casino Forum / Casino News / Casino Hilfe
Ihr habt Probleme mit dem Spielen oder einem Online Casino, dann seit Ihr hier richtig

Medusa

Profi

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15

Donnerstag, 7. August 2008, 23:22



Zitat

Der am 19.01.2009 in Kraft tretende Artikel 11
?, hatten wir denn schon das Datum?
Nein, wenn man aber jetzt erst einen WS begründet, und die 185 Tage Regelung erfüllen will, liegt das Ausstellungsdatum einer EU-FE zwangsläufig nach diesem Datum ..
Meine Vorlagefragenidee verrate ich nicht :knips: // Steckbrief

dg87

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16

Freitag, 8. August 2008, 17:11

Aber wie schon oben beschrieben, wenn man wirklich alles strikt einhaltet dann müsste es ja gehen.