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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »dg87« (7. August 2008, 17:58)
// Steckbrief Stefan
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Zitat
2. Eine vor dem 19. Januar 2013 erteilte Fahrerlaubnis darf
aufgrund der Bestimmungen dieser Richtlinie weder entzogen
noch in irgendeiner Weise eingeschränkt werden.
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Stefan
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Das heißt ich kann ihn machen, klar dass es immer riskiken gibt aber ich könnte es versuchen und endlich mal Mobil werden :-D
Hätt noch ein paar Fragen :-D
1.Was sagt man eigentlich wenn einen die Grünen anhalten, die werden doch sicher fragen warum ich so einen habe.
Gar nichts, das geht die gar nichts an...
2.Laut diesem Artikel darf mir dann die Behörde auch nichts anhaben wenn ich keine MPU mache, soll ich lieber auch Rechtschutz machen weil ich sonst keinen Anwalt leisten kann
Ist sicher sinnvoll, und brauchen kann man es immer
3.Sind die Prüfungen (praktisch) aufgrund der Dollmetscher da schwieriger
Soweit ich weiss, nicht
Sorry aber ich find übe sowas nie was richtiges. Trotzdem schonmal danke an euch
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Stefan« (7. August 2008, 19:28)
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das mit dem Alter,spielt garkeine Rolle!
Das habe ich zwar schon bis zum Erbrechen getan, aber bitte, nochmal in kurzform: Der am 19.01.2009 in Kraft tretende Artikel 11 betrifft die Anerkennung von Fahrerlaubnissen. Der Artikel 13 hat damit absolut nichts zu tun, denn er betrifft Aquivalenzen von Führerscheinen! Einfach mal selber die 3. EU Führerscheinrichtlinie komplett lesenWas Medusa immer sehr gerne übersieht ist nun mal der Artikel 13 der am 19. Januar in kraft trettenden Richtlinie
Wäre nett wenn Medusa dazu mal was schreiben würde...
Zitat
2. Eine vor dem 19. Januar 2013 erteilte Fahrerlaubnis darf
aufgrund der Bestimmungen dieser Richtlinie weder entzogen
noch in irgendeiner Weise eingeschränkt werden.
// Steckbrief Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Medusa« (7. August 2008, 22:50)
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?, hatten wir denn schon das Datum?
Zitat
Der am 19.01.2009 in Kraft tretende Artikel 11
Nein, wenn man aber jetzt erst einen WS begründet, und die 185 Tage Regelung erfüllen will, liegt das Ausstellungsdatum einer EU-FE zwangsläufig nach diesem Datum ..
?, hatten wir denn schon das Datum?
Zitat
Der am 19.01.2009 in Kraft tretende Artikel 11
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