Registrierungsdatum: 4. Mai 2006
Geschlecht: Männlich
Wohnort: Schwerte
Beruf: RA
Führerschein aus: D
Soweit so gut, Anwalt meinte dass es keine Rolle spielt dass man hat mich weiterfahren lassen, da aus meiner Führerscheinakte etc. in DE hervorgeht dass ich durchgegehend in D gemeldet war.
Und eine Meldebescheinigung reicht.
(...)
Nun möchte der Anwalt eine Begründung haben warum ich in CZ gemeldet gewesen war/bin.
Und ich finde es ist doch meine private Sache wieso und weshalb, es begründen ist kein Problem, aber geht das überhaupt jemanden etwas an?
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Bikerjoe1969« (2. Februar 2012, 06:13)
Grund: Unnötiges Zitat gelöscht.
Registrierungsdatum: 4. Mai 2006
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Führerschein aus: D
). Allerdings mache ich bisweilen Ausnahen. Schick mir mal den Namen des Kollegen per PM, dann sehen wir weiter.
Zitat
es ist einzig und allein in dem Fall CZ vorbehalten zu prüfen ob alles seine Richtigkeit hat, indem Fall nun über 3Jahre...oder bin ich hier gerade falsch informiert?
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Bikerjoe1969« (2. Februar 2012, 06:13)
Grund: Unnötiges Zitat gelöscht.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Bikerjoe1969« (2. Februar 2012, 06:16)
Grund: Unnötiges Zitat gelöscht.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »EU-Untasted« (21. Februar 2012, 10:56)
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