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RA XDiver

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21

Samstag, 7. Januar 2012, 16:44

Soweit so gut, Anwalt meinte dass es keine Rolle spielt dass man hat mich weiterfahren lassen, da aus meiner Führerscheinakte etc. in DE hervorgeht dass ich durchgegehend in D gemeldet war.
Und eine Meldebescheinigung reicht.
(...)

Nun möchte der Anwalt eine Begründung haben warum ich in CZ gemeldet gewesen war/bin.

Und ich finde es ist doch meine private Sache wieso und weshalb, es begründen ist kein Problem, aber geht das überhaupt jemanden etwas an?


Nein, das ist völlig unerheblich. Sollte der Kollege aber wissen. Ist schließlich ständige EuGH-Rechtsprechung... :bw:
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EU-Untasted

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Sonntag, 8. Januar 2012, 14:36

Okay soweit so gut, also du und der EUGH seid meiner Auffassung dass es niemanden was angeht warum ich dort gemeldet war und was meine Beweggründe dafür waren? Spricht auch die "Niederlassungsfreiheit" und es ist einzig und allein in dem Fall CZ vorbehalten zu prüfen ob alles seine Richtigkeit hat, indem Fall nun über 3Jahre...oder bin ich hier gerade falsch informiert?

Selbstverständlich halte ich euch auf dem laufenden, @XDriver könnte dich nur für den Fall...mein Anwalt auch mal kontaktieren, falls alle Strike reißen sollten...

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RA XDiver

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23

Sonntag, 8. Januar 2012, 16:39

Ich muss ja zugeben, ungerne (kostenlos) die Arbeit von Kollegen zu machen, die wiederum das Ganze abrechnen (erst Recht, wenn es sich um Staranwälte handelt... :knips: ). Allerdings mache ich bisweilen Ausnahen. Schick mir mal den Namen des Kollegen per PM, dann sehen wir weiter.

Rechtlich sehe ich zumindest keinerlei Gründe, auch nur ein Wort über deine Beweggründe zu verlieren und erst recht nicht, Gerichte mit Unterlagen zu versorgen. Sollen die doch selber ermitteln, wenn sie meinen.

Zitat

es ist einzig und allein in dem Fall CZ vorbehalten zu prüfen ob alles seine Richtigkeit hat, indem Fall nun über 3Jahre...oder bin ich hier gerade falsch informiert?


So der EuGH. Korrekt.
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EU-Untasted

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24

Dienstag, 31. Januar 2012, 11:02

So liebe Leute am 21.2 ist es soweit....
Habe einen Gerichtstermin...

In dem Schreiben steht allerdings nur... In der Strafsache gegen Sie wegen "Fahrlässiger Körperverletzung".
Nichts von dem Vorwurf des FOFE....ist das gut oder eher schlecht?


Als Zeugen sind zwei Männer und mein Beifahrer geladen...

alexd

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25

Dienstag, 31. Januar 2012, 17:28

Die "wegen"-Angabe hat nichts zu bedeuten. Wenn mehrere Straftatbestände im Raum stehen, wird im Betreff immer nur einer genannt.

Aber Du müßtest doch wissen, ob die Anklage hinsichtlich aller Vorwürfe zugelassen wurde?

Wenn Du Glück hast, stellen die alles ein, am ehesten wohl gegen Auflagen (§ 153a StPO). Wenn die Dich wirklich wegen FoFE aufhängen wollen, solltest Du auf die Entscheidung des BVerfG vom 22.09.2011 hinweisen und darauf, daß eine Klärung beim EuGH bervorsteht. Dann werden sie vielleicht das Verfahren aussetzen. Wenn nicht: Unbedingt fristgemäß Rechtsmittel gegen ein Urteil wegen FoFE einlegen.

EU-Untasted

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26

Dienstag, 31. Januar 2012, 23:20

]Naja im ersten Schriftstück stand ja fahrlässiige Körperverletzung und vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis...und dass die Anklage beantragt wird...

In dem jetzigen Stand dass wegen fahrlässiger Körperverletzung der Termin zur Hauptverhandlung...am ...ist.
Woher soll ich dass also wissen?

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Grund: Unnötiges Zitat gelöscht.


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27

Mittwoch, 1. Februar 2012, 00:26

Aber Du müßtest doch wissen, ob die Anklage hinsichtlich aller Vorwürfe zugelassen wurde?

Da müsste in der Tat noch etwas gekommen sein vom Gericht (Eröffnungsbeschluss des Hauptverfahrens). Wenn nicht, dann solltest Du mal beim Gericht nachfragen.

EU-Untasted

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28

Mittwoch, 1. Februar 2012, 21:03

Hmm nein ich habe nur zwei Schreiben einmal eine Anklageschrift (die förmliche Zustellung ist an Ihren Verteidiger erfolgt...Termin am 17.2....wo es mit der fofe steht und dann das schreiben mit dem Beschluss auf der letzten Seite steht "Beschluss in der Strafsache gegen .....wegen fahrlässiger körperverletzung wird die Anklage der Staatsanwaltschaft ..vom...zur hauptverhandlung zugelassen und das hauptverfahren eröffnet.

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Grund: Unnötiges Zitat gelöscht.


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29

Mittwoch, 1. Februar 2012, 23:56

Das würde ja bedeuten, dass die Anklage nur wegen der fahrlässigen Körperverletzung zugelassen wurde.

Dann müsste das Gericht aber begründen, warum es das Fahren ohne Fahrerlaubnis nicht als gegeben ansieht: § 207 StPO Absatz 2 Nr. 3

Allerdings hat es keine Konsequenzen, wenn das Gericht diese Erläuterung nicht gibt.

EU-Untasted

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Donnerstag, 2. Februar 2012, 16:06

Nunja...mein Anwalt hatte von mir den Wohnsitznachweis (grüne Karte) in Kopie sowie den Führerschein in Kopie in sehr guter Qualität bekommen,
auch ist mein Fahrzeug auf einer Seite auf Tschechisch beschriftet...macht auch sinn so oft wie ich da bin....

Und auch davon hat er ein Foto bekommen und alles zusammen hat er in die Akte von der Staatsanwaltschaft gelegt und gemeint, dass der Richter sich
darüber freuen würde....

EU-Untasted

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Mittwoch, 8. Februar 2012, 22:18

Heute musste ich von der Mutter vom Beifahrer erfahren, dass ich in seinen Augen ein Arschloch bin (er wohnt bei seinem dad welcher mich hasst) und er erzählt Storys...welche unhaltbar sind...tolle Aussichten...hoffe dass der Termin schnell über die Bühne geht...ist alles scheiße und mir ist das auch mittlerweile ALLES egal :(

Pol-FE 2011

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Samstag, 11. Februar 2012, 09:54

Viel Glück wünsch ich dir!Wird schon werden!

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Dienstag, 21. Februar 2012, 10:52

Termin beim Anwalt gehabt...nun zum Unfall soll ich mich kurz und knapp halten und wegen dem Führerschein...da kümmert er sich drum und wird im schlimmsten Fall bis in die letzte Instanz gehen...bin einfach drauf angewiesen....denn in nichtmal 7 Monaten über 50.000 Kilometer mitm PKW fahren..finde ich schon ne reife Leistung, verdiene halt beim Kunden vor Ort zu 70% mein Geld...und auch für den Fahrzeugumbau brauche ich nen Lappen...Deutschland ist in der Hinsicht einfach nur zum Kotzen...abwarten was kommt...Schaden der an der Unfallstelle entstand betrug 200€, eigenes Auto defekt selbst leicht verletzt beifahrer war nach 1,5 Tagen wieder zuhause und trug am nächsten Tag die Einkäufe seiner Mutter...war nachdem Unfall beim Grundstücksbesitzer und habe mich dort gemeldet und als aller erstes beim Beifahrer im Krankenhaus.

Verhandlung is am Donnerstag....und soweit ich weiß zweifelt man an der Echtheit des Führerscheines...ich war letzte woche noch mal auf der Ausländerpolizei in Tschechien...und da war alles in Ordnung keine Probleme keine Meldungen oder sonstiges....der Vermieter sagte mir noch dass die Polizei bei ihm auf der Matte stand und kontrolliert haben ob er mich denn auch wirklich kennt und haben sich wohl zimmer und mietvertrag zeigen lassen und auch hier war alles in Ordnung...der EUGH soll endlich sein Machtwort für die Bürger und der allgemeinheit sprechen damit wir endlich ruhe haben.

Nur eine berechtige Frage...wenn man doch an die Echtheit zweifelt...warum lässt man mich hier fahren ohne mich rauszuziehen ? Mein Wagen ist hier überall bekannt etc. pp.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »EU-Untasted« (21. Februar 2012, 10:56)


EU-Untasted

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34

Mittwoch, 22. Februar 2012, 17:44

Morgen Verhandlung wegen UNfall mit fahrlässiger Körperverletzung CZ Schein nach 19.01.2099!!

Servus,

morgen habe ich meine Verhandlung wegen Fahrlässiger Körperverletzung...wegen dem Unfall wie schon beschrieben.
Mein Lappen aus CZ wurde letztes Jahr ausgestellt und ist somit nachdem 19.01.2011...
Habe nen Anwalt der sagte ...ich soll nix dazu sagen er spricht für mich....

Nun ist es so was können die mir anhaben?
Unfall war selbst verschuldet nach Aktenlage, 200€ Sachschaden mein Auto war hinüber da Überschlagen , Beifahrer hatte ne Platzwunde am Arm welche genäht wurde und
nach einhalb tag zur Überwachung entlassen wurde...ich war nach 4 Stunden wieder ausm kh raus...

War danach bei ihm im Krankenhaus und Gründstücksbesitzser und habe mich wegen dem Schaden gemeldet....
Was kann mir also blühen??? Wie soll ich mich verhalten?

mafel

Schüler

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Beiträge: 118

35

Mittwoch, 22. Februar 2012, 21:17

Wie soll ich mich verhalten- Du schreibst es doch selbst:
Habe nen Anwalt der sagte ...ich soll nix dazu sagen er spricht für mich....
Also mach es so

Tom

Fortgeschrittener

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36

Donnerstag, 23. Februar 2012, 12:39

@EU-Untasted
Ich bin mal gespannt was du uns heute berichtest.Hauptsächlich zum Thema FS
Wir sind immer da Ultras aus KA

EU-Untasted

Anfänger

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37

Donnerstag, 23. Februar 2012, 17:05

Soo Verhandlung war heute....Bundesland Niedersachsen - Landkreis Verden.


Wegen der fahrlässigen Körperverletzung gab es Bußgeld, keine Einstellung des Verfahrens aufgrund der Vorgeschichten.
Bezgl. des "vorsätzlichen fahren ohne Fahrerlaubnis" da hat der Richter von abgesehen und gar nix zu gesagt, außer
"Ich halte mich da gerne von raus, denn die aktuelle Rechtslage ist einfach zu undeutig".



Ich muss dazu sagen...mein Anwalt hatte sämtliche Vorgänge was den EU Schein anbelangte im Kopf und musste nichts
nachlesen etc. pp und dementsprechend ging das...die Staatsanwältin wollte mir ein Fahrverbot geben wovon der Richter
unter Berücksichtigung der Tatsache das lange nichts vorgefallen ist und diverse andere Gründe abgesehen hatte.


Es war der erste Richter, welcher wirklich mal Objektiv urteilte auch wenn mir das Bußgeld mehr als wehtut..


Fazit...ich fahre ohne Einschränkungen bis zum EUGH Urteil weiter, mir wurde es nicht versagt.

Tom

Fortgeschrittener

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Führerschein aus: Frankreich gültig in ganz Europa

38

Donnerstag, 23. Februar 2012, 18:01

Das ist doch schön,dass es mit dem FS so ausging :klatsch: :klatsch:
Wir sind immer da Ultras aus KA

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Beiträge: 142

39

Donnerstag, 23. Februar 2012, 18:03

"Ich halte mich da gerne von raus, denn die aktuelle Rechtslage ist einfach zu undeutig".


Sehr vernünftiger Mann, dein Richter da.

Danke für Deinen Beitrag.

Freundliche Grüße :sg:

DODOXX

Profi

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Beiträge: 752

Führerschein aus: EU Polen GÜLTIG ! BALD EU D :-)

40

Donnerstag, 23. Februar 2012, 18:24

Wenigstens einer der ein bisschen seine grauen zellen bemüht.Der gute Mann. -cla-
Schlauer Mann, wenn mal alle so reagieren würden.
:Respekt:
:wink: :DK: :wink: