Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »PLFS11« (24. September 2011, 19:41)
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Dann wird der Führerschein auf verwaltungsrechtlichem Wege in schriftlicher Form - meist durch Sofortvollzug - durch die FEB entzogen. Und spätestens wenn er von diesem Entzug Kenntnis hat darf er nicht mehr fahren. Da ansonsten jede nachgewiesene Fahrt eine Anzeige wegen FoFE nach sich zieht.Was kann ihm denn passieren, wenn das MPU Gutachten negativ ist und er das bis zum 15.12. nicht vorlegen kann?
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »charly« (1. Oktober 2011, 15:14)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »charly« (1. Oktober 2011, 19:32)
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