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Markus70

Anfänger

Registrierungsdatum: 31. August 2011

Beiträge: 6

1

Mittwoch, 31. August 2011, 16:07

Nach Einstellung des Verfahrens wegen Fahren ohne Fahrerl.Probleme mit Umschreibung/Neuerteilung

Hallo Leute :wink: ,
ich bin neu hier bei Euch im Forum und ich habe direkt mal einige Fragen...
Ich bin 41Jahre alt und ich fahre seit 04/2006 mit einen CZ Führerschein,ich wurde mehrmals angehalten und hatte nie Probleme.
Nun habe ich folgendes Problem:Ich wurde im April dieses Jahres angehalten da ich nicht angeschnallt war,nur
konnte ich mich nicht ausweisen,da ich meine Geldbörse mit FS und Pers.Ausweis zu Hause vergessen hatte.Das sagte ich dem netten Herren
und gabIhm meinen KFZ-Schein und er kam mit einem Zahlschein vom Bully zurück.Er wünschte uns gute Fahrt und die Sache war für mich
erledigt.Nach ca.3Wochen habe ich dann ein Schreiben von der Polizei bekommen,wo gegen mich ein Verfahren wegen FoF anstand.
Ich bin dann persönlich mit meiner Frau zum Verkehrskommissariat gefahren und habe den POK meinen Führerschein aus CZ vorgelegt.
Ich habeIhm dann die Kontrolle nochmal erzählt und er wunderte sich noch das der Kollege vor Ort mich einfach weiter fahren lies.
Er telefonierte dann noch mit dem Str.-Verkehrsamt und sagte mir das nichts negatives hinterlegt ist und ich bei der Kontrolle als "0" gelte.
Das hieße wohl das ich gar keinen FS mehr besitze...Na ja,Kopie vom FS gemacht und alles ab zur Staatsanwaltschaft.
Der POK vor Ort konnte mir nicht sagen ob ich mit meinen FS weiter fahren darf oder nicht...Eigentlich schon lächerlich
für einen POK auf dem Verkehrskommissariat.....Nach ca 6 Wochen bekam ich dann von der Oberamtsanwältin ein Schreiben das
das Verfahren wegen FoF eingestellt worden ist.Na Super,ich direkt auf dem Strassenverkehrsamt angerufen und dem Sachbearbeiter
meine Situation geschildert und nachgefragt ob ich den CZ FS umschreiben könnte.Er schaute wohl in meiner Akte nach und fragte mich noch
ob ich auch meine FS-Klasse 2 zurück haben n wollte.(D-FS wurde mir 99 wegen BTM und Alk.entzogen Klassen2/3 ,CZ-FS Klasse1/3)
Ich sagte dem Sachbearbeiter das ich diese nicht meht benötige und ich nur die Klassen 1 und 3 von dem CZ FS übernehmen möchte.
Er sagte mir was ich alles benötige(Bilder,Nachweis 1Hilfe,Sehtest...)und ich habe das alles erledigt und einen Antrag auf Neuerteilung gestellt.
Jetzt habe ich ein Schreiben von der Kreisverwaltung bekommen das ich zur Neuerteilung eine MPU erledigen muß.
Habe ich jetzt keine Chance mehr ohne MPU einen deutschen FS zu bekommen?Und warum mußte ich einen Neuerteilung beantragen ich habe doch einen gültigen(Lt.Oberamtsanwältin)
EU-FS.Kann die Kreisverwaltung mir den CZ FS mit Auflagen belegen?Ich ärgere mich schon für die 180€ die ich für die Neuerteilung
schon bezahlt habe, aber schlimmer wäre wenn ich jetzt noch Auflagen bekommen würde.Möchte gerne die MPU umgehen obwohl ich total
Abstinenz bin.Außerdem ist das alles schon 11Jahre her ich dachte da wären die ganzen Sachen verjährt.
Wäre sehr nett,wenn mir einer einen guten Rat oder Tip vermitteln könnte...! :held:

charly

Moderator

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Beiträge: 5 328

2

Mittwoch, 31. August 2011, 16:34

1. hättest Du nicht eine Neuerteilung beantragen dürfen, sondern eine Umschreibung.

2. Ist in Deinem Fall eine mpu-freie Neuerteilung nach Entzug erst 2014 möglich, sofern ab 99 keine weiteren tilgungshemmende Maßnahmen im VZR eingetragen wurden.
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
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Markus70

Anfänger

Registrierungsdatum: 31. August 2011

Beiträge: 6

3

Mittwoch, 31. August 2011, 20:51

Ich hatte mich auch gewundert aber ich hatte mich so auf den
heimischen FS gefreut das mir das eigentlich egal war und ich das gemacht habe was
mir der Sachbearbeiter vom Amt erzählt hat.Die Umschreibung hätte auch nur 35€ gekostet.
Ich habe 176€ bezahlt.Kann ich denn jetzt noch etwas dagegen Unternehmen?
Oder fahre ich jetzt mit dem CZ FS und dem Einstellungsbescheid von der Oberamtsanwältin einfach weiter
oder kommt das Str.-Verk.-Amt noch auf mich zu,wenn ich jetzt nichts mehr mache?
Das ist ja alles ziemlich kompliziert,da haben selbst die Fachleute vom Amt keinen Durchblick.

Paule

Menschlich

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4

Mittwoch, 31. August 2011, 21:00

Mich würde mal interessieren was du unter Punkt 8 in deinem CZ-Schein stehen hast, du hast doch noch den Schein aus 2006?

Zudem würde ich dir mal Raten deine Neuerteilung zurück zu ziehen, sonst kommt noch eine Versagung, was schlecht für deine Tilgung wäre.

:wink:

Markus70

Anfänger

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Beiträge: 6

5

Donnerstag, 1. September 2011, 06:36

Ich habe unter Punkt 8: Ratingen(Heimatstadt D) ,Spolkova Republika Nemecko - eingetragen.Der POK meinte auch sofort zu mir
das der FS mit Deutschen Wohnsitz nicht gültig sei,dies widerruf er aber,da es wohl verschiedene
Urteile geben würde.....Wie geschrieben,er konnte mir nicht klar sagen ob ich damit fahren darf oder nicht.
Was heißt den Antrag auf Neuerteilung zurück ziehen?Muß ich da etwas schriftliches machen,oder verfällt
der Antrag wenn ich nicht aktiv werde?Was bedeutet eine Versagung und was muss ich Tilgen?
Sorry,für die vielleicht blöden Fragen aber ich bin echt verwirrt.Erst die Anzeige,dann freut man sich wegen der
Einstellung durch die Staatsanwaltschaft und jetzt das Problem mit dem Amt.
Danke für die Info's....!

Krabbels

Moderator

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Beiträge: 904

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6

Donnerstag, 1. September 2011, 09:14

@Markus70
Du hast eine D WS eingetragen, FAHR BITTE NICHT MEHR !!!!
Und zieh den Antrag zurück, dein Schein ist in D NIX mehr Wert.
Und seih froh das du bis jetzt mit einem Blauen Auge davon gekommen bist....
Gruß Krabbels

RA XDiver

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Beruf: RA

Führerschein aus: D

7

Donnerstag, 1. September 2011, 11:40

Der Führerschein ist weder nach bundesdeutscher, noch nach europäischer Rechtsprechung anzuerkennen. Kurz gesagt: Der ist was für die Tonne. Wenn etwas hilft, dann allenfalls ein Antrag nach § 28 Abs. 5 FeV, wobei der wohl eine MPU mit sich bringen würde. Fahren ist jedenfalls nicht mehr.
Kanzlei für Verkehrs- und Strafrecht
Fachanwalt für Strafrecht
Kuhstr. 4
58239 Schwerte
Telefon: 02304 / 200 60
Telefax: 02304 / 200 629
Beratung für Nichtmandanten: 0900 / 1876 000 003 (1,99 EUR/Min.)
www.kanzlei-gms.de
www.strafzettel.de

Markus70

Anfänger

Registrierungsdatum: 31. August 2011

Beiträge: 6

8

Donnerstag, 1. September 2011, 15:15

Das hört sich ja alles ziemlich negativ an....!Was ich dann aber nicht verstehe, warum hat die Oberamtsanwältin
von der Düsseldorfer Staatsanwalt das Verfahren wegen FoF eingestellt...?Das widerspricht
sich ja eigentlich,oder?
Also soll ich jetzt mit einen schriftlichen Widerruf den Antrag auf Neuerteilung stornieren?
Und was heißt Antrag auf § 28 Abs. 5 FeV?
Was würde denn eine Rechtsberatung ca. kosten,bzw.wer hat einen
guten RA in meiner nähe,(Düsseldorf) der sich mit den EU-FS auskennt.
Ich denke mal,ich hätte den Einstellungsbescheid bei meinem CS FS beilegen sollen und gut wärs....!
Hoffe mir kann einer einen guten Tip geben,damit ich weiß wie ich mich weiter verhalten soll...!

charly

Moderator

Registrierungsdatum: 7. Mai 2006

Beiträge: 5 328

9

Donnerstag, 1. September 2011, 15:41

Der User @RA XDiver hier Forum ist

1. Rechtsanwalt
2. kennt er sich im EU-Führerscheinrecht aus

Und wenn der Dir sagt daß Dein FS nach deutscher und europarechtlicher Rechtssprechung wertlos ist, dann kannste das ihm getrost glauben.
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
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RA XDiver

[VERBORGEN]

Registrierungsdatum: 4. Mai 2006

Beiträge: 922

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Schwerte

Beruf: RA

Führerschein aus: D

10

Donnerstag, 1. September 2011, 16:06

Eine Einstellung sagt ja zunächst auch nicht sonderlich viel über die Gültigkeit, sondern allenfalls etwas über die strafrechtliche Vorwerfbarkeit aus. Wonach wurde denn eingestellt (§ 170 Abs. 2, § 153 StPO)?
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Markus70

Anfänger

Registrierungsdatum: 31. August 2011

Beiträge: 6

11

Freitag, 2. September 2011, 16:32

Das Verfahren wurde gemäß §170 Abs.2 eingestellt.
Reicht denn zum Widerruf des Antrags ein dreizeiler z.Hd.der Sachbearbeiterin?
Ist die Sache damit erstmal gestoppt?
Ich würde es dann drauf ankommen lassen,mit dem Einstellungsbescheid noch für ca.22 Monate
zu fahren.Dann habe ich meine Weiterbildung beendet und kann mich dann voll
auf die Führerschein-Sache konzentrieren.(Finanziell ist im Moment auch etwas
knapp,durch Weiterbildung weniger Einkommen)
Ich wurde jetzt in den letzten 11 Jahren vielleicht drei mal angehalten,ich denke das
der normale Vehrkehrspolizist noch weniger Durchblick hat als der POK und wenn ich dann noch den
Einstellungsbescheid dabei habe,denke ich mal das da nichts passiert.Obwohl ich schon lieber mit einem
Offiziellen FS fahren würde.
Erstmal vielen Dank für die guten Ratschläge!

andreas34

Moderator

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Geschlecht: Männlich

Wohnort: Flensburg

Führerschein aus: FS(A,CE) aus PL von AL und PD

12

Freitag, 2. September 2011, 22:59

Wenn du nicht einer von denen bist der die MPU aus dem Ärmel schüttelt würde ich die 3 Jahre nicht fahren, besser ÖVN oder Drahtesel.
Du hast schon 80% abgesessen, die 20% schaffst du dann auch.
Danach brauchst du ja kein Geld um an den FS zu kommen.
Fühl dich wegen dem Einstellungsbescheid nicht in Sicherheit, beim nächsten mal gibt es FoFE mit erneuten 15Jahren warten.
DU hattest mehr als Glück, entweder war das AG da total überlastet oder alle Beteiligten da sind hart auf den Kopf gefallen.

Mit dem Bescheid kannst du keinen eifrigen uniformierten bzw. StaAnwalt beeindrucken, den kannst du dir zu Hause einrahmen, mehr nicht.
Das war meine Meinung.


Den Widerruf der Neuerteilung als "Dreizeiler" schickst du als EInschreiben, wenn das nicht ordnungsgemäß gecancelt wird ist es auch aus!
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Markus70

Anfänger

Registrierungsdatum: 31. August 2011

Beiträge: 6

13

Samstag, 3. September 2011, 06:32

Ich werde den Widerruf für den Antrag am Montag mal der Sachbearbeiterin
zufaxen,dann habe ich auch direkt einen Beleg.Und dann muß ich mir was einfallen lassen.
Wenn man die 15Jahre um hat und stellt den Antrag,bekommt man dann ohne Prüfung seinen alten Führerschein
zurück?Oder wie machen die das dann?Kann ich meinen CZ Führerschein
der meine Heimatstadt eingetragen hat, in CZ vielleicht noch
auf eine CZ Adresse umschreiben lassen? Ist das alles kompliziert,ich will
einfach nur offiz.Auto fahren,mehr nicht...!

charly

Moderator

Registrierungsdatum: 7. Mai 2006

Beiträge: 5 328

14

Samstag, 3. September 2011, 09:43

Wenn die 15 Jahre Tilgung in D rum sind, dann hast Du Anspruch auf eine mpu-freie Erteilung.

Ob dann prüfungsfrei hängt dann von der jeweiligen Gesetzeslage und evtl. dem Bundesland ab.

In BW wird z. B. seit der Gesetzesänderung generell prüfungsfrei erteilt. In Bayer dagegn werden erneute Prüfungen verlangt. Ob dies aber noch in 3 Jahren so ist, kann heute noch keiner sagen.
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
Bitte keine Fragen per PN, diese werden nur im Forum beantwortet.


andreas34

Moderator

Registrierungsdatum: 4. März 2009

Beiträge: 584

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Führerschein aus: FS(A,CE) aus PL von AL und PD

15

Samstag, 3. September 2011, 10:01

Ist das alles kompliziert,ich will einfach nur offiz.Auto fahren,mehr nicht...!
Das wird bis pos. MPU oder 2014 erst mal nix mehr.

Ich weiß allerdings nicht was wär wenn Sie dich jetzt anhalten, d.h. ob z.B. Ra XDiver bei CZ-FS + D-WS gute Chancen hätte FoFE in ein Verbotsirrtum zu wandeln. Wenn dies so wär dann könntest du es so machen wie du meinst, wenn aber FoFE Urteil nicht unwahrscheinlich dann so wie ich schrieb.
Letztendlich kann man dich nur auf Sachverhalte und Risiken hinweisen, du musst selbst wissen ob du risikobereit oder sicher verfahren willst.

Zur Idee einen CZ-WS zu begründen:
1.Es ist fraglich ob in deinen Akten vermerkt ist das du jetzt einen D-WS im CZ-WS hast. Ich gehe aber davon aus das zumindest die FEB eine Kopie von dem FS hat. Dann wäre es sinnlos einen neuen CZ-WS zwecks FS-WS Bereinigung zu begründen, da im resultierenden FS ersichtlich das er auf dem alten FS aufbaut. Wenn das ein scharfer Hund auf FEB in die Finger bekommt ist es um den neuen FS geschehen.

Zur prüfungsfreien Neuerteilung nach 15J. muss ich noch ergänzen, das es bei dir tendenziell besser aussieht weil du zwischenzeitlich Fahrpraxis hattest.
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »andreas34« (3. September 2011, 10:09)