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Hommer

Schüler

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1

Sonntag, 15. Januar 2012, 19:40

Mit cz Fs kontroliert worden (Ausstellung vor 19.01

Ich wurde vor ca 3 Wochen angehalten "Allgemeine Verkehrskontrolle"
Der Polizist sah sich meinen Cz Fs an und versuchte mich auszufragen. Warum ich einen cz Fs habe? Ich sagte darauf hin das mir meiner in D enzogen wurde.Er wollte Wissen, ob ich in D abgemeldet war und ob ich in Cz gemeldet war. Darauf sagte ich, ich war in Cz gemeldet und habe dann die Aussage verweigert
Er wollte mir FoFe vorwerfen und ging dann zum Auto.
Er wollte noch das warndreieck sehen und verbandskasten wo er sagte ich solle in erneuern (Mhd 2010)

Nach ca 20 Min. kam er zurück und händigte mir meinen Schein wieder aus und notierte sich weitere Daten (Arbeitgeber, Tel.Nr und Familienstand)
Er meinte, er kennt sich damit nicht so aus, aber er gibt das weiter und wird das prüfen und meldet sich bei mir.

Bis heute hat er sich noch nicht bei mir gemeldet, ioh denke er hats der fsst gemeldet und die werden sich irgendawann bei mir melden.
Wäre er ungültig hätten die mich bestimmt schon besucht!

Sollte er meine Daten an die Führerscheinstelle weitergegeben haben, wie lange dauert so eine Abfrage von der Führerscheinstelle?

Meine FS Daten

Gemacht in CZ mit gemeldet Wohnsitz.
Ausgestellt am August 2008
Im Fs steht auch der Cz.Ws.



MfG

Hommer

Kontrolle fand übrigens in Schwandorf statt wo ja deren Zentrale ist. :NÄ:
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten

Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »Hommer« (15. Januar 2012, 19:47)


andreas34

Moderator

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2

Montag, 16. Januar 2012, 14:52

Wenn du mit Abfrage die Anfrage in CZ meinst dann wirst du hier keine befriedigende AW bekommen!
Die mögliche Zeitspanne ist zu groß.
Vielleicht nennst du noch den Ort in CZ, es kann sein das hier einer mit der dortigen Behörde Erfahrung hat.
In Bayern ist so ein Vorgang ernst zu nehmen, also auch mal nach deiner FEB hier suchen!(Balla Balla Faktor)
Und nicht verkohlen lassen und bei denen auch nicht unnötig Info preis geben.
Die Suchfunktion ist hilfreich, verwendete Abkürzungen

kleksi

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3

Montag, 16. Januar 2012, 17:39

Hallo ich kenne ja deine Vorgeschichte nicht !!
Aber ich kann dir sagen wenn alles ok war WS und alles drum und dran !!! Wird dir nix Passieren !!!Weil ich habe meine FS im März 2008 Gemacht und habe ihn im Juli 2008 in einen D umschreiben lassen ( WAS ICH DIR NUR EMPFEHLEN KANN !!! )
Alles ist Drin :momo:

Schwabe 1

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4

Montag, 30. Januar 2012, 11:42

FS gültig

Bei mir hat es von der Erfassung bis zur Verhandlung wegen FoFe fast ein Jahr gedauert,dann 3 Minuten Verhandlung
mit dem Ergebnis "Verfahren eingestellt nach § 153".
Ich weiß nur eins,wenn alles korrekt abläuft ist eine Fe die vor dem 19.1.2013 erworben wurde gültig.
Das weiß auch die Polizei und die Behörden,aber die sind stinkig weil Sie nichts dagegen machen können und legen
einem nur Knüppel in den Weg die den Steuerzahler ein haufen Geld kosten. -cla-

I3enjamin

Schüler

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5

Montag, 30. Januar 2012, 18:26

Ich weiß nur eins,wenn alles korrekt abläuft ist eine Fe die vor dem 19.1.2013 erworben wurde gültig.
So wie ich das verstanden habe, versucht der Hr. Bot beim EUGH ein Gesetz zu erwirken, dass alle FS die nach dem 19.01.09 und ohne ärztliche Untersuchung erworben wurden, diese D. nicht anzuerkennen hat. Oder habe ich Hr. Bot falsch gelesen?

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6

Montag, 30. Januar 2012, 19:39

So wie ich das verstanden habe, versucht der Hr. Bot beim EUGH ein Gesetz zu erwirken, dass alle FS die nach dem 19.01.09 und ohne ärztliche Untersuchung erworben wurden, diese D. nicht anzuerkennen hat



Sagen wir besser, das bestehende so auszulegen. Aber hast du schon richtig verstanden. Ab19.01.2013 ist Fahreignungsprüfung bei Vorbelastung für alle EU-Staaten sowieso verbindlich. Bei der Umsetzung sind nicht alle gleichschnell und die Frage dreht sich drum was wird aus denen die keine Untersucheung nach EU-Rili gemacht haben, weil es noch nicht in nationales Recht umgesetzt war.

Was regelmäßiig von der MPU-Mafia suggeriert wird, ist, seit dem 19.1.2009 würden überhaupt keine ausl. EU-FS mehr anerkannt, am besten sogar dann nicht, wenn VZR noch sauber. Was für eine Armut sich da auftut, wenn den Abzockern die Felle wegschwimmen. Wurde der FS mit anlassbezogener Untersuchung RiLi-konform erteilt, wird er ganz sicher auch weiterhin anerkannt werden müssen. Der Unterschied zwischen hier und dort besteht lediglich in einer fairen Beurteilung, was unser Sytem hier nicht hergibt. Wirtschaftskrieg mit allen Mitteln halt.

Paule

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7

Montag, 30. Januar 2012, 21:08

Ab19.01.2013 ist Fahreignungsprüfung bei Vorbelastung für alle EU-Staaten sowieso verbindlich.
Wenn ich mich nicht irre hat es diese Anlage woraus die Erkenntnis vom Bot besteht auch so unverändert in der 2 Rilie gegeben. Von daher hat das nichts mit den Umsetzungen ab 2013 zu tun.

daddel

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8

Dienstag, 31. Januar 2012, 08:47

@ Paule. Deshalb ja auch meine Befürchtung dass das durchzündet wie damals mit dem Deutschen Wohnsitz.
Also auch die Scheine vor dem 19.01 ungültig werden.
Gesamtkosten für Hartz IV pro Jahr: 36 Mrd. € für 6.700.000 Menschen! Gesamtkosten für die HRE (bisher) 450 Mrd. € für 1 Pleitebank - ist dass keine asoziale Marktwirtschaft? :ss:

Unterwegs

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9

Dienstag, 31. Januar 2012, 10:05

Sollten auch Scheine vor dem 19.01. 2009 betroffen sein, und das wäre sie nach Bots Logik wohl auch, dann wären alle FS Scheine in der Eu ungültig, die seit der 2. FS-Richtlinie nach einem Alkoholdelikt und ohne MPU wiedererteilt wurden. Dann wären auch deutsche FS ungültig, die aufgrund einer Ersttat unter 1,6 Promille ohne MPU wiedererteilt wurden. Oder wieso sollte jemand, der 1,5 Promille hatte nicht zu einer MPU müssen. Nur weil Deutschland das so sieht. Wohl kaum. Aber dass der EugH das wirklich so beschließt, mit den dann daraus resultierenden Konsequenzen, kann ich mir nur schwer vorstellen.

charly

Moderator

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10

Dienstag, 31. Januar 2012, 10:25

@Unterwegs

Hast Du mal die Anlage III der Richtlinie gelesen?
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
Bitte keine Fragen per PN, diese werden nur im Forum beantwortet.


Paule

Menschlich

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11

Dienstag, 31. Januar 2012, 10:38

Das einzigste Problem das ich sehe ist das es in der Tat, das in CZ in der Regel so gehandhabt wird, weder wird Behördlich Auskunft in DE eingeholt und noch schlimmer es werden Unterlagen Unterschrieben, die evtl. große Probleme mit sich bringen. Ich will die Sache jetzt nicht zu vertiefen, jedenfalls kann ich sagen eine PL-Fe wäre mir lieber gewesen, als die aktuelle Vorlage mit CZ-Fe.
Was ich desweiteren sehr bewundere ist, der EugH hat nun seit bald einem halben Jahr noch nicht mal einen Termin veröffentlicht, das könnte zwar was gutes bedeuten, für die 19.01er, oder aber für ALLE auch was schlechtes. Jedenfalls sieht es nicht danach aus als das man an alter Rechtssprechung anknüpft und scheinbar wird auch noch recherchiert.

Wie auch immer, das ist hier im Sinne des TE, Off Topice.

:knips3:

charly

Moderator

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Beiträge: 5 329

12

Dienstag, 31. Januar 2012, 10:50

Wie auch immer, das ist hier im Sinne des TE, Off Topice.
Muß nicht sein, kommt auf das EUGH-Urteil an.

Vergleichbar D-WS-Thematik. Da hat man auch erst gemeint es gelte nur für die Führerscheine ab Urteil. Pustekuchen es galt für alle.

Und ich denke, daß es bei der 19.01.-Problematik alle Führerscheine betrifft, da ja die Anlage III bereits in der zweiten Richtlinie Bestand hatte.
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
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