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EU-Untasted

Anfänger

Registrierungsdatum: 20. Dezember 2011

Beiträge: 23

1

Dienstag, 20. Dezember 2011, 13:09

EU Führerschein von 2011 Unfall gehabt nach 3Monaten Anklage wegen FOFE und Fahrlässiger Körperverletzung.

Bonjour alle zusammen,

ich habe seit nun 2009 einen Wohnsitz in Tschechien,
hatte dort mal eine Freundin welche mich dann sitzen ließ da ich beruflich viel
unterwegs bin aufgrund dessen hatte ich meinen Führerschein damals auch in Tschechien gemacht.

Nun hatte ich nie einen Deutschen Führerschein bessen, aufgrund meiner Jugendsünden bin ich auch mal mit nem
frisierten Roller gefahren des öfteren und mit Autos...des Männlichen liebsten Spielzeug...dafür gab es Punkte und
auch eine isolierte Sperre da ich keinen Führerschein hatte, ich hatte mal einen angefangen aber nie zu ende gemacht aufgrund
einer MPU welche naja negativ war, weil ich familäre Schwierigkeiten hatte und jemand im sterben lag...

Dieses Gutachten ging nie zur FEB, Antrag wurde von mir zurückgezogen...
Nun habe ich dieses Jahr meinen Führerschein in Tschechien ausgestellt bekommen,
nachdem zig mal der WS von der Polizei überprüft wurde und ich ewige Rennerein hatte.

Meine Rodne Cislo habe ich auch, wollte demnächst sogar dort auch einen Firmensitz gründen,
mein Fahrzeug ist auch schon auf Tschechisch beschriftet seit einiger Zeit, auch die Domain habe ich schon.

Nun ist es so, dass 2009 die Prüfungen hatte, aber mir der Führerschein erst dieses Jahr ausgestellt wurde,
aufgrund der anhaltenden Sperre, dieses Datum steht auch im Führerschein auch mein CZ Wohnsitz ist eingetragen
sowie die Rodne Cislo.

Zwischendurch hatte ich hier von einem Deutschen Autohaus einen Wagen zur Probefahrt für einen Tag,
diese zogen sich ne Kopie und haben mir das Fahrzeug überlassen.

Nach dem Unfall war ich auf der Polizeistation mit einem Freund, der Polizist hatte sich eine Kopie gezogen
und mir diesen wieder ausgehändigt.

Desweiteren hatte ich einen halben Monat später eine Polizeikontrolle wo ich auch mit zwei Freunden unterwegs
gewesen bin, hier musste ich 10€ zahlen für den nicht vorhandenen Fahrzeugschein.
Nach über einer halben Stunde hat man mir den Führerschein und die Aufenthaltsgenehmigung aus CZ wieder ausgehändigt
und eine gute Weiterfahrt gewünscht.

Ich bin hier in Niedersachsen.

Jetzt geht es die Tage wieder in meine "Heimat" da ich Silvester dort mit ein paar Freunden von hier
Feiern werde.

Was mache ich nun?

Darf ich nicht mehr fahren? Eine NU habe ich nicht bekommen,
auch Post von der FEB kam nicht bzgl. des Führerscheins.

Auf dem Meldeamt wollte ich meinen WS hier in D damals schon als zweitwohnsitz
deklarieren, aber man sagte mir "Dies geht nur wenn Sie eine zweite Wohnung hier in Deutschland haben,
aber nicht wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Tschechien haben, dies spielt ür uns meldetechnisch keine Rolle".

Zumal...wenn ich ohne Fahrerlaubnis fahre, wieso lässst man mich dann weiterfahren?
Und sagt nicht vor Ort ...NEIN Weiterfahrt ist untersagt.?

Registrierungsdatum: 23. September 2007

Beiträge: 893

2

Dienstag, 20. Dezember 2011, 13:47

Wann ist denn Deine Sperrzeit abgelaufen?
Und welche Daten stehen auf der Rückseite des Führerscheins in Spalte 10?

EU-Untasted

Anfänger

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Beiträge: 23

3

Dienstag, 20. Dezember 2011, 14:17

Diese müsste 2009 bzw. die letzte war spätestens 2010 abgelaufen wann genau kp.

Mai.2011 steht auf Rück und Vorderseite

Ach noch etwas:

Das Schreiben enthält folgende Angaben:

In der Strafsache gegen Sie wegen fahrlässiger Körperveltzung erhalten Sie anliegen eine Anklageschrift übersandt.

wird angeklagt, am ....durch diese Handlung

a) vorsätlich ein Kraftfahrzeug geführt zu haben, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hatte;
b( durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht zu haben.

Dem Angeschuldigten wird Folgendes zur Last gelegt:

Der Angeschuldigte befuhr, ohne im Besitz einer duetschen Fahrerlaubnis der Klasse B zu sein,
mit dem PKW, ...., die Straße...in Richtung...., wobei er in der Linkskurve in Höhe des .... infolge
unangepasster Geschwindigkeit mit seinem Fahrzeug über die Gegenfahrbahn und den angrenzenden Gehweg
hinweg gegen einen Zaun und einen dahinter stehenden baum prallte, wobei sich sein Fahrzeug überschlug
und schließlich auf dem Dach liegend entgegensetz der Fahrtrichtung zum Stehen kam.

Bei dem Unfall wurden der Beifahrer des Angeschuldigten, der Zeuge.... sowie der Angeschuldigte
selbst schwer verletzt.

Durch dieses Verhalten dürfte sich er Angeschuldigte als ungeeignet zum Führen von
Kraftfahrzeugen erwiesen haben.

Vergehen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und der fahrlässigen Körperverletzung,
strafbar gem. § 21 Abs. 1 Ziffer 1 Straßenverkehrsgesetz, §§ 229, 230, 52, 69a Strafgesetzbuch.

Nun habe ich aber bislang auch nichts von der FEB gehört, weder eine NU bekommen noch sonstiges.
Und meine Firma hier wollte ich evtl. eh jemanden überlassen damit ich in Tschechien aggieren kann,
und dann fast nur noch da wäre...ich brauche nichtmal mehr ein NAVI um dort zu recht zu finden,
auch verstehe ich die Sprache schon ein wenig und einige Wörter sprechen geht auch.

charly

Moderator

Registrierungsdatum: 7. Mai 2006

Beiträge: 5 329

4

Dienstag, 20. Dezember 2011, 14:28

Nun habe ich aber bislang auch nichts von der FEB gehört, weder eine NU bekommen noch sonstiges.
Die FEB wird sich auch erst melden wenn das Verfahren abgeschlossen ist.

Vorher kommt von denen nichts.
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
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EU-Untasted

Anfänger

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Beiträge: 23

5

Dienstag, 20. Dezember 2011, 14:57

Hmm okay...aber was heißt das nun ?
Meinen Führerschein habe ich noch, weiterfahren oder Auto stehen lassen?
Ich bin mir keiner Schuld bewusst, habe meine Fahrstunden absolviert, habe meine Prüfungen gemacht,
war beim Arzt habe nen Drogen und Alkoholtest über mich ergehen lassen müssen etc. (war nie wegen dem auffällig)

Dementsprechend, denke ich doch dass man hier nun nichts weiter mir anhaben kann...
Zumal der mir doch auch erst später ausgestellt wurde und dies im FS steht.

Oder wie seht ihr dass?

Anwalt habe ich einen aus Bremen, der nur Strafverteidigungen im Verkerhsrecht macht
und für Mordfälle etc. zuständig, er vertritt auch nur "Angeklagte".
Ist seit 1977 Anwalt, Anwaltspräsident und kommentiert /schreibt die Strafgesetzbücher...
Und ist unter anderem auch durch die Medien bekannt, und hast fast an jedem Gericht
eine Zulassung....

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Bikerjoe1969« (20. Dezember 2011, 15:12)
Grund: Unnötiges Zitat gelöscht.


charly

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6

Dienstag, 20. Dezember 2011, 15:25

Ich würde erst mal auf das fahren verzichten.

Hintergrund ist, daß Dein FS nach dem 19.01.09 erteilt wurde und diesbezüglich ein Verfahren beim EUGH anhängig ist.

Deshalb macht es auch Sinn die Anklage wegen FoFE solange hinaus zu zögern bis der EUGH seine Entscheidung gefällt hat.

Somit ist - je nach dem wie sich der EUGH entscheidet - dann bei Deiner Verhandlung das FoFE vom Tisch.

Deshalb empfehle ich Dir nicht jeden x-beliebigen Verkehrsrechtsanwalt zu nehmen, sondern einen der auch im Eu-Führerscheinrecht fit ist. Wie z. B unseren Forenanwalt RA XDiver.
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EU-Untasted

Anfänger

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Beiträge: 23

7

Dienstag, 20. Dezember 2011, 16:58

Nun gibt es aber Probleme.

1. Ich bin beruflich auf das Auto angewiesen....fahre ich nicht zum Kunden ist mein direkter Gang zum Arbeitsamt!
2. Auch ein Anwalt möchte bezahlt werden können...und momentan sind die Geschäfte beschissen um es milde auszudrücken...
Und den Anwalt welchen ich habe ist ja nun kein 0815 Anwalt...welcher an sich die Position vom Richter oder Staatsanwalt in Anspruch nehmen könnte,
aber dies nicht macht da er an Verteidigungen "Spaß" hat und Schwere Fälle ihm "Reizen".

Und ich fahre die ganze Zeit und die Polizei ließ mich auch weiter fahren.
Und es will hier keiner etwas von mir...zumal ich auch mit Firmenwagen unterwegs bin und da ist ruhe im Karton.

charly

Moderator

Registrierungsdatum: 7. Mai 2006

Beiträge: 5 329

8

Dienstag, 20. Dezember 2011, 17:32

Ich kanns Dir nur empfehlen nicht zu fahren, solange der EUGH noch nicht entschieden hat.

Jede erneute Kontrolle zieht schlimmstenfalls auch eine erneute Anzeige wegen FoFE nach sich.
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EU-Untasted

Anfänger

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Beiträge: 23

9

Dienstag, 20. Dezember 2011, 18:39

Wieso eine erneute Anzeige??? Ich habe von der letzten Kontrolle keine Anzeige erhalten!

Aber es ist doch der Fall, dass keiner sagt dass ich nicht fahren darf!
Ich gehe von aus dass ein Irrtum vorliegt...auch bei der letzten Kontrolle...mir wurde eine gute Weiterfahrt gewünscht!!
Und nicht gesagt...Hey das ist FOFE!

Desweiteren hatte ich heute Mittag in Hannover bei der FEB angerufen und mich erkundigt wegen dem CZ Lappen,
diese meinten zu mir, dass sie den ohne Probleme anerkennen und eine Umschreibung nicht notwendig ist, da es sich
um einen EU Führerschein handelt.

Er wäre nur ungültig wenn ich irgendwelche Auflagen umgehen wollte oder in CZ nicht gewesen wäre bzw. gewohnt hätte.
Aber ich war da und nicht nur einmal....und nein nicht nur wegen Führerschein sondern wegen ner Freundin welche mich dann verließ.

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Bikerjoe1969« (20. Dezember 2011, 19:24)
Grund: Unnötiges Zitat gelöscht.


charly

Moderator

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10

Dienstag, 20. Dezember 2011, 18:44

Desweiteren hatte ich heute Mittag in Hannover bei der FEB angerufen und mich erkundigt wegen dem CZ Lappen,
diese meinten zu mir, dass sie den ohne Probleme anerkennen und eine Umschreibung nicht notwendig ist, da es sich
um einen EU Führerschein handelt.
Dann würde ich ihn aber schleunigst umschreiben lassen. Nicht daß das EUGH-Urteil negativ ausgeht und die FEB dann plötzlich anderer Ansicht ist.
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EU-Untasted

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11

Mittwoch, 21. Dezember 2011, 00:11

Desweiteren nannte man mir den §30 Fahrerlaubnisbehörde.
Und das man Prüfen würde wann ich in Deutschland wieder "eingereist" bin.

Nun sagte ich aber, dass ich zu gegebener Zeit den Wohnsitz in Deutschland als Zweitwohnsitz
deklarieren wollte, aber mir dies nicht möglich war, da man mir auf der Meldebehörde mitteilte,
dass dies Meldetechnisch keine Rolle spielt und nur ginge wenn ich nen weiteren Wohnsitz in Deutschland hätte.

Durch meine Selbstständigkeit, blieb es auch mit den Steuern etc. alles hier.
Und umschreiben ist schön und gut, aber warum sollte ich dies machen?
Zumal ich eh demnächst nur noch ganz selten in Deutschland sein werde da ich meinen Betrieb
hier einem guten Freund überlassen werde und mich in CZ niederlassen wollte, weil es mich hier alles nur noch "anpisst"...
Und ich das Land einfach besser finde und mich dort wohler als hier fühle.

Kann man mir dann dennoch sagen...Sie dürfen in D nicht fahren, wenn ich mich hier so wie jetzt eh kaum aufhalte???
Was machen die wenn ich gar keinen Wohnsitz hier mehr habe?

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Beiträge: 893

12

Mittwoch, 21. Dezember 2011, 01:21

Wichtig ist, dass der tschechische Führerschein nach Ablauf der Sperrfrist erworben wurde.

Dann müsste er nach meiner Rechtsauffassung hier gültig sein. Auch der Wortlaut der Fahrerlaubnisverordnung spricht dafür.
Klarer müsste die Rechtslage allerdings nach der Entscheidung des EUGH in der Sache Hofmann sein, die Anfang 2012 ergehen sollte.

Wenn Du in Deutschland keinen ordentlichen Wohnsitz mehr hast (weniger als 185 Tage im Jahr hier wohnst), dann dürfen Dir deutsche Führerscheinstellen Deinen CZ-Führerschein nicht in einen deutschen Führerschein umtauschen.
Um eventuellen Problemen aus dem Weg zu gehen, könntest Du Dir eine Bescheinigung (Feststellungsbescheid) ausstellen lassen, dass Du mit Deinem CZ-Schein hier fahren darfst.

Bezüglich des Unfalles solltest Du gegen alle Entscheidungen Rechtsmittel einlegen, die Dich eines Fahrens ohne Fahrerlaubnis für schuldig erklären.

EU-Untasted

Anfänger

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Beiträge: 23

13

Mittwoch, 21. Dezember 2011, 08:05

Okay danke, gut zu wissen.

Erteilt und ausgestellt wurde er definitiv nach der Sperrfrist.
Ich musste in CZ sogar einen KBA Auszug vorlegen (das war alles eine Rennerei).

Was den Wohnsitz anbelangt ist es nunmal so, sollte hier einer bei der Adresse die Nachbarn fragen,
wann Sie mich mal da sehen...käme die Antwort "so gut wie nie" da ich fast nie da bin,
und hier im Geschäft ist es nicht anders...die Kunden fragen und sagen teilweise...der ist ja fast nie da.

Man kann halt nicht überall sein.

Tom

Fortgeschrittener

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Geschlecht: Männlich

Wohnort: BW

Führerschein aus: Frankreich gültig in ganz Europa

14

Mittwoch, 21. Dezember 2011, 18:01

Er wäre nur ungültig wenn ich irgendwelche Auflagen umgehen wollte


Hattest Du eine MPU Auflage? Wenn ja dann ist er nach Definition der FEB ungültig.
Wir sind immer da Ultras aus KA

charly

Moderator

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15

Mittwoch, 21. Dezember 2011, 18:13

Im Moment ja, aber der EUGH entscheidet ja noch bezüglich der 19.01.09-Problematik.

Deshalb hatte ich ja dem TE den Tip gegeben, das Verfahren wegen FoFE solange hinaus zu zögern bis daß der EUGH hoffentlich positiv entschieden hat.
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Bikerjoe1969« (21. Dezember 2011, 18:38)
Grund: Unnötiges Zitat gelöscht.


EU-Untasted

Anfänger

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16

Mittwoch, 21. Dezember 2011, 22:53

Nun es war so mit der MPU die war 2007, welche mal gemacht wurde,
aber wie gesagt aufgrund eines sterbefalles...wo mir jemand sehr nahestendes
im Halbkoma über mehrere Wochen lag, ich diese nicht so gemeistert hatte
wie gewünscht, aber das Gutachten ist letztlich nie in Kopie irgendwo hingegangen.

Und ich hatte den Antrag des FS damals zurückgezogen!!
Seitdem auch nie wieder einen gestellt....
Und zwischendurch hatte ich auch nen KBA Auszug mit 0Punkten
wo 6hinzukamen da man mir eines reinwürgte aufgrund des Rollers,
dass dieser zu schnell gewesen sein sollte obwohl dies NICHT BEWIESEN WURDE!!!
Aber durch meine Vorgeschichte ich keine Chancen hatte und somit besser dran war,
die "TAT" gelogener Weise zugegeben zu haben als bei der Wahrheit zu bleiben.

Dadurch hatte/habe ich wieder 6Punkte kassiert und nen Fahrverbot und ne Sperre
die aber 2010 spätestens ausgelaufen war!

Und der FS wurde mir auch erst dieses Jahr ausgestellt und erteilt.

Zumal...ich bin sauer sehr sauer...ich fahre ziemlich jedes Wochende nach Hause
nach CZ etc. nächste Woche gehts mit Freunden nach Prag da wir ins neue Jahr feiern wollen
und ich verstehe es einfach nicht...natürlich war der unfall mega scheiße...und mache
mir dafür immernoch Vorwürfe und überhaupt aber es kann doch nicht sein,
dass ich für etwas bestraft werden soll...was ich besitze und rechtsmäßig erworben habe.

Ich bin seitdem ich mein Kärtchen habe über 45.000Kilometer gefahren, nach Belgien zu Kunden
Kroatien, Italien (Urlaubstechnisch) mit verschiedenen Fahrzeugen von bekannten, von 1,2L mit 70PS
bishin von 3L Maschinen mit Turbo und knappen 400PS unter der Haube....selbst die Nachbarin von meiner
Firma ausgesehen welche knapp über 60 ist meinte zu mir...Herr ...fahren Sie immernoch nach Tschechien Silvester
mit Ihren Freunden oder gabs da Änderungen ? "Nein das bleibt dabei", naja wenn dort nicht soviele Autos gestohlen würden,
würde ich Ihnen meinen Beetle geben...der Wagen ist 4Tage alt hat 30.000€ gekostet....

Und einen Fahrer der "Verantwortungslos" fährt...würde ich net mal im Traum dran denken ein Auto zu geben.
Wenn mein Wagen ausfällt habe ich 5 Personen wo ich ein Fahrzeug bekomme ohne wenn und aber, wo
ich nichtmal fragen muss!

Also ich kämpfe um mein Recht, auch wenn ich es nicht einsehe der Justiz hier hinterher zu laufen
da für mich mein Hauptwohnsitz in CZ ist, ich fühle mich da wie Zuhause, komme mit den Menschen wunderbar aus,
habe meine "Stammlokale" wo ich abwechselnd was essen gehe wenn ich in der Nähe bin und nein nein nein
nicht mit mir...

Sorry aber hoffe ihr könnt mich vertehen.... :ja:

charly

Moderator

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17

Donnerstag, 22. Dezember 2011, 01:20

Du hast halt ein Problem:

Du hast in D gelebt, einen D-FS gehabt und diesen aufs Spiel gesetzt.

Jetzt lebst Du in CZ, mit CZ-FS.

Der deutsche Staat sieht Dich halt als ein MPU-Flüchtling an, weil viele dort - im Gegensatz zu Dir - nur einen Scheinwohnsitz haben.

Von daher liegt es auch an Dir dem deutschen Staat zu beweisen, daß Du keim MPU-Flüchtling bzw. FS-Tourist bist.
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
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EU-Untasted

Anfänger

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Beiträge: 23

18

Donnerstag, 22. Dezember 2011, 09:06

Du hast halt ein Problem:

Du hast in D gelebt, einen D-FS gehabt und diesen aufs Spiel gesetzt. **

Jetzt lebst Du in CZ, mit CZ-FS.

Der deutsche Staat sieht Dich halt als ein MPU-Flüchtling an, weil viele dort - im Gegensatz zu Dir - nur einen Scheinwohnsitz haben.

Von daher liegt es auch an Dir dem deutschen Staat zu beweisen, daß Du keim MPU-Flüchtling bzw. FS-Tourist bist.
** Ich habe NIE einen Deutschen Führerschein bessessen, lediglich eine Mofa Prüfbescheinigung mehr nicht.
Der CZ FS war mein erster Lappen gewesen! Und das letzte mal auffällig mit dem PKW war ich vor rund 6Jahren...da war ich 16 bzw. 17...
danach waren es nur delikte mit Roller, wo jedesmal keinerlei Beweise vorlagen, aber zwei Polizisten haben ja immer mehr zu sagen als ein Bürger!

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »EU-Untasted« (22. Dezember 2011, 09:11)


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19

Donnerstag, 22. Dezember 2011, 11:01

Es bringt jetzt nichts, darüber zu lamentieren, ob die rechtskräftigen Verurteilungen zu Recht erfolgt sind oder nicht.

Wichtig ist, dass Du nie eine deutsche Fahrerlaubnis besessen hast, dass Dir nie eine entzogen wurde, Du nie auf eine verzichtet hast und dass Du Deinen Antrag vor einer möglichen Versagung zurückgezogen hast. Weiterhin hast Du den CZ-Schein nach Ablauf der Sperrfrist erworben, und es sind anscheinend alle Bestimmungen der Richtlinie eingehalten worden.

Hier spricht erst einmal alles dafür, dass Dein CZ-Schein in Deutschland anerkannt werden muss.

Es geht zunächst darum, dass im Strafverfahren wegen des Unfalls keine rechtskräftige Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis erfolgt.

EU-Untasted

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20

Samstag, 7. Januar 2012, 12:00

Soweit so gut, Anwalt meinte dass es keine Rolle spielt dass man hat mich weiterfahren lassen, da aus meiner Führerscheinakte etc. in DE hervorgeht dass ich durchgegehend in D gemeldet war.
Und eine Meldebescheinigung reicht.

Nun ist es so, klar bin ich in D durchgegehend gemeldet gewesen, wegen dem Finanzamt und der Post, aber "für mich am zweiten Wohnsitz hier in D" habe ich mich nie aufgehalten nur um Post abzuholen. (Nachbarn können die fragen). Als Zweitwohnsitz kann dieser nach Meldebehörde nicht deklariert werden, erst wenn ich noch eine Wohnung in D habe.

Nun habe ich 3Jahre (nachweisbar nen WS in CZ) durchgehend.
Nun möchte der Anwalt eine Begründung haben warum ich in CZ gemeldet gewesen war/bin.

Und ich finde es ist doch meine private Sache wieso und weshalb, es begründen ist kein Problem, aber geht das überhaupt jemanden etwas an?