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DipTheRipper

Anfänger

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1

Donnerstag, 1. September 2011, 19:38

Auch Probleme nach Verkahrskontrolle mit CZ Führerschein!!!

hallo alle zusammen

auch ich habe jetzt probleme.ich komme aus landsberg bei münchen und wurde auch hier kontrolliert,routine der polizei(auch langeweile)

hatte ich aber scho öftern und ich konnte weiterfahren aber diesesmal eben nicht.meinen schein hat mir die polizei nicht abgenommen
aber eine anzeige wegen fahren ohne fahrerlaubnis habe ich bekommen.der fall ist 3 wochen alt.

mein cz schein ist aus vom 11.2008 und mit cz wohnsitz eingetragen,den gemeldeten wohnsitz hatte ich auch n halbes jahr und alle ämtergänge habe ich
persönlich mit meinem fahrlehrer gemacht. ich hatte auch eine prüfung in praxis und theorie.

ich hatte noch nie den deutschen führerschein aber leider eine untersagung den deutschen führerschein ohne eine nachgewiesene mpu zu machen aus dem jahr 2005 von der führerscheinstelle.

das ist der grund für die polizei mi das fahren zu versagen.das war mir egal und ich bin weiter gefahren.
2 tage später in der früh um 5.00 ziehn mich die selben polizisten eine strasse von meiner haustür weg wieder raus!(angeblich zufall.sie haben meinen sportlichen 540 bmw wiedererkannt)
ich habs erst ignoriert den schrifftzug aufm dach und bin weiter gefahren bis ich dann hupen und hecktische lichthupe hinter mir bekommen habe.

folge war -motor aus, auto bleibt stehn(ich hab scho auf nem parkplatz angehalten)

ok anzeige habe ich schon,darf nicht mehr fahren und ab zum anwalt....auf akten einsicht gewartet....anwalt telefoniert mit der führerscheinstelle und den polizisten die mich angehalten haben!!

stand bis heute!!!!

Die polizisten kennen für meinen fall nicht die genaue gesetzeslage (ermittlungsverfahren läuft),sie handeln nach der führerscheinstelle mit der versagung von 2005 und wenn die was neues sagt handel sie danach!!

die führerscheinstelle kennt für meinen fall auch nicht nicht die genaue gesetzeslage aber da ich die versagung von 2005 habe sagen sie,auch heute darf ich nur nach einer mpu auf deutschen strassen fahren!!

echt geil,super und das als selbstständiger der steuern zahlt .

mein anwalt meint auch das die polizei mit dem fahren ohne fahrerlaubnis nicht durchkommen wird(hat mir aber auch nicht SICHER gesagt)

und ob ich ohne mpu in meinem fall weiterfahren darf weiss er auch noch nicht genau!!!!

und jetzt sind die polizisten ,der sachbearbeiter der führerscheinstelle und mein anwalt im URLAUB!!!!!!

so kanns gehn!!!!

charly

Moderator

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2

Donnerstag, 1. September 2011, 20:05

Dein Anwalt scheint keine Ahnung zu haben.

Nimm Dir einen Anwalt der Ahnung vom europäischen Führerscheinrecht hat.

Wenn der Wohnsitz sauber ist und auch der ausländische Wohnsitz im FS steht dann hat weder die FEB noch die Polizei irgendwelche Möglichkeiten Dir das fahren in D zu verbieten.
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
Bitte keine Fragen per PN, diese werden nur im Forum beantwortet.


Krabbels

Moderator

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3

Donnerstag, 1. September 2011, 20:09

Hallo @DipTheRipper und :Hallo3:
Mach dir keinen Kopf,OK, ist leichter gesagt wie getan.
Aber dein FS ist absolut Absolut in Ordnung, solange der WS auch wirklich und, über die 185 Tage bestand.
Dann hat die FSST und die Staatsanwaltschaft keine handhabe gegen dich !!!
Gruß Krabbels
PS : Gute weiterfahrt :wink:

DipTheRipper

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4

Donnerstag, 1. September 2011, 20:39

mmmmmm. ich weiß nicht mehr was ich glauben soll.....laut anwalt soll ich gar nicht fahren bis des geklärt ist weil es nach der nächsten kontrolle

vorsätzliches fahren ohne fahrerlaubnis ist!!!
kann jemand nen anwalt empfehlen??

hat jemand schon mal was mit diesem zutun gehabt?

Rechtsanwalt Andreas Krämer
D-60325 Frankfurt am Main


hab mit ihm heute telefoniert und das gefühl war nicht schlecht!!!!
aber wer weiß!!!!
keine ahnung....ich brauch erstmal n unauffälliges auto)-;

Krabbels

Moderator

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5

Donnerstag, 1. September 2011, 21:03

Kannst uns ruhig glauben, wir beschäftigen uns hier schon nee weile mit den EU FS :wink:
Würde mich an deiner Stelle an unseren Forenanwalt wenden
@RA XDRIVER
Da biste in guten Händen ;)
Gruß Krabbels

Paule

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6

Donnerstag, 1. September 2011, 23:52

Ja das Problem in dieser Sache ist natürlich auch, das in der FeV nicht klar steht das es nur FE´s betrifft die ab 19.01.2009 erteilt sind. Von daher empfehle ich deinem Anwalt mal dieses hier durchzulesen: http://www.eu-fuehrerschein-forum.de/ind…ecf33a9ce6bcaf0

Übrigens, in der Hoffnung das dein WS auch wirklich die 185 Tage bestanden hat, sage ich an dieser Stelle ganz klar, du kannst Fahren, weil dein FS gültig ist. :momo:
Aber wie gesagt, würde sich bei einer Abfrage über Schwandorf herrausstellen das dein WS nicht 185 Tage bestand, dann bist du im Arsch! :pfiff:

DipTheRipper

Anfänger

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7

Samstag, 3. September 2011, 17:28

versagung??

Zitat

@andreas 32
Gut das du den Boardanwalt hattest, eine Versagung ist kritisch. Eine Neuerteilung vor dem 19.1.09 hätte es diskussionslos ausgeräumt. Eine Versagung wirkt wie ein Entzug, hättest den Antrag vor Versagung zurück ziehen müssen! Ich bin mir nicht sicher(komm da immer ins schleudern) aber ich mein NRW war nicht so gut für nach 19.1.09. :ka:


ich habe eine versagung aus 2005 den deutschen schein ohne mpu zu machen,hatte also noch keinen deutschen.
ich habe seit dem 11.2008 einen cz nach allen richtlinien gemachten schein.
mein anwalt sagt die versagung ist das problem,versteh ich nicht ,mein schein ist doch vor dem 19.01.09 ausgestellt!!!


grüße dip

Paule

Menschlich

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8

Samstag, 3. September 2011, 19:08

Hab ich ja gesagt, das sie dass nicht kapieren, weil es in der FeV nicht klar geregelt ist.

Vielleicht hilft das hier deinem Anwalt und der Behörde auf die Sprünge:

http://www.eu-fuehrerschein-forum.de/ind…76cdaf6385490cb

http://www.eu-fuehrerschein-forum.de/ind…76cdaf6385490cb

http://www.eu-fuehrerschein-forum.de/ind…f43f5815a3bf790

Umschreibung CZ-FS vom 06.01.2009 (Ich bin der Freiwillige!!!)

bib207

Schüler

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Führerschein aus: CZ nach 19.01.2009

9

Samstag, 3. September 2011, 21:43

Hallo,

ich bin auch der Meinung, dass wenn der Ws sauber war und sonst alle Regeln eingehalten wurden, dein Führerschein 100% sicher ist. Schau deinem Anwalt genau auf die Finger, dass der keinen Mist baut. Wäre nicht das erste mal das ein unwissender RA, genau das Gegenteil des möglichen erreicht und du deinen Fs bald los bist. RaXdiver ist hier der EU-FS-Profie-RA vielleicht kann er ein paar Tipps geben oder dich vertreten.

Vielleicht meint dein RA mit "die Versagung ist das Problem" das die unwissende Polizei sich einfach daran aufgeilt und du deinen Fs mal in nen D-FS umschreiben solltest, um Ärger in der Zukunft zu vermeiden. Oder er geht wirklich davon aus das die Versagung das Hauptproblem ist, dann solltest du schnellstens den RA wechseln.


Viel Glück :DD:

andreas34

Moderator

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Führerschein aus: FS(A,CE) aus PL von AL und PD

10

Sonntag, 4. September 2011, 11:15

1.aber ich mein NRW war nicht so gut für nach 19.1.09. 2.@andreas 32
1.So dich ja nicht interessieren!
2.Wer ist gemeint?

Laut RA Schwerpunktsetzung scheint er ja geeignet zu sein. Ich würde mich an deiner Stelle trotzdem hier mit den Zwischenergebnissen melden
Die Suchfunktion ist hilfreich, verwendete Abkürzungen

Tom

Fortgeschrittener

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Führerschein aus: Frankreich gültig in ganz Europa

11

Sonntag, 4. September 2011, 17:43

Ich habe mir gerade §20Abs.3 der 3.Rili durchgelesen.(Gehört vielleicht nicht hierher aber man kann es ja mal diskutieren)
Dort steht,dass einem Bewerber kein FS ausgestellt werden darf wenn die bekannten Gründe vorliegen.
Es steht aber auch dass ein Fs ausgestellt werden darf wenn die Gründe nicht mehr vorliegen.
Und nun wörtlich:Auf diese Weise wird klargestellt,dass Deutschland die in diesen Staaten bestehenden Eignungsvoraussetzungen respektiert.Zitat ENDE.
Das muss doch bedeuten,dass wenn ein EU land einen FS ausstellt dies von D respektiert und anerkannt wird.

Oder was meinen die Experten?
Wir sind immer da Ultras aus KA

charlie18

Anfänger

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12

Sonntag, 4. September 2011, 17:57

@ Tom,
ja Deutschland macht es sich ganz leicht, insbesondere manche Bundesländer. Sie drehen alles wie sie es wollen, entziehen den Schein, und wenn irgendein Gericht den FS inhaber recht gibt, dann gibts eben andere Versagungsgründe,oder irgendwelche Gesetze das sie alles machen können was sie wollen. Hier in F ist vieles einfacher, und nicht so kleinkariert wie in D.

Tom

Fortgeschrittener

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Führerschein aus: Frankreich gültig in ganz Europa

13

Sonntag, 4. September 2011, 18:03

Stimmt,ich hatte innerhalb von 5 minuten meine Vorläufige französische Fahrerlaubnis und nach drei Wochen lag der FS im Briefkasten und das Ganze hat mich nur ne Briefmarke gekostet.
Als ich mein Auto zugelassen und versichert habe musste ich meinen FS vorlegen(damals noch CZ)niemand hatte ein Problem damit.
Wir sind immer da Ultras aus KA

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Tom« (4. September 2011, 18:07)


DipTheRipper

Anfänger

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Führerschein aus: cz

14

Mittwoch, 7. September 2011, 21:02

HILFE !!!!!!!!! EU Füherschein und keiner weiß wie meine Gesetzeslage ist!!!!!weder polize .führerscheinstelle...anwalt...staatsanwaltschaft....

Hallo
meinen fall mit der polizeikontrolle habe ich schon mal geschildert.

ich habe eine versagung aus 2005 den deutschen Führerschein zu machen nur mit mpu.(BTMG)(also noch nie deutsche schein)

mein anwalt weiss nicht weiter wegen der versagung,der eu schein ist rechtskräftig (2008 mit wohnsitz)wenn die versagung nicht wäre......

ich wäre ein extremer fall.........der sachbearbeiter der führerscheinstelle sagt ich darf nicht fahren aber von der gesezeslage weis er nicht weiter,die bullen ebenso und
angeblich die staatsanwaltschaft auch nicht............mmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmm wat soll ich davon halten????????????????

der anwalt sagt das die anzeige wegen fahren ohne fahrerlaubnis fallengelassen werden wird aber wenn ich jetzt weiter fahre kommt vorsätzliches fahren ohne fe. dazu
usw ...usw......
was bin ich für ein fall wegen meiner versagung????????????des kann doch nicht son schwer sein auch wenn ich in bayern wohne.....

ich hab versucht den forum anwalt x driver zu kontaktiern aber irgendwie klappt des nicht.............
es sind etz ca.5 wochen ohne auto und ich dreh durch und meine firma geht den bach runter.........

ich brauche hilfe und zwar dringend.....ganz dringend......
grüße dip

charlie18

Anfänger

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Geschlecht: Männlich

15

Mittwoch, 7. September 2011, 21:15

Kanzlei für Verkehrs- und Strafrecht
Kuhstr. 4
58239 Schwerte
Telefon: 02304 / 200 60
Telefax: 02304 / 200 629

RA XDiver

DipTheRipper

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Führerschein aus: cz

16

Dienstag, 27. September 2011, 23:28

also fall ist geklärt und ich darf mit meinem cz schein fahren!!!!!

nach 5 bis 6 wöchigem hin und her der führerscheinstelle der polizei,
staatsanwaltschafft und 3 anwälten(einer war unser forumanwalt x diver)
welcher mir telefonisch auch zur seite stand(super nett und vielen dank)
hat die führerscheinstelle landsberg angeblich ne sitzung mit einem eu sachverständigen gehabt
und meinen fall besprochen---

:CZ Fan: ----ERGEBNIS ist das ich fahren darf und mein cz schein gültig ist!!! :fido: :CZ Fan:
das hat mein anwalt(mein erster anwalt den ich hatte bei dem ich erst dachte das des in die hose geht!)
mit der zusammenarbeit von http://www.anwalt-seiten.de/artikel/sec5/335.html anwalt krämer
kann ich nur empfehlen!!!!
aufjedenfall bin ich wieder on the road

ps.was witzig war san die "NETT POLIZISTEN",anfangs hamse gesagt sie richten sich nach der führerscheinstelle .wenn die ja sagt ises ein ja wenn nein dann nein!
seh ich ein aber als ich das ok von der fs bekommen habe hat der "NETT POLIZISTEN" zu meinem anwalt gemeint*'***das kann nicht sein das glaubt er nicht er macht sich da selber schlau*** :bw:
witz war nur da waren schon 4 wochen fast 5 vergangen!!!
3 tage später meinte er ****ok dann ist das so aber er wird drann bleiben und wenn sich was ändert wird er sich melden****----Lach____
was für ein arschloch oder!! :bumm: !!!soll er doch das ding ist sicher!!!! (-; :Klo:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Krabbels« (28. September 2011, 08:04)


DODOXX

Profi

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Beiträge: 752

Führerschein aus: EU Polen GÜLTIG ! BALD EU D :-)

17

Mittwoch, 28. September 2011, 06:08

:klatsch: lol :jipp:
mir san mir.wird wohl immer so sein da.
aber HGW
:wink: :DK: :wink:

charly

Moderator

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Beiträge: 5 328

18

Mittwoch, 28. September 2011, 08:26

RE: also fall ist geklärt und ich darf mit meinem cz schein fahren!!!!!

:CZ Fan: ----ERGEBNIS ist das ich fahren darf und mein cz schein gültig ist!!! :fido: :CZ Fan:

Dann würde ich den CZ-FS sofort in einen D-FS umschreiben.

Somit können in Kontrollen keine weiteren Probleme auftreten.
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dg87

Fortgeschrittener

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Wohnort: Bayern

Beruf: Fachinformatiker Anwendungsentwicklung

Führerschein aus: CZ

19

Mittwoch, 28. September 2011, 15:57

Das Freut mich natürlich sehr, vor allem weil ich aus BY bin.
Herzlichen Glückwunsch.

ich würde ebenfalls gleich umschreiben, wie schon Charly sagte:

- Keine Probleme bei der Kontrolle (bzw die Dauer und der Aufwand)
- Unbegrenzt gültig
- kein stress beim verlaust von CZ FS

Saubere und gute fahrt

charly

Moderator

Registrierungsdatum: 7. Mai 2006

Beiträge: 5 328

20

Mittwoch, 28. September 2011, 16:14

- Unbegrenzt gültig
falsch!

Nur noch bis zum 18.01.2033 gültig.
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