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peterpan

Anfänger

Registrierungsdatum: 4. April 2009

Beiträge: 41

1

Dienstag, 12. Juli 2011, 14:49

Rechtslage bei Verweigerung eines Drogenschnelltests.

Hallo liebe Forenmitglieder,



habe da eine recht spezifische Frage.



Mal angenommen ich werde durch die Polizei angehalten und zu einem Drogenschnelltest aufgefordert.



Selbstverständlich lehne ich diesen dann höflich auf Verweis auf nachweisliich hohe Fehlerquoten ab. (Schon aus Prinzip).



Angenommen die Beamten stellen sich stur und nehmen mich dann mit zur Blutentnahme. Wer entscheidet dann eigentlich ob ich im Anschluss weiterfahren darf? Die Beamten könnten behaupten ich stünde unter BTM-Einfluss und mir die Weiterfahrt verbieten.



Wer trifft in so einem konkreten Fall die Entscheidung darüber ob ich weiterfahren darf?



LG Peter

charly

Moderator

Registrierungsdatum: 7. Mai 2006

Beiträge: 5 327

2

Dienstag, 12. Juli 2011, 15:35

RE: Rechtslage bei Verweigerung eines Drogenschnelltests.

Angenommen die Beamten stellen sich stur und nehmen mich dann mit zur Blutentnahme. Wer entscheidet dann eigentlich ob ich im Anschluss weiterfahren darf? Die Beamten könnten behaupten ich stünde unter BTM-Einfluss und mir die Weiterfahrt verbieten.

Wer trifft in so einem konkreten Fall die Entscheidung darüber ob ich weiterfahren darf?
Im schlimmsten Fall der STA bzw. ein Richter.

Bei Ausfallerscheinungen ist die Fleppe eh erst mal beschlagnahmt.
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
Bitte keine Fragen per PN, diese werden nur im Forum beantwortet.


Mike

unregistriert

3

Donnerstag, 14. Juli 2011, 08:37

Ich persönlich hatte mal so nen Fall,da wurde ich nachts angehalten und die Cops fragten mich ob ich denn mit nem Drogenschnelltest,sprich ins Röhrchen pinkeln einverstanden wäre.Habe dankend abgelehnt,da drohte man mir dann mit Blutentnahme.Da ich nichts drin hatte hab ich mich einfach etwas rausgelehnt und dicke Backen riskiert.Hab dann geantwortet dass eine Blutentnahme ohne Gerichtsbeschluss nur gegen meinen Willen durchgeführt werden kann und ich dann Strafantrag wegen vorsätzlicher Körperverletzung erstatten werde und eine Zivilklage wegen Schmerzensgeld nachschieben werde.Wenn Du keine Ausfallerscheinungen hast wird sich der angeforderte Arzt sicherlich hüten bei Dir Blut zu nehmen.Auch die Cops werden sich genau überlegen was sie machen da die durch ihre Uniform nicht gegen Gesetzesverstösse abgesichert sind.Bei mir haben sich die Jungs dann auch gleich verabschiedet ohne Drogentest aber haben mir noch eine gute Weiterfahrt gewünscht.So kannst Du aber nur agieren wenn Du echt nichts drin hast.Fackt ist aber dass die Cops nicht alles dürfen und man sich ruhig etwas zur wehr setzen sollte und nicht auf alles was diese Jungs wollen einfach ja und amen sagen.Das Gesetz verpflichtet niemanden sich einem Alkohol oder Drogentest unterziehen zu müssen,es sei dennn ein Gerichtsbeschluss liegt vor!

RawSide

Schüler

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Führerschein aus: die Maus ;)

4

Donnerstag, 14. Juli 2011, 08:55

RE: RE: Rechtslage bei Verweigerung eines Drogenschnelltests.

Angenommen die Beamten stellen sich stur und nehmen mich dann mit zur Blutentnahme. Wer entscheidet dann eigentlich ob ich im Anschluss weiterfahren darf? Die Beamten könnten behaupten ich stünde unter BTM-Einfluss und mir die Weiterfahrt verbieten.

Wer trifft in so einem konkreten Fall die Entscheidung darüber ob ich weiterfahren darf?


Bei Ausfallerscheinungen ist die Fleppe eh erst mal beschlagnahmt.
Dass stimmt so nicht Charly, in der Regel bekommst du Schlüssel, Papiere, Führerschein und alles wieder und Sie sagen dir das du das auto erst in 24std wieder fahren darfst, bis jetzt noch bei jedem den ich kenne so gewesen..
Höchstens man kann wirklich nicht mehr grade stehn, oder die ausfallserscheinungen sind mal gerechtfertigt und keine gemutmasten ausfallserscheinungen :rolleyes:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »RawSide« (14. Juli 2011, 08:59)


CJim

Schüler

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Beiträge: 106

5

Freitag, 26. August 2011, 16:58

Moment, verstehe ich das richtig:

Auf der einen Seite, wäre die angeordnete Blutentnahme wenn man nüchtern ist, eine Straftat, für die man die Beamten belangen kann. Das kenne und verstehe ich.

Auf der anderen Seite, darf man nach der Blutentnahme gegen Willen auf Verdacht erstmal nicht weiterfahren?

Dann gibt es also schon gute Gründe, auch an dem "freiwilligen" Test teilzunehmen? (oder sich gut rauszureden)

Alter28

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6

Freitag, 26. August 2011, 18:23

Also ich würde ja alles mal verweigern egal ob ich was genommen hätte oder nicht.
Mann braucht ja net an seiner überführung mitarbeiten. :bäh:

CJim

Schüler

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Beiträge: 106

7

Samstag, 27. August 2011, 01:20

Sehr clever...

Fast so clever wie nüchtern fahren!

Alter28

Schüler

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8

Samstag, 27. August 2011, 10:10

Ich fahre ja immer nüchtern aber es geht ums Prenziep. :gcool:

outfield

Anfänger

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9

Samstag, 27. August 2011, 11:07

24h nicht fahren ?

Also - gesetzt der Fall, man wird angehalten, ist definitiv nüchtern und sauber, ist aber -aus welchem Grund auch immer- sichtlich nervös. Diese Nervosität wird von der Rennleitung als Ausfallerscheinung ausgelegt und man bietet der zu kontrollierenden Person einen Drogenschnelltest an, der dann -warum sei dahingestellt- verweigert wird. Person wird zur Blutprobe mitgenommen, deren Auswertung jedoch -was weiss ich wie lange- dauert. Darf die Polizei dann das Autofahren für 24h untersagen ? Wenn sich im Nachhinein dann bestätigt, dass alles sauber war/ist, kann die Person dann die hierdurch entstandenen Nachteile (z.B. geplatzte Geschäfte, o.ä.) einklagen ?
Es handelt sich hier um eine rein hypothetische Frage !
LG. Outfield
...und einmal...im Ferienlager...

Tom

Fortgeschrittener

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10

Samstag, 27. August 2011, 19:13

Einklagen wohl eher nicht.Die werden sich auf Gefahr im Verzug berufen.Da dürfen sie zunächst fast alles.
Wir sind immer da Ultras aus KA

Alter28

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11

Samstag, 27. August 2011, 19:27

Ja da müßten sie aber doch vorher nen anfangsverdacht haben und ihn auch bekründen oder nicht?

charlie18

Anfänger

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12

Samstag, 27. August 2011, 20:40

in Deutschland dürfen die doch alles. Wenn nicht so ist, dann gibt es irgendein spruch, der es ihnen wiederrum erlaubt.
Kennen wir doch unsere Staatshüter. Wir als normale Bürger haben nun mal keine Rechte, sondern nur Pflichten.

Alter28

Schüler

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13

Samstag, 27. August 2011, 20:55

Ich würde mich stur stellen und alles verweigern und es drauf ankommen lassen.

dmx2727

Schüler

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Beiträge: 79

14

Dienstag, 4. Oktober 2011, 23:45

Aber die Rennleitung überlegt sich das schon immer genau ob sie bei einem jetzt Blut zapfen oder nicht, denn wenn jedesmal ein negatives Ergebniss bei der Blutbrobe rauskommt, kriegt der ein oder andere Grüne eins auf denn Deckel, denn so ne Blutprobe mit allem drum und dran kosten ja auch paar hunder Euro.

Alter28

Schüler

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Führerschein aus: Deutschland

15

Mittwoch, 5. Oktober 2011, 21:44

Genau das meine ich ja auch.