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David75

[VERBORGEN]

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1

Mittwoch, 22. Juni 2011, 18:48

Kontrolle und Anhörungsbogen erhalten

Hallo zusammen, kurz und knapp mein Problemchen:

Cz Fs ausgestellt am 29.05.2007 mit Cz Wohnsitz.

Am 21.04.2011 Kontrolle in Bayern, alles ok, heute liegt ein Anhörungsbogen in der Post.

" Ihnen wird vorgeworfen: Fahren ohne Fahrerlaubnis (Par 21StVG) "

weiter unten:

"sie konnten einen tschechiche Fahrerlaubnis vom 29.05.2007 vorlegen. Zu diesem Zeitpunkt waren Sie allerdings in Deutschland gemeldet (was auch stimmt...). Es besteht eventuell
ein Verstoss gg. das sog. Wohnsitzprinzp. legen Sie bitte Bescheinigungen bei, die bestätigen, dass Sie zum Zeitpunkt der Erteilung der Fahrerlaubnis einen Wohnsitz in Tschechien hatten."

Tja, solche Bescheinigungen habe ich natürlich nicht mehr, da der "Meldepass" bei der Abmeldung aus Tschechien abgegeben wurde, habe allerdings noch eine Kopie mit der Nr. des "passes".

Soweit ich weiss muss ich eine solche Bescheinigung ja auch garnicht vorlegen, sondern die Polizei oder sonstwer muss nachweisen, dass der FS nicht rechtmäßig erteilt wurde?!?

Ist es ratsam einen Anwalt zu kontaktieren, für mich ist die Sache eigentlich klar, die können mir doch garnichts......?!? und wenn ja kennt jemand einen guten? (habe des öfteren was vom
Forenanwalt gelesen).

Freue mich über eure Hilfe.....
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charly

Moderator

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2

Mittwoch, 22. Juni 2011, 18:56

Gib die Sache an den Forenanwalt. Der wird denen dann schon sagen was Sache ist.

Der FS aus 2007 ist auf alle Fälle gültig. Daran ist nichts zu ändern.

Vermutlich ist bei Dir mal wieder ein übereifriger Polizist am Werk, der entweder von tuten und blasen keine Ahnung hat oder die Karriereleiter (Sternchenjäger) hochsteigen will.
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David75

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3

Mittwoch, 22. Juni 2011, 19:00

das werde ich machen, wenn ihr mir sagt, wer denn der gute mann ist, oder meldet er sich eventuell selber wenn er das liest? :ka:

wer übernimmt dann eigentlich die kosten? habe rechtsschutz komplett, aber ich sehe ja eigentlich nicht ein, dass ich oder meine versicherung
wegen deren schusseligkeit oder übereifer bezahlen sollen?!?
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charly

Moderator

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4

Mittwoch, 22. Juni 2011, 19:09

Das ist hier im Forum der User RA XDiver.

Und wegen der Kosten solltest Du Dir keine Gedanken machen müssen. Die Gegenseite ist nicht im Recht und hat somit Deine Anwaltskosten zu tragen.
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David75

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5

Mittwoch, 22. Juni 2011, 19:15

Klasse,

dann danke erstmal für die schnelle Hilfe, bin ab morgen allerdings erstmal bis einschließlich montag im urlaub :nww: .....mit dem auto natürlich... :bild:
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thommas

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6

Mittwoch, 22. Juni 2011, 19:23

wenn ihr mir sagt, wer denn der gute mann ist,

hallo david, für dich.

gruß
th




Kanzlei für Verkehrs- und Strafrecht

Kuhstr. 4

58239 Schwerte

Telefon: 02304 / 200 60

Telefax: 02304 / 200 629

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David75

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7

Mittwoch, 22. Juni 2011, 19:26

danke danke hab ihn schon gefunden und per pm kontaktiert....... :thumbup:
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andreas34

Moderator

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8

Donnerstag, 23. Juni 2011, 21:34

Was heißt überhaupt "Vorgeworfen", läuft gegen dich eine Anzeige? Und wen interessiert was die wollen, wenn die nicht dürfen?

Wär ich betroffen hätte ich den ersten Schritt noch in Eigenregie durchgeführt, hab nicht das Geld jedes mal gleich so loszulegen!

Eigentlich musst du denen nichts antworten, aber in den Anhörungsbogen kannst ja reinschreiben was du willst!

Hier mein Schreiben:

1.Briefkopf+Floskeln
2.Betreff: Darreichung zur Sichtung zwecks Eröffnung der derzeitigen Rechtslage.
3a.Gelsenkirchen,7 K 1448/08 Volltext, die entsprechenden Passagen markern, u.a.
>Dazu hat der EuGH in seinen jüngsten Entscheidungen nochmals klar gestellt, dass die Prüfung der Erteilungsvoraussetzungen für eine Fahrerlaubnis grundsätzlich den Behörden des Mitgliedstaates obliegt, in dem die Fahrerlaubnis erteilt wird. Die Behörden der übrigen Mitgliedstaaten sind nicht befugt, die diesbezüglichen Entscheidungen des Ausstellungsstaates zu überprüfen."
>Ein sog. Führerschein-Tourismus ist nach der jetzt erfolgten Klarstellung in den oben genannten Urteilen des EuGH dann anzunehmen, wenn sich auf der Grundlage der Eintragungen im Führerschein selbst oder von anderen vom Ausstellungsstaat herrührend unbestreitbare Informationen feststellen lässt, dass die in 91/439/EWG aufgestellten Wohnsitzvoraussetzungen im Zeitpunkt der Fahrerlaubniserteilung nicht erfüllt waren.

Edit (Add3b)aufgrund Paule´s Info
3b.C-445/08, Wierer
Tenor:...der Europäische Gerichtshof hat weiter klargestellt, dass auch Erklärungen oder Informationen, die der Führerscheininhaber im Verwaltungsverfahren oder im gerichtlichen Verfahren in Erfüllung einer Mitwirkungspflicht abgegeben hat, den Mitgliedsstaat nicht berechtigen, von dem vorstehend beschriebenen Anerkennungsautomatismus abzuweichen.

4.Da jegliche Rechtsgrundlage/Befugnis für eine Überprüfung der Wohnsitzvoraussetzungen ihrerseits nicht vorliegt, mögen Sie bitte nicht mehr von einer Zustellung von Dokumenten über den Cz WS ausgehen. Um unnötigen Rechtsbeistand meinerseits, sowie ergebnislosen Arbeitsaufwand ihrerseits zu vermeiden hoffe ich auf ihr Verständnis für die derzeitige Rechtslage. Des weiteren möchte ich aus den oben genannten Gründen vom Recht Gebrauch machen die Aussage zu verweigern, da mich ggf. im Anschluss mein RA vertritt. Weitere Anhörungsbögen sind somit überflüssig.


MfG X X
--------------------
Was meint ihr, kann ich es so schreiben wenn der Ernstfall mal eintritt?
Und wenn nicht dann eben mit RA XDiver :bumm:
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Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von »andreas34« (24. Juni 2011, 22:52)


Paule

Menschlich

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9

Freitag, 24. Juni 2011, 13:07

Klar warum denn nicht, ich denke sowieso, das die Polizei noch nichts von Wierer gehört hat und mit solchen Ermittlungen aus Verdachtsgründen versucht vom Betroffenen und deren Aussagen was zu stricken. :knips:

GhettoStarlight

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10

Freitag, 24. Juni 2011, 15:06

besonders gefährdet sind die inhaber einer nach dem 18.01.09 ausgestellten eu-fe, :lol: denn die von Wierer war ja aus der zeit davor. hat jemand eine gemäss der dritten direktive erteilte fe, kann das eugh-urteil ja nicht greifen. :lach:

achtung - ironie.
meine wege waren nicht weiß und nicht schwarz. sie mussten grau sein. (Wolfgang Vogel)
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die wahrheit triumphiert nie, ihre gegner sterben nur aus. (Max Planck)

Schwarzfahrer

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11

Freitag, 24. Juni 2011, 18:49

So kann man es natürlich auch machen. Hoffen dass er unwissende irgend was falsches in den Bogen schreibt!^^ Lass mal den Bogen vom Anwalt ausfüllen.

Schwarzfahrer

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12

Freitag, 24. Juni 2011, 19:19

P.s. dass der Anhörungsbogen mal schon wieder aus Bayern kommt war ja klar. Irgend wie kannst das in Bayern erstmal voll knicken. Da kommt immer was wenn du gehalten wirst. Glaubs mir. Bayern und CZ FS das ist wie Krone und Schöpfung. Wobei PL FS dort auch Probleme macht.

andreas34

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13

Freitag, 24. Juni 2011, 20:09

@Paule, danke für den Tipp, den Wierer hatte ich auf jeden Fall gesucht. Wenn man das Urteil der Pol. zeigt dann sind die Mucksch!
@Schwarzfahrer, unwissende bis allwissende können auch gern gar nicht auf den Schmarrn reagieren! Was soll da passieren?
>Zumindest nichts negatives für TE, man muss nicht den Anhörungsbogen zurück schicken! Sehr wahrscheinlich verbringt es Polizei selbst gen Rundablage, wenn die merken das Person sich nicht verschei..ern lässt, wär der von Paule angedeutete Sachverhalt. Und wenn nicht hat man es wohl mit Station aus Tal der Ahnungslosen zu tun, dann schmeisst es eben die nächste Instanz weg! Lass das mal den StAnw. sehen der fässt sich an Kopf knüllt es, fertig!

EIne Antwort wie von mir vorgeschlagen bietet sich an wenn man es denen unter die Nase reiben will!
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Schwarzfahrer

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14

Freitag, 24. Juni 2011, 23:10

Eben deswegen aber auch. Ich als "Normalsterblicher" wäre so blond und hätte den Bogen ausgefüllt wäre ich vorher nicht nach meinem FS an dieses Forum empfohlen wurden und hätte mich schlau gemacht. Heute weis ich das ein Anwalt weniger kostet wie kein Anwalt. Denn letzt endlich versuchen die dich da schon zu verscheissern. Der Normalsterbliche wird es ja nicht merken. Aber ich weis dass mich Oberklops mal davor gewarnt hat (Anhörungsbogen sollte man immer zum Anwalt weiter leiten).

David75

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15

Dienstag, 28. Juni 2011, 11:00

so bin wieder da,

danke für die hilfreichen tips, am liebsten hätten ich denen auch selber geschrieben, aber ich denke sicher ist sicher, von daher ging die sache heute zum anwalt.
eventuell auch besser so, wer weiss was ich denen noch "böses" dazugeschrieben hätte......die nasen haben mir eh meine urlaub versaut, gedanken macht man sich auch wenn man weiss das einem eigentlich nichts passieren kann..... :pinch:
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David75

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16

Dienstag, 28. Juni 2011, 13:35

wie ist eigentlich die aktuelle lage zur umschreibung des führerscheins? 2010 soll das ja noch reibungslos funktioniert haben....

und wie lange dauert es bis ich wieder eine reine weste habe? mein vorfall datiert aus dem jahr 2005. dauert das nun 10 oder 15 jahre?
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GhettoStarlight

Philosoph ;-)

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17

Dienstag, 28. Juni 2011, 15:00

wie ist eigentlich die aktuelle lage zur umschreibung des führerscheins? 2010 soll das ja noch reibungslos funktioniert haben....


das sollte immernoch funktionieren, kann sich allerding in die länge ziehen - vor allem, wenn du keine frische karteikartenabschrift da hast. besser wäre es, den cz-fs zu verlieren und antrag auf eine ersatzausstellung einzureichen.
meine wege waren nicht weiß und nicht schwarz. sie mussten grau sein. (Wolfgang Vogel)
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charly

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18

Dienstag, 28. Juni 2011, 16:19

Solange die Geshichte mit dem FoFE nicht vom Tisch ist, rate ich von einer Umschreibung ab. Zumal die FEB eine Umschreibung eh erst nach Achluß des Verfahrens vornehmen würde, selbst wenn man den Antrag jetzt während dem laufenden Verfahren stellt.
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andreas34

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19

Donnerstag, 30. Juni 2011, 22:34

Schwarzfahrer

Zitat

Heute weis ich das ein Anwalt weniger kostet wie kein Anwalt
Das sehe ich zumindest hier anders!
F1: Bekommt man in so einem Fall die RA Kosten von RV ersetzt wenn kein Rechtsstreit besteht? (Glaub ich ja noch nicht ganz dran)

David, ich habe doch geschrieben das man denen Sachverhalt schreiben kann, ebenso gut aber auch nichts! Das man für Kindergeburtstag nun auch schon RA engagieren muss sehe ich nicht ein. Ich weis du hast schon RA, dies ist für die nächsten
3 mögliche Fortsetzungen:
1.Das einizige was die machen können ist CZ drum zu bitten die Erteilungsvoraussetzungen noch mal zu prüfen, u.U. ihre "Beweise"(incl Anhörungsbogen) beifügen.
Meistens kommt da nichts zurück, hab vor kurzen irgendwo max 5% gelesen, die haben besseres zu tun als sich den "Endlosschleifen" zu widmen. Es ist im Nachhinein schwieriger weil eine wasserdichte Beweislage in CZ vorliegen muss, ein Verdacht reicht nicht.

Alle anderen Schachzüge von denen führen ~ ins nichts, weil jegliche (Rechts)grundlage/Befugnis fehlt.
2. So wie es aussieht führt Ihre Arbeit ins nichts, :lol: ja dann lass die doch ihre Zeit vergeuden.


3. Beim unwahrscheinlichen Fall das für dich neg. Konsquenzen entstehen (ohne Weg über CZ), die hartnäckig bleiben holzt du da eben mit RA rein, lachhaft!

Ich hoffe das Ra Xdiver es mir nicht übel nimmt, das ich es für verfrüht halte. Ich denke er hat in Zukunft sowieso eher mit FoFE zu tun, da immer mehr >19.1 unterwegs sind. Und da ist im V Fall auch Not am Mann!
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David75

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20

Donnerstag, 18. August 2011, 13:21

kurzer zwischenstand: nichts neues, es wurde gebeten das verfahren sofort einzustellen, das ist 2 wochen her, seitdem keine antwort aus dem schönen bayern.

mal was anderes: gibt es urteile, in dem ein fs vor dem 19.01.2009 mit tsch. wohnsitz eine rolle spielt? sprich wo es die staatsanwaltschaft tatsächlich übers gericht versucht hat?
habe zwar mal gesucht bin aber nicht fündig geworden.
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