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mickey2010

Fortgeschrittener

Registrierungsdatum: 25. Juni 2010

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1

Mittwoch, 18. Mai 2011, 20:06

Polizei Kontrolle 17.05.2011 und Anzeige wegen FoFe

Gestern Morgen auf dem weg zur arbeit war ich leider etwas zu spät dran und etwas zügig unterwegs. (erlaubt waren 70kmh gefhren bin ich 97kmh)
worauf mich 50m weiter die rennleitung mit kelle aus dem verkehr zog....
Nach langem hin und her meinten sie dann ihr Führerschein ist in Deutschland nicht gültig und sie bekommen einen Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubniss den Führerschein nehmen wir mit.
ich teilte ihnen dann nach einem telefonat mit meinem anwealt mit das sie das nicht können da es dafür keine rechtsgrundlage gibt.
die rennleitung meinte dann wortwörtlich: Mir ist egal was ihr Anwalt sagt ich nehme den trotzdem mit....
gewartet bis sie weg waren, zündung an und erstmal ab nach hause... 3 kippen geraucht, kaffee getrunken, anwalt angerufen und rat eingeholt....
nach mehrmaligem anrufen auf der wache und auf der Fsst konnte ich meinen Führerschein auf der Fsst abholen.
wohl gemerkt OHNE Aufkleberchen NU.

Die eigentlich nette Dame meinte dann sie macht sich noch eine Kopie und gibt die Sachen weiter an die Fsst an meinem Wohnort (anderer Stadtkreis) da sie dafür nicht zuständig ist, faselte noch was von Antrag auf Anerkennung bla bla bla, ging mir ehrlich alles gesagt am Hinterteil vorbei...
heute morgen befand sich dann bereits schon die Anzeige samt eines Anhörungsbogen dabei.... 'Aufs Fax gelegt und ab damit zum Anwalt,
dieser hat bereits reagiert.... und alles schneller als es der Rennleitung lieb ist.... Nun mal abwarten
Fahre im übrigen jetzt trotzdem weiter, zwar mit einem komischen Gefühl aber geht halt teilweiße nicht anders....
FS aus Polen ausgestellt im Oktober 2010
Anwalt selbstverständlich hier aus dem Forum (ob ich ihn nennen darf, weiß ich net, insider wissen aber natürlich wer)

komme ganz aus der Nähe von Köln obwohl ich vom Herzen her doch lieber im Ruhrgebiet wohnen würde.... aber liegt wie auch jetzt alles im
bösen NRW

liebe Grüße Mickey

mafel

Schüler

Registrierungsdatum: 7. März 2011

Beiträge: 118

2

Mittwoch, 18. Mai 2011, 20:35

Du schreibst dass dein Anwalt reagiert hat, aber wie hat er denn reagiert??

mickey2010

Fortgeschrittener

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Beiträge: 337

3

Mittwoch, 18. Mai 2011, 21:43

er hat jetzt erstmal aktenansicht eingefordert

ideal

Anfänger

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Beiträge: 46

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Wohnort: allgäu

Führerschein aus: Pl

4

Donnerstag, 19. Mai 2011, 06:50

guten morgen !!

genau wie bei mir montags(letzte woche) einspruch(anzeige wegen fofe) und zack donnerstags war der termin für die verhandlung im briefkasten und beim anwalt (das ging ja mal schnell) .. ps ich fahre auch weiter habe nicht mal nen schlechtes gefühl im bauch dabei (ich wohne in bayern hihihi) .. :wink:

mickey2010

Fortgeschrittener

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Beiträge: 337

5

Donnerstag, 19. Mai 2011, 10:10

und wann hast du deinen termin?

Schwarzfahrer

Fortgeschrittener

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Beiträge: 212

6

Donnerstag, 26. Mai 2011, 10:18

RE: Polizei Kontrolle 17.05.2011 und Anzeige wegen FoFe

Gestern Morgen auf dem weg zur arbeit war ich leider etwas zu spät dran und etwas zügig unterwegs. (erlaubt waren 70kmh gefhren bin ich 97kmh)
worauf mich 50m weiter die rennleitung mit kelle aus dem verkehr zog....
Nach langem hin und her meinten sie dann ihr Führerschein ist in Deutschland nicht gültig und sie bekommen einen Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubniss den Führerschein nehmen wir mit.
ich teilte ihnen dann nach einem telefonat mit meinem anwealt mit das sie das nicht können da es dafür keine rechtsgrundlage gibt.
die rennleitung meinte dann wortwörtlich: Mir ist egal was ihr Anwalt sagt ich nehme den trotzdem mit....
gewartet bis sie weg waren, zündung an und erstmal ab nach hause... 3 kippen geraucht, kaffee getrunken, anwalt angerufen und rat eingeholt....
nach mehrmaligem anrufen auf der wache und auf der Fsst konnte ich meinen Führerschein auf der Fsst abholen.
wohl gemerkt OHNE Aufkleberchen NU.

Die eigentlich nette Dame meinte dann sie macht sich noch eine Kopie und gibt die Sachen weiter an die Fsst an meinem Wohnort (anderer Stadtkreis) da sie dafür nicht zuständig ist, faselte noch was von Antrag auf Anerkennung bla bla bla, ging mir ehrlich alles gesagt am Hinterteil vorbei...
heute morgen befand sich dann bereits schon die Anzeige samt eines Anhörungsbogen dabei.... 'Aufs Fax gelegt und ab damit zum Anwalt,
dieser hat bereits reagiert.... und alles schneller als es der Rennleitung lieb ist.... Nun mal abwarten
Fahre im übrigen jetzt trotzdem weiter, zwar mit einem komischen Gefühl aber geht halt teilweiße nicht anders....
FS aus Polen ausgestellt im Oktober 2010
Anwalt selbstverständlich hier aus dem Forum (ob ich ihn nennen darf, weiß ich net, insider wissen aber natürlich wer)

komme ganz aus der Nähe von Köln obwohl ich vom Herzen her doch lieber im Ruhrgebiet wohnen würde.... aber liegt wie auch jetzt alles im
bösen NRW

liebe Grüße Mickey

Bitte bitte bitte bitte bitte bitte bitte schreibe eine DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE!!!!!!! Lass den Polizisten nicht ungeschoren davon gehen! Er hat wieder Rechts deinen FS Entzogen . Das ist ein Vergehen! Lass dich für deine Akte nicht darüber ein. Damit die Herren beim nächsten Besuch gleich eine Warnung von dir haben! Zieh das durch! Dir wurde ohne geltendem Recht dein FS eingezogen. Egal wie kurz oder lang. Stell dir das so vor: Wenn du was machst verzeihn sie dir nichts. Wenn du dich jetzt aber Rechst, dann werden Sie noch vorsichtiger werden!

Lass was nach sich ziehen! :bumm: Stell Sie zur Rede. Frage sie schriftlich auf welcher Rechtsgrundlage das geschah. Frage nach warum der Polizist solche Aussagen getätigt hat. Glaub mir ich kenne einen Polizisten. Das wird garantiert ein kleines Nachspiel haben. Und zwar den, dass der dumme Bulle nie wieder so ein Blödsinn veranstalten wird. Du kannst die Beschwerde selbst schreiben. Sie kostet dich ne Briefmarke!



Stell dir vor du fährst in die nächste Kontrolle und ein nette Polizisten meint "was juckt mich das" dann holst du die Schreiben raus und sagst, dann les mal was mich das juckt!! :a: LASS DIR JA N_I_C_H_T_S aber auch gar nichts gefallen! Denk dran. Je mehr widerstand die haben desto besser für dich und für alle!


Glaube mir, wenn die netten Polizisten mekren, dass du weder blöd noch ungerüstet bist, dann werden die gleich ganz anders mit dir umgehen. Wenn mir ein Bulle den FS entziehen will werde ich ihm gleich sagen, dass ich mich morgen darüber beschweren werde. Und wenn er sagt, dass ihm das egal ist, dann werde ich ihm auch sagen wo bei wem wann und über welchen Anwalt und durch welche Rechtsschutz. Wenn es ihm dann immer noch egal ist dann kann man dem netten Polizisten ehe nicht helfen: :sf118: Du musst den ganz deutlich mahchen, dass du deine Rechte erstens kennst und zweitens vollends ausschöpfst. Dem netten Polizisten bist du egal. Er wird sich also wegen dir auch kein Ärger noch unnötige Bürokratie einhandeln wollen. Schlimmer noch, wenn sich solche Beschwerden gegen ihn häufen, dann wird auch seine Luft dünn!

Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von »Krabbels« (28. Mai 2011, 11:23)


mafel

Schüler

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Beiträge: 118

7

Donnerstag, 26. Mai 2011, 17:35

@Schwarzfahrer
Sage mal, also Polizisten magst du nicht so gerne,oder????
Weshalb sollte er eine Beschwerde schreiben????
Er hat doch seinen Führerschein wieder, dass er jetzt einen Anhörungsbogen und sonst noch was bekommen hat,ist einfach der normale Vorgang, dafür hat er einen Anwalt,und die selbst geschriebene Beschwerde gegen den Polizisten ändert erstens nichts am Verlauf seiner Geschichte und zweitens ist das unprofessionell.
Und was ganz wichtig ist Schwarzfahrer"Schlafende Hunde sollte man besser nicht wecken"

Tom

Fortgeschrittener

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Beiträge: 573

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Führerschein aus: Frankreich gültig in ganz Europa

8

Donnerstag, 26. Mai 2011, 18:10

guten morgen !!

genau wie bei mir montags(letzte woche) einspruch(anzeige wegen fofe) und zack donnerstags war der termin für die verhandlung im briefkasten und beim anwalt (das ging ja mal schnell) .. ps ich fahre auch weiter habe nicht mal nen schlechtes gefühl im bauch dabei (ich wohne in bayern hihihi) .. :wink:


Was kam bei Deinem Gerichtstermin raus?
Wir sind immer da Ultras aus KA

charly

Moderator

Registrierungsdatum: 7. Mai 2006

Beiträge: 5 326

9

Donnerstag, 26. Mai 2011, 18:55

RE: RE: Polizei Kontrolle 17.05.2011 und Anzeige wegen FoFe

Glaube mir, wenn die Bullen mekren, dass du weder blöd noch ungerüstet bist, dann werden die gleich ganz anders mit dir umgehen. Wenn mir ein Bulle den FS entziehen will werde ich ihm gleich sagen, dass ich mich morgen darüber beschweren werde. Und wenn er sagt, dass ihm das egal ist, dann werde ich ihm auch sagen wo bei wem wann und über welchen Anwalt und durch welche Rechtsschutz. Wenn es ihm dann immer noch egal ist dann kann man dem Bullen ehe nicht helfen:
Der Schuß kann aber auch nach hinten los gehen. Nämlich in die Richtung, daß Dich die Polizei erst recht auf dm Kicker hat und noch öfters kontrolliert.

Des weiteren kannst gegen eine Beschlagnahme des Führerscheins Beschwerde einreichen. Jedoch hast Du solange Sendepause bis ein Richter über die Rechtmäßigkeit der Bechlagnahme entchieden hat.
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
Bitte keine Fragen per PN, diese werden nur im Forum beantwortet.


GhettoStarlight

Philosoph ;-)

Registrierungsdatum: 25. Januar 2011

Beiträge: 1 376

10

Donnerstag, 26. Mai 2011, 19:00

nö,
du hast zwar den führerschein nicht am mann aber die fahrerlaubnis ist weiterhin gültig.
auch wenn das fahren ohne cz-fs sich um einiges komplizierter darstellt als das fahren ohne pl-fs.
meine wege waren nicht weiß und nicht schwarz. sie mussten grau sein. (Wolfgang Vogel)
die grössten verbrecher sind die, die das denken verweigern. (Hannah Arendt)
die wahrheit triumphiert nie, ihre gegner sterben nur aus. (Max Planck)

charly

Moderator

Registrierungsdatum: 7. Mai 2006

Beiträge: 5 326

11

Donnerstag, 26. Mai 2011, 19:11

Solange ein FS beschlagnahmt ist, ruht die Fahrerlaubnis bis der Richter entschieden hat. Jedes weitere fahren in dieser Zeit zieht eine Anzeige wegen FoFE nach sich und deren Verfolgung dann von der Entscheidung des Richters abhängig ist.

Gibts den FS zurück, dann gibts auch kein FoFE.

Bleibt der FS beschlagnahmt, wird auch das FoFE verfolgt.
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
Bitte keine Fragen per PN, diese werden nur im Forum beantwortet.


scarface

Anfänger

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Beiträge: 24

12

Donnerstag, 26. Mai 2011, 19:38

schwarzfahrer hat absolut recht: jeder man muss sich gg. bullenwillkür zur wehr setzen -gp-

mafel

Schüler

Registrierungsdatum: 7. März 2011

Beiträge: 118

13

Donnerstag, 26. Mai 2011, 21:15

Zur Wehr setzen ist RICHIG. Aber mit einem Anwalt und nicht mit selbstgeschriebenen bla bla.... desweiteren sollte man höfflich und sachlich bleiben und das Temprament zügeln. In der Ruhe und im Verstand liegt die Kraft.

Schwarzfahrer

Fortgeschrittener

Registrierungsdatum: 24. April 2011

Beiträge: 212

14

Samstag, 28. Mai 2011, 00:09

RE: RE: RE: Polizei Kontrolle 17.05.2011 und Anzeige wegen FoFe

Glaube mir, wenn die Bullen mekren, dass du weder blöd noch ungerüstet bist, dann werden die gleich ganz anders mit dir umgehen. Wenn mir ein Bulle den FS entziehen will werde ich ihm gleich sagen, dass ich mich morgen darüber beschweren werde. Und wenn er sagt, dass ihm das egal ist, dann werde ich ihm auch sagen wo bei wem wann und über welchen Anwalt und durch welche Rechtsschutz. Wenn es ihm dann immer noch egal ist dann kann man dem Bullen ehe nicht helfen:
Der Schuß kann aber auch nach hinten los gehen. Nämlich in die Richtung, daß Dich die Polizei erst recht auf dm Kicker hat und noch öfters kontrolliert.

Des weiteren kannst gegen eine Beschlagnahme des Führerscheins Beschwerde einreichen. Jedoch hast Du solange Sendepause bis ein Richter über die Rechtmäßigkeit der Bechlagnahme entchieden hat.
Also ich will es mal so freundlich ausgedrückt sagen. Einen FS GRUNDLOS einzuziehen ist RECHTSWILLKÜR die beschwerdefähig ist! Bezogen auf staatliche Entscheidungen – der Legislative, Exekutive oder Judikative – bedeutet Willkür das Fehlen eines sachlichen Grundes und damit jedenfalls einen Verstoß gegen Verfassungsprinzipien. Wenn er den Fs zurück bekommen hat muss nun die Polizei oder der leitende Polizist vor Ort erklären, mit welchem Recht er den Einzug der Faherlaubnis durchgeführt hat.

Ich weis dann ganz genau wie das ganze dann abläuft. Die Polizei wird dann eine Antwort verfassen so laut Motto "ja es tut uns leide und bedauerlicher weise und und und..." aber damit sollte man sich nicht abspeisen lassen. Denn,

Willkür liegt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vor, wenn eine Rechtsanwendung, insbesondere eine gerichtliche Entscheidung, nicht nur fehlerhaft, sondern unter keinem denkbaren Aspekt mehr rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die Entscheidung auf sachfremden Erwägungen beruht. Willkür ist bei einer Maßnahme gegeben, welche im Verhältnis zu der Situation, der sie Herr werden will, tatsächlich und eindeutig unangemessen ist. Dabei ist Willkür im objektiven Sinn zu verstehen und enthält keinen subjektiven Schuldvorwurf!

Sprich der Polizist kann sich nun noch darauf Retten, dass für ihn der Tatverdacht dringlich war. (herausreden). Das wird aber dann kein zweites mal mehr funktionieren, wenn er genau selbe Beschwere einem Polizisten kund macht und dieser wieder die FE einzieht. Dann ist Rechtswillkür letzt endlich zu 100% beweisen!


Ich hoffe Charly, dass du jetzt verstanden hast, dass der Einzug der EU-FS Rechtswillkür ist, denn diese ist ERST - EINMAL laut EUGH anzuerkennen. Es gibt also für einen Polizisten nur die Möglichkeit eine Anzeige zu schreiben. Den FS einzuziehen (ohne irgend einem nachgewiesenen TATBESTAND) ist reine Willkür die Verfassungswiedrig ist. Hier setzt sich ein Polizist gegen ein Urteil des EUGH hinweg! Da gibt es keine Diskussion.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Schwarzfahrer« (28. Mai 2011, 00:13)


Bikerjoe1969

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15

Samstag, 28. Mai 2011, 00:59

Den FS einzuziehen (ohne irgend einem nachgewiesenen TATBESTAND)


Außer, wenn Gefahr im Verzug besteht. :momo:



Zitat

ist reine Willkür die Verfassungswiedrig ist



Also dafür hätte ich gerne eine Quelle. :greubel:



Zitat

Hier setzt sich ein Polizist gegen ein Urteil des EUGH hinweg

Naja, da kann ihm ja unmittelbar keine fehlende Kenntnis unterstellt werden, oder?
Signaturen sind doof!

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Bikerjoe1969« (28. Mai 2011, 01:05)


charly

Moderator

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Beiträge: 5 326

16

Samstag, 28. Mai 2011, 01:55

RE: RE: RE: RE: Polizei Kontrolle 17.05.2011 und Anzeige wegen FoFe

Ich hoffe Charly, dass du jetzt verstanden hast, dass der Einzug der EU-FS Rechtswillkür ist, denn diese ist ERST - EINMAL laut EUGH anzuerkennen. Es gibt also für einen Polizisten nur die Möglichkeit eine Anzeige zu schreiben. Den FS einzuziehen (ohne irgend einem nachgewiesenen TATBESTAND) ist reine Willkür die Verfassungswiedrig ist. Hier setzt sich ein Polizist gegen ein Urteil des EUGH hinweg! Da gibt es keine Diskussion.
Es hängt alles vom tatsächlichen Wohnsitz ab.

Wenn D wohnsitztechnisch zuständig ist, dann gilt das D-Recht unabhängig aus welchem EU-Land der EU-FS kommt.

Daß heißt wenn der Polizist der Ansicht ist den FS zu beschlagnahmen, dann beschlagnahmt er ihn und der Richter hat die letzte Entscheidung ob die Beschlagnahme rechtmäßig ist oder nicht, sofern Widerspruch eingelegt wurde.
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
Bitte keine Fragen per PN, diese werden nur im Forum beantwortet.


Schwarzfahrer

Fortgeschrittener

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Beiträge: 212

17

Sonntag, 29. Mai 2011, 11:24

RE: RE: RE: RE: RE: Polizei Kontrolle 17.05.2011 und Anzeige wegen FoFe

Ich hoffe Charly, dass du jetzt verstanden hast, dass der Einzug der EU-FS Rechtswillkür ist, denn diese ist ERST - EINMAL laut EUGH anzuerkennen. Es gibt also für einen Polizisten nur die Möglichkeit eine Anzeige zu schreiben. Den FS einzuziehen (ohne irgend einem nachgewiesenen TATBESTAND) ist reine Willkür die Verfassungswiedrig ist. Hier setzt sich ein Polizist gegen ein Urteil des EUGH hinweg! Da gibt es keine Diskussion.
Es hängt alles vom tatsächlichen Wohnsitz ab.

Wenn D wohnsitztechnisch zuständig ist, dann gilt das D-Recht unabhängig aus welchem EU-Land der EU-FS kommt.

Daß heißt wenn der Polizist der Ansicht ist den FS zu beschlagnahmen, dann beschlagnahmt er ihn und der Richter hat die letzte Entscheidung ob die Beschlagnahme rechtmäßig ist oder nicht, sofern Widerspruch eingelegt wurde.
Natürlich musse man die Umstände berücksichtigen. Nehmen wir an, der Polizist bekommt von der FEB mit, dass definitiv der FS ungültig ist. Dann stellt das eine ganz andere Sache dar. Aber eine Entscheidung wie (da könnte was nicht stimmen, denn lass ich eben mal heim laufen) ist reine Rechstwillkür die nicht begründbar ist. Leider beschweren sich die Betroffenen nicht darüber. Das ist das größte Problem der Sache. Würden sich solche Dienstaufsichtis/Verfassungsbeschwerden häufen (über das Vorgehen der Polizei) würde auch diese viel vorsichtiger werden. Das ist der Grund warum ich das auf jeden Fall tun würde! Und ich kann es nicht verstehen warum es betroffene nicht machen. Nach alle dem was sich die FEB erlaubt hat! Sich hier immer noch politisch unterdrücken lassen.

Wenn einer der Betroffenen 20kmh zu schnell fährt und angehalten wird, und sich der Umstände (entschuldigt) wird ihm doch auch keiner verzeihn! Warum also so was auf sich sitzen lassen? Es soll ruhig kund werden, dass die Politik, die FEB und die Polizei vefassungswidrig handelt! Das wäre auch für die nächsten Vorlagen für den EUGH ganz schön zu sehen, dass DE eigentlich darauf pfeifft was der EUGH entscheidet und sich nur Ausfluchtlücken sucht. Vill wird dann der EUGH noch etwas deutlicher. Doch so lange sich das die Menschen einfach so gefallen lassen wird das auch weiter hin so gehandhabt!


Lieber mickey2010 Beschwere dich trau dich! Am besten über einen Anwalt!

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Schwarzfahrer« (29. Mai 2011, 11:30)


mickey2010

Fortgeschrittener

Registrierungsdatum: 25. Juni 2010

Beiträge: 337

18

Sonntag, 29. Mai 2011, 13:08

ich denke unser lieber anwalt wird dies hier noch lesen und wird mir dazu dann was sagen....
meinen führerschein habe ich am selben tag von der Fsst am ich sag mal tatort wieder bekommen.
keinen feststellungsbescheid oder der gleichen bekommen....
lediglich der anhörungsbogen ist gekommen und da hat mein anwalt sich dann auch eingeschaltet....
bis heute habe ich von keiner seite mehr was gehört.....
weder polizei, führerscheinstelle noch vom anwalt....

mickey2010

Fortgeschrittener

Registrierungsdatum: 25. Juni 2010

Beiträge: 337

19

Sonntag, 29. Mai 2011, 13:33

ist nähe köln...

ja mit lemming hab ich gelesen ich denke das dieser fall auch in verbindung mit meinem gebracht wird... hoffe ich zumindest

JohnnyHolm

Fortgeschrittener

Registrierungsdatum: 18. Mai 2011

Beiträge: 271

20

Sonntag, 29. Mai 2011, 13:40

Ich dachte immer NRW sei eines der liberalsten Bundesländer, nähe zu Holland und so.

Wie ich mich doch im nachhinein getäuscht habe. Wird schon werden. Fährst Du denn noch ?