Anfänger
Registrierungsdatum: 22. Dezember 2009
Geschlecht: Männlich
Wohnort: allgäu
Führerschein aus: Pl
Gestern Morgen auf dem weg zur arbeit war ich leider etwas zu spät dran und etwas zügig unterwegs. (erlaubt waren 70kmh gefhren bin ich 97kmh)
worauf mich 50m weiter die rennleitung mit kelle aus dem verkehr zog....
Nach langem hin und her meinten sie dann ihr Führerschein ist in Deutschland nicht gültig und sie bekommen einen Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubniss den Führerschein nehmen wir mit.
ich teilte ihnen dann nach einem telefonat mit meinem anwealt mit das sie das nicht können da es dafür keine rechtsgrundlage gibt.
die rennleitung meinte dann wortwörtlich: Mir ist egal was ihr Anwalt sagt ich nehme den trotzdem mit....
gewartet bis sie weg waren, zündung an und erstmal ab nach hause... 3 kippen geraucht, kaffee getrunken, anwalt angerufen und rat eingeholt....
nach mehrmaligem anrufen auf der wache und auf der Fsst konnte ich meinen Führerschein auf der Fsst abholen.
wohl gemerkt OHNE Aufkleberchen NU.
Die eigentlich nette Dame meinte dann sie macht sich noch eine Kopie und gibt die Sachen weiter an die Fsst an meinem Wohnort (anderer Stadtkreis) da sie dafür nicht zuständig ist, faselte noch was von Antrag auf Anerkennung bla bla bla, ging mir ehrlich alles gesagt am Hinterteil vorbei...
heute morgen befand sich dann bereits schon die Anzeige samt eines Anhörungsbogen dabei.... 'Aufs Fax gelegt und ab damit zum Anwalt,
dieser hat bereits reagiert.... und alles schneller als es der Rennleitung lieb ist.... Nun mal abwarten
Fahre im übrigen jetzt trotzdem weiter, zwar mit einem komischen Gefühl aber geht halt teilweiße nicht anders....
FS aus Polen ausgestellt im Oktober 2010
Anwalt selbstverständlich hier aus dem Forum (ob ich ihn nennen darf, weiß ich net, insider wissen aber natürlich wer)
komme ganz aus der Nähe von Köln obwohl ich vom Herzen her doch lieber im Ruhrgebiet wohnen würde.... aber liegt wie auch jetzt alles im
bösen NRW
liebe Grüße Mickey
Stell Sie zur Rede. Frage sie schriftlich auf welcher Rechtsgrundlage das geschah. Frage nach warum der Polizist solche Aussagen getätigt hat. Glaub mir ich kenne einen Polizisten. Das wird garantiert ein kleines Nachspiel haben. Und zwar den, dass der dumme Bulle nie wieder so ein Blödsinn veranstalten wird. Du kannst die Beschwerde selbst schreiben. Sie kostet dich ne Briefmarke!
LASS DIR JA N_I_C_H_T_S aber auch gar nichts gefallen! Denk dran. Je mehr widerstand die haben desto besser für dich und für alle!
Du musst den ganz deutlich mahchen, dass du deine Rechte erstens kennst und zweitens vollends ausschöpfst. Dem netten Polizisten bist du egal. Er wird sich also wegen dir auch kein Ärger noch unnötige Bürokratie einhandeln wollen. Schlimmer noch, wenn sich solche Beschwerden gegen ihn häufen, dann wird auch seine Luft dünn! Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von »Krabbels« (28. Mai 2011, 11:23)
Registrierungsdatum: 7. März 2011
Registrierungsdatum: 28. Januar 2010
Geschlecht: Männlich
Wohnort: BW
Führerschein aus: Frankreich gültig in ganz Europa
guten morgen !!
genau wie bei mir montags(letzte woche) einspruch(anzeige wegen fofe) und zack donnerstags war der termin für die verhandlung im briefkasten und beim anwalt (das ging ja mal schnell) .. ps ich fahre auch weiter habe nicht mal nen schlechtes gefühl im bauch dabei (ich wohne in bayern hihihi) ..![]()
Der Schuß kann aber auch nach hinten los gehen. Nämlich in die Richtung, daß Dich die Polizei erst recht auf dm Kicker hat und noch öfters kontrolliert.Glaube mir, wenn die Bullen mekren, dass du weder blöd noch ungerüstet bist, dann werden die gleich ganz anders mit dir umgehen. Wenn mir ein Bulle den FS entziehen will werde ich ihm gleich sagen, dass ich mich morgen darüber beschweren werde. Und wenn er sagt, dass ihm das egal ist, dann werde ich ihm auch sagen wo bei wem wann und über welchen Anwalt und durch welche Rechtsschutz. Wenn es ihm dann immer noch egal ist dann kann man dem Bullen ehe nicht helfen:
Also ich will es mal so freundlich ausgedrückt sagen. Einen FS GRUNDLOS einzuziehen ist RECHTSWILLKÜR die beschwerdefähig ist! Bezogen auf staatliche Entscheidungen – der Legislative, Exekutive oder Judikative – bedeutet Willkür das Fehlen eines sachlichen Grundes und damit jedenfalls einen Verstoß gegen Verfassungsprinzipien. Wenn er den Fs zurück bekommen hat muss nun die Polizei oder der leitende Polizist vor Ort erklären, mit welchem Recht er den Einzug der Faherlaubnis durchgeführt hat.Der Schuß kann aber auch nach hinten los gehen. Nämlich in die Richtung, daß Dich die Polizei erst recht auf dm Kicker hat und noch öfters kontrolliert.Glaube mir, wenn die Bullen mekren, dass du weder blöd noch ungerüstet bist, dann werden die gleich ganz anders mit dir umgehen. Wenn mir ein Bulle den FS entziehen will werde ich ihm gleich sagen, dass ich mich morgen darüber beschweren werde. Und wenn er sagt, dass ihm das egal ist, dann werde ich ihm auch sagen wo bei wem wann und über welchen Anwalt und durch welche Rechtsschutz. Wenn es ihm dann immer noch egal ist dann kann man dem Bullen ehe nicht helfen:
Des weiteren kannst gegen eine Beschlagnahme des Führerscheins Beschwerde einreichen. Jedoch hast Du solange Sendepause bis ein Richter über die Rechtmäßigkeit der Bechlagnahme entchieden hat.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Schwarzfahrer« (28. Mai 2011, 00:13)
Registrierungsdatum: 12. Februar 2009
Geschlecht: Männlich
Wohnort: BW
Führerschein aus: CZ mit Erteilungsdatum 19.01.09
Den FS einzuziehen (ohne irgend einem nachgewiesenen TATBESTAND)
Zitat
ist reine Willkür die Verfassungswiedrig ist

Zitat
Hier setzt sich ein Polizist gegen ein Urteil des EUGH hinweg
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Bikerjoe1969« (28. Mai 2011, 01:05)
Es hängt alles vom tatsächlichen Wohnsitz ab.Ich hoffe Charly, dass du jetzt verstanden hast, dass der Einzug der EU-FS Rechtswillkür ist, denn diese ist ERST - EINMAL laut EUGH anzuerkennen. Es gibt also für einen Polizisten nur die Möglichkeit eine Anzeige zu schreiben. Den FS einzuziehen (ohne irgend einem nachgewiesenen TATBESTAND) ist reine Willkür die Verfassungswiedrig ist. Hier setzt sich ein Polizist gegen ein Urteil des EUGH hinweg! Da gibt es keine Diskussion.
Natürlich musse man die Umstände berücksichtigen. Nehmen wir an, der Polizist bekommt von der FEB mit, dass definitiv der FS ungültig ist. Dann stellt das eine ganz andere Sache dar. Aber eine Entscheidung wie (da könnte was nicht stimmen, denn lass ich eben mal heim laufen) ist reine Rechstwillkür die nicht begründbar ist. Leider beschweren sich die Betroffenen nicht darüber. Das ist das größte Problem der Sache. Würden sich solche Dienstaufsichtis/Verfassungsbeschwerden häufen (über das Vorgehen der Polizei) würde auch diese viel vorsichtiger werden. Das ist der Grund warum ich das auf jeden Fall tun würde! Und ich kann es nicht verstehen warum es betroffene nicht machen. Nach alle dem was sich die FEB erlaubt hat! Sich hier immer noch politisch unterdrücken lassen.Es hängt alles vom tatsächlichen Wohnsitz ab.Ich hoffe Charly, dass du jetzt verstanden hast, dass der Einzug der EU-FS Rechtswillkür ist, denn diese ist ERST - EINMAL laut EUGH anzuerkennen. Es gibt also für einen Polizisten nur die Möglichkeit eine Anzeige zu schreiben. Den FS einzuziehen (ohne irgend einem nachgewiesenen TATBESTAND) ist reine Willkür die Verfassungswiedrig ist. Hier setzt sich ein Polizist gegen ein Urteil des EUGH hinweg! Da gibt es keine Diskussion.
Wenn D wohnsitztechnisch zuständig ist, dann gilt das D-Recht unabhängig aus welchem EU-Land der EU-FS kommt.
Daß heißt wenn der Polizist der Ansicht ist den FS zu beschlagnahmen, dann beschlagnahmt er ihn und der Richter hat die letzte Entscheidung ob die Beschlagnahme rechtmäßig ist oder nicht, sofern Widerspruch eingelegt wurde.
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Schwarzfahrer« (29. Mai 2011, 11:30)
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