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Omlor

Anfänger

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Führerschein aus: Polen nach dem 19.01

1

Sonntag, 5. September 2010, 11:49

Kontrolle mit pol. Pappe ausgestellt nach dem 19.01 im SAARLAND

Hallo....

ein guter Freund von mir hat gestern einen kleinen Auffahrunfall gehabt. Er hat genau wie ich einen polnischen Führerschein ausgestellt nach dem 19.01 .
Polizei kam dann natürlich auch dabei. Dann die üblichen Fragen wieso Führerschein aus Polen usw. Mein Bekannter ging erst gar nicht groß auf die fragererei ein, antwortete nur das er sich da eine längere Zeit aufgehalten habe und in der Zeit den Führerschein erworben habe. Muß dazu sagen das er einen Französischen Wohnsitz hat zur Zeit aber für Deutschland eine MPU Auflage besteht. Das Fahrzeug ist hier in Deutschland angemeldet auf seine Mutter. Der Gute Polizist war glaub ich auch etwas verwirrt, Führerschein aus Polen, Wohnsitz in Frankreich, Auto in Deutschland angemeldet. Nach Überprüfung des Führerscheins bzw . meines Bekannten kam der Polizist zurück un verwarnte ihn mit 35 Euro und sagte das für sie damit die Sache erledigt sei. :appl:


Was denkt Ihr, kann da möglicherweise Post komme von der FEB??? Eigentlich ja nicht da mein Bekannter garnicht in Deutschland gemeldet ist oser seh ich das Falsch ?????

Paule

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2

Sonntag, 5. September 2010, 13:33

Mit dem WS hat das nichts am Hut, in dem Falle würde der 29er greifen, aber das OVG SLS hat ja im Sinne solcher Führerscheine beschlossen, das sie halt weiter anzuerkennen sind.

Omlor

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3

Sonntag, 5. September 2010, 13:36

ja das habe ich mitbekommen.

Welche Führerscheinstelle wäre dann für meinen Bekannten zuständig???

Paule

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4

Sonntag, 5. September 2010, 13:38

Jede, in dem Fall halt die wo der Unfall war und die Polzei ihren Standort hat.

Omlor

Anfänger

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5

Sonntag, 5. September 2010, 13:44

OK dann mal merci.

Hoffe mal das nichts mehr kommt von der FEB!!! :NÄ:

Paule

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6

Sonntag, 5. September 2010, 13:47

S'il vous plaît

Selbst wenn was kommt, man hat das OVG ja im Rücken und die Zeche zahlt dann erst mal die FeB. :knips3:
:wink:

charly

Moderator

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7

Montag, 6. September 2010, 08:53

Jede, in dem Fall halt die wo der Unfall war und die Polzei ihren Standort hat.
falsch, führerscheinrechtlich ist immer die FEB am Woihnort zuständig, sofern man den Wohnsitz in D hat.

Strafrechtlich ist die Polizei und das Gericht bzw. die Bußgeldstelle am Unfallort zuständig.
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
Bitte keine Fragen per PN, diese werden nur im Forum beantwortet.


Paule

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8

Dienstag, 7. September 2010, 05:25

Du Clown, haste nicht gelesen das der Typ sein WS in France hat? :jojoj:

Pioneer

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9

Dienstag, 7. September 2010, 05:37

sofern man den Wohnsitz in D hat.
Eben und da der Betroffene keinen WS in D hat stimmt genau die Aussage von @ Paule :momo:


Strafrechtlich ist die Polizei und das Gericht bzw. die Bußgeldstelle am Unfallort zuständig.
In der Regel schon, nach StPO, § 7/1. Es gibt aber auch hier abweichende Möglichkeiten, ebenfalls auf den WS abzustellen, im Fall des Betroffenen nach
§ 8/2, StPO. Danach ist der letzte bekannte WS in D als Gerichtsstand möglich.