Anfänger
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falsch, führerscheinrechtlich ist immer die FEB am Woihnort zuständig, sofern man den Wohnsitz in D hat.Jede, in dem Fall halt die wo der Unfall war und die Polzei ihren Standort hat.
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Pioneer
unregistriert
Eben und da der Betroffene keinen WS in D hat stimmt genau die Aussage von @ Paulesofern man den Wohnsitz in D hat.
In der Regel schon, nach StPO, § 7/1. Es gibt aber auch hier abweichende Möglichkeiten, ebenfalls auf den WS abzustellen, im Fall des Betroffenen nachStrafrechtlich ist die Polizei und das Gericht bzw. die Bußgeldstelle am Unfallort zuständig.
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