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franzhermann

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1

Samstag, 17. Januar 2009, 14:47

So, und nun Ihr! Was jetzt? Kacke am dampfen!!!!

Hallo Forumsgemeinde!

Ich berichtete ja schon hier im Forum darüber, daß ich des öfteren mit meinem CZ FS mit D WS angehalten wurde und kontrolliert wurde. So auch am 06.01.2009. Die mehr oder weniger freundlichen Polizeibeamten nahmen meinen - wunderschönen - CZ FS mit D WS - natürlich - zur Inaugenscheinnahme und notierten sich einige Daten. So weit , so gut! Nichts neues. Heute nun bekam ich Post von der Polizei!!!! Ich soll mich als BESCHULDIGTER !!!!!! am 22.01.2009 bei derörtlichen Polizeiinspektion melden und meinen deutschen Personalausweis und meinen CZ FS vorlegen!!!! Gegen mich besteht der Verdacht des Fahrens ohne FAHRERLAUBNIS!!!!!!! - nicht ohne FS! Das sind doch, wie ich im Forum gelesen habe 2 verschiedene Sachen !! Oder???? Was soll ich tun? Ich geh auf jeden Fall ohne CZ FS dahin, weil, die Polizei hat ihn ja im Original gesehen - durch die kontrollierenden Beamten! Den FS hab ich gerade verlegt! Was soll ich tun, bzw. wie soll ich mich verhalten??? Fakten : FS Entzug 1995 Sperrfrist bis 1999 Erteilung in CZ 2006 Bis jetzt null Auffälligkeiten, keine Verkehrsstraftaten , Alkohol oder Drogen usw. HILFE!!!

dimmu666

Fortgeschrittener

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2

Samstag, 17. Januar 2009, 15:20

ist doch schon lange ausdiskutiert worden->cz fs mit d ws=ungültig!

susi

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3

Samstag, 17. Januar 2009, 15:35

Sage mal wie Alt bist du 1995 FS weg Geboren 1984 ?



Gruß Susi :wink:

franzhermann

Fortgeschrittener

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4

Samstag, 17. Januar 2009, 15:51

@ SUSI


Ist doch klar, daß es in öffentlichen Foren keine wahren Angaben über Geburtstage oder Namen gibt , oder geben sollte! VORSICHT - FEIND LIEST MIT! Feind - Polizei!

Medusa

Profi

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Beiträge: 653

5

Samstag, 17. Januar 2009, 16:09

Würde mich sofort! an diesen Anwalt wenden:

Zitat

Rechtsanwalt
Marc N. Wandt
Frohnhauser Str. 125
45144 Essen

Telefonberatung für Nichtmandanten: 0900 / 1876 000 003

(DAH, 1,99 EUR/Min. aus dem Festnetz, Mobil ggf. abweichend)

e-mail: ra.wandt@strafzettel.de

www: http://strafzettel.de/index.html?/anwalt/info_essen.htm


Ich habe nicht viel Hoffnung, daß da noch viel zu retten ist - aber vielleicht kommst Du wg. Verbotsirrtum etc. mit einem blauen Auge davon. Mit blauen Auge meine ich - keine Verlängerung der 15 Jahre ..

Siehe auch:

http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_to…?topic_id=42356

Btw. .. wenn Dich die Polizisten jedesmal weiterfahren ließen bekräftigt das vielleicht den Verbotsirrtum. Kannst Du das nachweisen? Zur letzen Kontrolle - haben die Polizisten Dich etwa weiterfahren lassen, obwohl sie davon ausgingen, daß Du keine Fahrerlaubnis besitz ...... ? Unterlagen evtl. sogar die kontrollierenden Polizisten dem Verbotsirrtum? ..
Meine Vorlagefragenidee verrate ich nicht :knips: // Steckbrief

Dieser Beitrag wurde bereits 6 mal editiert, zuletzt von »Medusa« (17. Januar 2009, 16:27)


franzhermann

Fortgeschrittener

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Wohnort: Sachsen

Führerschein aus: CZ

6

Samstag, 17. Januar 2009, 16:24

Medusa

Ich bin ja vorgeladen wegen des Verdachts: FAHREN OHNE FAHRERLAUBNIS - NICHT FS!!! Das sind doch - laut Forum - 2 verschiedene Sachen. Oder? Unterschied?

schnellmpu

unregistriert

7

Samstag, 17. Januar 2009, 16:24

hi,deinen schein hast du gerade der behörde in :Polenfan: polen ausgehändigt. die prüfen den gerade auf echtheit und werden ihn demnächst umschreiben. du bist doch zwischenzeitlich schon umgezogen - lass dir deine fe am wohnort re-erteilen. die können sich ja nochmal melden, aber jetzt ist die pappe gerade seit montag im amt. wie lange das dauert? wer sollte das besser als die deutsche kollegin wissen. :jojoj: einfach nochmal versuchen. das du solange du keinen in D registrierten lappen hast hier auch nicht fahren darfst ist dir klar. ist dir aber egal - du bist extra um bei denen termingerecht zu erscheinen :soldat: am dienstag angereist und haust übermorgen wieder ab - in die slowakei, wohin du gerade deine firma verlegst. und jetzt musst du noch innerhalb einer stunde ans andere ende der stadt - mit öffentlichen verkehrsmitteln, die du schon jahrelang nicht mehr benutzt hast. musst dich da erstmal zurechtfinden - stress pur. die sollen dir im moment jetzt erstmal nicht auf den geist gehen. und überhaupt - warum machen die so kurzfristige "termine". was wär', wenn du heute einen anderen termin hättest? die sollen dir beim nächsten mal bitte mindesten ein paar tage mehr gewähren. du kannst ja nicht überall gleichzeitig sein.
`
und das alles -jawohl- ohne den in den letzten tagen hier vielzitierten anwalt aus essen. hier mal'n fuffi, da mal ne hotline. :sf122:

Medusa

Profi

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Beiträge: 653

8

Samstag, 17. Januar 2009, 16:28

Siehe bitte noch einmal das Posting von mir oben - habe es mehrfach ergänzt

Zu Fahren ohne ..

- Führerschein = Peanuts, kostet glaube ich 10 Euro

- Fahrerlaubnis = Straftat

@schnellmpu - Der User sitzt schon tief genug in der Scheiße. Treib ihn nicht noch weiter rein.
Meine Vorlagefragenidee verrate ich nicht :knips: // Steckbrief

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Medusa« (17. Januar 2009, 16:32)


schnellmpu

unregistriert

9

Samstag, 17. Januar 2009, 16:31

habe es mehrfach ergänzt
ok, dann sag' ich's offen - hör' bitte auf, für diesen ra werbung zu machen.

Medusa

Profi

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Beiträge: 653

10

Samstag, 17. Januar 2009, 16:36

@schnellmpu - Geht es Dir ums Geschäft oder etwas persönliches mit RA Wandt? Aber bitte, ich entspreche Deinem Wunsch - es gibt mehrere Anwälte, die topfit bei EU-FE Thema sind, u.a.



Zitat


Rechtsanwälte

Zitat

Rechtsanwalt
Marc N. Wandt
Frohnhauser Str. 125
45144 Essen

Telefonberatung für Nichtmandanten: 0900 / 1876 000 003

(DAH, 1,99 EUR/Min. aus dem Festnetz, Mobil ggf. abweichend)

e-mail: ra.wandt@strafzettel.de

www: http://strafzettel.de/index.html?/anwalt/info_essen.htm


Zitat

Rechtsanwalt
Hans-Georg Giese
Paretz-Hofer-Str. 14
14669 Paretz

Telefon: 0 1 7 7 - 7931710
Telefax: 01803 - 551832651

e-mail: info@verkehrskanzlei.de

www: http://www.verkehrskanzlei.de


Zitat

Rechtanwälte
Streifler & Kollegen
Oranienburger Straße 69
10117 Berlin

Telefon: 030-278740 30
Telefax: 030-278740 59

e-mail: office@streifler.de

www: http://www.streifler.de

Meine Vorlagefragenidee verrate ich nicht :knips: // Steckbrief

franzhermann

Fortgeschrittener

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Führerschein aus: CZ

11

Samstag, 17. Januar 2009, 16:39

@ all

Ich DACHTE !!! mit der Erteilung eines EU FS lebt die Fahrerlaubnis wieder auf! Dann hätten ja wohl die wenigsten EU FS Inhaber eine gültige Fahrerlaubnis, wohl aber einen gültigen EU FS! Was ist da los?

Medusa

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12

Samstag, 17. Januar 2009, 16:41

Eine ausländische Fahrerlaubnis - die Du hast - braucht nach dem EuGH Urteil vom 26.06.2008 nicht anerkannt werden, wenn in ihr ein dt. WS eingetragen ist. Die logische Folge daraus - der Führerschein ist wertlos, weil ihm die Grundlage = Fahrerlaubnis fehlt ..
Meine Vorlagefragenidee verrate ich nicht :knips: // Steckbrief

Gallier

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Beiträge: 1 349

13

Samstag, 17. Januar 2009, 16:46

Die Polizei kann ja gar nicht anders als dich anzuzeigen wegen fahren ohen Fahrerlaubnis...
Eine Anzeige wegen fahren ohne Führerschein geht nicht-da du ja den Führerschein hast, nur die Fahrerlaubnis und somit auch der Führerschein (und hier meine ich eine EU-FE mit D-WS drin) ist eben in Deutschland seit Ende Juni 2008 nicht mehr gültig.
Die Fahrerlaubnis KANN hier anerkannt werden, aber das bestimmt die für dich zuständige FEB und nicht die Polizei.
Ergo: Du bekommst jetzt erstmal eine Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis...
Da ist das Kind jetzt innen Brunnen gefallen und wie schon weiter oben beschrieben solltest du schnellstens einen Anwalt deiner Wahl einschalten um vielleicht das gröbste noch verhindern zu können!
Lieber stehend sterben als knieend leben

schnellmpu

unregistriert

14

Samstag, 17. Januar 2009, 16:55

Zitat von »medusa«

Eine ausländische Fahrerlaubnis - die Du hast - braucht nach dem EuGH Urteil vom 26.06.2008 nicht anerkannt werden, wenn in ihr ein dt. WS eingetragen ist. Die logische Folge daraus - der Führerschein ist wertlos, weil ihm die Grundlage = Fahrerlaubnis fehlt ..

..aus sicht der Beamte auf dem deutschen amt, und einer konkreten "genehmigung" dessen. ein letztes zugeständniss, was die eu den Beamten in D gemacht hat. also muss der fakultative eintrag aus dem schein weg. das könnte man überall in der eu, auch in D machen, in D musst du nur eben mal eine mpu dafür ablegen. mach's dort, wo du tatsächlich die nächsten jahre hauptsächlich verbringen wirst - am wohnort in pl.

`
@medusa: danke. streifler & co. ist sicher eine der besseren empfehlungen. :wink:


Schnellmpu, was ist den mit dir los?
Keine Beleidungen!
:böse:

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Paule« (17. Januar 2009, 18:45)


charly

Moderator

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Beiträge: 5 326

15

Samstag, 17. Januar 2009, 16:56

RE: So, und nun Ihr! Was jetzt? Kacke am dampfen!!!!

Hallo Forumsgemeinde!

Ich berichtete ja schon hier im Forum darüber, daß ich des öfteren mit meinem CZ FS mit D WS angehalten wurde und kontrolliert wurde. So auch am 06.01.2009.
Wenn Du hier öfters im Forum unterwegs bist, dann hättest Du auch das EUGH-Urteil vom 26.06.08 sehen müssen. Es wurde ja darüber diskutiert.

Wenn Du gleich nach dem Urteil reagiert und Dir in CZ einen neuen FS mit CZ-WS ausstellen lassen hättest, dann wäre die Anzeige wegen FoFE nie gekommen.

Somit kann ich nur sagen:

Selber schuld und am falschen Ende gespart.

Ein neuer FS hätte vielleicht 500 Euro gekostet, das FoFe wird - wenn Du verurteilt wirst - auf jeden Fall teurer und die Tilgungsfrist (m. W. 15 Jahre) beginnt wieder von vorne an zu laufen.

LG
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
Bitte keine Fragen per PN, diese werden nur im Forum beantwortet.


franzhermann

Fortgeschrittener

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Führerschein aus: CZ

16

Samstag, 17. Januar 2009, 16:59

@ schnell mpu


Wie teuer bei dir?

Medusa

Profi

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Beiträge: 653

17

Samstag, 17. Januar 2009, 17:00

Noch eine Anwaltsstellungnahme zu FoFE:

http://www.123recht.net/Nochmal-EU-Führe…08__a36523.html
Meine Vorlagefragenidee verrate ich nicht :knips: // Steckbrief

Gallier

Profi

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Beiträge: 1 349

18

Samstag, 17. Januar 2009, 17:02

@schnellmpu

Ich würde Leute beim Amt (hier wahrscheinlich die Damen und Herren der FSST/FEB ?!) nicht als assi bezeichnen, denn wie man es auch dreht und wendet------> Wir sind selbst an allem übel Schuld daß wir in die Situation kamen durch unsere Handlungen und eine EU-FE erworben haben...
Lieber stehend sterben als knieend leben

Medusa

Profi

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Beiträge: 653

19

Samstag, 17. Januar 2009, 17:19

Ein Umtausch ist jetzt sinnlos, da der dt. WS bekannt ist ..

Siehe auch folgendes Urteil:

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_ge…il20081110.html
Meine Vorlagefragenidee verrate ich nicht :knips: // Steckbrief

schnellmpu

unregistriert

20

Samstag, 17. Januar 2009, 17:22

nicht bei mir. schreibe eine pn an Oberklops:

Zitat von »pioneer«

Die WS von @ Oberklops sind sauber, das kann ich bestätigen. Da wird es also keine Probleme geben und alle ungläubigen D-Behörden dürfen sich in diesem Fall mal gepflegt...
:8): oder Marek81. wenn die antwort auf sich etwas warten lässt - warte halt etwas.
`
du kannst dich auch an urquell oder den sachsen wenden. das wäre dann aber eine komplette neuerteilung in cz, die nach dem 19.01.09 stattfinden wird. nichts für pessimisten.
`
@gallier: ich nenne die dinge nur gerne beim namen. wenn die so angesprochen werden wollen, sollen die sich dementsprechend verhalten:

Zitat

Erteilung in CZ 2006 Bis jetzt null Auffälligkeiten, keine Verkehrsstraftaten , Alkohol oder Drogen usw. HILFE!!!
aber einem einen strick aus dem fakultativen punkt 8 zu drehen zu wollen ... ich bin gegen alkohol in strassenverkehr, gegen drogen allgemein, gegen verantwortungslosigkeit deinen mitmenschen gegenüber... ok, die "damen und herren" (im fall ws dann aber doch hervorgehoben) führen auch nur aus.
`
@medusa: deswegen empfehle ich grundsätzlich nur noch die umschreibung in einem zweit- (aus deutscher sicht dritt-) staat. :jojoj:

Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »schnellmpu« (17. Januar 2009, 17:44)