Die Entscheidung vom 1.3. ist etwa so interessant wie die 27. Wiederholung von Sissi.
Hätte ein Mitgliedstaat A die Möglichkeit, die Anerkennung eines in einem Mitgliedstaat B ausgestellten Führerscheins mit der Begründung zu versagen, dass dieser Mitgliedstaat B nicht geprüft habe, ob die vom Mitgliedstaat A für seine Weigerung, einen Führerschein auszustellen, angeführten Gründe entfallen seien, so hätte dies zudem zur Folge, dass der Mitgliedstaat mit den strengsten Ausstellungsbedingungen bestimmen könnte, wie hohe Anforderungen die übrigen Mitgliedstaaten einhalten müssen, damit die dort ausgestellten Führerscheine anerkannt werden können. Hielte man einen Mitgliedstaat für berechtigt, die Anerkennung eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins unter Berufung auf seine nationalen Vorschriften unbegrenzt zu verweigern, würde der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung der Führerscheine geradezu negiert.
die pressemitteilung ist vom eugh selbst, die hervorhebungen von mir.
sissi ist wesentlich interessanter.
meine wege waren nicht weiß und nicht schwarz. sie mussten grau sein. (Wolfgang Vogel)
die grössten verbrecher sind die, die das denken verweigern. (Hannah Arendt) die wahrheit triumphiert nie, ihre gegner sterben nur aus. (Max Planck)
Ich möchte gerne auch mal das Amtsgericht in Künzelsau BW lobend erwähnen.Der Richter/in war der/die Erste in BW die erkannt hat.Das die deutsche Auslegung der 3.Rilie europarechtswidrig ist.