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Paule

Menschlich

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1

Mittwoch, 17. Juni 2009, 23:04

Artikel 13 und was Anwälte so verbreiten, irreführende Rechsbratung? Legal? Sinnvoll? Hintergrund?

Hallo Leute,

heute musste ich mit entsetzen folgenden Zeitungartikel wahrnehmen:



Ich frage mich, darf ein Anwalt/in eine solche Rechtberatung in einer Zeitung? Was währen die folgen wenn deren Anschicht völlig falsch sind und zb. ein Armani daher bekannte Probleme bekommt?

Der Bericht ist totaler Schwachsinn, weil in Artikel 13 eindeutig in Absatz 1 klar geregelt ist, das Artikel 11 nach Artikel 18 zu regeln ist. Was der Rest der neuen Richtlinie betrifft und besonders die Änderungen in Artikel 4 ist im Absatz 2 des Artikel 13 geschützt und zwar bis 19.01.2013. Wo ist in besonderen für Leute die Jura studiert haben hier das Problem? Ich kann das nicht verstehen!
:sf35:

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Paule« (17. Juni 2009, 23:16)


Lord Vader

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2

Mittwoch, 17. Juni 2009, 23:22

Zitat

Der Bericht ist totaler Schwachsinn
Einiges zumindest ja. :sf35: Die letzten Tage sind ja wirklich prickelnd was die Presse preisgibt. :lach: Eigentlich zum totlachen, leider für uns Betroffene nicht. Was kann man tun ist hier wohl die Frage ? :sd2:
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Paule

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3

Mittwoch, 17. Juni 2009, 23:28

Die gute Frau hat noch nichtmal Schwerpunkt oder Fachrichtung Verkehrsrecht, aber für so ein Schwachsinn abzulassen scheint sie sich ja gut genug zu sein: -click-

Was ich ja auch sehr interessant finde, was befindet sich den in der Mitte des Textes? Eine Werbung zur Fahrschule Junior in Polen? Ganz in der nähe von Frankfurt/Oder .... :denk:

Lord Vader

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4

Mittwoch, 17. Juni 2009, 23:38

Zitat

Schwerpunkte:

* Ausländer- und Asylrecht
* Zivilrecht
* Straf- und Strafverfahrensrecht
* Ehe- und Familienrecht
* Erbrecht

:denk: Ganz einfach, sie hat sich ""verkauft"" den deutschen Behörden. :Keks: Geld stinkt anscheinend nicht und jeder Scheck ist anders. :lol: Eine andere Meinung kann hier wohl kaum in Frage kommen. Der "Richtige" Verkehrsanwalt hat diesbezüglich seine Meinung vertreten wie wir feststellen konnten, oder etwa net ? :denk: Doch, also lassen wir uns jetzt wegen dem Schrott hier demoralisieren, nööööö :wink:
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Epox

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5

Donnerstag, 18. Juni 2009, 11:28

Ganz einfach, sie hat sich ""verkauft"" den deutschen Behörden.

wieso das den,sie weißt doch darauf hin,das sich die Betroffenen gegen die Maßnahmen deutscher Behörden zur Wehr setzen sollen. :bewerfen:

Zum Thema:Hat eigentlich schon einer bemerkt,unter welcher Rubrik dieser Artikel veröffentlich wurde?
Da steht "Anzeige",was sagt uns das? :knips:
Bitte nicht verwechseln, hat nichts mit einer Anzeige von der Polizei zu tun. :lol:
Zur Rechtslage:
Der rechtlichen Ansätze,sind gar nicht so verkehrt,leider wird hier etliches vermengt,was mit der neuen Rechtslage nun aber auch garnichts zu tuen hat.
Schade eigentlich :wacko:

Gibt doch eigentlich schon Ansätze, um § 28 FEV zu kippen.
1. §.28 FEV war Jahre lang durch den EUGH außer Kraft gesetzt.
2.Hat der nationale Gesetztgeber,sich überhaupt mit der EU-Kommission in Verbindung gesetzt,bevor er Artikel .11 der 3.Rilli in nationales Recht umgesetzt hat,
so wie das in Artikel.13 Absatz 1 verankert ist?
3.§.28 FEV wurde Inhaltlich kaum geändert,obwohl er nach EU-Recht so nicht Anwendbar ist,das halte ich für Fatal,da bei einer Gesetzesänderung bzw. einer Verordnung ,die aktuelle Rechtsprechung
der höchten Instanz(in dem Fall der EUGH)höchste Priorrität hat,politisches Geschwafel hin oder her.

Fragen über Fragen!!! :ka:

Gruss Epox :wink:
Die USA haben Barack Obama,
Bob Hope, Stevie Wonder, Johnny Cash.

Wir haben Angela Merkel,
no hope, no wonder, no cash.

Lord Vader

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6

Donnerstag, 18. Juni 2009, 13:18

Zitat

Fragen über Fragen!!! :ka:

Genau..........
Aber da vertrau ich lieber anderen Anwälten. :sn:
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