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Pioneer

unregistriert

21

Donnerstag, 14. Mai 2009, 00:48

Die Frage ist doch bei welchem Forenmitglied liegt die Problematik entsprechend der Fragestellung vor?
Hier muss man bedenken das Person ggf. durch Vorgang bei D. Behörden aktenkundig wird, also nur aktenkundiger User möglich!


Das sehe ich auch so.

Es kommt also nur ein User in Betracht, dem ausschließlich aufgrund des Datums 19.1.09 in Verbindung mit einem vorherigen Entzug eine NU erteilt wurde, ohne das dort noch weitere Verstöße hinzukommen. Diese Konstellation ist mir hier im Forum aber noch nicht bekannt.
Denkbar wäre ebenfalls der Fall eines D-WS in einem CZ-FS, wenn glaubhaft ein Studienaufenthalt in CZ nachgewiesen werden kann. :denk:

Diese Institution arbeitet offensichtlich fallbezogen, es muß sich daher um ein direktes Problem einer Person oder Firma handeln, das aufgrund eu-rechtlicher Vorgaben mit dem nationalen Recht kollidiert, somit erscheint eine abstrakte Überprüfung der Umsetzung und Auslegung nationalen Rechts gegenüber dem EU-Recht wohl nicht gegeben. :bild:

Hier der Link zu dem im Forum eingestellten Text: Solvit

Wenn ich mir die Statistik ansehe, sofern man Statistiken überhaupt Glauben schenkt, scheint diese Institution recht erfolgreich zu agieren, daher halte ich den Versuch eines geeigneten Users durchaus für sinnvoll. :)