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Lord Vader

Moderator a. D.

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1

Montag, 15. Januar 2007, 12:07

EU-Führerscheine - derzeitige Rechtslage !!

<span style="font-size:15pt;"><span style="color:red;">Hans-G. Giese
Lexikon verkehrsrechtlicher Stichwörter </span></span><span style="color:red;"> </span> EU-Führerscheine - derzeitige Rechtslage (Einführung)

Zitat



Die Erteilung von Fahrerlaubnissen an Deutsche sowie das Verfahren, wenn gegen einen Fahrerlaubnisinhaber Zweifel an seiner Eignung, Kraftfahrzeuge im öffentlichen Verkehr zu führen, richten sich nach der zum 01.01.1999 in Kraft getretenen Fahrerlaubnis Verordnung (FeV). Diese Verordnung ist die nationale Umsetzung der geltenden Führerscheinrichtlinien der Europäischen Union (EU). Nach der Fahrerlaubnis-Verordnung richtet sich auch die Gültigkeit und Anerkennung ausländischer Führerscheine durch die inländischen Behörden und Gerichte.

Da die letzte Führerschein-Richtlinie der EU aus dem Jahre 1991 nicht gänzlich innerhalb der vorgesehenen Frist umgesetzt werden konnte, galt zwischenzeitlich bis zum Inkrafttreten der FeV eine Übergangs-Verordnung, die nunmehr keine Rolle mehr spielt.

Bis zu einer bahnbrechenden Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahre 2004 (Kapper) wurden vielfach noch Strafverfahren gegen Erwerber einer Fahrerlaubnis in einem anderen EU-Land eingeleitet und durchgeführt, wenn diese beim Erwerb des Führerscheins gegen das sog. Wohnsitzprinzip verstoßen hatten. Dieses Prinzip fordert als Voraussetzung für die Erteilung einer europäischen Fahrerlaubnis, dass der Antragsteller 185 Tage seinen ordentlichen Wohnsitz bzw. sogar seinen tatsächlichen Lebensmittelpunkt in dem betreffenden Land hat, wobei das Fristende auch nach dem Zeitpunkt der Erteilung der Fahrerlaubnis liegen kann. Gingen die deutschen Behörden davon aus, dass dieses Prinzip umgangen worden war, wurde die entsprechende Fahrerlaubnis nicht anerkannt und ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne die erforderliche Fahrerlaubnis eingeleitet.

Mit dem Urteil vom Frühjahr 2004 hat der Europäische Gerichtshof jedoch entschieden, dass es einem Staat nicht zusteht, einer Fahrerlaubnis aus einem anderen EU-Land auf Dauer die Anerkennung wegen der Umgehung des Wohnsitzprinzips zu versagen. Die Überprüfung, ob das Wohnsitzerfordernis eingehalten wurde oder nicht, obliegt danach nur der ausländischen Behörde, die den Führerschein ausstellt.

Gleichzeitig hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass auch dann, wenn jemandem in einem Land der EU die Fahrerlaubnis durch ein Strafgericht entzogen worden und die von diesem Gericht verhängte Sperrfrist abgelaufen war, einer EU-Fahrerlaubnis die Anerkennung nicht versagt werden darf, wenn der ausländische Führerschein nach dem Ablauf der Sperrfrist erteilt wurde.

Keine Entscheidung getroffen wurde allerdings über die Fälle, in denen es mit dem Ablauf der Sperrfrist nicht getan war, sondern auf den Bewerber um eine erneute Fahrerlaubnis noch eine Eignungsuntersuchung durch eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) wartete. Das war beispielsweise der Fall, wenn der Verurteilte bei der Tat eine Blutalkoholkonzentration von mehr als 1,60 Promille hatte. Diese Fallgruppe stellt zur Zeit ein Problemfeld dar, weil viele davon betroffene Verurteilte versuchen, das MPU-Erfordernis dadurch zu umgehen, dass sie sich in europäischen Staaten eine Fahrerlaubnis verschaffen, die keine MPU-vergleichbare Eignungsüberprüfung kennen. In diesen Fällen erfolgt oftmals bis meistens eine Untersagung, von der EU-Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen, sofern vom Fahrerlaubnisinhaber nicht noch ein entsprechendes positives MPU-Gutachten beigebracht wird. Die entsprechende Praxis der Führerscheinbehörden wird bislang - bis auf eine ganz wenige Ausnahmen - von den Verwaltungsgerichten bestätigt.

Mit dem derzeitig geltenden Regelwerk schien es somit gelungen, den Erwerb einer Fahrerlaubnis im Ausland zu dem Zweck, mit dieser neuen ausländischen Fahrerlaubnis nach vorheriger Entziehung der deutschen Fahrerlaubnis wiederum in Deutschland am Straßenverkehr teilzunehmen, weitestgehend dann zu unterbinden, wenn gegen die Fahreignung durchgreifende Zweifel bestehen. Entgegen den Angaben zahlreicher unseriöser Anbieter sog. "sicherer" Auslandsführerscheine ist bei vorheriger rechtskräftiger Entziehung oder Versagung der Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis ein Führen von Kraftfahrzeugen in der Bundesrepublik Deutschland auf Dauer nicht möglich, wenn nach wie vor gegen den Erwerber einer EU-Fahrerlaubnis im Inland Bedenken gegen seine Fahreignung bestehen................................................


Quelle

Homepage des Verfassers: klick

Dafür mal ein Lob an "Lexus" für die sehr ausführliche Zusammenfassung und verständlicher Erklärung auch für "Nicht - Juristen"
Glauben heisst nicht zu Wissen !!
Allzeit Gute, stressfreie, Alkohol und drogenfreie Fahrt wünscht Lord Vader !

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Lord Vader« (18. Januar 2007, 21:22)


Honsa

Schüler

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2

Montag, 15. Januar 2007, 14:47

Re: EU-Führerscheine - derzeitige Rechtslage !!

lässt sich demnach erst dann vehindern , wenn Die Harmonisierung der Führescheinrichtlinien
aller EU Staaten abgeschlossen ist.

<span style="color:red;">Ob das noch in diesem Jahrhundert passiert ?</span>

Wenn die Harmonisierung dann in allen EU Ländern nahezu gleiche Bedingungen
hervorgebracht hat,um einen einheitlichen EU-FS zu machen -
wird es ein Insllösung deutsche MPU auch nicht mehr geben....

Mein Mitleid mit deutschen MPU Abzockern hält sich schon jetzt in Grenzen.

tatanka

[VERBORGEN]

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3

Montag, 15. Januar 2007, 19:00

Re: EU-Führerscheine - derzeitige Rechtslage !!

Hi, was ist mit leute die letzte Jahr Eu Fs erworben haben , müssen immer angst haben , wenn polizei auto vorbei fährt? Jede angehaltene bekommt NU? und was ist mit dem Hr. Halbritter und andere , bei erste kontrole bekommen sie auch Nu? oder ist das nur glück sache
[VERBORGEN]

Honsa

Schüler

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Beiträge: 64

4

Montag, 15. Januar 2007, 20:27

Re: EU-Führerscheine - derzeitige Rechtslage !!

wurde im Forum hier immer wieder gesagt


<span style="color:red;">NU hat es immer gegeben - bedeutet nicht zwangsläufig das Aus !</span>

Natürlich muss man sich wehren Können. Das geht normalerweise nur mit einer Rechtsschutz.

Wenn ich dich richtig verstehe hast du eine NU bekommen.

Wann ist es passiert und wie wurde die NU begründet.


Gast

Fortgeschrittener

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5

Montag, 15. Januar 2007, 20:46

Re: EU-Führerscheine - derzeitige Rechtslage !!

Zitat

Honsa schrieb am 15.01.2007 14:47
Wenn die Harmonisierung dann in allen EU Ländern nahezu gleiche Bedingungen
hervorgebracht hat,um einen einheitlichen EU-FS zu machen -
wird es ein Insllösung deutsche MPU auch nicht mehr geben....


Es gibt doch jetzt schon einheitliche Vorschriften die eingehalten werden müssen. Nur jedes Land kann, wenn es will, seine Anforderungen hinaufsetzen. Ich glaube das das in Zukunft auch so bleiben wird. Das die MPU einmal abgeschafft glaube ich nicht.

L. G. Gast

Honsa

Schüler

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6

Montag, 15. Januar 2007, 23:02

Re: EU-Führerscheine - derzeitige Rechtslage !!

Eine MPU wird es weiterhin geben-
aber im Zuge der Harmonisierung müssten alle EU Länder dem derzeitigen

<span style="color:red;"> Deutschen MPU Modell</span>

zustimmen - das halte ich für unmöglich.

D hätte das zwar gern - aber...

Eine MPU die auf vernünftigen wissenschaftl.Kriterien basiert,die nicht von Geldgier geprägt
ist - z.B. von wirklich unabhängigen Psychologen und Medizienern ausgeübt wird(die ein Gehalt beziehen ) -
ist auch für mich vorstellbar.
Schnell,bezahlbar und ohne Druck die Existenz zu verlieren.
Ähnlich wie beim Busfahrer , der aller Jahre auch ne MPU macht.


Gast

Fortgeschrittener

Registrierungsdatum: 17. Mai 2006

Beiträge: 340

7

Montag, 15. Januar 2007, 23:34

Re: EU-Führerscheine - derzeitige Rechtslage !!

Zitat

Honsa schrieb am 15.01.2007 23:02
Eine MPU wird es weiterhin geben-
aber im Zuge der Harmonisierung müssten alle EU Länder dem derzeitigen

<span style="color:red;"> Deutschen MPU Modell</span>

zustimmen - das halte ich für unmöglich.


Das habe ich auch nicht behauptet. Lese dir nochmal durch wa ich geschrieben habe. Die EU wird D nicht zwingen können die MPU abzuschaffen.
Ich glaube nicht das es in nächster Zeit Vorschriften geben wird, was maximal sein darf. Es wird immer nur Vorschriften geben die mindestens erfüllt werden müssen.
Darum glaube ich auch nicht das es wirklich in nächster Zeit überall in der EU die gleichen FS Vorschriften gelten werden.

L. G. Gast

Honsa

Schüler

Registrierungsdatum: 1. Dezember 2006

Beiträge: 64

8

Dienstag, 16. Januar 2007, 00:07

Re: EU-Führerscheine - derzeitige Rechtslage !!

bleibt uns noch eine Weile erhalten-
damit ist die Deutsche MPU nach wie vor ein stumpfes Schwert .

Auch in Zukunft werden wir es erleben das Teile der 3. Rili gestrichen werden.
Ergibt sich schon aus der Widersrüchlichkeit dieser Anordnung.

Es wird neue Urteile geben - die EU wird D auch wieder einige Niederlagen bescheren.

Dieser Prozess geht - wie in den letzten Jahren weiter.

Im eigenen Land regt sich Wiederstand.Auch einige Politiker sind bereits
gegen die MPU wie sie in D abläuft,
Zugegeben erst ein Anfang - aber immerhin.

igller

Schüler

Registrierungsdatum: 7. März 2011

Beiträge: 118

9

Montag, 21. März 2011, 21:56

Hier der aktelle Link zum Verkehrslexikon der EUFE

http://www.verkehrslexikon.de/Texte/EUFahrerlaubnis02.php :Polenfan: :CZ Fan:

Registrierungsdatum: 23. September 2007

Beiträge: 893

10

Montag, 21. März 2011, 23:34

Das Verkehrslexikon ist meines Erachtens nicht auf dem aktuellen Stand (unterschiedliche Auslegung von Artikel 11 Absatz 4 durch diverse Gerichte, Vorlagefragen an den EUGH).

Pioneer

unregistriert

11

Dienstag, 22. März 2011, 03:33

Die aktuelle Rechtsprechung ist nicht dokumentiert, Stand etwa Anfang 2010, das sehe ich auch so.

Die entscheidende Vorlagefrage "Hofmann" ist andererseits auch noch nicht beantwortet. Die weiteren Anfragen der letzten Zeit sind eher als Sonderfälle einzuordnen und für den überwiegenden Teil der Betroffenen somit unerheblich. Das könnte bei der Aktualisierung "Hofmann", die sicher erfolgen wird, dann mit ergänzt werden.

Trotzdem ist die Dokumentation sehr übersichtlich und umfassend gestaltet, wirklich gelungen. Nach entsprechender Aktualisierung sicher wieder ein empfehlenswertes Werk.

Paule

Menschlich

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Führerschein aus: mit und ohne -:)

12

Dienstag, 22. März 2011, 06:48

Ich hab mal irgendwo gelesen der Lexsus ist zur Zeit im Ausland tätig. :ka:

Hallengott

Fortgeschrittener

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Führerschein aus: PL nach 19.01

13

Montag, 9. Mai 2011, 13:58

Führerscheine, die nach dem 19.1.2009 erworben wurden

Hallo,

habe dies auf der HP vom ADAC gefunden weil ich gerade dort unterwegs gewesen bin wegen der VK-RS.
Ich verstehe dies nun so, dass zB. wie in meinem Fall PL keine FE ausstellen darf/dürfte.

Zitat


Die Umsetzung der 3. EU-Führerscheinrichtlinie führt dazu, dass ein
Mitgliedstaat die Ausstellung eines Führerscheins ablehnen muss, wenn
eine frühere Fahrerlaubnis des Bewerbers in einem anderen Mitgliedstaat
eingeschränkt, ausgesetzt oder entzogen wurde.
Erteilt ein Mitgliedstaat
dennoch eine Fahrerlaubnis, so verweigert der Staat, in dem die
Führerscheinmaßnahme getroffen wurde, die Anerkennung des ausländischen
Führerscheindokumentes. Der Inhaber der ausländischen Fahrerlaubnis
fährt dann ohne gültigen Führerschein. Dies gilt nur für
EU-Führerscheine, die ab dem 19.01.2009 erteilt wurden.
Quelle: http://www.adac.de/infotestrat/ratgeber-…rcePageId=48388 .
Für mich wichtig ist ein respektvoller Umgang miteinander :sg: , leider sieht das nicht jeder so :ss: .
............................. Butter bei die Fische! Was ist den nun Fakt??? .............................

charly

Moderator

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Beiträge: 5 326

14

Montag, 9. Mai 2011, 14:17

Dieses Problem liegt doch beim EUGH.
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
Bitte keine Fragen per PN, diese werden nur im Forum beantwortet.


scarface

Anfänger

Registrierungsdatum: 31. Dezember 2010

Beiträge: 24

15

Montag, 9. Mai 2011, 18:07

ahja...



und warum greift dann die ADAC-RSV bei EU-FS nach dem 19.01.2009??? :gs:



:greubel:



mich kotzt die ganze scheisse germaßen an... -rr-

Krabbels

Moderator

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Beiträge: 904

Geschlecht: Männlich

16

Montag, 9. Mai 2011, 18:47


und warum greift dann die ADAC-RSV bei EU-FS nach dem 19.01.2009??? :gs:

Weil das eine mit dem anderen nichts zu tun hat, die RSV ist eine Versicherung, und der ADAC ist ein Club, der die RSV anbietet.
Gruß Krabbels

DODOXX

Profi

Registrierungsdatum: 30. November 2009

Beiträge: 752

Führerschein aus: EU Polen GÜLTIG ! BALD EU D :-)

17

Montag, 9. Mai 2011, 19:30

Ganz einfach, Weil beim ADAC ein Hauptjurist sitzt namens S..äpe,
der vom tuten und blasen und besonders von EU FS Scheine und deren Recht keine Ahnung hat.
Würd ich mal glatt so sagen.
Und da der ADAC ein Club ist,der diese RSV Dienstleistung anbietet...
Und wenn der EU Gerichtshof über die Scheine nach dem 19.01 2009 und die Richtlinie 3 urteilt
im sinne von den EU FS Inhabern,dann wird sich ein Hauptjurist mehr an die Birne kratzen. :greubel:
:wink: :DK: :wink:

Krabbels

Moderator

Registrierungsdatum: 24. April 2008

Beiträge: 904

Geschlecht: Männlich

18

Montag, 9. Mai 2011, 19:37

@DODOXX
Du denkst das er Doof ist !? und sich an der Rübe kratz ?!?! das glaub ich nicht, er wird halt gut bezahlt :Keks:
Gruß Krabbels

Hallengott

Fortgeschrittener

Registrierungsdatum: 5. August 2010

Beiträge: 400

Wohnort: RLP

Führerschein aus: PL nach 19.01

19

Montag, 9. Mai 2011, 19:40

Und wenn der EU Gerichtshof über die Scheine nach dem 19.01 2009 und die Richtlinie 3 urteilt
im sinne von den EU FS Inhabern
Das wollen wir doch hoffen :wink:


er wird halt gut bezahlt

Da ist ganz bestimmt etwas dran.
Für mich wichtig ist ein respektvoller Umgang miteinander :sg: , leider sieht das nicht jeder so :ss: .
............................. Butter bei die Fische! Was ist den nun Fakt??? .............................

charly

Moderator

Registrierungsdatum: 7. Mai 2006

Beiträge: 5 326

20

Montag, 9. Mai 2011, 19:44

Ihr dürft den ADAC e.V. nicht mit der ADAC-Rechtschutz-Versicherungs AG verwechseln.

Das sind zwei getrennte Unternehmen auch wenn Namensgleichheit durch die 4 Buchstaben besteht und die RSV ein Tochterunternehmen vom e.V ist.

Der Hauptjurist des ADAC e. V. hat bei der RSV nix zu melden.
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
Bitte keine Fragen per PN, diese werden nur im Forum beantwortet.