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Nico1922

Anfänger

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1

Freitag, 27. Mai 2011, 18:50

CZ EUFS in D-EUFS umgeschrieben - NU bekommen - D-EUFS in CZ umgeschrienben - was nun - Rechtliches ?!

Hallo,

hier mal eine etwas heikle Frage zur Rechtsprechung.

Es hat jemand einen EU Führerschein nach dem 19.01.2009 in Tschechien erworben.
Dieser CZ EU Führerschein wurde dann ohne Probleme im April 2010 in einen Deutschen EU Führerschein umgeschrieben.
Nun gab es Problem mit der Polizei, nur verbal, mit Beleidigungen und dem Spruch, die Polizei nicht nüchtern ertragen zu können, es wurde also kein KFZ bewegt o.ä.
Bei einem auf Druck angeordnetem Atemalkoholtest, wurden 0,2 Promille festgestellt.

Die Polizei teilt dem Straßenverkehrsamt in Hannover dieses mit, worauf das Straßenverkehrsamt ein „ Neurologisches Gutachten „ fordert, ob eine Neigung im Allgemeinen zum Alkohol vorliegt, aufgrund der Äußerung gegenüber der Polizei, diese nüchtern nicht ertragen zu können und eh gerne mal einen zu Trinken.

Dieses Gutachten wurde verweigert, mit dem Hinweis, nicht am Straßenverkehr teilgenommen zu haben.

Hierauf wurde eine Nutzungsuntersagung ausgesprochen und zwar auf die Klassen „A sowie C1“.

Hier zu sagen ist noch, dass der Inhaber des EU Führerschein Klassen „A, B und „ C“ hat.

Aufgrund der Nutzungsuntersagung ist der Betroffene nach Tschechien gegangen und wollte seinen nunmehr Deutschen EU Führerschein in einen Tschechischen EU Führerschein umschreiben lassen.

Von der Tschechischen Behörde in Usti nad Laben wurde ein Deutscher KBA Auszug gefordert, da es denen doch komisch vor kam, das der Umgeschrieben Führerschein nun erneut umgeschrieben werden soll.

Der KBA Auszug wurde vorgelegt mit 3 Punkten als Eintrag, ansonsten Okay.

Zu dem Antrag wurde auch eine Tschechische MPU von Dr. Fischer aus Chomutov vorgelegt, die aussagt, das die Person uneingeschränkt fahrtauglich ist und das keinerlei Fahreignungszweifel, weder auf Alkohol oder Drogen vorliegen.

Der Deutsche EU Führerschein wurde nun in einen Tschechischen EU Führerschein umgeschrieben.

Neue Geburtennummer, neuer Wohnsitz – mit einer neuen Führerscheinnummer.

Die Nutzungsuntersagung bezieht sich auf den Deutschen Führerschein mit der Nummer D-xyz… sowie laut Schreiben auf die Klassen A und C1.

Nun die Frage, darf der betroffene nun denn weiter Autofahren oder nicht?

Da ja zum einen durch die CZ MPU die Eignungszweifel aus dem Raum sind zum anderen es sich um einen anderen EUFS aus Tschechien handelt mit einer den Behörden unbekannten Führerscheinnummer.

Ausserdem lautet die NU ja auf Klasse A und C1 und nicht auf B.

Beinhaltet denn die Klasse C1 oder -C- (welche ja nicht genannt wurde) den Führerschein der Klasse B?

Soll der jenige nun weiter fahren oder nicht?


P.S.
In dem Schreiben vom Straßenverkehrsamt stimmt neben den Führerschein Klassen A und C1 weitere Punkte nicht, so zum Beispiel das Ausstellungsdatum des umgeschrieben CZ Führerschein auf den D Führerschein u.a.

Ist das nicht alleine schon deswegen ein Verfahrensfehler?

Die NU wurde vom Verwaltungsgericht bestätigt
( auf den Deutschen Führerschein mit der D Nummer)

Der Tschechische EU Führerschein mit der neuen Führerscheinnummer ist hier in Niedersachsen nicht bekannt.

Was wird bei einer Polizeikontrolle passieren?

Wie ist das mit der NU für den D - Führerschein mit der FS Nr.: D-xyz ? , wenn bei der Polizeikontrolle der "neue" CZ Führerschein mit einer anderen FS Nr. vorgezeigt wird

Danke für die Hilfe!

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2

Freitag, 27. Mai 2011, 19:08

Die alte tschechische Fahrerlaubnis ist mit dem deutschen Entzug auch nicht mehr in Deutschland gültig. Damit ist auch der neue tschechische Führerschein in Deutschland nicht gültig, weil er nur die alte tschechische FE dokumentiert.

Ich frage mich allerdings, was mit dem deutschen Führerschein passiert ist: warum ist der beim Entzug der deutschen FE nicht eingezogen worden?

Außerdem: der müsste beim zweiten Umtausch von den Tschechen einkassiert und nach D zurückgeschickt worden sein. Damit wissen die deutschen Behörden dann, dass es einen neuen tschechischen Führreschein gibt. Diesen werden sie für in D ungültig erklären.

Paule

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3

Freitag, 27. Mai 2011, 19:11

Was ich nicht verstehe, wieso eine NU auf einen deutschen Schein? Der wird doch dann in der Regel entzogen, in diesem Fall Verwaltungsrechtlich.

zibasiz

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4

Freitag, 27. Mai 2011, 19:13

ich wäre schon viel früher gegen die nu für d-fs vorgegangen.es kann ja nicht sein,das man gleich ein gutachten vorlegen muß.so müßte jeder der auf eine party oder in eine kneipe geht und angetrunken nach hause läuft eine mpu machen.lachhaft die BRD GmbH

Paule

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5

Freitag, 27. Mai 2011, 19:15

Naja gut, solange noch verwertbare Einträge existieren, sind neue Eignungzweifel schnell und aus vielem herzuleiten.

zibasiz

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6

Freitag, 27. Mai 2011, 19:18

@Nico1922

hat dein freund den cz-fs in hannover umgeschrieben bekommen?

charly

Moderator

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7

Freitag, 27. Mai 2011, 19:20

Was ich nicht nachvollziehen kann ist ein Gutachten wegen 0,2 %o und Beleidigung.

Entweder ist da jemand auf der FEB übereifrig gewesen oder es gab noch mehr Vorfälle die das Gutachten rechtfertigen.
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
Bitte keine Fragen per PN, diese werden nur im Forum beantwortet.


zibasiz

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8

Freitag, 27. Mai 2011, 19:42

@charly

du hast das wort "schmid" falsch geschrieben,es heisst glaube ich "schmied".

Nico1922

Anfänger

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9

Freitag, 27. Mai 2011, 19:53

Also, der CZ Führerschein wurde 2005 gemacht, ohne Geburtennummer und mit einem Deutschen Wohnort.

2007 wurde der Wohnsitz nachgeholt, eine Führerschein Erweiterung auf A gemacht.

2009 wurde im März die Klasse C dazu gemacht in Tschechien.

2009 wurde der Tschechische EU Führerschein umgeschrieben in einen Deitschen EUFS - ohne Prpbleme

2010 auf der Polizei um ne Anzeige zu machen - ein Streitgespräch mit der Polizei, einen Schluck Alkohol getrunken aus einer mitgebrachten Flasche.
Polizei sagt daß das eine Frechheit ist bei der Polizei zu Trinken.

Darauf der Spuch "Die Polizei nüchtern nicht ertragen zu können und eh gerne mal einen zu Trinken" - Allerding nicht, wenn Auto gefahren wird.

Vom Straßenverkehrsamt in Bezug auf die Äusserung bei der Polizei eine Auflage bekommen, ein Neurologisches Gutachten beizubringen, um die Frage zu stellen, ob der jenige gerne einen Trinkt und ggf. zuviel o.ä.

Gutachten abgelehnt und Wiederspruch eingelegt.

NU ausgesprochen auf die Klassen A und C1

Wiederspruch.

Verwaltungsgericht verwirft den Wiederspruch als unbegründet.

Nach Tschechien gegangen und beantragt, den nunmehr Deutschen EU Führerschein erneut in einen Tschechischen Führerschein umzuschreiben.

Auflage einen Auszug vom Deutschen KBA

KBA Auszug vorgelegt und eine MPU dazu, die von einem Dr Fischer ausgestellt wurde und positiv war.

Neuen Tschechischen EU Führerschein bekommen mit einer neuen Wohnsitz Adresse, der alten Geburtennummer und einer Neuen Führerschein Nummer

Im KBA Auszug war ausser 3 Punkten nichts an Einträgen ( heute vieleicht mehr, nach der Rechtskraft des Urteils vom Verwaltungsgerich)

Nun aktuell ein Schreiben vom Straßenverkehrsamt, das schon 08..2010 eine Verfügung herraus gegangen ist zur Nutzungsuntersagung, sowie der Aufforderung den D Führerschein mit der Nummer D-xyz abzugeben.
Nun wird erneut dazu aufgefordert, den Führerschein mit der Nr.: D-xyz abzugeben.
erst dann würde ein Antrag auf Wiedererteilung in Verbindung mit der Auflage eines Neurologischen Gutachten versendet.

Die Frage ist ja nun.

Der Führerschein ist Umgeschrieben worden, mit Vorlages des KBA Auszuges und einer MPU von einem Gerichtsvereidigten Verkehrspsycholgen, welcher keinerlei Eignungszweifel festgestellt hat.
Ein neuer Führerschein also mit einer neuen Führerschein Nummer.

Den geforderten D Führerschein kann man eh nicht mehr abgeben, da der ja in Tschechien abgegeben wurde und dafür ein neuer Tschechischer EU Führerschein ausgestellt wurde.

Das heisst also auch, das Tschechien den alten Deutschen Führerschein ja nach Deutschland geschickt haben muss, denn es wurde ja in CZ ein neuer Führerschein ausgestellt.

Und was ist, wenn jetzt einfach auf den neuen Tschechischen Führerschein verzichtet wird, der zurückgegeben wird und ein neuer gemacht wird, wieder mit MPU?

Was also bitte jetzt ?

wie soll es weiter gehen.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Nico1922« (27. Mai 2011, 19:58)


Nico1922

Anfänger

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10

Freitag, 27. Mai 2011, 19:59

Tschuldigung, das Gutachten hat ein Dr. Juri Fischer gemacht.

@charly

du hast das wort "schmid" falsch geschrieben,es heisst glaube ich "schmied".

Paule

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11

Freitag, 27. Mai 2011, 20:06

Diese Führerscheindaten sind mir im übrigen sehr bekannt. :knips3:

Was ich hier nicht verstehe, wieso NU, wenn es bis zu diesem Zeitpunkt noch ein D-FS war und weiter wieso nur Klasse A und C1 ?

Jedenfalls, die erneute Umschreibung in CZ hilft nicht.

Wenn er es hin bekommt den FS komplett neu zu Erteilen, sieht es wieder anders aus, allerdings hat er dann das 19.01 Problem und in NRW sind sie dazu, wie in Bayern, auf dem absoluten nicht Gültig Standpunkt.
Wobei es seit die Vorlagefrage raus ist, etwas ruhiger geworden ist, mit FB und FoFe anklagen.

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12

Freitag, 27. Mai 2011, 20:07

Was ich nicht verstehe, wieso eine NU auf einen deutschen Schein? Der wird doch dann in der Regel entzogen, in diesem Fall Verwaltungsrechtlich.

NU auf deutschen Schein gibt es in der Tat nicht: das was die Behörde gemacht hat, war wohl ein verwaltungsrechtlicher Entzug (§ 3 StVG).

Zitat

Und was ist, wenn jetzt einfach auf den neuen Tschechischen Führerschein verzichtet wird, der zurückgegeben wird und ein neuer gemacht wird, wieder mit MPU?

Das könnte ein Weg sein. Funktioniert allerdings nur, wenn der EUGH die Sache Hofmann positiv entscheidet (Problematik mit der 3. Richtlinie).

Wichtig ist aber weniger eine tschechische MPU (sofern diese nicht für die Klasse C nach tschechischem Recht gefordert wird) als ein wasserdichter tschechischer Wohnsitz: wenn die Sache Hofmann positiv ausgeht, dann wird Deutschland den Druck auf Tschechien wegen Scheinwohnsitzen verstärken.
Ein paar Tage abmelden aus D reicht dann langfristig nicht aus, wenn man weiterhin in D arbeitet, Familie hat oder Sozialleistungen bezieht.

In NRW sind sie dazu, wie in Bayern, auf dem absoluten nicht Gültig Standpunkt.

Das gilt auch für Niedersachsen. (Landeshauptstadt Hannover, siehe Eingangsposting)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Eifelfahrer« (27. Mai 2011, 20:10)


Paule

Menschlich

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13

Freitag, 27. Mai 2011, 20:30

Neurologisches Gutachten
Aber dieses GA dürfte doch nicht so arg ein Problem sein, oder?

mickey2010

Fortgeschrittener

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Beiträge: 337

14

Freitag, 27. Mai 2011, 23:10

eben wo ist das problem? ein neurologisches gutachten kann dir jeder neurologe erstellen und kostet nichtmal 100euro...
find die geschichte sehr verwirrend

GhettoStarlight

Philosoph ;-)

Registrierungsdatum: 25. Januar 2011

Beiträge: 1 376

15

Samstag, 28. Mai 2011, 14:34

nu auf eine d-fe und dann auch noch nur für selektierte kategorien. so, als ob es die unteilbarkeit der fahreignung nicht gäbe.
meine wege waren nicht weiß und nicht schwarz. sie mussten grau sein. (Wolfgang Vogel)
die grössten verbrecher sind die, die das denken verweigern. (Hannah Arendt)
die wahrheit triumphiert nie, ihre gegner sterben nur aus. (Max Planck)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Paule« (29. Mai 2011, 01:19)