UXEMBURG (dpa-AFX) - Fahranfänger dürfen ihren Führerschein nicht einfach im
Ausland machen. Die Fahrerlaubnis ist nur dann in Deutschland gültig, wenn der
Fahrer mindestens sechs Monate in dem anderen Land gelebt hat. Das hat der
Europäische Gerichtshof in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil
entschieden (Rechtssache
C-184/10). Damit schoben die Richter dem vor allem bei
Fahranfängern und Verkehrssündern beliebten 'Führerschein-Tourismus' einen
Riegel vor.
Junge Leute aus Grenzgebieten machen ihren Führerschein häufig im
Nachbarland, wenn dort die Fahrstunden preiswerter sind - in Polen oder
Tschechien können sie nach Schätzungen bis zur Hälfte der Kosten sparen. Auch
Punktesünder, die wegen zu schnellen Fahrens oder Alkohol am Steuer ihre
Fahrerlaubnis verloren haben, machen in Polen oder Tschechien den Führerschein
neu - um in Deutschland die Fahrtauglichkeitsprüfung ('Idiotentest') zu
umgehen. Die Vorschriften in einigen EU-Ländern sind großzügiger als
hierzulande.
Schon mehrfach sind die EU-Richter dagegen vorgegangen. Sie entschieden
bereits, dass Deutschland einen tschechischen Führerschein nicht anerkennen
muss, wenn dem Autofahrer die Fahrerlaubnis zum Beispiel wegen
Trunkenheitsfahrten entzogen wurde. Dies gelte auch für Fahranfänger, die nicht
längere Zeit in dem anderen Land gelebt haben, heißt es in dem aktuellen
Urteil. 'Es ist möglich, dass der Inhaber der Fahrerlaubnis nicht über die zum
Führen eines Kraftfahrzeugs erforderlichen Kenntnisse und die dazu
erforderliche Eignung verfügt und damit eine Gefahr für die Sicherheit des
Straßenverkehrs darstellt', so die Richter.
Im konkreten Fall lehnte der EuGH die Klage einer Frau aus Bayern ab, die
in der Nähe von Bamberg wohnt. Sie hatte im benachbarten Tschechien ihren
ersten Führerschein gemacht - den die Behörden in Bayern aber nicht
anerkannten. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof legte die Klage dann dem
obersten europäischen Gericht vor.
Die Klägerin argumentierte, sie habe keine Verkehrsverstöße begangen und
der tschechische Führerschein sei ihr erster überhaupt. Die Richter entschieden
sich jedoch für einen harten Kurs. Sie erklärten aber zugleich, dass
grundsätzlich die EU-Staaten Führerscheine gegenseitig anerkennen
müssten./mt/DP/he
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