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airjibe

Anfänger

Registrierungsdatum: 2. Januar 2011

Beiträge: 8

1

Donnerstag, 19. Mai 2011, 16:54

neues aus luxembourg quelle dpa

UXEMBURG (dpa-AFX) - Fahranfänger dürfen ihren Führerschein nicht einfach im
Ausland machen. Die Fahrerlaubnis ist nur dann in Deutschland gültig, wenn der
Fahrer mindestens sechs Monate in dem anderen Land gelebt hat. Das hat der
Europäische Gerichtshof in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil
entschieden (Rechtssache C-184/10). Damit schoben die Richter dem vor allem bei
Fahranfängern und Verkehrssündern beliebten 'Führerschein-Tourismus' einen
Riegel vor.

Junge Leute aus Grenzgebieten machen ihren Führerschein häufig im
Nachbarland, wenn dort die Fahrstunden preiswerter sind - in Polen oder
Tschechien können sie nach Schätzungen bis zur Hälfte der Kosten sparen. Auch
Punktesünder, die wegen zu schnellen Fahrens oder Alkohol am Steuer ihre
Fahrerlaubnis verloren haben, machen in Polen oder Tschechien den Führerschein
neu - um in Deutschland die Fahrtauglichkeitsprüfung ('Idiotentest') zu
umgehen. Die Vorschriften in einigen EU-Ländern sind großzügiger als
hierzulande.

Schon mehrfach sind die EU-Richter dagegen vorgegangen. Sie entschieden
bereits, dass Deutschland einen tschechischen Führerschein nicht anerkennen
muss, wenn dem Autofahrer die Fahrerlaubnis zum Beispiel wegen
Trunkenheitsfahrten entzogen wurde. Dies gelte auch für Fahranfänger, die nicht
längere Zeit in dem anderen Land gelebt haben, heißt es in dem aktuellen
Urteil. 'Es ist möglich, dass der Inhaber der Fahrerlaubnis nicht über die zum
Führen eines Kraftfahrzeugs erforderlichen Kenntnisse und die dazu
erforderliche Eignung verfügt und damit eine Gefahr für die Sicherheit des
Straßenverkehrs darstellt', so die Richter.

Im konkreten Fall lehnte der EuGH die Klage einer Frau aus Bayern ab, die
in der Nähe von Bamberg wohnt. Sie hatte im benachbarten Tschechien ihren
ersten Führerschein gemacht - den die Behörden in Bayern aber nicht
anerkannten. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof legte die Klage dann dem
obersten europäischen Gericht vor.

Die Klägerin argumentierte, sie habe keine Verkehrsverstöße begangen und
der tschechische Führerschein sei ihr erster überhaupt. Die Richter entschieden
sich jedoch für einen harten Kurs. Sie erklärten aber zugleich, dass
grundsätzlich die EU-Staaten Führerscheine gegenseitig anerkennen
müssten./mt/DP/he

Topics..: POL GER LUX CZE
Products: DPA-AFX

airjibe

Anfänger

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Beiträge: 8

2

Donnerstag, 19. Mai 2011, 17:04

das hört sich nicht gerade berauschend für uns an , was meinen denn die profis dazu?????

Krabbels

Moderator

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3

Donnerstag, 19. Mai 2011, 17:22

Kommt auf deine Frage drauf an ?!
Hat NIX mit dem 19.1.zum tun, und min.185 Tage WS war ehh schon klar.Also nichts neues...
Gruß Krabbels

charly

Moderator

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4

Donnerstag, 19. Mai 2011, 17:34

So sehe ich es auch.

Wenn ich den Bericht richtig interpretiere, soll damit erreicht werden, daß es halt nicht mehr so funktionieren kann wie bisher.

Letztendlich soll wahrscheinlich damit unterbunden werden, daß man nur 3 Wochen nach PL oder CZ rüber geht, in einem Hotel wohnt, den FS macht und nur auf dem Papier 185 Tage gemeldet ist um die Wohnsitzerfordernis zu erfüllen.

Ein richtlinienkonformer FS dürfte daher in Zukunft nur noch möglich sein, wenn man auch die 185 gemeldeten Tage vor Ort wohnt. Das funktioniert aber bei den meisten wegen Job und Familie nicht.

Jetzt sind die Vermittler dran nach einer neuen Lösung zu suchen, wenn sie weiterhin Geld verdienen wollen.
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
Bitte keine Fragen per PN, diese werden nur im Forum beantwortet.


Krabbels

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5

Donnerstag, 19. Mai 2011, 18:01

@Charly
Es obligt dem Austellenden Staat , das zu überprüfen, wenn er das nur bedingt tut, ist es Deutsches Problem !!!
Wenn es dir nicht bekannt sein sollte, die Vermittler haben diesen Weg schon gefunden... also alles Geschichte :wink:
Überprüft eigentlich D ob das WS Prinzip überhaupt erfüllt wurde ?!? eher nicht :wink:
Es ist immer einfach auf andere zu zeigen :momo:
Gruß Krabbels

bib207

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6

Donnerstag, 19. Mai 2011, 18:12

Ich würde es eher so interpretieren das sich diese Entscheidung nur auf Fs Neulinge bezieht. Aus gründen der Verkehrssicherheit, da im Eu-Ausland vielleicht auch teilweise andere Verkehrsregeln gelten als hier.

charly

Moderator

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7

Donnerstag, 19. Mai 2011, 18:13

Auch D überprüft bei einer Ersterteilung/Neuerteilung nach Entzug den Wohnsitz.

Schließlich muß man sich auf dem Antrag vom Einwohnermeldeamt den Eintrag mit Stempel holen seit wann man dort wohnt.
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Krabbels

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8

Donnerstag, 19. Mai 2011, 18:18

@Charly
D überprüft den Stempel, mehr nicht !!!
Gruß Krabbels

Tom

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9

Donnerstag, 19. Mai 2011, 18:27

Dieser Fall ist ja nun nichts neues.CZ Fs mit D Wohnsitz war noch nie wirklich gültig.
Wir sind immer da Ultras aus KA

Tom

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10

Donnerstag, 19. Mai 2011, 18:34

Kann mir jemand folgenden Satz übersetzen?

Zum anderen sind Inhaber einer EU‑ oder EWR-Fahrerlaubnis in Deutschland nicht zum Führen von Fahrzeugen berechtigt, wenn ihnen die Fahrerlaubnis dort vorläufig oder rechtskräftig von einem Gericht oder sofort vollziehbar oder bestandskräftig von einer Verwaltungsbehörde entzogen worden ist, ihnen die Fahrerlaubnis bestandskräftig versagt worden ist oder ihnen die Fahrerlaubnis nur deshalb nicht entzogen worden ist, weil sie zwischenzeitlich auf die Fahrerlaubnis verzichtet haben.


Heißt das nun,dass ich lebenslänglich in D nicht mit einem ausländischen FS fahren darf?
Natürlich nicht lebenslänglich....wie dumm von mir...nur 16 Jahre lang nicht
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Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Tom« (19. Mai 2011, 18:39)


JohnnyHolm

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11

Donnerstag, 19. Mai 2011, 18:40

Hi Leute bin neu hier;

teile da aber die selbe Meinung, dass hier ein Wohnsitzverstoß plus Führerscheinneuling Vorlag. Weiß man denn ob ein CZ Ws oder DWs eingetragen war?

Selbst ein Führerscheinneuling müsste doch trotzdem hier fahren dürfen, wenn er nicht gegen das WS verstößt oder nicht ?

Tom

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12

Donnerstag, 19. Mai 2011, 18:41

D Wohnsitz war im FS eingetragen
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charly

Moderator

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13

Donnerstag, 19. Mai 2011, 18:46

Auf gut deutsch:

Haste in D die Fleppe verloren oder verzichtet und Du kommst dann mit einem ausländischen EU-FS daher dann darfst Du damit in D nicht fahren.
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »charly« (19. Mai 2011, 18:53)


Tom

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14

Donnerstag, 19. Mai 2011, 18:51

OK,dann ist der Fall klar.Dann kann man das Forum schliesen....oder andere warnen vor dem Schritt sich einen FS im Ausland zu besorgen.

Und was ist mit der Eugh Entscheidung die am Ende des Jahres fallen soll?
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Tom« (19. Mai 2011, 18:54)


Krabbels

Moderator

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15

Donnerstag, 19. Mai 2011, 18:54

Zum Glück ist Charly nicht Gott, glaube ich würde mich selber abtreiben. :Respekt:
Gruß Krabbels

Tom

Fortgeschrittener

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16

Donnerstag, 19. Mai 2011, 18:56

Krabbels glaubst du wir haben noch eine Chance?
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Krabbels

Moderator

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17

Donnerstag, 19. Mai 2011, 19:01

@Tom
Tuhe mir bitte einen Gefallen, nehme "IHN" nicht ernst :wink:
Gruß Krabbels

Tom

Fortgeschrittener

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18

Donnerstag, 19. Mai 2011, 19:02

Geht in Ordnung.
Ich weiss er ist in dieser Sache etwas befangen...er hat ja schlieslich die Tilgungsfrist abgesessen.
Wir sind immer da Ultras aus KA

DODOXX

Profi

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Führerschein aus: EU Polen GÜLTIG ! BALD EU D :-)

19

Donnerstag, 19. Mai 2011, 19:05

Leute,leute.
Charly meinung,ist Charlys Meinung und so ganz unrecht hat er damit nicht.
Es ist ebend davon auszugehen,das D und der EUGH noch schärfer auf das
"185" Tage dort sein schauen werden.War aber auch so zu erwarten.
Und nochmals zu Charly,Charlys meinung ist eine,eine von vielen-vielen :knips:
:wink:
:wink: :DK: :wink:

Krabbels

Moderator

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20

Donnerstag, 19. Mai 2011, 19:11

@DODOXX
Da haste voll kommend Recht, er ist NUR "eine" Meinung, und das sollte auch so bleiben, aber wenn er Leute verunsichert, und meint es wäre nicht mehr Möglich, dann geht es an der Sache vorbei.
Aber solange der WS sauber ist, und die Sperrfrist eingehalten sind, was soll dann groß passieren ?!
Gruß Krabbels