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Führerschein aus: mit und ohne -:)
Zitat
Artikel 12
Ordentlicher Wohnsitz
Im Sinne dieser Richtlinie gilt als ordentlicher Wohnsitz der Ort,
an dem ein Führerscheininhaber wegen persönlicher und beruflicher
Bindungen oder — im Falle eines Führerscheininhabers
ohne berufliche Bindungen — wegen persönlicher Bindungen,
die enge Beziehungen zwischen dem Führerscheininhaber und
dem Wohnort erkennen lassen, gewöhnlich, d.h. während mindestens
185 Tagen im Kalenderjahr, wohnt.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Paule« (2. Februar 2010, 13:31)
CZ-Führerschein
unregistriert
Hat jemand seine 185 tage im Jahr erfüllt in dem Land wo der betroffene,seinen EU-Führerschein erwirbt hat er auch das Recht als EU-Bürger dort seinen Führerschein zu machen.Natürlich geht auch schon früher die Prüfung dort zu machen aber der jenige bekommt seine Fahrerlaubnis erst nach ablauf der 185 Tage reglung ab Wohnsitzanmeldung bzw ab Austellung der Bürgerkarte! 
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Pioneer« (1. Februar 2010, 22:34)
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »charly« (2. Februar 2010, 19:12)
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Und hier in französisch:
Zitat
Article 12
Normal residence
For the purpose of this Directive, ‘normal residence’ means the
place where a person usually lives, that is for at least 185 days
in each calendar year, because of personal and occupational ties,
or, in the case of a person with no occupational ties, because of
personal ties which show close links between that person and
the place where he is living.
Auch die engelische und französische Version sprechen von 185 Tagen im Kalenderjahr.
Zitat
Article 12
Résidence normale
Aux fins de l'application de la présente directive, on entend par
«résidence normale» le lieu où une personne demeure habituellement,
c'est-à-dire pendant au moins 185 jours par année civile,
en raison d'attaches personnelles et professionnelles, ou, dans le
cas d'une personne sans attaches professionnelles, en raison d'attaches
personnelles révélant des liens étroits entre elle-même et
l'endroit où elle demeure.
Toutefois, la résidence normale d'une personne
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Sehr interessante Auffassung, das hab ich mir nämlich auch schon überlegt.steht ja nirgends im selben oder gleichen Kalenderjahr!!! darauf sollte man mal achten!
Zitat
Der derzeit weltweit übliche und insbesondere in Europa gesetzlich gültige Kalender ist der gregorianische Kalender.
Kalenderjahr
„Das Kalenderjahr beginnt mit dem 1. Januar“ [00:00 Uhr] „und endet mit dem nachfolgenden 31. Dezember“ [24:00 Uhr][1]
Neben dem normalen Gemeinjahr zu 365 Tagen, kennt der gregorianische Kalender Schaltjahre zu 366 Tagen – wie schon der julianische Kalender, der aber andere Schaltregeln verwendet. Damit ergibt sich die Länge eines Jahres zu:
1 Kalenderjahr = 365 oder 366 Kalendertage[2]
Wobei ein Kalendertag (00:00–24:00) in der Länge im Allgemeinen dem SI-Tag zu 86.400 Sekunden entspricht – das Gemeinjahr hat also 31.536.000 Sekunden, das kalendarische Schaltjahr 31.622.400. Gelegentlich wird die kalendarische Jahreslänge aber durch das Einfügen von Schaltsekunden korrigiert. Die Schaltsekunden werden am 30. Juni oder 31. Dezember, wenn nötig auch 31. März oder 30. September eingefügt, so dass diese Kalendertage abweichende Länge haben können.(4)
Diese Anpassungen (Schalttage, Schaltsekunden) synchronisieren den Kalender, der die Jahreszeiten und die Tag-Nacht-Zyklen wiedergibt, mit den exakten Beobachtungen des Erdumlaufs um die Sonne und der rotierenden Erde, sowie der zeitmesstechnischen fortlaufenden Zeitskala, koordiniert also die Weltzeit UTC (coordinated universal time) mit der Universalzeit UT (universal time) und der Atomzeit TAI.
Das Jahr wird in 12 Monate eingeteilt. Diese schwanken im gregorianischen Kalender in der Länge, um die ungleich langen Sommer- und Winterhalbjahre abzubilden.
1 Kalenderjahr = 12 Kalendermonate
Ein Kalenderjahr dauert 52 KalenderWochen (zu 7 Tagen) und einen bzw. zwei Tage. Eine Kalenderwoche dauert von Montag bis Sonntag und wird unabhängig vom Jahr gezählt, sodass 52 oder 53 Kalenderwochen in ein Jahr fallen können.[3] Erste Kalenderwoche des Jahres ist die Woche, „in die mindestens vier der ersten 7 Januartage fallen“, d.h., der 4. Januar befindet sich immer in der ersten Kalenderwoche.[4]
1 Kalenderjahr = 52 Wochen 1 oder 2 Kalendertage

mag auch alles richtig sein! aber wann beginnt mein Kalenderjahr???
August09 - August 10 ist auch ein Kalenderjahr!
Registrierungsdatum: 12. Februar 2009
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Führerschein aus: CZ mit Erteilungsdatum 19.01.09
Zitat
Das Landratsamt in Slubice hat vielmehr in einer von der Bevollmächtigten des Antragstellers auch in deutscher Übersetzung vorgelegten Bescheinigung vom 12. Mai 2009 dargelegt, der Antragsteller habe den Führerschein auch aufgrund der Tatsache „des nachgewiesenen vorläufigen Aufenthalts in der Ortschaft Slubice sowie der Erklärung über die strafrechtliche Verantwortlichkeit für die falsche Angabe über den Aufenthalt im Gebiet der Republik Polen über 185 Tage in jedem Kalenderjahr“ bekommen.
Registrierungsdatum: 28. März 2006
Geschlecht: Männlich
Wohnort: Saar
Beruf: Zuschauersport
Führerschein aus: mit und ohne -:)
Zitat
Definition des "ordentlichen Wohnsitzes"
Als "ordentlicher Wohnsitz" gilt der Ort, an dem eine Person gewöhnlich wohnt, d. h. während mindestens 185 Tagen pro Kalenderjahr, und zwar aufgrund persönlicher und beruflicher Bindungen oder – Falle einer Person ohne berufliche Bindungen – aufgrund persönlicher Bindungen, aus denen sich enge Bindungen zwischen der Person selbst und dem Ort, an dem sie wohnt, ergeben.
Beim ordentlichen Wohnsitz einer Person, deren berufliche Bindungen zu einem anderen Ort bestehen, als ihre persönlichen Bindungen, und die sich aus diesem Grunde abwechseln an verschiedenen Orten in zwei oder mehreren Mitgliedstaaten aufhält, wird davon ausgegangen, dass dieser Wohnsitz sich am Ort ihrer persönlichen Bindungen befindet, sofern sie dahin regelmäßig zurückkehrt. Die letztgenannte Bedingung ist nicht erforderlich, wenn sich die Person wegen einer Dienstreise mit festgelegter Dauer in einem Mitgliedstaat aufhält. Der Besuch einer Universität oder einer Schule ist nicht mit dem Wechsel des ordentlichen Wohnsitzes verbunden.

Registrierungsdatum: 29. Mai 2007
Geschlecht: Männlich
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Führerschein aus: D - erfolgreich umgeschrieben!
Registrierungsdatum: 28. März 2006
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Wohnort: Saar
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Führerschein aus: mit und ohne -:)
Ich denke auch, hier liegt der Hund begraben. -Fertig und Punkt! -es ist auch Auslegungssache des Ausstellerstaates!

als Auslegungssache akzeptiere ich den Zeitpunkt der FS-Ausgabe.es ist auch Auslegungssache des Ausstellerstaates!
Pioneer
unregistriert
Der letzte Satz dokumentiert geradezu, das ein ständiger WS über mindestens 185 Tage jährlich im FS-Ausstellungsstaat nicht gefordert wird, sonst würde es ja bedeuten, das die Umtauschverpflichtung aus dem Grunde entfällt, weil der FS durch Umzug ohnehin ungültig ist.
Zitat
Im Zentralen Fahrerlaubnisregister werden die seit dem 1. Januar 1999 erteilten Fahrerlaubnisse mit den internationalen Fahrerlaubnisklassen A bis E gespeichert. Mit der Einführung dieser Fahrerlaubnis gilt in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) die gegenseitige unbeschränkte Anerkennung des EU-Führerscheins. Damit entfällt grundsätzlich eine Umtauschverpflichtung auch bei Verlegung des Wohnsitzes in einen anderen Mitgliedstaat.
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