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Xbock

Anfänger

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1

Freitag, 19. Juni 2009, 12:02

185 Tage-Regelung auch nach der 3. Führerscheinrichtlinie ??

Mahlzeit,
ich will mal eben loswerden was mir schon lange durch den Kopf geht!

Da ich ja nun auch hinter den 19.01.09 falle,
habe ich mich gefragt was es für eine Logik ist sich an ein Gesetz zu halten
um durch ein neues Gesetz wieder bestraft zu werden!

Damit meine ich das ich mich an die 2.Führerscheinrichtlinie gehalten habe,
Wohnsitz,Geb.nr,186 Tage Reglung. und zum Dank durch die 3.RiLi einen Arschtritt bekomme!

Ich habe meine Prüfung weit vor dem 19.01 gehabt und musste nur meine 186 Tage abwarten
in mein Bürgerpass steht das Datum 28.Juli also am 28.Januar waren die 186 Tage rum!

1-2 Wochen später rief mein Vermittler an und sagte das man nurnoch Persönlich den Antrag auf Austellung abgeben könne
und ich in die CZ kommen müsse!
Da ich selbstständig bin musste ich nartürlich planen und bin dann am 02.02.09 runtergefahren!

Und genau dieses Datum steht nun bei mir drauf :bild:

Ist doch Irrsinn oder nicht?

Und dann noch eine Sache,
ist bei der 3.RiLi die 186 Tage Reglung weggefallen?
Denn wenn jedes Land den Führerschein verweigern kann brauchen die Leute auch keine 186 Tage mehr warten!
Oder nicht?

So und nun kommt ihr ?
Bin ja mal auf eure geistigen Ergüsse gespannt ! :bäh:

Gruß Xbock

Paule

Menschlich

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2

Freitag, 19. Juni 2009, 12:48

Nee die 185 Tage sind nach wie vor, glaube Artikel 12, wie sie auch in der alten Rilie gestanden haben.
Das Problem ist halt das, das die CZ-Behörden erst nach 185 Tage berechtigt ist dir eine FE zu erteilen. Obwohl das so auch nicht stimmt, weil wenn man davon ausgehen kann das du die 185 Tage erreichst, hätten sie auch vorher erteilen können(nach bestandener Prüfung).
Aber die CZ-Behörden legen es sich halt mal so aus.

Epox

Pressestelle (Moderation)

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3

Freitag, 19. Juni 2009, 14:13

Und dann noch eine Sache,
ist bei der 3.RiLi die 186 Tage Reglung weggefallen?
Denn wenn jedes Land den Führerschein verweigern kann brauchen die Leute auch keine 186 Tage mehr warten!
Oder nicht?

Die 185-Tage Regelung ist in der 2.Rilli und in 3.Rilli verankert,somit alles beim Alten.Auch die Aberkennungsmöglichkeit ist schon in der 2.rilli aufgeführt,nur wurden hier schon etliche Urteile vom EUGH gefällt,wie diese auszulegen sind,hieraus resultiert eine hohe Anerkennungspflicht,die aus meiner Sicht nur wenige Ausnahmen zuläßt.
Bei der3.rilli,wurde nun eine kleine Änderrung vorgenommen,die D zum Anlaß nimmt,grundsätzlich EU-FS abzuerkennen die nach dem 19.01.09 ausgestellt wurden(bei vorherigem Entzug in D und trotz abgelaufener Sperre).Hier haben wir die momentane Situation,die einem europarechtlichem Freiraum gleichkommt,da es momentan , zu den aktuellen Verordnungsänderrungen in der FEV(auf nationaler Ebene) und der 3.rilli (auf europäischer Ebene),noch keine europäische Rechtsprechung gibt.

Gruss Epox :wink:
Die USA haben Barack Obama,
Bob Hope, Stevie Wonder, Johnny Cash.

Wir haben Angela Merkel,
no hope, no wonder, no cash.