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Bikerjoe1969

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1

Dienstag, 5. Mai 2009, 07:09

EU-Beschwerde einreichen?

Moin.

Da ja D mit der Umsetzung der 3. FSRiLi offensichtlich gegen geltendes EU-Recht verstößt, Könnte man doch hier: http://ec.europa.eu/solvit/site/submission/index_de.htm Beschwerde einreichen, oder nicht?

Vielleicht würde das eine Entscheidung des EUGH beschleunigen. Was meint ihr? :denk:
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Paule

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2

Dienstag, 5. Mai 2009, 11:28

Da ja D mit der Umsetzung der 3. FSRiLi offensichtlich gegen geltendes EU-Recht verstößt
Was genau meinst du damit? Also gegen welches Eu-Recht wird deiner Meinung nach verstoßen? :ka:

Bikerjoe1969

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3

Dienstag, 5. Mai 2009, 11:50

OK, habe mich da wohl falsch ausgedrückt. Vielleicht hätte ich schreiben sollen, daß D die RiLi falsch interpretiert, und mit dem §11 Abs4 für große Verwirrung sorgt? Es weiß doch jeder, was eigentlich gemeint ist, oder? EU-FE nach dem 19.01.2009. Wollte nur wissen, ob man sich mit dieser Problematik direkt an Solvit wenden kann, oder muß man abwarten bis sich ein Kläger bis zum EUGH vorgekämpft hat. Bzw. wäre Solvit überhaupt eine hilfreiche Anlaufstelle? Danke und Gruß
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urs12

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4

Dienstag, 5. Mai 2009, 21:43

Hallo,
finde ich eine tolle Idee. Das Pferd wird nur immer falsch aufgezäumt. In solchen Verfahren muss man normalerweise immer warten, bis ein OVG einen Fall dem EUGH vorlegt. Das passiert aber immer seltener und wenn, dann handelt es sich meistens um Fälle in denen ein möglichst ungeeigneter Autofahrer (Drogen Alkohol Unfall Fahrerflucht und dann einen EU FS) dem EUGH vorgeführt wird um die gewünscht gerichtliche Antwort zu provozieren. Der Druck sollte meiner Meinung nach von den Länder kommen deren FS D nicht anerkennt. Wenn CZ, SK, NL, E etc. ein Vertragsverletzungsverfahren gegen D beantragen sieht die Sache, glaube ich, anders aus. Gesteuert und zugearbeit könnte dann von uns Betroffenen werden. Ich würde dafür € 1000 bereit stellen. Wenn es uns gelänge ein paar dutzend Gleichgesinnte für das Verfahren zu gewinnen könnten wir vielleicht eine entsprechende finanzielle Grundlage und eine damit verbundenen Schlagkraft erreichen. Wie denkt Ihr darüber?

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5

Mittwoch, 6. Mai 2009, 11:59

:supi: Ich bin dabei ! Meine 1000 sind auch sicher ... Das ganze stinkt bis zum Himmel ... Wenn ich alleine zum TÜV muss, kotze ich schon ... -rr-

Lord Vader

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6

Donnerstag, 7. Mai 2009, 09:14

Ja, könnte man so machen, da müssen aber einige 1000 der her. Aber was ist eigentlich damit.
:kuck:

Zitat

1. Polen, Tschechien und auch alle anderen EU-Länder können die Ausgabe von EU-Führerscheinen an deutsche Bürger mit MPU-Auflage verweigern. Aktueller Stand der Dinge: Die Führerscheine werden in Polen, wie auch in Tschechien, nach wie vor ausgegeben.

2. Deutschland muss, bei bestehender MPU-Auflage, EU-Führerscheine, die nach dem 19.01.2009 ausgegeben werden, nicht mehr anerkennen, aber:

Artikel 13 Absatz 2 der Richtlinie sagt, dass EU-Führerscheine die bis zum 19.01.2013 ausgestellt werden, grundsätzlich nicht eingeschränkt werden dürfen
. Die Rechtslage ist also bezüglich des EU-Führerscheines, wie gehabt unklar. Die nächsten Prozesse zum Thema EU-Führerschein bei MPU-Auflage dürften vorprogrammiert sein, zunächst in Deutschland und später sicher auch wieder in Brüssel.
:sw68:
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Bikerjoe1969

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7

Donnerstag, 7. Mai 2009, 10:45

Warum denn Geld bezahlen? In dem Beitrag steht doch folgendes:

Die Leistungen von SOLVIT sind kostenlos. SOLVIT befasst sich mit Beschwerden, die von Bürgern oder Unternehmen oder von Mittlern in deren Namen eingereicht werden. Sollten Mittler für die von ihnen erbrachten Leistungen eine Vergütung verlangen, kann SOLVIT darauf bestehen, dass der Auftraggeber auf die Kostenlosigkeit der SOLVIT-Leistungen hingewiesen wird, und den Auftraggeber möglicherweise direkt kontaktieren. Falls der Mittler Rechtsberater ist, kann SOLVIT darüber hinaus darauf bestehen, dass die Beschwerde zusammen mit einer rechtlichen Analyse und einer vollständigen Beschreibung des Sachverhalts eingereicht wird. SOLVIT kann Fälle ablehnen, bei denen diese Kriterien nicht erfüllt sind oder erfüllt werden können.

Oder? :ka:
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Lord Vader

Moderator a. D.

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8

Donnerstag, 7. Mai 2009, 10:49

Oder? :ka:

Möchte aber nicht wissen wie lange das dauern kann. :greubel:
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Paule

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9

Donnerstag, 7. Mai 2009, 12:21

Artikel 13 Absatz 2 der Richtlinie sagt, dass EU-Führerscheine die bis zum 19.01.2013 ausgestellt werden, grundsätzlich nicht eingeschränkt werden dürfen.
:kuck: RICHTLINIE 2006/126/EG insbesondere Artikel 13 und seine Bedeutung.

Alter Nachzügler... :bäh:

Lord Vader

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10

Donnerstag, 7. Mai 2009, 13:34

Jo, is ja schon gut........aber trotzdem Fakt :pfiff:
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Pioneer« (8. Mai 2009, 18:33)
Grund: überflüssiges Zitat gelöscht


Paule

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11

Donnerstag, 7. Mai 2009, 19:28

Hast du das auch gelesen, was ich dir verlinkt habe? :denk:

Lord Vader

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12

Freitag, 8. Mai 2009, 03:09

Klar, aber die G-Texte haben immer wieder Widersprüche in meinen Augen, sorry :ka:
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Pioneer« (8. Mai 2009, 18:32)
Grund: überflüssiges Zitat gelöscht


Bikerjoe1969

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13

Freitag, 8. Mai 2009, 22:02

Mal wieder zum Thema: Wie wäre es denn, wenn sich mal jemand an SOLVIT wenden würde? Z.B. jemand, der sehr wortgewandt und textsicher ist? Etwa Epox, Paule oder Medusa?

Ihr könntet doch in der Tat die Problematik mit EU-FS, die nach dem 19.01.09 ausgestellt worden sind, und der deutschen gesetzlichen Willkür diesbezüglich mal erläutern. Es sollte ja nicht Fallbezogen sein. Ist auch gar nicht nötig. Ich denke, daß ihr genau das vorbringen könnt, was so viele Menschen hier bewegt und unsicher macht. Ihr würdet sehr vielen Usern hier ein Strohhalm sein. Mir übrigens auch. Ich glaube auch, daß ihr jede erdenkliche Unterstützung der hier betroffenen haben werdet. In jeglicher Hinsicht. Sprecht euch untereinander ab, wer es schreiben soll, was geschrieben werden muß. Denn wenn wir alle hier auf einen langen Prozessweg zum EUGH irgendeines Betroffenen warten müssen, dann können wir wohl ewig warten! Und ich brauche wohl nicht erzählen, daß die Existenz von sehr vielen EU-FS davon abhängt.

-Appell off- -ty-
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Krabbels

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14

Freitag, 8. Mai 2009, 22:27

@Bikerjoe
Könnte da nur beipflichten und evtl. auch ein Spendenkonto,wenn erforderlich aufmachen, aber irgendwie bekomme ich das "HIER" Gefühl nicht los, das jeder froh ist eine Gültigen Schein zu besitzen und mal gucken will wie die Adern aus dem Schlamassel rauskommen.
Was nicht Heist das man nicht mit Rat und Wort hilft.
Aber nicht aktiv wir um was zu verändern !!!
Gruß Krabbels

Paule

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15

Samstag, 9. Mai 2009, 00:38

Das sehe ich aber nicht so Krabbels. Nur ich frage mich halt was genau sollen wir den anbringen? Medusa hat doch schon an die Kommission geschrieben. Ich kenne übrigens die originale Antwort und die hätte keinem von euch gefallen. Mir übrigens auch nicht!

Krabbels

Moderator

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16

Samstag, 9. Mai 2009, 11:19

@Paule

Evtl. habe ich mich Falsch ausgedrückt, es wird hier vermittelt, mein Gefühl, das alle Schein nach dem 19.1. ungültig sind und sich viele nicht trauen dann damit zu fahren.
Erstmal sind alle Richtlinien konforme Schein gültig bis eine NU ausgesprochen wurde, also mit FOFE wurde ja hier schon besprochen, ist ja vom Tisch.OK
Warum die jetzigen NU Ausgesprochen wurden, kann ja viele Hintergründe haben, den WS nicht eingehalten oder sich selber verplappert, das man nur zum schein drüben waren oder oder ?!
Natürlich versuche ich jetzt auch relativ im Tarnmodus zu fahren, um eine etwaige NU zu verhindern , da ich nicht weis wie mein Landkreis "BW,GP"auf einen Schein nach dem 19.1. reagiert.
Anderseits bin ich mit fast 100% sicher das der 11.4 gekippt wird, nur nee frage der Zeit und solange will ich keine NU bekommen, deswegen fahre ich im relativen Tarnmodus.
Gruß Krabbels

Paule

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17

Samstag, 9. Mai 2009, 11:43

Erstmal sind alle Richtlinien konforme Schein gültig bis eine NU ausgesprochen wurde, also mit FOFE wurde ja hier schon besprochen, ist ja vom Tisch.OK
Es wird hier nichts vermittelt, sondern wir diskutieren drüber. Ich hoffe auch das FoFe vom Tisch ist. Die erste "NU" wegen 19.01 bei einem Oberklobs Kunde ist dir ja auch bekannt! (Paderborn)
Die offene Diskussion hier im Forum dient m. M. n. auch dazu das die User hier auf dem Board etwas vorsichtiger sind und somit evtl. auch bis zur hoffentlichen Befreiung ohne schaden gefahren sind. :ws:

Aber was ich jetzt eigentlich wissen wollte, was sollten wir denn der SOLVIT schreiben? :ka:

Epox

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18

Samstag, 9. Mai 2009, 12:14

Medusa hat doch schon an die Kommission geschrieben.


Das Schreiben ging an die deutsche Vertretung der EU-Kommission,halte das für nicht sehr Objektiv,da diese eben nun mal die nationalen Interessen in der EU verteidigen.
Hier würde sich auf Deutsch gesagt,der Hund selbst in den Schwanz beißen,sollten die eine andere Meinung haben als der nationale Gesetzgeber.
Meiner Meinung nach wäre hier ein Ansprechpartner gefragt,der die Thematik nur unter den Aspekten der EU-Richtlinie und deren momentanen Rechtsprechung des EUGH sieht.

Gruss Epox :wink:
Die USA haben Barack Obama,
Bob Hope, Stevie Wonder, Johnny Cash.

Wir haben Angela Merkel,
no hope, no wonder, no cash.

Paule

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19

Samstag, 9. Mai 2009, 12:32

Ich kann mich aber erinnern, ich glaube es war auch Medusa, voriges Jahr oder länger schonmal über die Vorgehensweise von Deutschen Behörden an diese Kommission geschrieben hat. Da wurde seitens der Kommission sehr wohl kritisiert!
Da ging es glaube um die MPU Nachforderung. Vielleicht äußert sich Medusa mal dazu.

andreas34

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20

Montag, 11. Mai 2009, 13:59

Solvit

Aber was ich jetzt eigentlich wissen wollte, was sollten wir denn der SOLVIT schreiben?
hier https://webgate.ec.europa.eu/solvit/appl…orm&language=de
kann man sehen das ein Bürger ein aktuelles Problem mit Behörde haben muss!
Generelle nicht-fallbezogene Fragen werden so nicht geklärt werden können!
Wenn die Hilfestellung durch Solvit die Auslegung von "entzogen" im Artikel 11/4 klären soll, sollte es denke ich einer sein der NU bekommen soll, oder zumindest hat.
Da Solvit auch die Höhe der finanziellen Kosten in nächsten 12 Monaten wissen will, sollte auch ein beträchtlicher Schaden vorliegen.
Die Frage ist doch bei welchem Forenmitglied liegt die Problematik entsprechend der Fragestellung vor?
Hier muss man bedenken das Person ggf. durch Vorgang bei D. Behörden aktenkundig wird, also nur aktenkundiger User möglich!
Die Suchfunktion ist hilfreich, verwendete Abkürzungen

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »andreas34« (11. Mai 2009, 14:20)